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   BGH, 15.08.1969 - 1 StR 197/68   

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https://dejure.org/1969,266
BGH, 15.08.1969 - 1 StR 197/68 (https://dejure.org/1969,266)
BGH, Entscheidung vom 15.08.1969 - 1 StR 197/68 (https://dejure.org/1969,266)
BGH, Entscheidung vom 15. August 1969 - 1 StR 197/68 (https://dejure.org/1969,266)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Ausschluss anderer Taten gemäß § 264 StPO im Falle von eingeschränkten Urteilsfeststellungen gegenüber der Anklage - Einordnung einer meuchlerischen Tötung von Zivilpersonen zur Bekämpfung einer Widerstandsbewegung im besetzten Gebiet als unrechtmäßige Kriegshandlung - ...

  • junsv.nl

    Deportation von 532 norwegischen Juden ins KL Auschwitz. Anordnung der Ermordung von norwegischen Zivilisten in Oslo und Drammen im Rahmen einer Aktion zur Vergeltung norwegischer Widerstandstaten (Aktion 'Blümchenpflücken'). Erschiessung eines Zivilisten in Hokksund ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • hjil.de PDF, S. 90 (Kurzinformation)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 23, 103
  • NJW 1969, 2105
  • NJW 1970, 1089 (Ls.)
  • MDR 1969, 1025
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (25)

  • BGH, 30.09.1960 - 4 StR 242/60

    Zweifache Massenexekution von insgesamt 151 russischen Fremdarbeitern wegen

    Auszug aus BGH, 15.08.1969 - 1 StR 197/68
    Der vom Angeklagten angeführte Völkerrechtsgrundsatz der Gleichheit und Gegenseitigkeit ("tu quoque") gilt, wie das Schwurgericht zutreffend angenommen hat, zwischen den Staaten, hindert jedoch einen Staat nicht, seine eigenen Staatsangehörigen zur Verantwortung zu ziehen (BGHSt 15, 214, 215) [BGH 30.09.1960 - 4 StR 242/60].

    Der Bundesgerichtshof hat deshalb schon in seinem Urteil vom 7. Oktober 1960 - allerdings ohne nähere Begründung - ausgesprochen, daß eine geheimgehaltene Tötung nicht als Kriegsrepressalie anerkannt werden kann (NJW 1961, 373 Nr. 16, insoweit in BGHSt 15, 214 nicht abgedruckt).

    Darunter ist die dienstliche Anordnung eines Vorgesetzten an einen Untergebenen zu verstehen, die eine genau bestimmte Handlung oder Unterlassung gebietet und keinen Raum für eigenes Ermessen, für eine eigene Sachbeurteilung läßt (BGH LM MilStGB § 47 Nr. 3; ähnlich Urteile vom 22. Januar 1957 - 1 StR 321/56 - und vom 7. Oktober 1960 - 4 StR 242/60 - insoweit in BGHSt 15, 214 und NJW 1961, 373 Nr. 16 nicht abgedruckt).

  • BGH, 14.01.1969 - 5 StR 689/68

    Beihilfe zum Mord an Kriegsgefangenen - Mittäterschaft eines Amtsleiters in Form

    Auszug aus BGH, 15.08.1969 - 1 StR 197/68
    Die heimtückische Ausführung der Tötung ist kein persönliches Merkmal des Mörders (im Anschluß an BGH Urteil vom 14. Januar 1969 - 5 StR 689/68).

    Das hat auch der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs im Urteil vom 14. Januar 1969 - 5 StR 689/68 - (anders als im Urteil NJW 1969, 1181 Nr. 18 für die niedrigen Beweggründe und im Urteil vom 15. Juli 1969 - 5 StR 704/68 - für die Verdeckungsabsicht) angenommen.

  • BGH, 25.11.1964 - 2 StR 71/64

    Tötung von insgesamt mindestens 150.000 jüdischen Männern, Frauen und Kindern

    Auszug aus BGH, 15.08.1969 - 1 StR 197/68
    Der im Urteil (UA S. 14) mitgeteilte Hitlerbefehl vom 5. Juli 1944, der vor Inkrafttreten der Verordnung ergangen war, ist als Geheimbefehl nicht gesetzeskräftig (BGH Urteil vom 25. November 1964 - 2 StR 71/64).
  • BGH, 18.03.1952 - GSSt 2/51

    Bewußtsein der Rechtswidrigkeit

    Auszug aus BGH, 15.08.1969 - 1 StR 197/68
    Dem Einwand des Angeklagten, er habe die heimliche Tötung norwegischer Widerstandskämpfer als Kriegsrepressalie für gerechtfertigt und daher auch den ihm erteilten Befehl für rechtmäßig und aus diesem Grunde für verbindlich gehalten, kommt hiernach nur im Rahmen eines allgemeinen Verbotsirrtums (BGHSt 2, 194 f [BGH 18.03.1952 - GSSt - 2/51]) Bedeutung zu.
  • BGH, 09.06.1964 - 1 StR 105/64

    Begriff der Heimtücke - Bewusste Ausnutzung der Arglosigkeit und/oder

    Auszug aus BGH, 15.08.1969 - 1 StR 197/68
    Der in BGHSt 20, 301 entschiedene Fall liegt anders; es kann also offen bleiben, ob dieser Entscheidung beizutreten wäre und ob sie sich mit Recht auf BGHSt 19, 321 und auf das Urteil des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 6. Juli 1956 - 5 StR 434/55 - beruft.
  • BGH, 06.12.1965 - 4 StR 556/65

    Begriff der Heimtücke - Begriff der Arglosigkeit - Bedeutsamkeit von dem

    Auszug aus BGH, 15.08.1969 - 1 StR 197/68
    Der in BGHSt 20, 301 entschiedene Fall liegt anders; es kann also offen bleiben, ob dieser Entscheidung beizutreten wäre und ob sie sich mit Recht auf BGHSt 19, 321 und auf das Urteil des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 6. Juli 1956 - 5 StR 434/55 - beruft.
  • BGH, 03.05.1966 - 5 StR 173/66

    Annahme mildernder Umstände wegen erheblich verminderter Zurechnungsfähigkeit bei

    Auszug aus BGH, 15.08.1969 - 1 StR 197/68
    Die seinen Feststellungen zugrunde liegenden Beweistatsachen im Urteil anzugeben, war er verfahrensrechtlich nicht genötigt; § 267 Abs. 1 Satz 2 StPO ist nur eine Sollvorschrift (BGH Urteil vom 3. Mai 1966 - 5 StR 173/66).
  • BGH, 04.01.1966 - 1 StR 299/65

    Begründung des Rechtsmittels der Revision mit einer erheblich verspäteten

    Auszug aus BGH, 15.08.1969 - 1 StR 197/68
    Der Umstand, daß das vollständige Urteil erst mehr als 4 1/2 Monate nach der Verkündung zu den Akten gelangt ist, vermag die Revision nicht zu begründen (BGHSt 21, 4).
  • BGH, 22.03.1967 - 2 StR 441/66

    Anordnung der Erschiessung von 12 partisanenverdächtigen russischen Frauen und

    Auszug aus BGH, 15.08.1969 - 1 StR 197/68
    Diese liegt dann vor, wenn das Opfer im Tatzeitpunkt nicht mit einem Angriff auf sein Leben rechnet (BGHSt 7, 218, 221 [BGH 24.02.1955 - 3 StR 543/54]; Urteile vom 20. März 1967 - 2 StR 441/66 - und vom 15. Dezember 1967 - 4 StR 553/67).
  • BGH, 15.12.1967 - 4 StR 553/67

    Vorwurf fehlerhafter Rechtsanwendung im Hinblick auf die Schlussfolgerung des

    Auszug aus BGH, 15.08.1969 - 1 StR 197/68
    Diese liegt dann vor, wenn das Opfer im Tatzeitpunkt nicht mit einem Angriff auf sein Leben rechnet (BGHSt 7, 218, 221 [BGH 24.02.1955 - 3 StR 543/54]; Urteile vom 20. März 1967 - 2 StR 441/66 - und vom 15. Dezember 1967 - 4 StR 553/67).
  • BGH, 24.02.1955 - 3 StR 543/54
  • BGH, 22.01.1957 - 1 StR 321/56

    Erhängung mehrerer Zivilisten im Zusammenhang mit der 'Freiheitsaktion Bayern'

  • BGH, 06.07.1956 - 5 StR 434/55

    Vollendete und versuchte Erschiessung im Ausländerlager der AEG-Werke in Wildau

  • BGH, 16.04.1953 - 4 StR 771/52

    Rechtsmittel

  • BVerfG, 26.02.1969 - 2 BvL 15/68

    Verfolgungsverjährung

  • BGH, 20.05.1969 - 5 StR 658/68

    Verfolgungsverjährung für Mordbeihilfe bei Vorliegen niedriger Beweggründe

  • BGH, 15.07.1969 - 5 StR 704/68

    Sonderkommando 1005 - Massenmorde durch staatliche Gewalt, Art. 103 Abs. 2 GG;

  • BGH, 29.02.1952 - 2 StR 112/50

    Anforderungen an eine Rüge der Verletzung der Amtsaufklärungspflicht -

  • BGH, 27.09.1955 - 1 StR 186/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 08.11.1966 - 1 StR 423/66

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Strafvereitelung, Hehlerei sowie

  • BGH, 06.12.1957 - 5 StR 536/57

    Überraschung des Angeklagten mit der Feststellung eines tatsächlichen Umstandes -

  • BGH, 19.01.1954 - 5 StR 589/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 08.10.1963 - 1 StR 553/62

    Zweifel an der Unvoreingenommenheit eines Richters - Nichtbeeidigung eines der

  • RG, 19.10.1906 - IV 429/06

    Welches sind die Voraussetzungen des oblichting (Betrugs) gemäß Art. 326 des

  • RG, 06.11.1908 - V 568/08

    1. Nach welchen Grundsätzen bestimmt sich die Feststellung ausländischen Rechts?

  • Generalbundesanwalt, 16.04.2010 - 3 BJs 6/10

    Kundus-Bombardement: Verfahren gegen Oberst Klein eingestellt

    An dieser Rechtslage hat sich nach ganz herrschender Meinung auch unter der Geltung des Grundgesetzes nichts geändert, (vgl. BGHSt 15, 214, 215; 23, 103, 105 ff.; Gesetzesbegründung VStGB BT-Drs. 14/8524 S. 13; Lenckner in Schönke-Schröder StGB 27. Aufl. Vorbem. §§ 32 ff. Rdnr. 91; Maurach-Schroeder-Maiwald Strafrecht BT I S. 33; Schwenk in Festschrift Lange S. 97 ff.).
  • BGH, 12.01.2005 - 2 StR 229/04

    Heimtückemord (bedingter Anstiftervorsatz; Gleichgültigkeit hinsichtlich der

    Die Begründung, mit der das Landgericht bei dem Angeklagten einen Anstiftervorsatz in bezug auf das tatbezogene Merkmal der Heimtücke (vgl. BGHSt 23, 103, 105; 25, 287, 289; 35, 347, 351) verneint hat, ist jedoch lückenhaft und läßt besorgen, daß das Landgericht insoweit einen unzutreffenden Maßstab zugrundegelegt hat.
  • BGH, 14.07.2010 - 2 StR 104/10

    Beihilfe zur Entziehung Minderjähriger (Bereicherungsabsicht; Tatbegehung gegen

    Dagegen handelt es sich um ein tatbezogenes Merkmal, wenn die "Verwerflichkeit der Tat als solcher" erhöht wird (BGHSt 22, 375, 380) oder das Merkmal das äußere Bild der Tat prägt, indem eine besondere Gefährlichkeit des Täterverhaltens gekennzeichnet (BGHSt 8, 70, 72) oder die Ausführungsart des Delikts beschrieben wird (BGHSt 23, 103, 105; BGH NJW 1994, 271, 272).
  • BGH, 25.01.1995 - 5 StR 491/94

    Steuerliche Gestellungspflicht nach § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO ist kein besonderes

    aa) In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wird zwischen täterbezogenen persönlichen Merkmalen, die als besondere persönliche Merkmale im Sinne des § 28 Abs. 1 StGB behandelt werden, und tatbezogenen persönlichen Merkmalen, auf welche die Vorschrift keine Anwendung findet, unterschieden (BGHSt 6, 260, 262; 8, 70, 72; 17, 215, 217; 22, 375, 378; 23, 39; 23, 103, 105; 24, 106, 108; 39, 326; BGH wistra 1994, 139).

    Umstände, die eine besondere Gefährlichkeit des Täterverhaltens anzeigen (BGHSt 8, 70, 72) oder die Ausführungsart des Delikts beschreiben (BGHSt 23, 103, 105), sind in der Regel tatbezogen.

  • BGH, 29.09.1993 - 2 StR 336/93

    Beischlaf unter Verwandten; Verwandtschaft ist kein besonderes persönliches

    Umstände, welche eine besondere Gefährlichkeit des Täterverhaltens anzeigen (BGHSt 8, 70, 72) oder die Ausführungsart des Delikts beschreiben (BGHSt 23, 103, 105), sind in der Regel tatbezogen.
  • OLG Köln, 03.07.2007 - 2 Ws 156/07

    Keine Übernahme der Vollstreckung durch niederländisches Justizministerium im

    Bei den drei Tötungen handelte es sich bereits deshalb um keine rechtmäßigen Kriegshandlungen, weil sie nicht durch die bewaffnete Militärmacht, sondern durch Angehörige der G. SS im Rahmen des Kommandos H. mit Unterstützung des Sicherheitsdienstes vorgenommen wurden und zudem die Opfer auch nicht als Widerstandskämpfer beim Kampf betroffen oder auf der Flucht ergriffen worden waren oder sich zumindest in Aktionsbereitschaft befunden hatten (vgl. BGHSt 23, S. 103).

    Zwar kann davon ausgegangen werden, dass zu den Tatzeitpunkten Kriegsrepressalien, auch durch Tötung unbeteiligter und unschuldiger Zivilisten eines besetzten Gebietes, als Beugemittel, um dadurch illegale Kombattanten zur Aufgabe völkerrechtswidriger Kampfhandlungen zu veranlassen, in bestimmtem Rahmen nach dem damals anerkannten Völkerrecht erlaubt waren (vgl. BGHSt 23, S. 103).

  • LG Traunstein, 13.03.1974 - Ks 9/73

    Vernichtung des Dorfes Tupice und Erschiessung sämtlicher Einwohner des Ortes im

    Es handelt sich um einen Geheimbefehl, der nicht in der für Gesetze und Verordnungen vorgesehenen Form verkündet und schon deshalb nicht gesetzkräftig die Regel der §§ 1 Abs. 4, § 2 Ziffer 4b Kriegsstrafverfahrensordnung vom 17.August 1938 (RGBl. 1939 Band I Seite 1457), nach der Freischärler nur im - hier nicht durchgeführten - kriegsgerichtlichen Verfahren abgeurteilt und mit dem Tod bestraft werden konnten, ausser Kraft setzen konnte (BGHSt 2, 334; BGHSt 23, 103/106; BGH Urteil vom 25.November 1964 - 2 StR 71/64 - ; Urteil vom 15.August 1969 - 1 StR 197/68 - ; Urteil vom 8.November 1956 - 4 StR 359/56 - ).

    Eine Tötung von Personen, die lediglich der Unterstützung der Partisanen verdächtig sein konnten, war unter diesen Umständen unzulässig (BGHSt 23, 103/106; BGH Urteil vom 28.April 1955 - 3 StR 603/54 - ).

    Es war nichts ersichtlich, aus dem sich ergab, dass der künftige Schutz der Deutschen nur durch eine derartige zutiefst unsittliche Ausdehnung der Repressalie auf Kleinkinder gewährleistet werden konnte (BGH Urteil vom 17.März 1967 - 4 StR 464/66 - ; Urteil vom 28.April 1955 - 3 StR 603/54 - ; Artzt-Penner S.24, S.28, S.125; BGHSt 23, 103/107).

  • LG München I, 11.08.2009 - 1 Ks 115 Js 10394/07

    Josef Scheungraber

    Zusätzliches Merkmal ist sodann, dass es sich bei dem völkerrechtswidrigen Tun oder Unterlassen, das mit der Repressalie beantwortet wird, nicht um einen einmaligen abgeschlossenen Vorgang handelt, sondern dass dieses völkerrechtswidrige Verhalten andauert oder zumindest seine Fortsetzung zu erwarten ist (vgl. BGHSt 48, 189 a.a.O.; BGHSt 23, 103 a.a.O.; BGH, Urteil vom 28.04.1955, 3 StR 603/54 a.a.O.; von Münch a.a.O.).
  • LG Wiesbaden, 15.12.1975 - 8 Ks 1/70

    Deportation von mehreren tausend Juden des Ghettos Lublin ins KL Belzec sowie

    Die Mordmerkmale der Grausamkeit und Heimtücke sind tatbezogene Merkmale (BGHSt 22, 375 und 23, 103).

    Die Heimtücke ist ein tatbezogenes Merkmal (siehe BGHSt 23, 103).

  • LG Braunschweig, 12.06.1970 - 1 Ks 1/67

    Erhängung von Häftlingen nach missglückter Flucht in mehreren Fällen.

    Rechtfertigung findet die Anordnung auch nicht in einem Staats- oder Kriegsnotstand, denn die Häftlinge bildeten keine gegenwärtige Gefahr für Leib oder Leben der Bevölkerung (vgl. BGHSt 23, 103 = NJW 1969, 2105; BGH 4 StR 438/58, Urteil vom 13.3.1959 ).

    Dabei ist zwischen den sogenannten tatbezogenen (wie grausam, vgl. BGH 2 StR 636/68, Urteil vom 27.10.1969 ; BGH 4 StR 272/68, Urteil vom 5.2.1970 ; heimtückisch, vgl. BGH 5 StR 689/68 ; BGH 1 StR 197/68, Urteil vom 15.8.1969 ) und den sogenannten täterbezogenen Merkmalen, zu denen die niedrigen Beweggründe zählen (vgl. BGHSt 22, 375 = NJW 1969, 1181 BGH NJW 1968, 1339), zu unterscheiden.

  • BGH, 30.06.1970 - 3 StR 17/68

    Vernichtungslager Treblinka

  • BGH, 08.03.2000 - 3 StR 50/00

    Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

  • BGH, 05.04.1973 - 2 StR 427/70

    Verjährung der NS-Verbrechen - Verjährung von Mord - Strafklageverbrauch -

  • BGH, 20.02.1974 - 2 StR 448/73

    Hinweispflicht des Gerichts bei vom Anklagevorwurf abweichender Verurteilung -

  • BGH, 27.10.1972 - 2 StR 105/70

    Anforderungen an die vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts und der

  • BGH, 21.12.1983 - 3 StR 330/83

    Gegenstand des Strafverfahrens - Bestimmtheit - Anforderungen - Erschießungen in

  • LG Traunstein, 02.08.1985 - 5 Ks 11 Js 56/82

    Erschiessung - im Auftrag des Sonderkommandos 'R' der Volksdeutschen Mittelstelle

  • LG Bochum, 30.01.1985 - 7 Ks 45 Js 12/69

    Erschiessung von durch den Eisenbahntransport geschwächten Juden bei ihrem

  • OLG Rostock, 17.02.1995 - II WsRH 10/94

    Verhaftung von Mitgliedern der polnischen Intelligenz. Deportation von mind. 300

  • BGH, 11.11.1982 - 1 StR 489/81

    Anwendung deutschen Verfahrensrechts bei Rechtshilfe ausländischer Justizbehörden

  • BGH, 27.07.1971 - 1 StR 107/69

    Franz Rademacher

  • LG Frankfurt/Main, 27.05.1970 - Ks 1/69
  • LG Frankfurt/Main, 06.02.1973 - 4 Ks 1/71

    Massenerschiessung von 5000 sowjetischen Kommissaren im Wald von Huisinka bei

  • LG Düsseldorf, 15.10.1971 - 8 Ks 4/70

    Tötung von mindestens 71 Häftlingen im Rahmen der Aktion 'Vernichtung durch

  • BGH, 28.01.1970 - 2 StR 337/68

    Strafbarkeit wegen zweier Verbrechen der gemeinschaftlichen Beihilfe zum

  • BGH, 05.07.1977 - 5 StR 771/76

    Massenerschiessung von mindestens 1000 Juden in Podhajce und von ca. 500 Juden

  • BGH, 06.03.1978 - 3 StR 530/77

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand trotz Fristwahrung - Wiedereinsetzung zum

  • LG Kiel, 24.06.1977 - 2 Ks 11/76

    Vernichtung dreier Ortschaften und Erschiessung sämtlicher Einwohner dieser Orte

  • BSG, 18.05.1971 - 9 RV 584/68
  • LG Hagen, 22.02.1980 - 31 Ks 45 Js 7/78

    Erschiessung zweier auf einem Bauernhof untergetauchter Juden, die kurz vorher

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