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   BGH, 15.09.1964 - 1 StR 267/64   

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https://dejure.org/1964,190
BGH, 15.09.1964 - 1 StR 267/64 (https://dejure.org/1964,190)
BGH, Entscheidung vom 15.09.1964 - 1 StR 267/64 (https://dejure.org/1964,190)
BGH, Entscheidung vom 15. September 1964 - 1 StR 267/64 (https://dejure.org/1964,190)
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Wegnahme nach Kuß

§ 249 StGB, (Ausnutzen von) Gewalt, finale Verknüpfung

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Ausnutzung fortdauernder Gewaltanwendung zur Wegnahme - Erfordernis eines Bewusstseins des Opfers von der Wegnahmeabsicht des Täters bzw. der Wegnahme

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 249

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 20, 32
  • NJW 1965, 115
  • MDR 1964, 935
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.05.1953 - 4 StR 787/52

    Wegschaffung eines Betrunkenen - § 249 StGB, Sachherrschaft, 'mit Gewalt',

    Auszug aus BGH, 15.09.1964 - 1 StR 267/64
    Der Tatbestand des Raubes erfordert allerdings, daß die Gewalt das Mittel sein muß, um die Wegnahme der Sache zu ermöglichen; die Gewalt muß also zum Zweck der Wegnahme angewendet werden (BGHSt 4, 210; RGSt 67, 183, 186).

    Auch ein Schlafender oder Bewußtloser kann beraubt werden (vgl. KGSt 67, 183, 186; BGHSt 4, 210).

  • RG, 31.03.1933 - I 254/33

    1. Kann eine durch Schläge auf den Kopf eines Schlafenden bewirkte sofortige

    Auszug aus BGH, 15.09.1964 - 1 StR 267/64
    Der Tatbestand des Raubes erfordert allerdings, daß die Gewalt das Mittel sein muß, um die Wegnahme der Sache zu ermöglichen; die Gewalt muß also zum Zweck der Wegnahme angewendet werden (BGHSt 4, 210; RGSt 67, 183, 186).
  • BGH, 21.11.1969 - 3 StR 249/68

    Zerstückelung im Luftschutzstollen - § 211 StGB, Sexualdelikte

    Nun hätte es allerdings für den Tatbestand des § 175 a Nr. 1 StGB (ähnlich wie im Falle des § 249 StGB, vgl. BGHSt 20, 32) ausgereicht, daß der Täter die zunächst zu einem anderen Zweck verübte, aber noch andauernde Gewaltanwendung auf Grund eines neuen Willensentschlusses dazu benutzte, das Opfer zur Duldung unzüchtiger Handlungen zu nötigen.
  • BGH, 27.05.1982 - 4 StR 181/82

    Verurteilung wegen Raubes - Gewaltanwendung zum Zwecke der Wegnahme - Vorliegen

    § 249 StGB setzt voraus, daß der Täter zum Zwecke der Wegnahme Gewalt gegen eine Person anwendet oder mit gegenwertiger Gefahr für Leib oder Leben droht (RGSt 67, 183, 186; BGHSt 4, 210, 211; 20, 32, 33; BGH NJW 1969, 919 [BGH 13.12.1968 - IV ZR 685/68]; BGH, Beschluß vom 1. Dezember 1981 - 4 StR 604/81).

    Ist die Nötigung hingegen lediglich "Begleiterscheinung" der Wegnahme (vgl. Eser, NJW 1965, 377, 378) [BGH 15.09.1964 - 1 StR 267/64], erfolgt die Wegnahme "gelegentlich" der Nötigungshandlung oder folgt sie der Nötigung nur zeitlich nach (vgl. BGH, Beschluß vom 20. Dezember 1979 - 4 StR 652/79), ohne daß eine finale Verknüpfung (vgl. Lackner, 14. Aufl., Anm. 2 c zu § 249 StGB) bestünde, kommt ein Schuldspruch wegen Raubes nicht in Betracht (vgl. a. Eser in Schönke/Schröder, 21. Aufl., Rdn. 6 zu § 249 StGB; Dreher/Tröndle, 40. Aufl., Rdn. 6 zu § 249 StGB; Schünemann JA 1980, 349, 352 f).

    Ist hier wie auch bei anderen Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben das Opfer zum Zeitpunkt, in dem der Täter den Wegnahmeentschluß faßt, noch derart eingeschüchtert, daß es sich der Wegnahmehandlung nicht zu widersetzen wagt, kommt eine Verurteilung wegen Raubes in Betracht, wenn der Täter diese Situation erkennt und bewußt zum Zwecke der Wegnahme ausnutzt (BGH, Urteil vom 25. März 1975 - 1 StR 63/75 - und vom 9. November 1976 - 1 StR 393/76, S. 8 f; vgl. a. Eser NJW 1965, 377 [BGH 15.09.1964 - 1 StR 267/64]; Eser in Schönke/Schröder, 21. Aufl., Rdn. 6 zu § 249 StGB; Baldus in LK, 9. Aufl., Rdn. 10 zu § 249 StGB).

  • BGH, 03.03.2021 - 2 StR 170/20

    Raub; schwerer Raub (qualifiziertes Nötigungsmittel: Motivwechsel bei

    a) Der Tatbestand des Raubes erfordert den Einsatz von Gewalt oder Drohung als Mittel zur Ermöglichung der Wegnahme einer Sache (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 15. September 1964 - 1 StR 26/64, BGHSt 20, 32, 33, vom 22. September 1983 - 4 StR 376/83, BGHSt 32, 88, 92, und vom 20. Januar 2016 - 1 StR 398/15, BGHSt 61, 141, 144).
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