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   BGH, 07.12.1965 - 5 StR 312/65   

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https://dejure.org/1965,458
BGH, 07.12.1965 - 5 StR 312/65 (https://dejure.org/1965,458)
BGH, Entscheidung vom 07.12.1965 - 5 StR 312/65 (https://dejure.org/1965,458)
BGH, Entscheidung vom 07. Dezember 1965 - 5 StR 312/65 (https://dejure.org/1965,458)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Annahme eines Untreuetatbestandes wegen Missbrauchs der Verfügungsbefugnis über das Gemeindevermögen für private Zwecke

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 20, 304
  • NJW 1966, 261
  • MDR 1966, 249
  • DB 1966, 107
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.11.1953 - 2 StR 150/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 07.12.1965 - 5 StR 312/65
    Soweit in der unveröffentlichten Entscheidung des 2. Senats 2 StR 150/53 vom 13. November 1953 sowie in den beiden veröffentlichten Urteilen desselben Senats (GA 1956, 121 und 154) etwas anderes gesagt ist, beruhen die Entscheidungen nicht auf dieser Rechtsauffassung und stehen daher der hier gefällten Entscheidung nicht entgegen.
  • BGH, 16.04.1957 - 5 StR 431/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 07.12.1965 - 5 StR 312/65
    Das hat der Senat bereits in seiner unveröffentlichten Entscheidung vom 16. April 1957 (5 StR 431/56 S. 7) ausgesprochen.
  • BGH, 26.11.2015 - 3 StR 17/15

    Nürburgring-Urteil teilweise aufgehoben

    Da die inhaltlich unrichtige Rechnung der I. GmbH vom 15. Juni 2009 erst nach der Überweisung bei der Nürburgring GmbH einging, kann schließlich auch eine inhaltliche Bestätigung der Rechnung durch N. - ungeachtet der hierzu fehlenden Feststellungen - nicht ursächlich für die Auszahlung geworden sein; da sich die Urteilsgründe nicht dazu verhalten, ob und ggf. durch wen die Rechnung vom 15. Juni 2009 inhaltlich und sachlich bestätigt worden war, ergibt sich schon deshalb auch unter dem Gesichtspunkt einer von N. (mit)bewirkten falschen Buchführung (vgl. BGH, Urteil vom 27. August 2010 - 2 StR 111/09, NJW 2010, 3458, 3460 mwN; BGH, Beschluss vom 26. April 2001 - 5 StR 587/00, BGHSt 47, 8, 11 mwN; Urteil vom 7. Dezember 1965 - 5 StR 312/65, BGHSt 20, 304; MüKo-StGB/Dierlamm, 2. Aufl., § 266 Rn. 191, 227) keine Pflichtverletzung im Sinne von § 266 Abs. 1 StGB.
  • BGH, 26.04.2001 - 5 StR 587/00

    Schadensgleiche Vermögensgefährdung bei der Untreue (mangelhafte Dokumentation

    Eine falsche Buchführung begründet aber nicht schon als solche einen Nachteil im Sinne des § 266 StGB (BGHSt 20, 304; BGH StV 1996, 431).
  • BGH, 21.10.1994 - 2 StR 328/94

    Unzulässigkeit von Hilfsbeweisanträgen

    Dies entspricht dem Grundsatz, daß die Frage des Vermögensschadens unter Zugrundelegung einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise zu beurteilen ist, und wird von der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu anderen Fällen, in denen ebenfalls kein Wechsel in der rechtlichen Zuordnung vorliegt, bestätigt: das gilt etwa für Vermögensgefährdung durch einzelne Buchungsvorgänge (vgl. RG JW 1926, 586; BGHSt 6, 115, 117; dazu Lackner in LK 10. Aufl. § 263 Rdn. 249), durch insgesamt unordentliche, den Vermögensstand verschleiernde Buchführung (sehr weitgehend: RGSt 77, 228; einschränkend: BGHSt 20, 304; BGH GA 1956, 121; BGH, Urt. v. 27. November 1956 - 5 StR 310/56 - S. 9 f; Urt. v. 15. Dezember 1981 - 5 StR 603/81; dazu Lenckner in Schönke/Schröder, StGB 24. Aufl. § 266 Rdn. 45; Hübner in LK 10. Aufl. § 266 Rdn. 97, jeweils m. w. N.) oder durch Bildung von "schwarzen Kassen" (vgl. RGSt 71, 155; 75, 227; BGH GA 1956, 121, 154; BGH, Urt. v. 28. September 1954 - 5 StR 203/54, Urt. v. 8. Oktober 1957 - 1 StR 310/57; dazu Hübner aaO Rdn. 98; Neye NStZ 1981, 369, 371).
  • BGH, 14.12.1999 - 5 StR 520/99

    Untreue; Bankrott; Buchführungspflicht; Vorsatz; Bilanzierungspflicht; Konkrete

    Der neue Tatrichter wird deshalb festzustellen haben, ob und zwischen wem ein entsprechender Bauvertrag geschlossen wurde, ob dieser wirksam ist (§§ 138, 181 BGB) und ob der Vertrag und seine Abrechnungsgrundlagen in einer Weise dokumentiert waren, welche die Geltendmachung der Werklohnvergütung nicht erheblich erschwert hätten (vgl. BGHSt 20, 304 f.).
  • BGH, 24.03.1983 - III ZR 116/82

    Annahme oder Nichtannahme einer Revision hinsichtlich grundsätzlicher Bedeutung

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 20, 304 - NJW 1966, 261 f.) erfüllt eine lückenhafte oder falsche Abrechnung über den Verbleib überlassener Gelder den Tatbestand der Untreue nur, wenn diese Vermögensstücke ohne die Untreuehandlung vorhanden sein würden.
  • KG, 23.03.2007 - 1 Ss 186/05

    Pflicht eines Rechtsanwalts zur Weiterleitung von für einen Mandanten in Empfang

    Er wird außerdem zu berücksichtigen haben, dass eine konkrete Gefährdung der einbehaltenen Mandantengelder auch in einer die Geltendmachung von Herausgabeansprüchen erschwerenden unordentlichen, lückenhaften oder falschen Abrechnung liegen kann (vgl. BGHSt 20, 304; Feuerich, BRAK-Mitt 1988, 167, 173).
  • BGH, 27.01.1988 - 3 StR 61/87

    Missbrauchsalternative oder Treuebruchalternative der Untreue - Fehlende Befugnis

    Gegen seine spezifischen Treupflichten hat der Angeklagte verstoßen, indem er die Fremdgelder als Sicherheit für eigene Kredite verwendete und dadurch dem betreuten Vermögen einen vermögensgefährdenden Nachteil (vgl. BGHSt 20, 304, 305 [BGH 07.12.1965 - 5 StR 312/65]; BGH, Urteil vom 26. Juni 1980 - 1 StR 785/79 - S. 16 f.) zufügte, der schließlich durch die Verrechnung sich in einem tatsächlich eintretenden endgültigen Schaden verwirklichte.
  • BGH, 15.01.1991 - 5 StR 435/90

    Straftaten gegen das Vermögen: Untreue

    Die Verletzung der Betreuungspflicht durch die Angeklagten hat auch das Vermögen des Zeugen Sch. geschädigt oder mindestens in einer der Schädigung gleichkommenden Weise gefährdet und damit zu einem Vermögensnachteil geführt (BGHSt 20, 304, 305; BGHR StGB 266 Abs. 1 Nachteil 8).
  • BGH, 20.12.2002 - 2 StR 381/02

    Untreue (Vermögensgefährdung: Nachteil; verschleiernde Buchführung,

    Da in diesen Fällen keine Ansprüche der GmbH gegen den Angeklagten bestehen, kann auch in der Nichtbuchung der Zwischenkredite und der verschleiernden Buchführung hinsichtlich der Scheckentnahmen allein eine Vermögensgefährdung nicht gesehen werden (BGHSt 20, 304 f; BGHSt 47, 8; BGHR § 266 Abs. 1 Nachteil 12).
  • LG Magdeburg, 10.01.2013 - 11 T 507/11

    Herabsetzung der Vergütungsansprüche des Gesamtvollstreckungsverwalters auf Null

    In der Rechtsprechung ist es anerkannt, dass ein vermögenswerter Nachteil schon allein durch Mängel in der Buchführung begründet werden kann, nämlich dann, wenn sich diese Mängel als derart gravierend darstellen, dass die Durchsetzung von Ansprüchen gefährdet oder wesentlich erschwert wird (BGHSt 20, 304; BGH StV 1996, 431; BGHSt 47, 8, 11 ).
  • BGH, 16.02.1996 - 3 StR 185/94

    Vermögensbetreuungspflichten bei Geldanlagegeschäften - Verletzung wegen

  • BGH, 16.02.1996 - 3 StR 185/95
  • BGH, 12.03.1974 - 1 StR 547/73

    Ausmaß der Aufklärungspflicht für die Feststellung welche Befugnisse ein allein

  • BGH, 01.11.1983 - 5 StR 363/83

    Aufhebung einer strafrechtlichen Verurteilung wegen fortgesetzter Untreue -

  • BGH, 29.04.1983 - 2 StR 765/82

    Verurteilung wegen Beihilfe zur Untreue - Prüfung der Verjährung bereits

  • BGH, 12.11.1974 - 5 StR 449/74

    Verurteilung wegen fortgesetzter Untreue - "Verschleierung" eines

  • BGH, 03.03.1967 - 4 StR 266/66

    Beginn der Verjährung der Strafverfolgung - Begründung einer Verfahrensrüge mit

  • BGH, 15.12.1981 - 5 StR 603/81

    Unterbleiben der Geltendmachung begründeter Ansprüche durch eine lückenhafte

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