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   BGH, 28.10.1965 - KRB 3/65   

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https://dejure.org/1965,219
BGH, 28.10.1965 - KRB 3/65 (https://dejure.org/1965,219)
BGH, Entscheidung vom 28.10.1965 - KRB 3/65 (https://dejure.org/1965,219)
BGH, Entscheidung vom 28. Oktober 1965 - KRB 3/65 (https://dejure.org/1965,219)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beachtung der Grundsätze der Mündlichkeit und Unmittelbarkeit des Verfahrens - Handelnde Person eines Unternehmens - Sinn und Zweck des § 25 Abs. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 44, 358
  • BGHSt 20, 333
  • NJW 1966, 460
  • MDR 1966, 251
  • GRUR 1966, 394
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 27.11.1951 - 1 StR 257/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.10.1965 - KRB 3/65
    Der Satz, daß in einem solchen Falle der prozessuale Grund vorgehe, erleidet aber im Strafverfahren eine wichtige Ausnahme: Wie in Rechtsprechung und Schrifttum anerkannt ist, darf die Freisprechung eines Angeklagten, die bei hinreichender Klärung des Sachverhalts aus allgemein verfahrensrechtlichen Gründen geboten wäre, nicht deshalb unterbleiben, weil der Sachverhalt unter ein Straffreiheitsgesetz fällt (vgl. BGHSt 13, 268; BGH 1 StR 257/51 v. 21. November 1951; RGSt 70, 193; Geier in Löwe-Rosenberg, 21. Aufl. § 260 Anm. 8 a; Schäfer, ebendort, Einleitung Kap. 10 A 9 unter Hinweis auf § 85 des StPO-Entwurfs 1939 und dessen Begründung - Fußn. 45 - Eb. Schmidt, Lehrkommentar zur StPO, § 260 Anm. 27; Kleinknecht-Müller, 4. Aufl. § 260 Anm. 9).
  • BGH, 19.11.1957 - 1 StR 438/57
    Auszug aus BGH, 28.10.1965 - KRB 3/65
    Die Frage, wer für ein Unternehmen handelt, wird mit Hilfe der sog. "tatsächlichen Betrachtungsweise" (vgl. BGHSt 11, 102; hierzu Bruns, JZ 1958, 461) zu beantworten sein.
  • BGH, 21.01.1959 - KRB 12/58

    Kartell-Bußgeldsachen

    Auszug aus BGH, 28.10.1965 - KRB 3/65
    Der Kartellsenat könnte einer solchen Auffassung, die auch seiner bisherigen Rechtsprechung widerspricht (vgl. BGHSt 12, 295, 298 [BGH 21.01.1959 - KRB 12/58] /299; BGH: KRB 7/58 vom 21. Januar 1959 S. 6), nicht beipflichten.
  • BGH, 21.01.1959 - KRB 7/58

    Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen das Verbot von Preisabsprachen - Möglichkeiten

    Auszug aus BGH, 28.10.1965 - KRB 3/65
    Der Kartellsenat könnte einer solchen Auffassung, die auch seiner bisherigen Rechtsprechung widerspricht (vgl. BGHSt 12, 295, 298 [BGH 21.01.1959 - KRB 12/58] /299; BGH: KRB 7/58 vom 21. Januar 1959 S. 6), nicht beipflichten.
  • BGH, 13.10.1959 - 1 StR 57/59

    Theodor Tolsdorff

    Auszug aus BGH, 28.10.1965 - KRB 3/65
    Der Satz, daß in einem solchen Falle der prozessuale Grund vorgehe, erleidet aber im Strafverfahren eine wichtige Ausnahme: Wie in Rechtsprechung und Schrifttum anerkannt ist, darf die Freisprechung eines Angeklagten, die bei hinreichender Klärung des Sachverhalts aus allgemein verfahrensrechtlichen Gründen geboten wäre, nicht deshalb unterbleiben, weil der Sachverhalt unter ein Straffreiheitsgesetz fällt (vgl. BGHSt 13, 268; BGH 1 StR 257/51 v. 21. November 1951; RGSt 70, 193; Geier in Löwe-Rosenberg, 21. Aufl. § 260 Anm. 8 a; Schäfer, ebendort, Einleitung Kap. 10 A 9 unter Hinweis auf § 85 des StPO-Entwurfs 1939 und dessen Begründung - Fußn. 45 - Eb. Schmidt, Lehrkommentar zur StPO, § 260 Anm. 27; Kleinknecht-Müller, 4. Aufl. § 260 Anm. 9).
  • BGH, 15.05.1963 - 2 ARs 66/63
    Auszug aus BGH, 28.10.1965 - KRB 3/65
    Der Sinn einer gerichtlichen Entscheidung wird jedoch nicht nach ihrer äußeren Bezeichnung und dem Wortlaut der im Ausspruch verwendeten Formel, sondern nach ihrem sachlichen Inhalt bestimmt (vgl. BGHSt 18, 381, 384) [BGH 15.05.1963 - 2 ARs 66/63] .
  • BVerfG, 07.04.1964 - 1 BvL 12/63

    Mitfahrzentrale

    Auszug aus BGH, 28.10.1965 - KRB 3/65
    Dem rechtsstaatlichen Erfordernis, daß der Gesetzgeber wenigstens seinen Grundgedanken, das Ziel seines gesetzgeberischen Willens vollkommen deutlich gemacht hat (vgl. BVerfGE 17, 306, 314) [BVerfG 07.04.1964 - 1 BvL 12/63] , ist genügt.
  • RG, 24.03.1936 - 1 D 980/35

    Kann die Revision gegen ein Urteil, das das Verfahren auf Grund des

    Auszug aus BGH, 28.10.1965 - KRB 3/65
    Der Satz, daß in einem solchen Falle der prozessuale Grund vorgehe, erleidet aber im Strafverfahren eine wichtige Ausnahme: Wie in Rechtsprechung und Schrifttum anerkannt ist, darf die Freisprechung eines Angeklagten, die bei hinreichender Klärung des Sachverhalts aus allgemein verfahrensrechtlichen Gründen geboten wäre, nicht deshalb unterbleiben, weil der Sachverhalt unter ein Straffreiheitsgesetz fällt (vgl. BGHSt 13, 268; BGH 1 StR 257/51 v. 21. November 1951; RGSt 70, 193; Geier in Löwe-Rosenberg, 21. Aufl. § 260 Anm. 8 a; Schäfer, ebendort, Einleitung Kap. 10 A 9 unter Hinweis auf § 85 des StPO-Entwurfs 1939 und dessen Begründung - Fußn. 45 - Eb. Schmidt, Lehrkommentar zur StPO, § 260 Anm. 27; Kleinknecht-Müller, 4. Aufl. § 260 Anm. 9).
  • BGH, 17.08.2000 - 4 StR 245/00

    Unzulässige Änderung der in der Anklageschrift angegebenen Tatzeiten nach

    Dies hat der Bundesgerichthof im Anschluß an das Reichsgericht (vgl. RGSt 66, 51, 53; 72, 296, 300; anders aber noch RGSt 42, 399, 401) erstmals bei Fehlen des erforderlichen Strafantrages so entschieden (BGHSt 1, 231, 235; 7, 256, 261) und in der Folge bei Eingreifen eines Straffreiheitsgesetzes (BGHSt 13, 268, 272/273) und für den Fall der Verneinung des öffentlichen Interesses im Kartellbußgeldverfahren (BGHSt 20, 333, 335) so ausgesprochen.
  • OLG Düsseldorf, 08.07.2020 - U (Kart) 3/20
    Der Normadressat muss die Absicht haben, durch die Anwendung des Druck- oder Lockmittels ein wettbewerbsbeschränkendes Verhalten zu erreichen (Senat, Urteil vom 25.06.2014, VI-U (KArt) 46/13 Rn. 119 f., zitiert nach juris; vgl. Markert in Immenga/Mestmäcker, § 21 GWB Rn. 67; Loewenheim in Loewenheim/Meessen, § 21 GWB Rn. 39; ebenso zum bis zur 2. GWB-Novelle inhaltsgleichen § 25 Abs. 2 GWB schon BGH, Beschluss vom 28.10.1965, KRB 3/65 "Saba" Rn. 41 ff., 47).
  • BGH, 15.07.1999 - 5 StR 155/99

    Gemeinschaftlicher, gewerbsmäßiger und bandenmäßiger Schmuggel; Mittäterschaft;

    Bei einem solchen organisierten Zusammenwirken mehrerer Personen an verschiedenen Orten und zu verschiedenen Zeiten zur Erreichung eines gemeinsamen Taterfolges, wobei der einzelne Tatbeteiligte nicht an dem gesamten Geschehensablauf beteiligt ist, sondern nur einzelnen Tatbeiträge leistet, durfte sich das Landgericht nicht auf die pauschale Feststellung, ein Tatnachweis sei nicht möglich, beschränken, sondern mußte in eine Gesamtwürdigung alle für und gegen den Angeklagten sprechenden Umstände und Erwägungen unter Bedacht auf die Besonderheiten des organisierten Zigarettenschmuggels einbeziehen (vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung, unzureichende 1; vgl. auch BGHSt 20, 333, 341/342).
  • BGH, 03.02.1983 - 1 StR 823/82

    Verpflichtung zur Zahlung einer Entschädigung nach zu Unrecht erlittener

    Gleichwohl besteht nicht die Besorgnis, das Landgericht könnte verkannt haben, daß eine Mehrzahl von Beweisanzeichen auch dann, wenn keines von ihnen für sich allein ausreicht, in ihrer Gesamtheit die Überzeugung von der Täterschaft vermitteln kann (BGHSt 20, 333, 341/342; BGH, Urteile vom 20. Februar 1974 - 3 StR 9/74 - bei Dallinger MDR 1974, 548; vom 5. November 1975 - 2 StR 523/75 - vom 4. Januar 1978 - 2 StR 609/77 - vom 1. September 1982 - 2 StR 39/82 - und vom 25. November 1982 - 4 StR 564/82; Gollwitzer a.a.O. Rdn. 70, 123; Hürxthal a.a.O. Rdn. 64).
  • BGH, 05.12.1984 - 2 StR 526/84

    Verlesung eines Vernehmungsprotokolls ohne Angaben der Personalien des Zeugen;

    Es verhält sich damit nicht anders als bei sonstigen Beweisanzeichen, die nicht für sich allein, sondern nur im Zusammenhang mit weiteren Beweisergebnissen ausreichend aussagekräftig sind und unter dem Gebot der erschöpfenden Aufklärung (§ 244 Abs. 2, § 261 StPO) verwertet werden müssen (vgl. BGHSt 20, 333, 341 f; BGH NStZ 1983, 133 mit Nachweisen).
  • OLG Düsseldorf, 25.06.2014 - U (Kart) 46/13

    Geltendmachung eines kartellrechtlichen Beseitigungs- und

    Die Vorschrift des § 21 Abs. 2 GWB hindert einen Hersteller grundsätzlich nicht, einen Einzelhändler deshalb zu sperren, weil dessen Verkaufspreise seinen -des Herstellers- Vorstellungen nicht entsprechen, wenn nicht gleichzeitig dadurch der gesperrte Einzelhändler zu künftigem Wohlverhalten im Sinne des Herstellers veranlasst werden, sondern die Sperre endgültig sein soll (vgl. [zu § 25 Abs. 1 GWB a.F.] BGH, Beschluss v. 28.10.1965 -KRB 3/65, BGHSt 20, 333, Rz. 41 bei juris - Niedrigpreisgeschäft ).
  • BGH, 12.08.1999 - 5 StR 269/99

    Gewerbsmäßige, bandenmäßige Geldfälschung; Sich verschaffen von Falschgeld;

    Einzelne Belastungsindizien, die für sich genommen zum Beweise der Täterschaft nicht ausreichen, können doch in ihrer Gesamtheit die für eine Verurteilung notwendige Überzeugung des Tatrichters begründen (vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung, unzureichende 1; vgl. auch BGHSt 20, 333, 341/342).
  • BGH, 21.08.2012 - 4 StR 157/12

    Einstellung in der Hauptverhandlung bei mangelndem Strafantrag

    Ein Freispruch kommt in diesem Fall nur dann in Betracht, wenn bereits feststeht, dass dem Angeklagten keine Straftat nachzuweisen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Oktober 1965 - KRB 3/65, BGHSt 20, 333, 335; Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl., § 260 Rn. 44 mwN).
  • LG Bonn, 25.09.2008 - 27 Qs 5/08

    Rechtmäßigkeit einer Durchsuchung von Geschäftsräumen aufgrund des Verdachts

    Zwar weist die Nebenbetroffene im Ausgangspunkt zu Recht darauf hin, dass § 21 Abs. 2 GWB nach der zu einer Vorgängernorm ergangenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs einen Hersteller grundsätzlich nicht daran hindert, einen Einzelhändler deshalb (endgültig) zu sperren, weil dessen Verkaufspreise nicht seinen Vorstellungen entsprechen, wenn nicht gleichzeitig dadurch der gesperrte Einzelhändler zu künftigem Wohlverhalten im Sinne des Herstellers veranlasst werden soll ( Beschluss vom 28.10.1965 - KRB 3/65 - BGHSt 20, 333, 340 ).
  • BayObLG, 03.08.1993 - 4St RR 78/93

    Merkmal "beharrlich wiederholt" gem. § 148 Gewerbeordnung (GewO) als ein die

    Dem Freispruch kommt als Sachentscheidung der Vorrang gegenüber einer Verfahrenseinstellung zu, da der im Urteil festgestellte Sachverhalt diesen ohne weiteres - also ohne weitere Sachaufklärung - rechtfertigt (vgl. BGHSt 13, 268/273; 20, 333/335; KG JR 1990, 124; Kleinknecht/Meyer § 354 Rn. 6; KK/Pikart § 354 Rn. 7).
  • BGH, 06.11.1972 - KRB 1/72

    Sinn und Zweck des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - Jedwede

  • OLG Köln, 16.12.2003 - Ss 499/03

    Beweiswürdigung bei ausschließlicher Belastung durch einen Aufklärungsgehilfen

  • BayObLG, 20.02.1997 - 5St RR 88/96

    Keine Urkundenunterdrückung durch Heraustrennen des Zurückweisungsvermerks im

  • OLG Naumburg, 27.11.1996 - 2 Ss 130/96

    Materiell-rechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen Vorteilsgewährung;

  • LG Bonn, 25.09.2008 - 27 Qs 27/08

    Verweigerung der Lieferung von Hörgeräten bei zu preisgünstigem Angebot der

  • BayObLG, 14.02.2005 - 1St RR 188/04

    Rechtsfehlerhafter Freispruch bei unterlassener Gesamtschau belastender

  • BGH, 01.12.1966 - KRB 1/66

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit einer Vereinbarung zur Minderung bzw.

  • BGH, 30.06.1966 - KZR 4/65

    Mündlicher Dauer-Bierlieferungsvertrag - Verpflichtungswille bei der Aufnahme von

  • LG Düsseldorf, 16.01.2014 - 14c O 226/12

    Substantiierungspflichten im Zusammenhang mit Schadensersatz wegen eines

  • BayObLG, 18.12.1992 - 3 ObOWi 108/92
  • BayObLG, 23.03.1992 - 3 ObOWi 96/91

    Handwerk - Handwerksabgrenzung: Überschneidung von Berufsbildern?

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