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   BGH, 16.12.1969 - 1 StR 339/69   

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BGH, 16.12.1969 - 1 StR 339/69 (https://dejure.org/1969,201)
BGH, Entscheidung vom 16.12.1969 - 1 StR 339/69 (https://dejure.org/1969,201)
BGH, Entscheidung vom 16. Dezember 1969 - 1 StR 339/69 (https://dejure.org/1969,201)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Strafbildung - Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe beim Diebstahl - Verurteilung nach den Grundsätzen der Wahlfeststellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 23, 203
  • NJW 1970, 1052 (Ls.)
  • NJW 1970, 668
  • MDR 1970, 430
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 22.05.1968 - 4 StR 36/68

    Uneingeschränkt gestellter Strafantrag - Verpflichtung des Gerichts zur

    Auszug aus BGH, 16.12.1969 - 1 StR 339/69
    Stehen die Verhaltensweisen in einem "Stufenverhältnis", also im Verhältnis des "Mehr oder Weniger", so ist nach dem Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" aus dem leichteren Gesetz zu verurteilen; schließen sich die Verhaltensweisen gegenseitig aus, so kommt eine Verurteilung auf wahldeutiger Grundlage in Betracht, wenn die mehreren möglichen Taten rechtsethisch und psychologisch gleichwertig sind; liegen beide Voraussetzungen nicht vor, so muß - von dem Sonderfall des "Auffangtatbestandes" abgesehen - regelmäßig freigesprochen werden (so zuletzt BGHSt 22, 154, 156 [BGH 22.05.1968 - 4 StR 36/68] mit zahlr. Nachw.).

    Ein Stufenverhältnis in dem Sinne, daß der dem Angeklagten günstigere Sachverhalt als ein Minus in dem sonst in Betracht kommenden ungünstigeren Sachverhalt bereits enthalten wäre (BGHSt 9, 590, 397; 11, 100, 101 [BGH 07.11.1957 - 4 StR 519/57]; 22, 154, 156), [BGH 22.05.1968 - 4 StR 36/68]besteht zwischen Mittäterschaft und Beihilfe nicht.

    Besteht aber zwischen Mittäterschaft und Beihilfe kein Stufenverhältnis im dargelegten Sinne, so läge an sich die Zulässigkeit einer Wahlfeststellung nahe (BGHSt 22, 154, 156) [BGH 22.05.1968 - 4 StR 36/68].

  • BGH, 15.10.1956 - GSSt 2/56
    Auszug aus BGH, 16.12.1969 - 1 StR 339/69
    Trotz der doppeldeutigen Feststellungen zur inneren Tatseite bedarf es vorliegend eines Rückgriffs auf die Regel der Wahlfeststellung und die von der Rechtsprechung hierzu entwickelten Grundsätze (BGHSt 1, 302, 304 [BGH 12.09.1951 - 4 StR 533/51]; 1, 328 [BGH 02.10.1951 - 1 StR 353/51]; 9, 390, 393 ff [BGH 15.10.1956 - GSSt - 2/56]; 12, 386) [BGH 10.02.1959 - 5 StR 533/58]jedoch nicht.
  • BGH, 07.11.1957 - 4 StR 519/57
    Auszug aus BGH, 16.12.1969 - 1 StR 339/69
    Ein Stufenverhältnis in dem Sinne, daß der dem Angeklagten günstigere Sachverhalt als ein Minus in dem sonst in Betracht kommenden ungünstigeren Sachverhalt bereits enthalten wäre (BGHSt 9, 590, 397; 11, 100, 101 [BGH 07.11.1957 - 4 StR 519/57]; 22, 154, 156), [BGH 22.05.1968 - 4 StR 36/68]besteht zwischen Mittäterschaft und Beihilfe nicht.
  • BGH, 30.06.1960 - 2 StR 275/60

    Zulässigkeit einer Wahlfeststellung zwischen Diebstahl und Hehlerei - Beihilfe

    Auszug aus BGH, 16.12.1969 - 1 StR 339/69
    Dieser Auffassung hat sich der 1. Ferienstrafsenat des Bundesgerichtshofs im Urteil vom 8. August 1952 (4 StR 523/51) angeschlossen, während der 5. Strafsenat im Urteil vom 28. August 1952 (5 StR 602/52 - bei Dallinger, MDR 1953, 21) in einem die Entscheidung nicht tragenden Satz die Wahlfeststellung zwischen Mittäterschaft und Beihilfe beim Diebstahl für "unbedenklich zulässig" angesehen hat; in BGHSt 15, 63, 65 [BGH 30.06.1960 - 2 StR 275/60] ist die Frage offen gelassen worden.
  • BGH, 08.10.1957 - 1 StR 318/57
    Auszug aus BGH, 16.12.1969 - 1 StR 339/69
    Der hier zugrunde gelegten Rechtsauffassung steht schließlich auch nicht entgegen, daß die Rechtsprechung bei Zweifeln über verschiedene Täterschaftsformen (Alleintäterschaft - Mittäterschaft - mittelbare Täterschaft) wahldeutige Verurteilung angenommen hat (BGHSt 11, 18; BGH LM StPO § 261 Nr. 1); denn im Gegensatz zum Verhältnis zwischen Beihilfe und Mittäterschaft stehen die verschiedenen Formen der Täterschaft auf im wesentlichen gleicher Bewertungsebene (vgl. Eb. Schmidt, Lehrkommentar zur StPO, Nachtragsband § 244 Rdn. 18).
  • BGH, 08.08.1952 - 4 StR 523/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.12.1969 - 1 StR 339/69
    Dieser Auffassung hat sich der 1. Ferienstrafsenat des Bundesgerichtshofs im Urteil vom 8. August 1952 (4 StR 523/51) angeschlossen, während der 5. Strafsenat im Urteil vom 28. August 1952 (5 StR 602/52 - bei Dallinger, MDR 1953, 21) in einem die Entscheidung nicht tragenden Satz die Wahlfeststellung zwischen Mittäterschaft und Beihilfe beim Diebstahl für "unbedenklich zulässig" angesehen hat; in BGHSt 15, 63, 65 [BGH 30.06.1960 - 2 StR 275/60] ist die Frage offen gelassen worden.
  • BGH, 12.09.1951 - 4 StR 533/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.12.1969 - 1 StR 339/69
    Trotz der doppeldeutigen Feststellungen zur inneren Tatseite bedarf es vorliegend eines Rückgriffs auf die Regel der Wahlfeststellung und die von der Rechtsprechung hierzu entwickelten Grundsätze (BGHSt 1, 302, 304 [BGH 12.09.1951 - 4 StR 533/51]; 1, 328 [BGH 02.10.1951 - 1 StR 353/51]; 9, 390, 393 ff [BGH 15.10.1956 - GSSt - 2/56]; 12, 386) [BGH 10.02.1959 - 5 StR 533/58]jedoch nicht.
  • BGH, 02.10.1951 - 1 StR 353/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.12.1969 - 1 StR 339/69
    Trotz der doppeldeutigen Feststellungen zur inneren Tatseite bedarf es vorliegend eines Rückgriffs auf die Regel der Wahlfeststellung und die von der Rechtsprechung hierzu entwickelten Grundsätze (BGHSt 1, 302, 304 [BGH 12.09.1951 - 4 StR 533/51]; 1, 328 [BGH 02.10.1951 - 1 StR 353/51]; 9, 390, 393 ff [BGH 15.10.1956 - GSSt - 2/56]; 12, 386) [BGH 10.02.1959 - 5 StR 533/58]jedoch nicht.
  • BGH, 04.12.1958 - 4 StR 411/58
    Auszug aus BGH, 16.12.1969 - 1 StR 339/69
    Trotz der doppeldeutigen Feststellungen zur inneren Tatseite bedarf es vorliegend eines Rückgriffs auf die Regel der Wahlfeststellung und die von der Rechtsprechung hierzu entwickelten Grundsätze (BGHSt 1, 302, 304 [BGH 12.09.1951 - 4 StR 533/51]; 1, 328 [BGH 02.10.1951 - 1 StR 353/51]; 9, 390, 393 ff [BGH 15.10.1956 - GSSt - 2/56]; 12, 386) [BGH 10.02.1959 - 5 StR 533/58]jedoch nicht.
  • BGH, 10.02.1959 - 5 StR 533/58

    Ärztliches Handeln gegen den erklärten oder mutmaßlichen Willen der Eltern:

    Auszug aus BGH, 16.12.1969 - 1 StR 339/69
    Trotz der doppeldeutigen Feststellungen zur inneren Tatseite bedarf es vorliegend eines Rückgriffs auf die Regel der Wahlfeststellung und die von der Rechtsprechung hierzu entwickelten Grundsätze (BGHSt 1, 302, 304 [BGH 12.09.1951 - 4 StR 533/51]; 1, 328 [BGH 02.10.1951 - 1 StR 353/51]; 9, 390, 393 ff [BGH 15.10.1956 - GSSt - 2/56]; 12, 386) [BGH 10.02.1959 - 5 StR 533/58]jedoch nicht.
  • RG, 02.03.1933 - II 834/32

    1. Zum Begriff der "Reichsregierung" i. S. des § 22 der DevisenVO. (DevVO.) v. 1.

  • RG, 26.10.1937 - 4 D 695/37

    1. Ist es rechtlich möglich, daß zwei Männer ein Verbrechen gegen den § 176 Abs.

  • BGH, 28.05.2014 - 3 StR 206/13

    Subventionsbetrug (Subventionsbegriff; zumindest auch wirtschaftsfördernde

    Da die verschiedenen Täterschaftsformen auf einer im Wesentlichen gleichen Bewertungsebene liegen, ist eine wahlweise Feststellung, die den Schuldspruch unberührt lässt, zulässig (BGH, Urteil vom 16. Dezember 1969 - 1 StR 339/69, BGHSt 23, 203, 208).
  • BGH, 12.10.1989 - 4 StR 318/89

    Aids II - § 223a Abs. 1 StGB aF (§ 224 StGB nF), 'lebensgefährdend', § 229 StGB

    Eine Wahlfeststellung auf rechtlicher Grundlage für jeweils einen der beiden Zeitpunkte zwischen Vollendung und Versuch scheidet aus (vgl. BGHSt 22, 154, 156; 23, 203, 205; Eser in Schönke/Schröder StGB 23. Aufl. § 1 Rdn. 111; Schmoller, Alternative Tatsachenaufklärung im Strafrecht, S. 170), da hier ein Stufenverhältnis, nämlich ein Verhältnis des Mehr oder Weniger, vorliegt.
  • OLG Karlsruhe, 23.01.2017 - 2 (4) Ss 401/16

    Strafbarkeit eines Bestatters und eines Pathologen in Baden-Württemberg wegen

    (1) Ein Stufenverhältnis zwischen den beiden in Betracht kommenden Tatbeständen der Urkundenfälschung nach § 267 Abs. 1 StGB und der Beihilfe zur Falschbeurkundung im Amt nach §§ 348 Abs. 1, 27 StGB im Hinblick auf eine täterschaftliche Verwirklichung einerseits, andererseits eine Teilnahme lediglich als Gehilfe des Haupttäters, welches unter Zugrundelegung des Grundgedankens des Grundsatzes "im Zweifel für den Angeklagten" vorliegend die Annahme einer Wahlfeststellung ausschlösse und lediglich eine Verurteilung wegen der geringeren Teilnahmeform zuließe, besteht nicht, da es sich um verschiedene Tatbestände und nicht lediglich um unterschiedliche in bestimmter Weise aufeinander zugeordnete Beteiligungsformen am selben Tatbestand handelt (hierzu BGH U. v. 16.12.1969, 1 StR 339/69, NJW 1970, 1052, Rn. 9, 10 juris).
  • BGH, 18.08.1983 - 4 StR 142/82

    leichte Linkskurve - § 323a, § 21 StGB - § 20 StGB, mehrere mögliche BAK

    Dies ist schon bisher nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht nur bei den sogenannten begrifflich-logischen Stufenverhältnissen, z.B. bei feststehendem Grundtatbestand und nicht nachgewiesenem Qualifikationstatbestand bejaht worden, sondern auch in anderen Fällen, in denen alternativ festgestellte vergleichbare Verhaltensweisen im Verhältnis des "Schwächeren zum Stärkeren" stehen (sog. normativ-ethische Stufenverhältnisse), z.B. bei Versuch und Vollendung, bei Beihilfe und Täterschaft (BGHSt 23, 203), bei Beihilfe und Anstiftung (BGHSt 31, 136; vgl. ferner Hürxthal in KK § 261 StPO Rdn. 69 m.zahlr.w.Nachw.); dasselbe gilt für Fahrlässigkeit und Vorsatz (BGHSt 17, 210 nimmt für diesen Fall allerdings Auffangtatbestand an).
  • BGH, 29.09.1999 - 3 StR 359/99

    Anstiftung zur (besonders) schweren Brandstiftung (Anwendung vor und nach dem 6.

    Richtig ist zwar, daß der Angeklagte, soweit es die Tat vom 14. April 1998 angeht, wegen der vorhandenen Unsicherheiten nicht selbst als Mittäter verurteilt werden konnte, sondern daß dem Schuldspruch nach dem zumindest entsprechend anwendbaren Grundsatz in dubio pro reo (vgl. BGHSt 23, 203; 31, 136) nur die Möglichkeit der Anstiftung zugrundezulegen war.
  • BGH, 28.10.1982 - 4 StR 480/82

    Verurteilung wegen Anstiftung oder Beihilfe zum Mord - Abgrenzung Täterschaft und

    Aus den gleichen Erwägungen hat der Bundesgerichtshof entschieden (BGHSt 23, 203), daß der Grundsatz "in dubio pro reo" auch dann anzuwenden ist, wenn nicht geklärt werden kann, ob der Angeklagte als Gehilfe oder als Täter an der Tat mitgewirkt hat.

    Die Beihilfe sei aber gegenüber der Mittäterschaft als minder schwere Beteiligungsform einzustufen, da der Gehilfe regelmäßig keinen oder nur unwesentlichen Einfluß darauf habe, ob die Straftat begangen werde; sein Tatbeitrag trete im allgemeinen hinter dem des Täters nach der Willensrichtung und nach der Intensität der Rechtsgutverletzung zurück (BGHSt 23, 203, 207).

  • BGH, 15.05.1973 - 4 StR 172/73

    Wahlfeststellung: Raub oder Unterschlagung?

    Kann - von der im vorliegenden Fall eindeutig festgestellten Körperverletzung einmal abgesehen - vom Tatrichter, wie hier, trotz Ausschöpfung aller verfügbarer Erkenntnisquellen eine eindeutige Tatfeststellung nicht getroffen werden (vgl. BGHSt 12, 386 [388]), kommt eine Verurteilung nur in Betracht, wenn entweder die festgestellten mehreren möglichen Verhaltensweisen in einem sog. "Stufenverhältnis" zueinander stehen oder die Voraussetzungen für eine Verurteilung auf wahldeutiger Grundlage vorliegen oder der Sonderfall des sog. "Auffangtatbestandes" gegeben ist (vgl. BGHSt 22, 154 [156] m. Nachw.; BGHSt 23, 203 [204]).

    Ein Stufenverhältnis zwischen Unterschlagung und Raub besteht nicht (vgl. BGHSt 9, 390 [397]; 23, 203 [206 ff.]); ebensowenig ist § 246 StGB - anders als beispielsweise § 330 a StGB - ein Auffangtatbestand (vgl. BGHSt 9, 390 [395 ff.]).

    Weder die im Schrifttum geübte Kritik (vgl. u.a. Deubner NJW 1967, 738; Dreher MDR 1970, 369; Tröndle in LK 9. Aufl. Nach § 2 StGB Rn. 37; auch Hruschka zuletzt NJW 1971, 1392) noch die Ausführungen der Revision geben, jedenfalls für den vorliegenden Fall, Veranlassung, von diesem auch in der jüngeren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 22, 154 [156]; 23, 203 [204]; 23, 360) anerkannten Erfordernis abzugehen.

  • BGH, 15.05.1984 - 1 StR 169/84

    Voraussetzungen des Begriffs des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln -

    Diese Entscheidung, die sich auf eine wertende Betrachtung der gesamten Umstände stützt, kann nicht als rechtsfehlerhaft beanstandet werden (zur Anwendung des Grundsatzes "im Zweifel für den Angeklagten" vgl. BGHSt 23, 203, 207) [BGH 16.12.1969 - 1 StR 339/69] .
  • BGH, 07.05.1996 - 1 StR 168/96

    einsamer Parkplatz - §§ 211, 25 Abs. 2, 27 StGB, Abgrenzung, 'Gesamtumstände', in

    Kommen (nur) zwei Sachverhaltsgestaltungen in Betracht, von denen die eine die Verurteilung des Angeklagten wegen Mittäterschaft, die andere seine Verurteilung wegen Beihilfe tragen würde, ist im Zweifel zu Gunsten des Angeklagten von der ihm günstigeren Gestaltung auszugehen (vgl. BGHSt 23, 203, 204; 31, 136, 137; 32, 48, 56; BGHR StGB § 27 Abs. 1 Unterlassen 2).
  • BGH, 09.04.1997 - 3 StR 387/96

    Verstoß gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot durch Veröffentlichung von

    Da die Feststellungen jedoch jeweils die Bewertung als Beihilfe zum Vergehen nach § 20 Abs. 1 Nr. 4 VereinsG tragen, war der Angeklagte nach dem insoweit entsprechend anwendbaren Zweifelssatz (BGHSt 23, 203, 206) in sieben Fällen der Beihilfe schuldig zu sprechen.
  • BGH, 30.06.1970 - 3 StR 17/68

    Vernichtungslager Treblinka

  • OLG Karlsruhe, 22.03.2023 - 1 ORs 35 Ss 121/23

    Wahlfeststellung zwischen Anstiftung und Täterschaft

  • BGH, 11.05.1971 - 1 StR 91/71

    Rüge über nicht zugelassene Beweise und Nichteingehen aus Hilfsanträge -

  • BGH, 10.08.2011 - 4 StR 369/11

    Normativethisches Stufenverhältnis und Wahlfeststellung bei Täterschaft oder

  • OLG Koblenz, 08.01.2003 - 1 Ss 238/02

    Wahlfeststellung, Unterschlagung, Verstrickungsbruch, Zwangsversteigerung,

  • BGH, 21.12.1979 - 2 StR 768/78

    Einreichen eines Darlehensantrages mit falschen Angaben über den Kaufpreis für

  • BGH, 04.01.1996 - 4 StR 707/95

    Abgrenzung der Mittäterschaft zur Beihilfe - Anwendung des Grundsatzes "im

  • BGH, 12.09.1985 - 4 StR 415/85

    Verurteilung wegen Mordes - Versuchte schwere räuberische Erpressung - Rücktritt

  • BGH, 24.02.1970 - 1 StR 557/69

    Verfahrensrechtliche Behandlung einer sachlich nicht notwendigen Nachantragsklage

  • BGH, 14.12.1988 - 3 StR 170/88

    Strafbarkeit wegen Beihilfe zum Mord - Anforderungen an die Rüge der Verletzung

  • OLG Hamburg, 12.09.2014 - 2-45/14

    Strafverfahren: Rechtswidrige Verwerfung eines Richterablehnungsgesuchs

  • OLG Koblenz, 18.11.2004 - 1 Ss 289/04

    Beweiswürdigung im Strafverfahren: Verfahrensfehlerhafte Überzeugungsbildung

  • BGH, 15.04.1997 - 4 StR 108/97

    Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, räuberischer Erpressung,

  • LG Gießen, 15.11.1976 - 7 Ks 1/74

    Tötung von Juden und der 'Sabotage', Widerstandstätigkeit, Wirtschaftsverbrechen

  • BGH, 25.09.1990 - 4 StR 406/90

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Gesamtvorsatzes - Ausreichen eines

  • BGH, 20.03.1985 - 2 StR 861/84

    Betäubungsmittelstrafrecht: Mitwirkung bei Geldübermittlung, Weitergabe von

  • BGH, 23.11.1988 - 3 StR 170/88
  • BGH, 15.04.1988 - 3 StR 109/88

    Interesse an der Tat als Kriterium zur Unterscheidung des Vorliegens von

  • BGH, 18.01.1984 - 2 StR 437/83

    Verurteilung wegen Betruges - Verletzung einer Konkursantragspflicht -

  • BGH, 02.12.1981 - 2 StR 527/81

    Strafbarkeit wegen gemeinschaftlich und fortgesetzt begangenen Diebstahls -

  • BGH, 14.08.1975 - 3 StR 235/75

    Anwendbarkeit des Zweifelssatzes - Ausreichende Überprüfung eines Gerichtes

  • BGH, 19.01.1972 - 3 StR 152/71

    Strafbarkeit wegen Betruges - Anforderungen an die gerichtliche Beweiswürdigung -

  • BGH, 19.01.1971 - 1 StR 611/70

    In dubio pro reo und Wahlfeststellung - Verhängung und Vollstreckung einer

  • LG Düsseldorf, 15.10.1971 - 8 Ks 4/70

    Tötung von mindestens 71 Häftlingen im Rahmen der Aktion 'Vernichtung durch

  • LG Hamburg, 17.05.1976 - 4/75

    Massenerschiessung von mindestens 1000 Juden in Podhajce und von ca. 500 Juden

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