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   BGH, 20.02.1968 - 5 StR 694/67   

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BGH, 20.02.1968 - 5 StR 694/67 (https://dejure.org/1968,280)
BGH, Entscheidung vom 20.02.1968 - 5 StR 694/67 (https://dejure.org/1968,280)
BGH, Entscheidung vom 20. Februar 1968 - 5 StR 694/67 (https://dejure.org/1968,280)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHSt 22, 88
  • NJW 1968, 902
  • MDR 1968, 430
  • DB 1968, 1062
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.08.1961 - 4 StR 166/61

    Melkmaschine

    Auszug aus BGH, 20.02.1968 - 5 StR 694/67
    Nach ihr soll es, wenn die Unterschrift in der angegebenen Weise erschlichen worden ist, auf die in BGHSt 16, 321 bezeichneten Voraussetzungen eines Vermögensschadens deshalb nicht ankommen, weil rechtlich überhaupt kein Vertragsverhältnis entstanden sei.

    Das kann trotz objektiver Gleichwertigkeit der Gegenleistung aus den Gründen der Fall sein, die die Entscheidung BGHSt 16, 321 als Beispiele angibt.

    aa) In den Fällen Bo, Ho, P und Bu wurden die angeblichen Besteller in ihrem Vermögen deshalb geschädigt, weil sie das Waschgerät "nach der Auffassung eines sachlichen Beurteilers nicht oder nicht im vollen Umfange verwenden" konnten (BGHSt 16, 321, 326):.

    bb) In den Fällen Hu (I 81), Be (I 84), S (I 85), M (I 86) und K (I 94) waren die getäuschten Personen so arm, daß ihnen die Durchführung des angeblichen Kaufes die Mittel entzogen hätte, die für die Aufrechterhaltung einer ihren Verhältnissen angemessenen Wirtschafts- und Lebensführung unerläßlich waren (BGHSt 16, 321, 328).

  • BGH, 28.11.1967 - 5 StR 556/67

    Provisionsvertreter - § 263 StGB, Vermögensschaden, persönlicher

    Auszug aus BGH, 20.02.1968 - 5 StR 694/67
    Das ist grundsätzlich möglich (BGH NJW 1968, 261 ).
  • RG, 01.02.1940 - 5 D 888/39

    1. Wenn es zum Schutze der Allgemeinheit erforderlich ist, nach dem § 42 l StGB.

    Auszug aus BGH, 20.02.1968 - 5 StR 694/67
    In Ihrer Begründung hat das Landgericht mindestens nicht ausdrücklich berücksichtigt, ob sie auch nach der Verbüßung der Freiheitsstrafen noch erforderlich sein werden (RGSt 74, 54, 55; BGH GA 1953, 154, 155; 1955, 149, 151).
  • BGH, 05.03.2014 - 2 StR 616/12

    Betrug durch Abofallen

    Dasselbe gilt auch für Fälle der so genannten Unterschriftserschleichung, in denen der Getäuschte gar nicht weiß, dass er einen Vertrag abgeschlossen hat und vertragliche Verpflichtungen eingegangen ist (BGHSt 22, 88, 89; ebenso OLG Hamm, NJW 1969, 624, 625; 1778; OLG Frankfurt am Main, NStZ-RR 2002, 47, 49).
  • BGH, 26.04.2001 - 4 StR 439/00

    Betrügerische Angebotsschreiben

    Bedenken könnten sich insoweit deshalb ergeben, weil es für den Betrugstatbestand ohne Belang ist, ob der Täter einen nach § 123 BGB anfechtbaren Vertrag herbeiführt oder ob er den Schein eines Vertrages entstehen läßt, der in Wahrheit nicht geschlossen worden ist; für die Prüfung eines Vermögensschadens im Sinne des Betrugstatbestandes entscheidend ist allein der nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu bestimmende Wertvergleich von Leistung und Gegenleistung (BGHSt 22, 88, 89).
  • OLG Frankfurt, 17.12.2010 - 1 Ws 29/09

    Strafbarkeit des Betriebs einer Webseite mit Abofalle

    So hat der Bundesgerichtshof bei Unterschreiben eines Bestellscheins, der ebenfalls nur ein Vertragsangebot enthält, eine Vermögensverfügung bejaht (BGHSt 22, 88, 89).

    Zwar dürfte hier ein Anfechtungsrecht der Nutzer aus § 123 Abs. 1 BGB bestehen (vgl. OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 04.12.2008, Az.: 6 U 187/07, Rz. 54, zitiert nach juris), indes bleibt die Frage der Anfechtbarkeit bei der Prüfung eines durch einen Vertragsabschluss begründeten Vermögensschadens außer Betracht (BGHSt 23, 300, 302; 22, 88, 89; 21, 384, 386).

  • LG Kiel, 03.03.2006 - V Ns 18/06

    Nachbar-Fall - Betrug; Bereicherungsabsicht; Bestellung von Waren und Leistungen

    Die Leistung, die der Getäuschte nach der Sachlage, die durch die Täuschung entstanden ist, erbringen soll, muss mit dem verglichen werden, was ihm dafür zugesagt ist (vgl. BGHSt 22, 88 ).
  • BGH, 16.07.1970 - 4 StR 505/69

    Abonnement - § 263 StGB, individueller Schadenseinschlag, Vermögensgefährdung,

    Bei der Prüfung, ob dies der Fall ist, muß grundsätzlich die Anfechtbarkeit des Vertrages außer Betracht bleiben (BGHSt 21, 384, 386 [BGH 28.11.1967 - 5 StR 556/67]; 22, 88, 89) [BGH 20.02.1968 - 5 StR 694/67].
  • BGH, 26.11.2015 - 3 StR 247/15

    Vermögensschaden der Bank bei Kreditvergabe an nicht kreditwürdige Personen

    Die Grundsätze, die beim Betrug durch Abschluss eines Vertrags gelten, nach denen für den Vermögensvergleich maßgeblich auf den jeweiligen Wert der beiderseitigen Vertragsverpflichtungen abzustellen ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 18. Juli 1961 - 1 StR 606/60, BGHSt 16, 220, 221; Urteil vom 20. Februar 1968 - 5 StR 694/67, BGHSt 22, 88, 89; Beschlüsse vom 18. Februar 1999 - 5 StR 193/98, BGHSt 45, 1, 4; vom 13. November 2007 - 3 StR 462/07, NStZ 2008, 96, 98; jeweils mwN), sind bei Kreditverträgen mit der Maßgabe zu berücksichtigen, dass durch die Ausreichung des Darlehens auf Seiten der Bank bereits ein Vermögensabfluss in Höhe des Kreditbetrages eintritt.
  • OLG Koblenz, 08.04.1997 - 1 Ss 64/97

    Begriff der Vermögensgefährdung

    In Betracht zu ziehen ist daher ein sog. Eingehungsbetrug (vgl. nur Lackner LK 10. Aufl. § 263 Rdnr. 222), bei dem eine Vermögensbeschädigung dann gegeben ist, wenn der vertragliche Anspruch auf die Leistung des Täuschenden, bzw. des von ihm Vertretenen - hier Aufgabe einer Werbeanzeige durch die Werbefirma - nach objektiv-individuellem Maßstab in seinem Wert hinter der Verpflichtung zur Gegenleistung des Getäuschten - hier Zahlung des Werklohns von 496, 11 DM - zurückbleibt (BGHSt 16, 220, 221; 22, 88, 89; 23, 301, 302; Lackner LK a.a.O.).

    So ist es strafrechtlich ohne Belang, ob der durch Täuschung herbeigeführte Vertrag nach § 123 BGB anfechtbar ist (BGHSt 21, 384, 386; 22, 88, 89; 23, 301, 302).

    Selbst eine Unterschrift, die keine schuldrechtliche Willenserklärung verkörpert, sondern nur äußerlich eine Vertragsurkunde und damit den Schein eines Vertrags entstehen läßt, steht dem Eintritt eines Vermögensschadens nicht entgegen (BGHSt 22, 88, 89).

    Entscheidend bleibt auch bei einem nicht wirksam zustandegekommenen Vertragsverhältnis der Wertvergleich von Leistung und Gegenleistung (BGHSt 22, 88, 89).

  • BGH, 19.07.2001 - 4 StR 457/00

    Betrug; Berufsverbot (Ausübung des Berufs); Konkurrenzen, Handlungsmehrheit bei

    Denn für die Prüfung eines Vermögensschadens im Sinne des Betrugstatbestandes ist entscheidend allein der nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu bestimmende Wertvergleich von Leistung und Gegenleistung (BGHSt 22, 88, 89).
  • BGH, 17.02.1999 - 5 StR 494/98

    Freispruch des letzten Innenministers der DDR, Dr. Diestel, vom Vorwurf der

    Zwar lagen die äußeren Umstände des Grundstücksgeschäfts offen zutage, so daß hier - anders als etwa bei Fällen einer erschlichenen Vertragsurkunde (vgl. dazu BGHSt 22, 88, 89) - die das Ministerium des Innern treffende Beweislast für die die Unwirksamkeit des Vertrages begründenden Umstände von untergeordneter Bedeutung war.
  • OLG Frankfurt, 13.03.2003 - 1 Ws 126/02

    Betrugstatbestand: Konkludente Täuschung durch Versendung rechnungsähnlicher

    Für die Bestimmung des Vermögensschadens ist allein der nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu bestimmende Wertvergleich zwischen Leistung und Gegenleistung entscheidend (BGHSt 22, 88, 89).
  • LG Essen, 18.12.2015 - 35 KLs 14/15
  • BGH, 05.10.1976 - 1 StR 322/76

    Täuschung über das Risiko eines Vertragsschlusses - Vermögensgefährdung als

  • OLG Frankfurt, 31.10.2001 - 2 Ws 106/01

    Betrug: Täuschung durch Versendung von als Rechnung gekennzeichneten Angeboten

  • LG Essen, 15.04.2013 - 35 KLs 27/12

    Strafbarkeit wegen Betrugs im Rahmen einer rechtsanwaltlichen Tätigkeit

  • BGH, 01.06.1983 - 2 StR 96/83

    Schadensermittlung bezüglich künftiger Vertragsentwicklung und der Höhe

  • BGH, 29.01.1975 - 3 StR 165/74

    Gerichtsstand des Tatorts sowie des Sachzusammenhangs - Begründung eines

  • BGH, 14.02.1969 - 4 StR 457/68

    Rechtsmittel

  • BGH, 06.12.1977 - 1 StR 495/77
  • BGH, 18.07.1979 - 3 StR 172/79

    Fortgesetze Betrugstat - Nichterfüllung von Verdienstmöglichkeiten - Schaden für

  • BGH, 05.11.1970 - 4 StR 423/70

    Verurteilung wegen Betrugs - Täuschung von Vertragspartnern bei Vertragsabschluss

  • BGH, 23.01.1979 - 1 StR 634/78

    Täuschung des Käufers über die tatsächliche Betriebsleistung eines Kraftwagens -

  • BGH, 09.01.1979 - 1 StR 336/78

    Begründung der Nichtvereidigung von Zeugen - Unwahre Angaben über die

  • BGH, 14.05.1968 - 5 StR 146/68

    Rechtsmittel

  • OLG Dresden, 12.05.1997 - 1 Ss 14/97
  • BGH, 30.07.1980 - 3 StR 265/80

    Betrug als Vermögensstraftat - Erfordernis einer vermögensschädigenden Täuschung

  • BGH, 13.06.1979 - 3 StR 106/79

    Ermittlung eines Vermögensschadens durch Vergleich zwischen gewolltem und

  • BGH, 01.02.1977 - 1 StR 830/76

    Betrug beim Kfz-Gebrauchtwagenankauf - Verleitung zum Vertragsabschluss zu nicht

  • BGH, 03.03.1971 - 2 StR 589/70

    Vorliegen eines Vermögensschadens beim Eingehungsbetrug

  • BGH, 16.08.1977 - 5 StR 311/77

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Vermögensschadens beim Betrug

  • OLG Düsseldorf, 30.08.1983 - 5 Ss 190/83
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