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   BGH, 06.12.1965 - 4 StR 556/65   

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BGH, 06.12.1965 - 4 StR 556/65 (https://dejure.org/1965,200)
BGH, Entscheidung vom 06.12.1965 - 4 StR 556/65 (https://dejure.org/1965,200)
BGH, Entscheidung vom 06. Dezember 1965 - 4 StR 556/65 (https://dejure.org/1965,200)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Begriff der Heimtücke - Begriff der Arglosigkeit - Bedeutsamkeit von dem Tötungsgeschehen vorausgegangenen Tätlichkeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 20, 301
  • NJW 1966, 556
  • MDR 1966, 248
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 02.12.1957 - GSSt 3/57

    Hoher Grad innerlicher Erregung als verschuldeter Täterbeitrag - Besondere

    Auszug aus BGH, 06.12.1965 - 4 StR 556/65
    Das "Tückische" eines solchen Verhaltens liegt darin, daß der Mörder sein Opfer in einer hilflosen Lage überrascht und es dadurch daran hindert, dem Anschlag auf sein Leben zu begegnen oder ihn wenigstens zu erschweren (BGHSt 11, 139, 143 [BGH 02.12.1957 - GSSt - 3/57]; Urt. v. 4. Dezember 1962 - 2 StR 506/62).

    Auch in dem Fall BGHSt 11, 139 überraschte der Täter das Opfer nach beendetem Streit in hilfloser Lage von hinten, als es sich über eine Waschschüssel beugte.

  • BGH, 24.02.1955 - 3 StR 543/54
    Auszug aus BGH, 06.12.1965 - 4 StR 556/65
    Der frühere 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat zwar in BGHSt 7, 218 ausgesprochen, daß arglos derjenige sei, der sich keines Angriffs des Täters auf sein Leben versieht.
  • BGH, 29.03.1960 - 1 StR 69/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 06.12.1965 - 4 StR 556/65
    In dem vom 1. Strafsenat mit Urteil vom 29. März 1960, 1 StR 69/60 entschiedenen Fall erkannte das Opfer erst im letzten Augenblick die Absicht des Täters, nachdem es vorher keinen Angriff erwartet hatte.
  • BGH, 09.06.1964 - 1 StR 105/64

    Begriff der Heimtücke - Bewusste Ausnutzung der Arglosigkeit und/oder

    Auszug aus BGH, 06.12.1965 - 4 StR 556/65
    Wer in dieser Weise offener Feindseligkeit begegnet, ist nicht mehr ohne Arg (BGHSt 19, 321; BGH Urt. vom 6. Juli 1956 - 5 StR 434/55).
  • BGH, 06.07.1956 - 5 StR 434/55

    Vollendete und versuchte Erschiessung im Ausländerlager der AEG-Werke in Wildau

    Auszug aus BGH, 06.12.1965 - 4 StR 556/65
    Wer in dieser Weise offener Feindseligkeit begegnet, ist nicht mehr ohne Arg (BGHSt 19, 321; BGH Urt. vom 6. Juli 1956 - 5 StR 434/55).
  • BGH, 07.07.1965 - 2 StR 210/65

    Ablehnung eines psychiatrischen Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus BGH, 06.12.1965 - 4 StR 556/65
    Wegen der Zurückverweisung an das Schwurgericht Hagen wird auf BGHSt 20, 252 verwiesen.
  • BGH, 28.11.1962 - 2 StR 506/62

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Auszug aus BGH, 06.12.1965 - 4 StR 556/65
    Das "Tückische" eines solchen Verhaltens liegt darin, daß der Mörder sein Opfer in einer hilflosen Lage überrascht und es dadurch daran hindert, dem Anschlag auf sein Leben zu begegnen oder ihn wenigstens zu erschweren (BGHSt 11, 139, 143 [BGH 02.12.1957 - GSSt - 3/57]; Urt. v. 4. Dezember 1962 - 2 StR 506/62).
  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    In einer späteren Entscheidung (BGHSt 20, 301 (302)) hat der Bundesgerichtshof das Merkmal der Heimtücke noch weiter eingeschränkt, indem er verlangt, daß die feindselige Haltung des Täters heimlich sein muß.
  • BGH, 19.05.1981 - GSSt 1/81

    Rache am Onkel - § 211 StGB, Heimtücke, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, im Wege

    Im Gegensatz zu früheren Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 7, 218, 221; BGHSt 20, 301, 302; BGHSt 23, 119, 120; BGH GA 1967, 244, 245) beantwortet er die Frage, "mit welcher Entwicklungsmöglichkeit das Opfer rechnen muß, damit seine Arglosigkeit entfällt" (Geilen, Gedächtnisschrift für Horst Schröder S. 235, 239), dahin, da es weder mit einem Angriff auf sein Leben oder auf seine körperliche Unversehrtheit noch überhaupt mit Tätlichkeiten zu rechnen brauche.
  • BGH, 12.02.2003 - 1 StR 403/02

    Urteil wegen Heimtückemordes an Erpresser aufgehoben

    Daß er einen tätlichen Angriff (hier: Gegenangriff) in Rechnung gestellt hat, kann sich allein schon aus seinem eigenen vorausgegangenen Verhalten ergeben (BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 13; vgl. weiter BGHSt 20, 301, 302; 33, 363, 365; BGH NJW 1980, 792; StV 1985, 235).
  • BGH, 04.07.1984 - 3 StR 199/84

    Zeitpunkt der Arglosigkeit

    Nach ständiger Rechtsprechung handelt heimtückisch, wer in feindlicher Willensrichtung (BGHSt 30, 105, 119) die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewußt zur Tötung ausnutzt (BGHSt 2, 60, 61; 3, 183, 185, 186; 3, 330, 332; 6, 120, 121; 7, 218, 221; 9, 385, 389 f.; 11, 139, 143, 144; 19, 321, 322; 20, 301 f.; 23, 119, 120; 30, 105, 117 f.).

    Er überrascht es infolge von dessen Arglosigkeit in hilfloser Lage und will es so daran hindern, sich zu verteidigen, zu fliehen, Hilfe herbeizurufen, ihn umzustimmen oder dem Anschlag in sonstiger Weise zu begegnen (BGHSt 11, 139, 143; 20, 301, 302; 23, 119, 121).

    Danach begann die Tatausführung frühestens, als sie, das bandgleich gefaltete Tuch in den Händen, in offen feindseliger Haltung (vgl. BGHSt 20, 301), also weder heimlich noch mit List und Tücke, auf Z zuging, um sie zu erdrosseln (vgl. BGH, Urteil vom 28. August 1979 - 1 StR 282/79; Eser NStZ 1981, 383, 387).

    In der Rechtsprechung ist streitig (vgl. BGHSt 30, 105, 113 f.), ob Arglosigkeit lediglich ausgeschlossen wird, wenn das Opfer mit einem tätlichen Angriff auf das Leben (BGHSt 7, 218, 221; 23, 119, 120) oder wenigstens die körperliche Unversehrtheit rechnet (BGHSt 20, 301, 302; BGH GA 1967, 244, 245; NJW 1980, 792), oder ob es zu ihrem Ausschluß auch ausreicht, daß ihm der Täter bei einer nur verbalen Auseinandersetzung in offener Feindschaft gegenübertritt (BGHSt 27, 322, 324; BGH NStZ 1983, 34, 35).

  • BGH, 09.01.1991 - 3 StR 205/90

    Straftaten gegen das Leben: Mordmerkmal Heimtücke

    Arglos in dem bei heimtückischer Begehungsweise vorausgesetzten Sinn ist das Tatopfer dann, wenn es weder mit einem lebensbedrohlichen noch mit einem (nur) gegen seine körperliche Unversehrtheit gerichteten (erheblichen) Angriff rechnet (vgl. BGHSt 33, 363, 365; 20, 301, 302; BGHR StGB § 211 II Heimtücke 7; BGH NJW 1980, 792; NStZ 1981, 387; StV 1985, 235 ).
  • BGH, 21.12.1977 - 2 StR 452/77

    Voraussetzungen der Heimtücke im Hinblick auf die Arglosigkeit des Opfers -

    Ob sich das Opfer dabei gerade eines tätlichen Angriffs versieht, ist unerheblich (im Anschluß an BGHSt 20, 301).

    Diese hat zwar in BGHSt 20, 301 das mit dem Angeklagten in tätlichem Streit liegende Opfer nicht allein um deswillen als arglos angesehen, weil es sich noch keines Angriffs auf sein Leben versah, und aus diesem Grunde Heimtücke verneint.

  • BGH, 20.02.2002 - 5 StR 545/01

    Mord (niedrige Beweggründe - Wut; Heimtücke; Arglosigkeit; Wehrlosigkeit;

    Arglos ist ein Tatopfer, wenn es bei Beginn des ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriffs weder mit einem lebensbedrohlichen noch mit einem "lediglich" gegen seine körperliche Unversehrtheit gerichteten schweren oder doch erheblichen Angriff rechnet (vgl. BGHSt 33, 363, 365; 20, 301, 302; BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 7, 13 und 17).
  • BGH, 21.05.1996 - 1 StR 154/96

    Recht auf Verteidigerkonsultation (Möglichkeit der Verwertung einer Aussage bei

    Es wäre nicht erforderlich, daß er mit einem Anschlag auf sein Leben rechnete; Arglosigkeit des Tatopfers ist vielmehr schon dann ausgeschlossen, wenn es sich eines erheblichen Angriffes auf seine körperliche Unversehrtheit versieht (BGHSt 20, 301, 302; 27, 322, 324; 33, 363, 366).
  • BGH, 26.02.1993 - 3 StR 207/92

    Demonstranten - Präzisionsschleuder - Stahlkugelgeschosse - Zeugenvereidigung -

    Arglos im Sinn heimtückischer Begehungsweise ist ein Tatopfer, wenn es bei Beginn der Tötungshandlung, dem in der Regel maßgeblichen Zeitpunkt, weder mit einem lebensbedrohlichen noch mit einem "lediglich" gegen seine körperliche Unversehrtheit gerichteten schweren oder doch erheblichen Angriff rechnet (vgl. BGHSt 33, 363, 365 [BGH 13.11.1985 - 3 StR 273/85]; 20, 301, 302; BGHR StGB § 211 II Heimtücke 7 und 13; BGH NStE § 211 StGB Nr. 12, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 09.12.1986 - 1 StR 596/86

    Aufhebung eines Urteils wegen fehlender Erörterung des Mordmerkmals - Mord in der

    Denn die Gefährlichkeit heimtückischen Handelns liegt darin, daß der Täter sein Opfer in hilfloser Lage überrascht und dadurch hindert, dem Anschlag auf sein Leben zu entgehen oder diesen doch wenigstens zu erschweren (BGHSt 20, 301, 302; 23, 119, 121; BGH GA 1971, 113, 114; BGH, Urteile vom 29. März 1960 - 1 StR 69/60 - und vom 17. Januar 1967 - 1 StR 645/66, beide bei Pfeiffer/Maul/Schulte, StGB § 211 Rdn. 7; BGH, Beschl. vom 10. Januar 1977 - 3 StR 472/76).
  • BGH, 20.01.2005 - 4 StR 491/04

    Heimtücke (Begriffe der Arglosigkeit und der Wehrlosigkeit;

  • BGH, 30.05.1996 - 4 StR 150/96

    Opfer - Tötungsdelikt - Offene Auseinandersetzung - Arglosigkeit - Ende der

  • KG, 10.04.1997 - 2 StE 2/93

    Mykonos-Attentat

  • BGH, 19.12.1979 - 3 StR 427/79

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Mordes - Abgrenzung des versuchten

  • BGH, 15.08.1969 - 1 StR 197/68

    Ausschluss anderer Taten gemäß § 264 StPO im Falle von eingeschränkten

  • BGH, 26.11.1986 - 3 StR 372/86

    Tatbestandsmerkmal der Heimtücke - Arglosigkeit des Tatopfers - Vorsatz

  • BGH, 25.09.2001 - 1 StR 264/01

    Aufklärungspflicht; Beweisantrag (Unzulässigkeit); Verlesung des Protokolls über

  • BGH, 21.12.1966 - 4 StR 396/66

    Bestimmung der Anforderungen an das Mordmerkmal "heimtückisch"

  • LG Hamburg, 09.02.1968 - 147 Ks 2/67

    Tötung der bei der Enterdung von Massengräbern in Weissrussland und Ostpolen

  • BGH, 10.01.1977 - 3 StR 472/76

    Mordmerkmal der heimtückischen Begehungsweise - Mordmerkmal der niederen

  • BGH, 25.09.2001 - 1 StR 264/01
  • BGH, 29.07.1987 - 2 StR 207/87

    Verneinung des Mordmerkmals der Heimtücke - Verurteilung wegen Mordes in

  • BGH, 22.11.1977 - 1 StR 617/77

    Anwendbarkeit deutschen Strafrechts auf eine im Ausland begangene Tat -

  • BGH, 14.01.1969 - 1 StR 532/68

    Mord aus krankhafter Eifersucht - Rüge mangelhafter Sachverhaltsaufklärung -

  • BGH, 24.04.1979 - 1 StR 59/79

    Annahme feindseliger Willensrichtung bei schlichter Berührung des Opfers durch

  • BGH, 01.03.1977 - 5 StR 114/77

    Herleitung der Arglosigkeit des Opfers aus dessen Unkenntnis von dem

  • BGH, 23.06.1977 - 4 StR 94/77

    Heimtücke, wenn das Opfer mit einem "derartigen Angriff", nämlich den mit einer

  • BGH, 18.12.1975 - 4 StR 596/75

    Wirkungen eines vorangegangenen Streits zwischen Opfer und Täter auf das

  • BGH, 13.02.1975 - 4 StR 2/75

    Voraussetzungen für heimtückisches Handeln - Bestreben nach Anerkennung als

  • BGH, 31.01.1974 - 4 StR 646/73

    Totschlag oder Mord aus niedrigen Beweggründen - Anwendung des

  • BGH, 06.07.1971 - 5 StR 301/71

    Versuchter Totschlag oder versuchter Mord - Heimtückische Tat oder Mord aus

  • BGH, 14.04.1967 - 4 StR 20/67

    Abgrenzung von Totschlag zu Mord - Mordmerkmal der Heimtücke - Sachrüge im

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