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   BGH, 17.07.1968 - 3 StR 117/68   

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BGH, 17.07.1968 - 3 StR 117/68 (https://dejure.org/1968,393)
BGH, Entscheidung vom 17.07.1968 - 3 StR 117/68 (https://dejure.org/1968,393)
BGH, Entscheidung vom 17. Juli 1968 - 3 StR 117/68 (https://dejure.org/1968,393)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • DFR

    Verfahrenshindernis nach Urteilserlaß

  • Wolters Kluwer

    Verfahrenseinstellung durch Revisionsgericht wegen Verfahrenshindernis der Verjährung nach Erlass des erstinstanzlichen Urteils - Fehlen einer rechtzeitigen oder formrichtigen Revisionsbegründung - Entscheidung bei Zusammentreffen von Verfahrenshindernis und fehlender ...

  • opinioiuris.de

    Verfahrenshindernis nach Urteilserlass

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 22, 213
  • NJW 1968, 2253
  • MDR 1968, 1026
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 16.06.1961 - 1 StR 95/61

    Mangelhafte Revisionsbegründung II

    Auszug aus BGH, 17.07.1968 - 3 StR 117/68
    Unter Berufung auf den Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 16. Juni 1961 - 1 StR 95/61 (BGHSt 16, 115) betrachtet es als unabdingbare Voraussetzung für eine sachliche Prüfung nicht nur die rechtzeitige Einlegung, sondern ebenso die rechtzeitige und formrichtige Begründung des Rechtsmittels.

    Das Oberlandesgericht Hamburg vertritt die Meinung, die in BGHSt 16, 115 ff. ausgesprochene Rechtsansicht gelte nur für den dort entschiedenen Fall des bereits vor Urteilsfällung eingetretenen und vom Tatrichter nicht beachteten Verfahrenshindernisses.

    Der 1. Strafsenat ist von dieser Ansicht mit Zustimmung des 4. Strafsenats für den von ihm entschiedenen Fall abgegangen, in dem das Verfahrenshindernis schon vor Erlaß des angefochtenen Urteils eingetreten, vom Tatrichter jedoch übersehen worden war (BGHSt 16, 115).

    Während Schäfer bei Löwe/Rosenberg (StPO, 21. Aufl., Einl. S. 74) ganz allgemein verlangt, daß sich erst das Rechtsmittel des Beschwerdeführers als zulässig erwiesen haben müsse, ehe an eine Prüfung der Verfahrensvoraussetzungen und -hindernisse herangegangen werden könne, billigen Müller/Sax (6. Aufl., Einl. 11 g und § 346 Anm. 1 b) und Sarstedt (Die Revision in Strafsachen, 4. Aufl., S. 111 Fn. 7) die Entscheidung BGHSt 16, 115 mit dem der Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts entsprechenden, ausdrücklich einschränkenden Hinweis, daß bei nachträglich eingetretenem Hindernis das Verfahren eingestellt werden müsse.

    b) An der Rechtsauffassung in BGHSt 16, 115 ist für die dort gegebene Sachlage festzuhalten.

    e) Der Generalbundesanwalt hat beantragt, die Sache dem Oberlandesgericht Düsseldorf zur Entscheidung in eigener Zuständigkeit zurückzugeben, da die Rechtsfrage in dem Beschluß BGHSt 16, 115 in dem dort ausgesprochenen Sinne mitentschieden sei.

  • RG, 01.07.1919 - IV 152/19

    Ist gegenüber einer unzulässigen Revision zu prüfen, ob die Untersuchung durch

    Auszug aus BGH, 17.07.1968 - 3 StR 117/68
    Für die Entscheidung des vorliegenden Falles genügt die Feststellung, daß ein mit der Revision angefochtenes Urteil jedenfalls mit dem Ablauf der Revisionsbegründungsfrist noch nicht rechtskräftig wird (so auch die weit überwiegende Meinung in Schrifttum und Rechtsprechung, vgl. Jagusch bei Löwe/Rosenberg, § 346 StPO Anm. 2 a; Müller/Sax, a.a.O.; Eb. Schmidt, Teil II, § 346 Rn. 6, § 349 Rn. 13, 14; RGSt 53, 235; OLG Neustadt GA 1955, 185, 188; OLG Hamburg NJW 1963, 265).
  • BGH, 13.05.1959 - 4 StR 115/59
    Auszug aus BGH, 17.07.1968 - 3 StR 117/68
    Allerdings ist ein Oberlandesgericht, das der Rechtsauffassung des Bundesgerichtshofs folgen will, nicht deshalb zur Vorlegung verpflichtet, weil ein anderes Oberlandesgericht nachträglich vom Bundesgerichtshof abgewichen ist, ohne ihm die Sache vorzulegen (BGHSt 13, 149).
  • BGH, 21.01.1958 - 1 StR 236/57
    Auszug aus BGH, 17.07.1968 - 3 StR 117/68
    Zu den Entscheidungen über das Rechtsmittel der Revision im Sinne des § 121 Abs. 2 GVG, die eine Vorlegungspflicht auslösen können, zählen auch Beschlüsse nach § 346 Abs. 2 StPO (BGHSt 11, 152).
  • BayObLG, 13.05.1953 - RReg. 1 St 148/53

    Eintritt eines Verfahrenshindernisses zwischen Verkündung und Rechtskraft eines

    Auszug aus BGH, 17.07.1968 - 3 StR 117/68
    Das Bayerische Oberste Landesgericht hat darauf abgestellt, ob das Verfahrenshindernis vor oder nach Erlaß des tatrichterlichen Urteils eingetreten war, und im ersten Falle die Revision als unzulässig verworfen (BayObLGSt, a.a.O.), im zweiten Falle das Verfahren wegen des Hindernisses eingestellt (BayObLGSt 1953, 97).
  • BGH, 09.11.1960 - 4 StR 407/60

    Mangelhafte Revisionsbegründung I

    Auszug aus BGH, 17.07.1968 - 3 StR 117/68
    Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hatte zunächst die Auffassung vertreten, in beiden Fallgruppen sei auf Einstellung zu erkennen (BGHSt 15, 203 = JZ 1961, 390 mit - im Ergebnis - zust. Anm. Stratenwerth).
  • KG, 12.10.2018 - 3 Ws (B) 250/18

    Ne bis in idem bei Zusammentreffen von Straftat und Ordnungswidrigkeit

    Denn insoweit handelt es sich lediglich um die Berücksichtigung eines nach dessen Erlass eingetretenen Ereignisses, das eine neue Verfahrenslage geschaffen hat (BGHSt 22, 213 zu § 206a StPO).
  • BGH, 03.05.2012 - 3 StR 109/12

    Strafklageverbrauch bei Tatidentität zwischen bewaffnetem Handeltreiben mit

    Denn in diesem Fall handelt es sich nicht um eine Nachprüfung des Urteils, sondern lediglich um die Berücksichtigung eines nach dessen Erlass eingetretenen Ereignisses, das eine neue Verfahrenslage geschaffen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Juni (Juli) 1968 - 3 StR 117/68, BGHSt 22, 213, 217; Paeffgen, in: SK-StPO, 4. Auflage, § 206a Rn. 8; Schneider, in: KK-StPO, 6. Auflage, § 206a Rn. 4; Stuckenberg, in: LR-StPO, 26. Auflage, § 206a Rn. 15, 17; ferner: Meyer-Goßner, StPO, 54. Auflage, § 206a Rn. 6).".
  • BGH, 10.07.2012 - 1 StR 293/12

    Erforderlicher Beschluss zum Abschluss des Verfahrens bei Tod des Angeklagten

    Das ist das Tatgericht auch dann, wenn zum Zeitpunkt des Todes des Angeklagten zwar das Urteil schon ergangen, die Sache aber noch nicht beim Revisionsgericht anhängig geworden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Juli 1968 - 3 StR 117/68, BGHSt 22, 213, 217 f.; Seidl in KMR, § 206a Rn. 9, 11, 12; Stuckenberg in LR, 26. Aufl., § 206a Rn. 12).

    Erst ab diesem Zeitpunkt ist das Revisionsgericht zu der hier in Rede stehenden Entscheidung berufen ( BGHSt 22, 213, 218; Momsen in KMR, § 347 Rn. 10; Kuckein aaO Rn. 11 mwN).

  • BGH, 12.12.1991 - 4 StR 506/91

    Unzulässige Verbindung eines Berufungsverfahrens vor dem Landgericht mit einem

    Die fehlende sachliche Zuständigkeit des Landgerichts ist auch in der Revisionsinstanz als Prozeßhindernis von Amts wegen zu beachten (§ 6 StPO; vgl. Kleinknecht/Meyer StPO 40. Aufl. § 338 Rdn. 32), allerdings nur, soweit das Urteil in zulässiger Weise angefochten ist (vgl. BGHSt 16, 115, 117; 22, 213, 216); das ist hier - mangels Beschwer des Angeklagten im übrigen - nur hinsichtlich des Berufungsverfahrens der Fall.
  • BGH, 19.12.1973 - 2 StR 322/73

    Ablauf der Frist der Verfolgungsverjährung nach Erlass eines formgerecht und

    Ist im Ordnungswidrigkeitenverfahren nach Erlaß des form- und fristgerecht mit der Rechtsbeschwerde angefochtenen Beschlusses oder Urteils die Frist der Verfolgungsverjährung abgelaufen, so hat das Beschwerdegericht das Verfahren auch dann einzustellen, wenn die Beschwerde nach § 79 Abs. 1 Satz 1 OWiG unzulässig ist (in Anschluß an BGHSt 22, 213).

    Der Bundesgerichtshof ist in BGHSt 22, 213 gerade im Fall einer nach Einlegung der Revision eingetretenen Verjährung von derselben Auffassung ausgegangen.

    Die Grundsätze, die der Bundesgerichtshof in BGHSt 22, 213, 21 für den Eintritt der Verfolgungsverjährung nach rechtzeitiger Einlegung der Revision im Strafverfahren aufgestellt hat, sind also gleicherweise bei der Rechtsbeschwerde des Ordnungswidrigkeitenverfahrens zu beachten.

  • OLG Hamm, 02.06.2008 - 2 Ss 190/08

    Verfahrenshindernis; Rechtskraft; entgegenstehende Entscheidungen

    Grundsätzlich wird hierzu seit der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 17.07.1968 (BGHSt 22, 213, 215 ff.) einhellig die Auffassung vertreten (Meyer-Goßner, a.a.O.), dass Verfahrensmängel, die vor dem Erlass des angefochtenen Urteils eingetreten sind, nicht mehr angreifbar sind.

    Sie befassen sich ganz überwiegend mit sonstigen Prozesshindernissen und nicht mit der Wirksamkeit eines nach Rechtskraft des amtsgerichtlichen Urteils ergangenen Berufungsurteils (BGHSt 22, 213, 214 ff., m.w.N.; BayObLG, NStZ 1994, 48, wie hier auch: Löwe-Rosenberg-Rieß, StPO, 25. Aufl., Eil., Rdnr. 130, insbesondere in der Fn. 411).

  • OLG Hamburg, 18.08.2011 - 3-16/11

    Beschleunigtes Verfahren: Voraussetzungen einer wirksamen Anklageerhebung

  • BGH, 27.10.1970 - 5 StR 347/70

    Einstelllung des Bußgeldverfahrens auch ohne förmliche Zulassung eines Antrags

    Eine nach dem Erlaß des angefochtenen Urteils eingetretene Verjährung führt dagegen zur Einstellung des Verfahrens, auch wenn die Revision unzulässig ist (vgl. BGHSt 22, 213).

    Die in BGHSt 22, 213, 217 [BGH 17.07.1968 - 3 StR 117/68] als unzulässig bezeichnete Nachprüfung der Sache ist hier nicht unzulässig.

  • BGH, 16.12.1988 - 1 StR 269/88

    Zulassung der Rechtsbeschwerde bei Rechtskraft des Bußgeldbescheides

    Für diese ist anerkannt, daß die Nachprüfung der Verfahrenshindernisse, die vor Erlaß der angefochtenen Entscheidung eingetreten sind, nur unterbleibt, wenn die Revision nicht zulässig eingelegt und begründet ist (BGHSt 16, 115; 22, 213, 214).
  • BGH, 25.10.1995 - 2 StR 433/95

    Berücksichtigung von Feststellungen zu wegen Verfolgungsverjährung eingestellter

    In BGHSt 22, 213, 217 und 27, 271, 273 wird zwar ausgeführt, die Einstellung des Verfahrens wegen Verjährung nehme dem Urteil seine rechtlichen Wirkungen.
  • BayObLG, 27.08.2021 - 204 StRR 341/21

    Asbeststrafbarkeit - Verfahrenseinstellung durch das Gericht wegen absoluter

  • KG, 04.01.2024 - 3 ORs 87/23

    Keine revisionsrechtliche Prüfung bei einem vor Erlass des angefochtenen Urteils

  • BGH, 22.02.2024 - AnwSt (R) 5/23
  • OLG Bamberg, 08.09.2017 - 2 OLG 6 Ss 99/17

    Auslegung unzulässiger Revision als Berufung; Urteil; Amtsgericht; Auslegung;

  • BGH, 29.09.2021 - 4 StR 98/21

    Verwerfung der Revision als unzulässig

  • OLG Köln, 30.06.2020 - 1 RVs 127/20

    Anklage, Eröffnungsbeschluss, Verfahrenshindernis

  • OLG Hamm, 03.04.2007 - 4 Ss 140/07

    allgemeine Ausführungen zur Zulässigkeit einer Verfahrensrüge; Rücknahme der

  • OLG Oldenburg, 14.10.2008 - Ss 337/08

    Zulässigkeitsanforderungen einer Revisionseinlegung im Strafprozessrecht;

  • BayObLG, 24.03.1992 - RReg. 4 St 159/91

    Anklagesatz bei Steuerhinterziehung

  • VerfGH Sachsen, 14.05.1998 - 38-IV-97
  • KG, 30.09.2020 - 3 Ss 48/20

    Strafgewalt bei fehlender Gesamtstrafenbildung

  • KG, 30.09.2020 - 161 Ss 49/20
  • OLG Bamberg, 08.09.2017 - 6 Ss 99/17

    Auslegung unzulässiger Revision als Berufung

  • OLG Köln, 20.03.2020 - 1 RVs 60/20

    Eröffnungsbeschluss, Fehlen, Einstellung des Verfahrens

  • OLG Saarbrücken, 07.01.1974 - Ss 99/73

    Änderung von Strafgesetzen nach Erlass des angefochtenen Urteils; Streichung des

  • BGH, 06.05.1969 - 1 StR 57/69

    Vorwurf der Vornahme unzüchtiger Handlungen an der eigenen Tochter - Umfang des

  • KG, 29.09.1995 - 4 (1) Ss 206/95
  • LG Köln, 13.05.1970 - 73 Ks 1/69

    Erschiessungen an mehreren Orten im Eifelgebiet von Zivilarbeitern und

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