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   BGH, 04.10.1966 - 1 StR 282/66   

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BGH, 04.10.1966 - 1 StR 282/66 (https://dejure.org/1966,436)
BGH, Entscheidung vom 04.10.1966 - 1 StR 282/66 (https://dejure.org/1966,436)
BGH, Entscheidung vom 04. Oktober 1966 - 1 StR 282/66 (https://dejure.org/1966,436)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ordnungsgemäße Besetzung des Gerichts - Vorübergehende Verhinderung eines ordentlichen Vorsitzenden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 21, 174
  • NJW 1967, 637
  • MDR 1967, 317
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 05.08.1958 - 5 StR 160/58
    Auszug aus BGH, 04.10.1966 - 1 StR 282/66
    Ein Verhinderungsgrund in diesem Sinne ist nach ständiger Rechtsprechung auch die Geschäftsüberlastung des Richters (RGSt 54, 298, 299; 55, 236, 237; RG GA 47, 159; 62, 482; BGHSt 12, 33, 36 [BGH 05.08.1958 - 5 StR 160/58]; BGH bei Dallinger MDR 1951, 539 zu GVG § 67).

    Deshalb ist die Feststellung, daß ein in einem bestimmten Vorfahren geschäftsplanmäßig zur Mitwirkung berufener Richter verhindert ist, eine Rechtspflegeaufgabe; sie muß von einem gerichtsverfassungsmäßig dafür vorgesehenen Rechtspflegeorgan getroffen werden (BGHSt 12, 33, 35) [BGH 05.08.1958 - 5 StR 160/58], und zwar sowohl dann, wenn die Überlastung durch eine Häufung allein von Rechtsprechungsaufgaben, als auch dann, wenn sie durch das Zusammentreffen solcher und anderer (vgl. § 4 Abs. 2 DRiG) Obliegenheiten verursacht wird.

    In diesen Fällen läßt die ständige Rechtsprechung den Präsidenten des Gerichts nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden, welche Aufgaben der überlastete Richter, gleichgültig ob Vorsitzender oder Beisitzer, zu erledigen hat und welche gleichzeitig zu erfüllen er verhindert ist (BGHSt 12, 33 und 113; 18, 162; BGH LM GVG § 83 Nr. 7).

    Wegen der Bedeutung, die dem durch die Verfassung geschützten Recht auf den gesetzlichen Richter zukommt (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG), ist es jedoch erforderlich, daß die Verhinderung eines Richters, die nicht offenkundig ist, sondern von einer Ermessensentscheidung abhängt, "in einer für das Revisionsgericht rechtlich nachprüfbaren Form" festgestellt wird (BGHSt 12, 33, 36) [BGH 05.08.1958 - 5 StR 160/58].

  • BGH, 04.12.1962 - 1 StR 425/62

    Vera Brühne

    Auszug aus BGH, 04.10.1966 - 1 StR 282/66
    In der Regel wird keines der zusammentreffenden Geschäfte einen in sich selbst begründeten, unbedingten Vorrang haben (BGHSt 18, 162 [BGH 04.12.1962 - 1 StR 425/62]).

    In diesen Fällen läßt die ständige Rechtsprechung den Präsidenten des Gerichts nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden, welche Aufgaben der überlastete Richter, gleichgültig ob Vorsitzender oder Beisitzer, zu erledigen hat und welche gleichzeitig zu erfüllen er verhindert ist (BGHSt 12, 33 und 113; 18, 162; BGH LM GVG § 83 Nr. 7).

  • BGH, 02.11.1965 - 1 StR 416/65

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 04.10.1966 - 1 StR 282/66
    Deshalb ist es im vorliegenden Fall auch nicht erforderlich, auf die Urteile DRiZ 1966, 93 und vom 2. November 1965 - 1 StR 416/65 - einzugehen.
  • BVerfG, 03.02.1965 - 2 BvR 166/64

    Anspruch auf den gesetzlichen Richter bei Überbesetzung des Spruchkörpers

    Auszug aus BGH, 04.10.1966 - 1 StR 282/66
    Das ist zum Beispiel der Fall, wenn die Überbeanspruchung eines Richters ausschließlich durch die in seiner Kammer oder in seinem Senat anfallenden Rechtsprechungsaufgaben verursacht wird und wenn dieser Richter, soweit er dadurch verhindert ist, von einem anderen Mitglied desselben - in zulässiger Weise überbesetzten (BVerfGE 18, 344) - Spruchkörpers vertreten wird.
  • BGH, 09.04.1954 - 2 StR 74/54
    Auszug aus BGH, 04.10.1966 - 1 StR 282/66
    Schon aus diesem Grund treffen daher hier der Raub und das Verkehrsvergehen nicht, wie das Landgericht angenommen hat, in Tatmehrheit, sondern tateinheitlich zusammen (BGHSt 6, 81 [BGH 09.04.1954 - 2 StR 74/54]).
  • BGH, 13.12.1955 - 5 StR 221/54
    Auszug aus BGH, 04.10.1966 - 1 StR 282/66
    Bei dem Angeklagten Samereier gilt das auch deshalb, weil er das Fahrzeug nach vollendetem Raub von der Bank wegfuhr (UA 13), dieses Verbrechen aber erst beendet war, als die beiden Täter sich mit der Beute in einige Sicherheit gebracht hatten, und weil Tateinheit bis zur Beendigung einer Straftat möglich ist (BGHSt 20, 194; BGH Urteil vom 13. Dezember 1955 - 5 StR 221/54 -, insoweit in BGHSt 9, 44 nicht abgedruckt).
  • BGH, 06.04.1965 - 1 StR 73/65

    Bauernkeller - §§ 249, 250 StGB, Gewalt, Vollendung, Beendigung, Waffe

    Auszug aus BGH, 04.10.1966 - 1 StR 282/66
    Bei dem Angeklagten Samereier gilt das auch deshalb, weil er das Fahrzeug nach vollendetem Raub von der Bank wegfuhr (UA 13), dieses Verbrechen aber erst beendet war, als die beiden Täter sich mit der Beute in einige Sicherheit gebracht hatten, und weil Tateinheit bis zur Beendigung einer Straftat möglich ist (BGHSt 20, 194; BGH Urteil vom 13. Dezember 1955 - 5 StR 221/54 -, insoweit in BGHSt 9, 44 nicht abgedruckt).
  • BGH, 08.06.1951 - 2 StR 22/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 04.10.1966 - 1 StR 282/66
    Ein Verhinderungsgrund in diesem Sinne ist nach ständiger Rechtsprechung auch die Geschäftsüberlastung des Richters (RGSt 54, 298, 299; 55, 236, 237; RG GA 47, 159; 62, 482; BGHSt 12, 33, 36 [BGH 05.08.1958 - 5 StR 160/58]; BGH bei Dallinger MDR 1951, 539 zu GVG § 67).
  • BGH, 06.12.1965 - 4 StR 558/65

    Zuständigkeitsfragen bei der Besetzung des Revisionsgerichts

    Auszug aus BGH, 04.10.1966 - 1 StR 282/66
    Deshalb ist es im vorliegenden Fall auch nicht erforderlich, auf die Urteile DRiZ 1966, 93 und vom 2. November 1965 - 1 StR 416/65 - einzugehen.
  • RG, 21.05.1931 - II 976/30

    1. Wann ist bei schriftlicher Abstimmung des Präsidiums des Landgerichts ein

    Auszug aus BGH, 04.10.1966 - 1 StR 282/66
    Es ist daher zweckmäßig, daß der Verhinderungsgrund schriftlich festgehalten wird (so schon RGSt 65, 299, 301 für § 67 GVG); unerläßlich ist das aber nicht, wenn die Feststellung sonst in einer ausreichend sicheren Weise getroffen wird.
  • RG, 21.09.1903 - 2078/03

    Gehören zu den Mitgliedern des Landgerichts, die im Falle der Verhinderung des

  • RG, 12.04.1920 - III 276/20

    Kann schon bei Beginn des Geschäftsjahrs angenommen werden, daß der gesetzliche

  • RG, 12.02.1921 - IV 888/20

    Kann ein Landgerichtsdirektor zum Vorsitzenden mehrerer Strafkammern bestellt

  • RG, 10.12.1907 - V 592/07

    1. Unter welchen Voraussetzungen hat das Oberlandesgericht als das zunächst obere

  • BGH, 05.10.2016 - XII ZR 50/14

    Vorschriftsmäßige Besetzung des erkennenden Gerichts: Maßgeblichkeit der letzten

    So hat der Bundesgerichtshof beispielweise einen Verhinderungsgrund angenommen, wenn das Zusammentreffen von Rechtsprechungsaufgaben mit anderen dem Vorsitzenden übertragenen Obliegenheiten zu dessen Geschäftsüberlastung führt (vgl. BGHSt 21, 174 = NJW 1967, 637, 638 mwN).

    Er ist deshalb als berechtigt anzusehen, seine eigene Verhinderung und damit den Vertretungsfall selbst festzustellen, wenn und soweit die Vertretung durch Richter des Spruchkörpers selbst erfolgt, also nicht Vertreter eines anderen Spruchkörpers benötigt werden (BGHSt 21, 174 = NJW 1967, 637, 638; BGH Urteil vom 17. November 1967 - 4 StR 452/67 - NJW 1968, 512, 513; Urteil vom 31. Januar 1983 - II ZR 43/82 - DRiZ 1983, 234, 235 und Beschluss vom 21. Oktober 1994 - V ZR 151/93 - NJW 1995, 335, 336).

    Die Feststellung als solche ist formfrei und kann auch in anderer Weise getroffen werden (BGHSt 21, 174 = NJW 1967, 637, 638; BGH Urteil vom 31. Januar 1983 - II ZR 43/82 - DRiZ 1983, 234, 235).

  • BGH, 15.01.1981 - 4 StR 652/80

    Verurteilung wegen Diebstahls und Unterschlagung - Vorliegen des Verbrauchs einer

    Das Fahren ohne Fahrerlaubnis war vollendet, bevor der Angeklagte mit dem Gewahrsamsbruch begann (BGH GA 1961, 346; BGH, Urteil vom 24. September 1974 - 1 StR 364/74; vgl. aber auch Urteil vom 4. Oktober 1966 - 1 StR 282/66).

    Deshalb kommt es hier auf die von den Strafsenaten des Bundesgerichtshofs vertretene unterschiedliche Rechtsauffassung nicht an, ob Tateinheit nur bis zur Vollendung des Diebstahls (vgl. GA 1961, 346; BGH, Urteile vom 24. Juli 1973 - 1 StR 83-84/73 -, vom 24. September 1974 - 1 StR 364/74) oder bis zu dessen Beendigung (BGH, Urteile vom 13. Dezember 1955 - 5 StR 221/54 -, vom 19. Februar 1965 - 4 StR 22/65 -, vom 4. Oktober 1966 - 1 StR 282/66 -, vom 6. November 1974 - 3 StR 200/74 = BGHSt 26, 24, 27/28 -, sowie Beschlüsse vom 18. Juni 1980 - 2 StR 89/80 - und vom 28. November 1980 - 2 StR 630/80) anzunehmen ist.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.04.2016 - 3 A 10151/16

    Nichtigkeitsrüge in Disziplinarverfahren; Besetzung des Disziplinarsenats;

    Die durch eine zeitgleich auftretende Mehrfachbelastung verursachte Verhinderung eines Richters, eine bestimmte dienstliche Aufgabe zu bestimmter Zeit zu erfüllen, ergibt sich so aus der Feststellung, welches Dienstgeschäft vorrangig ist und welches der Richter nicht gleichzeitig erledigen kann ( BGH, Urteil vom 4. Oktober 1966 - 1 StR 282/66 -, BGHSt 21, 174 [175]).

    Die Feststellung bedarf vielmehr nach den Prozessordnungen nicht der Schriftform und kann deshalb rechtlich ausreichend auch in anderer Weise, sogar nur schlüssig getroffen werden (vgl. BGH, Urteil vom 4. Oktober 1966 - 1 StR 282/66 -, BGHSt 21, 174 [179 f.]; Urteil vom 31. Januar 1983 - II ZR 43/82 -, DRiZ 1983, 234; Urteil vom 5. Oktober 1988 - 2 StR 250/88 -, BGHSt 35, 366 [372]; Beschluss vom 5. April 1989 - 2 StR 39/89 -, juris; Urteil vom 22. November 1994 - X ZR 51/92 -, NJW 1995, 332; sowie Beschluss vom 20. Januar 2000 - I ZB 50/97 -, NJW-RR 2001, 38; Valerius, in: Beck'scher Online-Kommentar StPO, § 21 f GVG Rn. 7; Lückemann, in: Zöller, ZPO, 31. Aufl. 2016, § 21e Rn. 41).

    Der Bundesgerichtshof hat diese Maßnahme als rechtlich genügend nachprüfbare und ausreichende Feststellung der Verhinderung des Vorsitzenden angesehen (vgl. BGH, Urteil vom 4. Oktober 1966 - 1 StR 282/66 -, BGHSt 21, 174 [176 f.]).

  • BGH, 05.04.1989 - 2 StR 39/89

    Vorübergehende Verhinderung - Vertreter aus einer anderen Kammer -

    Eine bestimmte Form ist für die Feststellung der nicht offenkundigen Verhinderung nicht vorgeschrieben, wenngleich es zweckmäßig ist, eine dahingehende Ermessensentscheidung aktenkundig zu machen (BGHSt 21, 174 [179]; BGH NJW 1974, 870 ).

    Bei der Geschäftsüberlastung handelt es sich nämlich in aller Regel nicht um einen offenkundigen, klar objektivierbaren Sachverhalt, der wie Urlaub, Erkrankung oder Dienstreise, nach außen in Erscheinung tritt und für jedermann ohne weiteres erkennbar ist (BGHSt 12, 33 [35] f.; 18, 162 f.; 21, 174 f.; BGH NJW 1974, 870 ).

    Denn zur Frage der nicht offenkundigen Verhinderungsfälle sind gerade auch unter dem Gesichtspunkt der Geschäftsüberlastung veröffentlichte obergerichtliche Entscheidungen mit einheitlicher Auffassung dahingehend ergangen, daß die Feststellung des Vertretungsfalles dem Gerichtspräsidenten obliegt (BGHSt 21, 174 ff.; BGH NJW 1974, 870 u.a.).

  • BGH, 05.10.1988 - 2 StR 250/88

    Strafbarkeit wegen Mordes in Tateinheit mit unerlaubtem Führen einer Schusswaffe

    Geht es etwa bei Strafkammern der Landgerichte darum, ob einer der Richter tatsächlich verhindert ist, so steht es - sofern sich der Vertretungsfall kammerintern, also ohne Inanspruchnahme von Richtern anderer Kammern regeln läßt - dem Vorsitzenden zu, die Verhinderung festzustellen (Kissel a.a.O. § 21 e Rdn. 132; KMR-Müller, StPO 7. Aufl. Ergänzungsband GVG § 21 e Rdn. 13; Schäfer a.a.O. § 21 f GVG Rdn. 16; indirekt auch BGH NJW 1968, 512 sowie - für den Zivilprozeß - BGH DRiZ 1980, 147 f; offengelassen in BGHSt 21, 174, 176).

    Das Gesetz schreibt nicht vor, wie der Verhinderungsfall festgestellt werden muß (für die Feststellung sonstiger Verhinderungsfälle: BGHSt 21, 174, 179 f; BGH NJW 1974, 870 m.w.N.; Schäfer a.a.O. § 21 f GVG Rdn. 17; unklar: Kissel, GVG § 21 e Rdn. 131).

  • BGH, 22.03.1988 - 4 StR 35/88

    Revision gegen Verurteilung wegen Sexuellen Missbrauchs an Kindern - Nicht

    Es bedurfte daher einer von zuständiger Stelle zu treffenden Ermessensentscheidung darüber, welcher Aufgabe - der Tätigkeit in der eigenen oder derjenigen in der Vertreterkammer - der Vorrang vor der anderen zukam (BGHSt 12, 33, 36; 18, 162, 163; 21, 174, 175).

    Dieser hätte grundsätzlich vor Inangriffnahme der richterlichen Tätigkeit (BGHSt 21, 174, 179), spätestens aber im Rahmen des Verfahrens nach §§ 222 a, 222 b StPO (BGHSt 30, 268), in einer für das Revisionsgericht nachprüfbaren Weise die Feststellung treffen müssen, daß der Vorsitzende der 8. Strafkammer an der Mitwirkung in dieser Sache verhindert sei.

  • BGH, 01.12.1981 - 1 StR 393/81

    Teilnahme eines vertretenen Richters aus einer anderen Strafkammer aufgrund

    Bei dieser Sachlage mußte zwar die - nicht offensichtliche - Verhinderung des planmäßigen Vorsitzenden der erkennenden Strafkammer vom Präsidenten des Landgerichts festgestellt werden, weil sie sich auf eine andere Kammer auswirkte (vgl. BGHSt 21, 174, 176; BGH NJW 1968, 512).

    An sich zutreffend weist der Beschwerdeführer zwar auf die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hin, wonach die Feststellung einer Verhinderung vor der Inangriffnahme der richterlichen Aufgabe getroffen werden müsse (BGHSt 21, 174, 179).

  • BGH, 18.01.1983 - 1 StR 757/82

    Überprüfbarkeit des Ersetzungsvermerks, dass ein Richter "aus dienstlichen

    Auch andere Dienstgeschäfte können die Verhinderung begründen (Gollwitzer a.a.O. Rdn. 48; Müller in KMR, StPO 7. Aufl. § 275 Rdn. 14; vgl. zu §§ 21 e/g GVG: BGHSt 21, 174; BGH NJW 1974, 870; BGH DRiZ 1980, 147, 148).
  • BGH, 20.01.2000 - I ZB 50/97

    Micro-PUR; mündliche Verhandlung im Beschwerdeverfahren vor dem

    Dies war aber auch nicht erforderlich, weil die Feststellung der Verhinderung formfrei möglich ist (BGHSt 21, 174, 179 f; BGH, Urt. v. 31.1.1983 - II ZR 43/82, DRiZ 1983, 234, 235; Kissel, GVG, 2. Aufl., § 21e Rdn. 129).
  • BGH, 31.01.1983 - II ZR 43/82

    Verhinderung des Senatsvorsitzenden des OLG München - Durchführung einer

    Der Vorsitzende als das gerichtsverfassungsmäßig vorgesehene Rechtspflegeorgan kann seine eigene Verhinderung selbst feststellen (BGHSt 21, 174).

    Die Feststellung als solche ist aber formfrei und kann auch in anderer Weise getroffen werden (vgl. BGHSt 21, 174, 179 f).

  • BGH, 08.11.1972 - 3 StR 339/71

    Anforderungen an den Zusammentritt des Schwurgerichts - Anforderungen an die

  • BGH, 25.04.1995 - 4 StR 173/95

    Verhinderungsgrund - Teilnahme an einem Festakt - Präklusion des

  • BGH, 13.02.1973 - 1 StR 541/72

    Besorgnis an der Unparteilichkeit des erkennenden Gerichts - Selbstablehnung

  • BGH, 13.11.1978 - AnwSt (R) 17/77

    Standeswidrige Werbung

  • BGH, 15.06.1967 - 1 StR 516/66

    Änderung der Geschäftsverteilung auf begrenzte Zeit durch das Präsidium - Wegfall

  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 587/85

    Bestimmung der Besetzung von Spruchkörpern eines Gerichts im Voraus für das

  • BGH, 26.11.1979 - II ZR 31/79

    Anforderungen an die vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts im zweiten

  • OLG Rostock, 21.09.2005 - 6 W 63/05

    Zusammensetzung des Spruchkörpers, Vertretung des Vorsitzenden - Verletzung des

  • BGH, 29.08.1973 - 3 StR 47/73

    Anforderungen an die ordnungsgemäße Besetzung des Gerichts - Voraussetzungen für

  • BGH, 31.01.1978 - 1 StR 379/77

    Ordnungsgemäße Feststellung der Verhinderung eines Richters - Verhinderung

  • BGH, 27.03.1973 - 1 StR 55/73

    Rangverhältnis verschiedener Dienstgeschäfte eines Richters der mehreren

  • BGH, 16.11.1976 - 5 StR 480/76

    Verurteilung wegen Meineides und wegen falscher uneidlicher Aussage -

  • OLG Rostock, 21.09.2005 - 6 W 635/05
  • BGH, 21.12.1978 - 4 StR 638/78

    Strafbarkeit wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes und wegen Beischlafs

  • BGH, 16.08.1977 - 1 StR 208/77

    Fehlerhafte Besetzung des erkennenden Gerichts wegen der fehlenden Mitwirkung des

  • BGH, 11.06.1974 - 4 StR 14/74

    Strafbarkeit wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr in Tateinheit mit

  • BGH, 01.09.1970 - 1 StR 162/70

    Strafbarkeit wegen eines fortgesetzten gemeinschaftlichen schweren Diebstahls im

  • BGH, 16.10.1968 - 4 StR 380/68

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen schweren Raubes - Anforderungen an

  • DGH Hessen, 08.04.1980 - DGH 2/79

    Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit; Überlastung eines Richters mit einem

  • BGH, 23.08.1974 - 2 StR 561/73

    Fehlende Feststellung des Landgerichtspräsidenten über die Verhinderung eines

  • BGH, 16.09.1970 - 2 StR 251/70

    Feststellung der Verhinderung eines Richters durch den Gerichtspräsidenten

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