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   BGH, 22.02.1967 - 2 StR 2/67   

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https://dejure.org/1967,409
BGH, 22.02.1967 - 2 StR 2/67 (https://dejure.org/1967,409)
BGH, Entscheidung vom 22.02.1967 - 2 StR 2/67 (https://dejure.org/1967,409)
BGH, Entscheidung vom 22. Februar 1967 - 2 StR 2/67 (https://dejure.org/1967,409)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen Unzucht mit einem Kind - Frage der Vereidigung des Sachverständigen - Ablehnung eines Beweisantrages auf ein weiteres Sachverständigengutachten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 79 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 21, 227
  • NJW 1967, 1520
  • MDR 1967, 603
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.10.1965 - 1 StR 337/65

    Stellung eines bauleitenden Architekten als Garant zur Verhütung von Gefahren für

    Auszug aus BGH, 22.02.1967 - 2 StR 2/67
    Allerdings hat der Bundesgerichtshof, wie dem Beschwerdeführer einzuräumen ist, wiederholt ausgesprochen, daß das Gericht nach § 79 Abs. 1 StPO gehalten sei, zur Frage der Vereidigung des Sachverständigen Stellung zu nehmen; sofern die Entscheidung nicht ausdrücklich bekannt gemacht werde, müsse jedenfalls den Umständen zu entnehmen sein, daß sich das Gericht stillschweigend schlüssig geworden sei (vgl. 4 StR 427/51, Urteil vom 31. August 1951 in NJW 1952, 233; 3 StR 420/55 vom 12. Januar 1956; 1 StR 337/65 vom 12. Oktober 1965).

    Das Urteil des 1. Strafsenats (1 StR 337/65) beruht nicht auf der hier abgelehnten Meinung.

  • BGH, 31.08.1951 - 4 StR 427/51
    Auszug aus BGH, 22.02.1967 - 2 StR 2/67
    Allerdings hat der Bundesgerichtshof, wie dem Beschwerdeführer einzuräumen ist, wiederholt ausgesprochen, daß das Gericht nach § 79 Abs. 1 StPO gehalten sei, zur Frage der Vereidigung des Sachverständigen Stellung zu nehmen; sofern die Entscheidung nicht ausdrücklich bekannt gemacht werde, müsse jedenfalls den Umständen zu entnehmen sein, daß sich das Gericht stillschweigend schlüssig geworden sei (vgl. 4 StR 427/51, Urteil vom 31. August 1951 in NJW 1952, 233; 3 StR 420/55 vom 12. Januar 1956; 1 StR 337/65 vom 12. Oktober 1965).

    Das Urteil 4 StR 427/51 ist von einem Ferienstrafsenat erlassen; das Urteil des 3. Strafsenats (3 StR 420/55) bindet nicht, weil dieser Senat nicht mehr besteht.

  • BGH, 12.01.1956 - 3 StR 420/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 22.02.1967 - 2 StR 2/67
    Allerdings hat der Bundesgerichtshof, wie dem Beschwerdeführer einzuräumen ist, wiederholt ausgesprochen, daß das Gericht nach § 79 Abs. 1 StPO gehalten sei, zur Frage der Vereidigung des Sachverständigen Stellung zu nehmen; sofern die Entscheidung nicht ausdrücklich bekannt gemacht werde, müsse jedenfalls den Umständen zu entnehmen sein, daß sich das Gericht stillschweigend schlüssig geworden sei (vgl. 4 StR 427/51, Urteil vom 31. August 1951 in NJW 1952, 233; 3 StR 420/55 vom 12. Januar 1956; 1 StR 337/65 vom 12. Oktober 1965).

    Das Urteil 4 StR 427/51 ist von einem Ferienstrafsenat erlassen; das Urteil des 3. Strafsenats (3 StR 420/55) bindet nicht, weil dieser Senat nicht mehr besteht.

  • BGH, 13.12.1960 - 1 StR 389/60

    Begründung der gerichtlichen Entscheidung der Beeidigung von Zeugen - Antrag im

    Auszug aus BGH, 22.02.1967 - 2 StR 2/67
    Abgesehen davon, daß hier umgekehrt die Vereidigung die Regel bildet und deshalb keiner besonderen Begründung bedarf (vgl. BGHSt 15, 253 [BGH 13.12.1960 - 1 StR 389/60] und 17, 186), ist die Nichtvereidigung nirgends in das freie Ermessen des Gerichts gestellt; die Ausnahmen für die Nichtvereidigung sind vielmehr an bestimmte tatsächliche Voraussetzungen gebunden, die entweder erst die Möglichkeit der Ermessensentscheidung auslösen oder die Vereidigung verbieten.
  • BGH, 19.11.1956 - 2 StR 493/56
    Auszug aus BGH, 22.02.1967 - 2 StR 2/67
    Es ist zwar richtig, daß diese Anhörung auch dann ausnahmsweise notwendig sein kann, wenn § 244 Abs. 4 S. 2 StPO die Ablehnung eines dahingehenden Beweisantrags gestattete (vgl. BGHSt 10, 116).
  • BGH, 07.07.1997 - 5 StR 17/97

    Verurteilung wegen gewerbsmäßiger Hehlerei - Ablehnung eines Beweisantrages

    Verfahrensfehlerhaft war es jedoch, daß das Landgericht über die Frage der Vereidigung keine Entscheidung getroffen hat (anders BGHSt 21, 227, 228, wo allerdings in der Begründung darauf abgestellt ist, es könne davon ausgegangen werden, daß dem Richter § 79 StPO bekannt sei; das setzt aber voraus, daß das Gericht überhaupt erkennt, jemanden als Sachverständigen zu vernehmen).
  • BGH, 19.10.1987 - 3 StR 589/86

    Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung - Voraussetzungen für die Verjährung der

    Die Rüge scheitert daran, daß die Nichtvereidigung im Rahmen des § 79 Abs. 1 Satz 1 StPO die Revision nicht begründen kann (BGHSt 21, 227 f.).
  • OLG Karlsruhe, 09.05.1985 - 4 Ss 63/85

    Trunkenheitsfahrt; Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts; Straftat im Ausland

    Eine Anwendbarkeit deutschen Strafrechts wäre Ä auch wenn ein Anknüpfungspunkt nach §§ 3 ff. StGB vorliegt Ä allerdings ausgeschlossen, wenn sich die in Betracht kommende deutsche Strafnorm auf den Schutz inländischer Rechtsgüter beschränken und sie ausschließlich innerstaatliche deutsche Belange wahren würde (vgl. BGHSt 8, 349; 21, 227; 29, 85, 88 [hier: III (323) 134 a] .
  • BGH, 18.03.1975 - 1 StR 53/75

    Anforderungen an die Annahme eines Tötungsvorsatzes - Voraussetzungen des

    Während die auf eine behauptete Verletzung von § 85 StPO gestützte Verfahrensrüge offensichtlich unbegründet ist (vgl. BGHSt 21, 227), hat die Sachbeschwerde Erfolg.
  • BGH, 02.02.1968 - 2 StR 630/67
    Im übrigen wird auf BGHSt 21, 227 verwiesen.
  • BGH, 01.08.1967 - 1 StR 274/67

    Verurteilung wegen Totschlags, fahrlässiger Tötung und fahrlässiger

    Eines besonderen Gerichtsbeschlusses über die Nichtvereidigung bedurfte es nicht (BGH Urt. v. 22. Februar 1967 - 2 StR 2/67 = BGHSt 21, 227).
  • BGH, 09.09.1971 - 1 StR 317/71

    Rüge der fehlenden Anwesenheit eines Dolmetschers - Anforderungen an das

    Es bedarf keines ausdrücklichen oder stillschweigenden Beschlusses, wenn das Gericht nach dieser Regel verfährt (BGHSt 21, 227).
  • BGH, 06.05.1969 - 1 StR 92/69

    Verurteilung wegen Unzucht mit Kindern - Vereidigung eines Sachverständigen

    Da die Nichtvereidigung des Sachverständigen die gesetzliche Regel ist (§ 79 Abs. 1 StPO), bedarf es keines ausdrücklichen oder stillschweigenden Beschlusses, wenn das Gericht nach dieser Regel verfährt (BGHSt 21, 227 in einer Saarbrücker Sache).
  • BGH, 04.08.1970 - 1 StR 37/70

    Besetzungsrüge bei Zuteilung eines Beisitzers an eine Jugendkammer durch das

    Dabei ist die Nichtvereidigung des Sachverständigen die gesetzliche Regel, so daß es weder eines ausdrücklichen noch eines stillschweigenden Beschlusses bedurfte, wenn das Gericht nach dieser Regel verfahren wollte (BGHSt 21, 227).
  • BGH, 20.08.1970 - 4 StR 261/70

    Verurteilung wegen (Anstiftung zur) Brandstiftung - Beeinträchtigung der

    Auf das Fehlen eines ausdrücklichen oder stillschweigenden Beschlusses kann jedoch die Revision nicht gestützt werden, da die Nichtvereidigung des Sachverständigen die gesetzliche Regel ist (BGHSt 21, 227).
  • BGH, 12.09.1967 - 1 StR 370/67

    Nichtvereidigung des Sachverständigen als gesetzliche Regel - Verstoß des

  • BGH, 27.10.1970 - 5 StR 548/70

    Straftatbestand der vorsätzlichen Volltrunkenheit

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