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   BGH, 02.04.1968 - 5 StR 153/68   

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BGH, 02.04.1968 - 5 StR 153/68 (https://dejure.org/1968,178)
BGH, Entscheidung vom 02.04.1968 - 5 StR 153/68 (https://dejure.org/1968,178)
BGH, Entscheidung vom 02. April 1968 - 5 StR 153/68 (https://dejure.org/1968,178)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Besprechungen u.ä.

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung)

    Zeugnisverweigerung: Die Nichtverwertung des Schweigens

Papierfundstellen

  • BGHSt 22, 113
  • NJW 1968, 1246
  • NJW 1968, 1789 (Ls.)
  • MDR 1968, 600
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.05.1952 - 3 StR 1199/51
    Auszug aus BGH, 02.04.1968 - 5 StR 153/68
    Die Zeugnisverweigerung eines Angehörigen darf nicht gegen den Angeklagten verwertet werden (gegen BGHSt 2, 351).

    "Dies geschah nach der Überzeugung des Gerichts nur aus dem Bestreben, den Angeklagten nicht im Sinne des festgestellten Sachverhalts belasten zu müssen." Einen solchen Schluß aus der Zeugnisverweigerung eines Angehörigen ließ zwar die bisherige Rechtsprechung zu (zuletzt BGHSt 2, 351,353 [BGH 08.05.1952 - 3 StR 1199/51] m. Nachw.).

    Die Entscheidung BGHSt 2, 351 steht nicht entgegen; denn sie beruht nicht auf der gegenteiligen Rechtsauffassung und ist von einem Senat erlassen worden, der nicht mehr besteht.

  • BGH, 26.10.1965 - 5 StR 415/65

    Diebstahl von Geld aus Fernsprechautomaten - Verweigerung der Aussage bei der

    Auszug aus BGH, 02.04.1968 - 5 StR 153/68
    Diese Freiheit darf bei ihm ebensowenig beeinträchtigt werden wie bei einem Beschuldigten oder Angeklagten, der keine Angaben zur Sache machen will (BGHSt 20, 281 [BGH 26.10.1965 - 5 StR 515/65]).
  • BGH, 10.11.1965 - 2 StR 398/65

    Mangelnde Vereidigung der Zeugen als Verfahrensrüge - Verletzung der

    Auszug aus BGH, 02.04.1968 - 5 StR 153/68
    Dann war die Körperverletzung ein Bestandteil des Ausbeutens und stand, wie die Revision mit Recht vorträgt, mit der Zuhälterei nicht in Tatmehrheit, sondern in Tateinheit (unveröff. Urt. des BGH v. 10. Okt. 1965 - 2 StR 398/65 -).
  • BGH, 20.03.2014 - 3 StR 353/13

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung (unzulässige nachteilige Schlüssen aus der

    Der unbefangene Gebrauch dieses Schweigerechts wäre nicht gewährleistet, wenn der verweigerungsberechtigte Zeuge die Prüfung und Bewertung der Gründe für sein Aussageverhalten befürchten müsste (BGH, Beschluss vom 2. April 1968 - 5 StR 153/68, BGHSt 22, 113, 114).
  • BGH, 26.10.1983 - 3 StR 251/83

    Würdigung der Aussage eines Zeugen, der ohne Berufung auf sein

    Dem Gericht ist es grundsätzlich untersagt, aus der Zeugnisverweigerung eines Angehörigen im Sinne des § 52 StPO Schlüsse zum Nachteil des Angeklagten zu ziehen (BGHSt 22, 113; BGH NJW 1980, 794; BGH MDR 1981, 157 = JR 1981, 432 mit Anm. Hanack).
  • BGH, 12.07.1979 - 4 StR 291/79

    Verwertung einer Zeugnisverweigerung zum Nachteil des Angeklagten - Aussage eines

    Das Verbot, Schlüsse aus der befugten Zeugnisverweigerung zu ziehen, gilt auch für den Fall, daß ein Angehöriger nach anfänglicher Zeugnisverweigerung später doch noch aussagt und nunmehr zu prüfen ist, ob seine den Angeklagten entlastenden Angaben glaubhaft sind (im Anschluß an BGHSt 22, 113; vgl. auch BayObLG NJW 1969, 200).

    In der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (seit BGHSt 22, 113) ist anerkannt, daß die Zeugnisverweigerung eines Angehörigen nicht gegen den Angeklagten verwertet werden darf.

    Denn wenn der Zeuge mit einer solchen Folge rechnen müßte, könnte er von seiner Befugnis nicht unbefangen Gebrauch machen (BGHSt 22, 113, 114).

  • BGH, 22.10.1980 - 2 StR 612/80

    Keine nachteilige Wertung gegenüber dem Angeklagten aufgrund berechtigten

    Das Verbot, Schlüsse aus der befugten Zeugnisverweigerung zu ziehen, gilt auch dann, wenn der Angehörige nur Angaben macht, die für die Beurteilung der Tatfrage ohne Bedeutung sind, sich im übrigen aber auf sein Zeugnisverweigerungsrecht beruft (im Anschluß an BGHSt 22, 113 und BGH in LM StPO 1975 § 52 Nr. 5).

    Die Zeugnisverweigerung eines Angehörigen darf nicht gegen den Angeklagten verwertet werden (BGHSt 22, 113).

    Gebrauch machen können (BGHSt 22, 113, 114).

  • FG München, 11.12.2012 - 10 K 2168/09

    Zurechnung von Einkünften aus Gewerbebetrieb - Feststellungslast

    Nach der herrschenden Auffassung in Literatur und Rechtsprechung, der sich der erkennende Senat anschließt, dürfen aus dem Gebrauchmachen des Zeugnisverweigerungsrechts keine Schlüsse zum Nachteil der Partei gezogen werden, zu der der Zeuge in einer Beziehung gem. § 15 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 AO (bzw. § 383 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 Zivilprozessordnung - ZPO -) steht (BGH-Beschluss vom 2. April 1968 5 StR 153/68, BGHSt 22, 113; Damrau in MüKo-ZPO, 4. Aufl. 2012, § 383 Rz. 21; Huber in Musielak, ZPO, 9. Aufl. 2012, § 383 Rz. 10; Scheuch in Vorwerk/Wolf, Beck"scher Online-Kommentar ZPO - OK-ZPO -, Stand Okt. 2012, § 383 Rz. 16; Reichold in Thomas/Putzo, ZPO, 33. Aufl. 2012, § 383 Rz. 1).
  • BGH, 18.09.1984 - 4 StR 535/84

    Ziehen von nachteiligen Schlüssen aus einer befugten Zeugnisverweigerung -

    In der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (seit BGHSt 22, 113) ist anerkannt, daß die Zeugnisverweigerung eines Angehörigen nicht gegen den Angeklagten verwertet werden darf (BGHSt 32, 140, 141 f [BGH 26.10.1983 - 3 StR 251/83] m.weit.Nachw.).

    Denn wenn der Zeuge mit einer solchen Folge rechnen müßte, könnte er von seiner Befugnis nicht unbefangen Gebrauch machen (BGHSt 22, 113, 114).

  • BGH, 13.08.2009 - 3 StR 168/09

    Beweiswürdigung (Glaubwürdigkeit eines zeugnisverweigerungsberechtigten Zeugen;

    Sie verstößt gegen den vom Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung hervorgehobenen Grundsatz, dem zufolge die Unglaubwürdigkeit eines zur Verweigerung des Zeugnisses berechtigten Zeugen aus Rechtsgründen nicht daraus hergeleitet werden kann, dass dieser im Ermittlungsverfahren geschwiegen und erst in der Hauptverhandlung seine entlastenden Angaben gemacht hat; denn selbst die Verweigerung des Zeugnisses hätte nicht zum Nachteil des Angeklagten gewertet werden dürfen (BGH NStZ 1987, 182 unter Hinweis auf BGHSt 22, 113).
  • BGH, 23.05.2000 - 5 StR 142/00

    Rückschlüsse bei Zeugnisverweigerung; Beweiswürdigung der belastender Aussage der

    Ob der - hier ebenfalls vorliegende Verstoß gegen § 52 StPO, der darin liegt, daß aus der Zeugnisverweigerung eines Angehörigen grundsätzlich keine Rückschlüsse auf die hierfür maßgeblichen Motive gezogen werden dürfen, weil der Angehörige andernfalls von den ihm zustehenden prozessualen Rechten nicht mehr frei und unbefangen Gebrauch machen könnte (st. Rspr. - vgl. nur BGHSt 22, 113, 114), nur mit einer - hier nicht erhobenen - Verfahrensrüge geltend gemacht werden könnte, kann daher offenbleiben.
  • BGH, 22.03.1988 - 4 StR 35/88

    Revision gegen Verurteilung wegen Sexuellen Missbrauchs an Kindern - Nicht

    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, daß das Aussageverhalten der Zeugin Linda J. entgegen der in der Antragsschrift des Generalbundesanwalts vom 4. März 1988 (S. 4) geäußerten Ansicht - nicht uneingeschränkt zur Prüfung, ob die den Angeklagten belastenden Angaben glaubhaft sind, herangezogen werden darf (BGHSt 22, 113).
  • BGH, 27.09.1983 - 4 StR 550/83

    Revision des Angeklagten gegen die Verurteilung wegen Förderns der Prostitution,

    Das "Ausbeuten" der Prostituierten als solches reicht für die Annahme eines Vergehens nach § 253 StGB nicht aus (vgl. BGH, Urteil vom 10. November 1965 - 2 StR 398/65; Beschluß vom 2. April 1968 - 5 StR 153/68 - bei Dallinger MDR 1968, 728).
  • BGH, 30.06.1988 - 1 StR 150/88

    Einwirkung des Gerichts auf die Ausübung des Zeugnisverweigerungsrechts - Vortrag

  • BGH, 28.11.1995 - 5 StR 609/95

    Verfall von Geldern die dem Angeklagten von einem

  • BGH, 23.10.1986 - 4 StR 569/86

    Prozessverhalten des Angeklagten als Indiz für die Glaubwürdigkeit eines Zeugen -

  • BGH, 14.11.1991 - 1 StR 622/91

    Keine Verwertung der Zeugnisverweigerung eines Angehörigen zu Lasten des

  • BGH, 11.11.1981 - 2 StR 596/81

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Anwendung

  • BGH, 21.11.1986 - 2 StR 473/86

    Revision auf Grund der Verwertung der Zeugnisverweigerung eines Angehörigen gegen

  • BGH, 10.03.1998 - 1 StR 12/98

    Einnahme eines Augenscheins - Verlesung einer Urkunde - Sexueller Missbrauch von

  • BGH, 16.06.1982 - 3 StR 167/82

    Beruhen des Urteils auf der Aussageverweigerung einer Zeugin

  • BVerwG, 09.09.1969 - II WD 19.69

    Rechtsmittel

  • BGH, 03.04.1970 - 2 StR 85/70

    Zulässigkeit der Schlussfolgerung zu Ungunsten des Angeklagten aus einer

  • BayObLG, 20.09.1968 - RReg. 1a St 319/68

    BayObLG - Zeugnisverweigerung eines Angeklagten

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