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   BGH, 05.01.1968 - 4 StR 432/67   

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https://dejure.org/1968,378
BGH, 05.01.1968 - 4 StR 432/67 (https://dejure.org/1968,378)
BGH, Entscheidung vom 05.01.1968 - 4 StR 432/67 (https://dejure.org/1968,378)
BGH, Entscheidung vom 05. Januar 1968 - 4 StR 432/67 (https://dejure.org/1968,378)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHSt 22, 32
  • NJW 1968, 607
  • MDR 1968, 432
  • DNotZ 1969, 252
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.12.1962 - NotZ 8/62

    Blinder kann nicht Notar werden

    Auszug aus BGH, 05.01.1968 - 4 StR 432/67
    Mit der Auffassung tritt der erkennende Senat nicht in Widerspruch zur Meinung des Senats für Notarsachen, der in der Entscheidung BGHZ 38, 347, 353 ausgesprochen hat, ein Notar, der in einer Urkunde fremde Wahrnehmungen als seine eigenen bezeuge, stelle damit eine falsche Urkunde im Sinne des § 348 Abs. 1 StGB her.
  • BGH, 25.05.2001 - 2 StR 88/01

    Notar; Falschbeurkundung im Amt; Deutsche Sprache; Rechtlich erhebliche Tatsache;

    Die Beurkundung einer Tatsache, die weder nach dem Gesetz noch nach einer anderen Vorschrift (zwingend) angegeben zu werden braucht und deren unwahre Kundgabe die Wirksamkeit der Beurkundung nicht berührt, kann grundsätzlich nicht als Beurkundung einer rechtlich erheblichen Tatsache angesehen werden (vgl. auch BGHSt 22, 32, 35).
  • OLG Bamberg, 08.06.2015 - 2 OLG 8 Ss 15/15

    Strafbarkeit eigenmächtiger Anhebung von Abiturnoten durch Schulleiter

    Deren erhöhter Beweiskraft unterliegen insbesondere diejenigen Tatsachen, deren Angabe gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist, in der Regel aber nicht solche Tatsachen, die weder nach dem Gesetz noch nach einer anderen Vorschrift (zwingend) anzugeben sind, und deren unwahre Kundgabe die Wirksamkeit der Beurkundung nicht tangiert (BGHSt 22, 32/35; BGHSt 44, 186; BGHSt 47, 39/42 sowie BGH wistra 2004, 466 f. und zuletzt BGH NStZ 2015, 278).
  • BGH, 27.08.1998 - 4 StR 198/98

    Keine Falschbeurkundung im Amt bei wahrheitswidriger Angabe des Beurkundungsortes

    Die Beurkundung einer Tatsache, die weder nach dem Gesetz noch nach einer anderen Vorschrift (zwingend) angegeben zu werden braucht und deren unwahre Kundgabe die Wirksamkeit der Beurkundung nicht berührt, kann grundsätzlich nicht als die Beurkundung einer rechtlich erheblichen Tatsache angesehen werden (BGHSt 22, 32, 33, 35).
  • OLG Hamburg, 17.05.2010 - 2 Ws 160/09

    Falschbeurkundung des Notars: Einschränkungslosigkeit der Vollmacht im

    Jedenfalls die Beurkundung einer Tatsache, die nach dem Gesetz nicht zwingend angegeben zu werden braucht (und deren unwahre Kundgabe die Wirksamkeit der Beurkundung nicht berührt), kann danach nicht als die Beurkundung einer rechtlich erheblichen Tatsache angesehen werden (BGHSt 22, 32, 35, 44, 186, 188; 47, 39, 42; OLG Zweibrücken, NStZ 2004, 334, 335; Cramer/Sternberg-Lieben in Schönke/Schröder, StGB, 27. Auflage, § 348 Rn. 11; etwas einschränkend -"vor allem"/"insbesondere" - BGH NStZ-RR 2000, 235 = wistra 2000, 266 für eine andere Fallgestaltung und BGH NJW 2004, 3195 ohne Abweichung im Ergebnis, ebenso Fischer a.a.O., § 348 Rn. 6).
  • BGH, 10.08.1987 - NotZ 6/87

    Beurkundung - Fernbeglaubigung - Notar

    Es kann deshalb auf sich beruhen, ob bei dem vorliegenden Sachverhalt die Voraussetzungen des § 348 StGB objektiv erfüllt waren (vgl. BGHSt 22, 32 [BGH 05.01.1968 - 4 StR 432/67] - zu § 183 FGG - und Dreher/Tröndle, StGB, 43. Aufl. § 348 Rdn. 7 m.w. Nachw.); jedenfalls kann es nicht zweifelhaft sein, daß der Antragsteller insoweit seine Dienstpflichten in grob unredlicher Weise verletzt hat (BGHSt 22, 32, 33) [BGH 05.01.1968 - 4 StR 432/67].
  • BGH, 13.07.1992 - NotZ 12/91

    Anforderungen an Notarsbewerber

    Die abweichende Auffassung des Bundesgerichtshofs in BGHSt 22, 32 war auf § 183 FGG a.F. gestützt; sie ist durch die Neuregelung in § 40 BeurkG überholt (OLG Frankfurt DNotZ 1986, 421, 422; OLG Köln DNotZ 1977, 763; OLG Celle NdsRpfl 1986, 199; Tröndle in LK StGB 10. Aufl. § 348 Rdn. 10; Dreher/Tröndle StGB 45. Aufl. § 348 Rdn. 7; vgl. auch BGH DNotZ 1988, 259, 260).
  • BGH, 10.07.1973 - 5 StR 189/73

    Straftatbestände der Falschbeurkundung im Amt sowie der Falschaussage

    Der Hinweis der Revision auf BGHSt 22, 32 liegt neben der Sache, weil es in dem dort entschiedenen Fall nicht um die Beurkundung von Rechtsgeschäften ging.
  • OLG Frankfurt, 19.04.1985 - 5 Ss 608/84
    Der BGH hat in der vom LG angeführten Entscheidung (BGHSt 22, 32) die Auffassung vertreten, der Tatbestand des § 348 StGB werde durch eine "Fernbeglaubigung" nicht erfüllt.
  • BGH, 05.08.1968 - NotSt (Brfg) 2/67

    Dienstvergehen eines Notars - Vorliegen einer vorsätzlichen Falschbeurkundung -

    Inzwischen hat der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs am 5. Januar 1968 (4 StR 432/67 = BGHSt 22, 32 [BGH 05.01.1968 - 4 StR 432/67]) entschieden, daß eine Falschbeurkundung im Amt in solchen Fällen nicht vorliege, wenn die Unterschrift echt sei, weil die Erklärung des Notars, die Unterschrift sei auch vor ihm anerkannt oder vollzogen, nach § 183 Abs. 2 FGG nicht nötig sei, also einen rechtlich nicht erheblichen Umstand betreffe.
  • BGH, 27.11.1990 - 5 StR 158/90

    Sach- und Verfahrensrüge im Rahmen der Revision - Bestimmung des Strafmaßes bei

    Der Vermerk, der Grundbuchinhalt sei erörtert worden, ist keine rechtlich erhebliche Tatsache (vgl. BGHSt 22, 32, 35) [BGH 05.01.1968 - 4 StR 432/67].
  • BGH, 10.05.1983 - 5 StR 31/83

    Erfordernis der Berücksichtigung von Erklärungen nach § 258 Strafprozessordnung

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