Rechtsprechung
OLG Hamm, 05.09.2002 - 3 Ss 706/02 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Burhoff online
Unerlaubte Einreise, unerlaubter Aufenthalt, Genfer Konvention, kurzfristige Freiheitsstrafe
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen der kurzen Freiheitsstrafe nach § 47 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB); Unmöglichkeit der Begleichung einer Geldstrafe; Unerlaubte Einreise in Tateinheit mit unerlaubtem Aufenthalt nach § 92 Abs. 2 Nr. 1 Ausländergesetz (AuslG) ; Persönlicher ...
- Judicialis
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AuslG § 92; StGB § 47; StPO § 267
Unerlaubte Einreise, unerlaubter Aufenthalt, Genfer Konvention, kurzfristige Freiheitsstrafe - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bielefeld - 10 Ds 76 Js 117/02
- OLG Hamm, 05.09.2002 - 3 Ss 706/02
Papierfundstellen
- BGHSt 24, 165
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (9)
- BayObLG, 30.06.1998 - 4St RR 83/98
Tatrichterliche Feststellungen zum Asylfolgeantrag vor Abschluss des …
Auszug aus OLG Hamm, 05.09.2002 - 3 Ss 706/02
Fehlt es somit an der unverzüglichen Meldung i.S.v. Art. 31 Abs. 1 der Genfer Flüchtlingskonvention, so war das Amtsgericht auch nicht gehalten, Feststellungen zum Inhalt des von dem Angeklagten erneut gestellten Asylantrages zu treffen (vgl. BayObLG, StV 1999, 99).Nach rechtskräftiger Ablehnung seines Asylantrages besteht ein Aufenthaltsrecht nämlich nur dann, wenn ein entsprechender Asylfolgeantrag i.S.d. § 71 AsylVfG gestellt worden ist und wenn zudem das Bundesamt das Bestehen von Wiederaufnahmegründen nach § 51 Abs. 1 - 3 VwVfG festgestellt und deshalb ein weiteres Asylverfahren eingeleitet hat (BayObLG, StV 1999, 99, 100; NStZ 1996, 395 f).
- BayObLG, 22.03.1996 - 4St RR 39/96
Auszug aus OLG Hamm, 05.09.2002 - 3 Ss 706/02
Nach rechtskräftiger Ablehnung seines Asylantrages besteht ein Aufenthaltsrecht nämlich nur dann, wenn ein entsprechender Asylfolgeantrag i.S.d. § 71 AsylVfG gestellt worden ist und wenn zudem das Bundesamt das Bestehen von Wiederaufnahmegründen nach § 51 Abs. 1 - 3 VwVfG festgestellt und deshalb ein weiteres Asylverfahren eingeleitet hat (BayObLG, StV 1999, 99, 100; NStZ 1996, 395 f). - BGH, 08.05.1996 - 3 StR 133/96
Kurze Freiheitssstrafe - Voraussetzungen
Auszug aus OLG Hamm, 05.09.2002 - 3 Ss 706/02
Die Verhängung einer Freiheitsstrafe unter sechs Monaten kann danach regelmäßig nur dann Bestand haben, wenn sie sich aufgrund einer Gesamtwürdigung aller die Tat und den Täter kennzeichnenden Umstände als unverzichtbar erweist (OLG Hamm, VRS 99, 410, 411; VRS 96, 191; BGHR StGB § 47 Abs. 1 Umstände 7 = NStZ 1996, 429; BGH StV 1994, 370 jeweils m.w.N.).
- OLG Köln, 18.05.2001 - Ss 102/01
Anforderungen an die Begründung einer kurzen Freiheitsstrafe bei bisheriger …
Auszug aus OLG Hamm, 05.09.2002 - 3 Ss 706/02
In der Regel sind nämlich dann erhöhte Anforderungen an die Begründung einer unter sechs Monate liegenden Freiheitsstrafe zu stellen, wenn es sich wie hier um einen bislang noch nicht vorbestraften Täter handelt, der unmittelbar nach der Tat offenbar erstmals Freiheitsentzug in Form von Untersuchungshaft erlitten hat (OLG Hamm, VRS 97, 411 m.w.N.; OLG Köln, NJW 2001, 3491). - OLG Hamm, 28.10.1998 - 2 Ss 1006/98
Begründung, kurze Freiheitsstrafe, Verteidigung der Rechtsordnung unerläßlich, …
Auszug aus OLG Hamm, 05.09.2002 - 3 Ss 706/02
Die Verhängung einer Freiheitsstrafe unter sechs Monaten kann danach regelmäßig nur dann Bestand haben, wenn sie sich aufgrund einer Gesamtwürdigung aller die Tat und den Täter kennzeichnenden Umstände als unverzichtbar erweist (OLG Hamm, VRS 99, 410, 411; VRS 96, 191;… BGHR StGB § 47 Abs. 1 Umstände 7 = NStZ 1996, 429; BGH StV 1994, 370 jeweils m.w.N.). - OLG Hamm, 08.05.1974 - 4 Ss 151/74
Auszug aus OLG Hamm, 05.09.2002 - 3 Ss 706/02
Auf diesen Gesichtspunkt darf vielmehr im Rahmen des § 47 StGB - wie auch sonst - keinesfalls abgestellt werden (…BGH GA 68, 84; OLG Düsseldorf, MDR 1970, 1025; OLG Hamm, MDR 1975, 329). - OLG Düsseldorf, 05.08.1970 - 2 Ss 214/70
Auszug aus OLG Hamm, 05.09.2002 - 3 Ss 706/02
Auf diesen Gesichtspunkt darf vielmehr im Rahmen des § 47 StGB - wie auch sonst - keinesfalls abgestellt werden (…BGH GA 68, 84; OLG Düsseldorf, MDR 1970, 1025; OLG Hamm, MDR 1975, 329). - OLG Hamm, 02.06.1999 - 2 Ss 566/99
Kurze Freiheitsstrafe unerläßlich, Sprungrevision, Begründungsmangel
Auszug aus OLG Hamm, 05.09.2002 - 3 Ss 706/02
Gemäß § 47 Abs. 1, 1. Alternative StGB verhängt das Gericht eine kurze Freiheitsstrafe unter sechs Monaten nur, wenn es deren Verhängung aufgrund besonderer Umstände in der Tat oder in der Persönlichkeit des Täters für unerlässlich erachtet, wenn also unter dem Gesichtspunkt der Spezialprävention der Strafzweck "zur Einwirkung auf den Täter" durch eine Geldstrafe nicht oder kaum zu erreichen ist und aus diesem Grunde eine Freiheitsstrafe unverzichtbar erscheint, um den Täter dazu zu bringen, in Zukunft nicht mehr straffällig zu werden (OLG Hamm VRS 97, 410, 411; BGHSt 24, 165). - BGH, 03.03.1994 - 4 StR 75/94
Freiheitsstrafe - Gesamtwürdigung - Verhängung - Unverzichtbarkeit
Auszug aus OLG Hamm, 05.09.2002 - 3 Ss 706/02
Die Verhängung einer Freiheitsstrafe unter sechs Monaten kann danach regelmäßig nur dann Bestand haben, wenn sie sich aufgrund einer Gesamtwürdigung aller die Tat und den Täter kennzeichnenden Umstände als unverzichtbar erweist (OLG Hamm, VRS 99, 410, 411; VRS 96, 191;… BGHR StGB § 47 Abs. 1 Umstände 7 = NStZ 1996, 429; BGH StV 1994, 370 jeweils m.w.N.).
- OLG Hamm, 25.06.2003 - 3 Ss 343/03
kurzfristige Freiheitsstrafe, unerlässlich, Anforderungen an die …
§ 47 Abs. 1, 1. Alt. StGB verhängt das Gericht eine kurze Freiheitsstrafe unter sechs Monaten nur, wenn es deren Verhängung aufgrund besonderer Umstände in der Tat und in der Persönlichkeit des Täters für unerlässlich erachtet, wenn also unter dem Gesichtspunkt der Spezialprävention der Strafzweck "zur Einwirkung auf den Täter" durch eine Geldstrafe nicht oder kaum zu erreichen ist und aus diesem Grunde eine Freiheitsstrafe unverzichtbar erscheint, um den Täter dazu zu bringen, in Zukunft nicht mehr straffällig zu werden (OLG Hamm VRS 97, 410, 411; Senatsbeschluss vom 05.09.2002 - 3 Ss 706/02 - BGHSt 24, 165).Denn bei einer solchen Fallgestaltung sind in der Regel erhöhte Anforderungen an die Begründung einer unter sechs Monate liegenden Freiheitsstrafe zu stellen (vgl. Senatsbeschluss vom 05.09.2002 - 3 Ss 706/02 - OLG Hamm, VRS 97, 411 m. w. N.; OLG Köln, NJW 2001, 3491).
- OLG Hamm, 01.12.2003 - 2 Ss 643/03
kurzfristige Freiheitsstrafe; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz; Bagatelldelikt; …
Gemäß § 47 Abs. 1 1. Alternative StGB verhängt das Gericht eine kurze Freiheitsstrafe unter sechs Monaten nur, wenn es deren Verhängung aufgrund besonderer Umstände in der Tat oder in der Persönlichkeit des Täters für unerlässlich erachtet, wenn also unter dem Gesichtspunkt der Spezialprävention der Strafzweck "zur Einwirkung auf den Täter" durch eine Geldstrafe nicht oder kaum zu erreichen ist und aus diesem Grunde eine Freiheitsstrafe unverzichtbar erscheint, um den Täter dazu zu bringen, in Zukunft nicht mehr straffällig zu werden (vgl. BGHSt 24, 165). - OLG Hamm, 20.09.2005 - 3 Ss 202/05
Verstoß gegen das Ausländergesetz; Urkundenfälschung; einheitliche Tat; …
Denn bei einer solchen Fallgestaltung sind in der Regel erhöhte Anforderungen an die Begründung einer unter sechs Monate liegenden Freiheitsstrafe zu stellen (vgl. Senatsbeschluss vom 05.09.2002 - 3 Ss 706/02 - OLG Hamm, VRS 1997, 411 m.w.N.; OLG Köln, NJW 2001, 3491). - OLG Hamm, 24.11.2003 - 2 Ss 537/03
kurzfristige Freiheitsstrafe; Erwachsenenrecht; Jugendrecht; Wiederholungstäter; …
Gemäß § 47 Abs. 1 1. Alternative StGB verhängt das Gericht eine kurze Freiheitsstrafe unter sechs Monaten nur, wenn es deren Verhängung aufgrund besonderer Umstände in der Tat oder in der Persönlichkeit des Täters für unerlässlich erachtet, wenn also unter dem Gesichtspunkt der Spezialprävention der Strafzweck "zur Einwirkung auf den Täter" durch eine Geldstrafe nicht oder kaum zu erreichen ist und aus diesem Grunde eine Freiheitsstrafe unverzichtbar erscheint, um den Täter dazu zu bringen, in Zukunft nicht mehr straffällig zu werden (vgl. BGHSt 24, 165). - OLG Hamm, 07.08.2003 - 1 Ss 432/03
kurzfristige Freiheitsstrafe; Urteilsgründe; Anforderungen
Nach dieser Vorschrift verhängt das Gericht eine kurze Freiheitsstrafe unter sechs Monaten nur, wenn es deren Verhängung aufgrund besonderer Umstände in der Tat oder in der Persönlichkeit des Täters für unerlässlich erachtet, wenn also unter dem Gesichtspunkt der Spezialprävention der Strafzweck "zur Einwirkung auf den Täter" durch eine Geldstrafe nicht oder kaum zu erreichen ist und aus diesem Grunde eine Freiheitsstrafe unverzichtbar erscheint, um den Täter dazu zu bringen, in Zukunft nicht mehr straffällig zu werden (vgl. BGHSt 24, 165).
Rechtsprechung
OLG Hamm, 25.06.2003 - 3 Ss 343/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Burhoff online
Kurzfristige Freiheitsstrafe, unerlässlich, Anforderungen an die Urteilsbegründung
- Wolters Kluwer
Verhängung einer kurzfristigen Freiheitsstrafe; Freiheitsstrafen unter sechs Monaten nur in Ausnahmefällen; Auseinandersetzen mit der Person des Angeklagten
- Judicialis
StGB § 47
- rechtsportal.de
StGB § 47
Kurzfristige Freiheitsstrafe, unerlässlich, Anforderungen an die Urteilsbegründung
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (5)
- OLG Hamm, 05.09.2002 - 3 Ss 706/02
unerlaubte Einreise, unerlaubter Aufenthalt, Genfer Konvention, kurzfristige …
Auszug aus OLG Hamm, 25.06.2003 - 3 Ss 343/03
§ 47 Abs. 1, 1. Alt. StGB verhängt das Gericht eine kurze Freiheitsstrafe unter sechs Monaten nur, wenn es deren Verhängung aufgrund besonderer Umstände in der Tat und in der Persönlichkeit des Täters für unerlässlich erachtet, wenn also unter dem Gesichtspunkt der Spezialprävention der Strafzweck "zur Einwirkung auf den Täter" durch eine Geldstrafe nicht oder kaum zu erreichen ist und aus diesem Grunde eine Freiheitsstrafe unverzichtbar erscheint, um den Täter dazu zu bringen, in Zukunft nicht mehr straffällig zu werden (OLG Hamm VRS 97, 410, 411; Senatsbeschluss vom 05.09.2002 - 3 Ss 706/02 - BGHSt 24, 165).Denn bei einer solchen Fallgestaltung sind in der Regel erhöhte Anforderungen an die Begründung einer unter sechs Monate liegenden Freiheitsstrafe zu stellen (vgl. Senatsbeschluss vom 05.09.2002 - 3 Ss 706/02 - OLG Hamm, VRS 97, 411 m. w. N.; OLG Köln, NJW 2001, 3491).
- BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86
Fehlen von Strafmilderungsgründen
Auszug aus OLG Hamm, 25.06.2003 - 3 Ss 343/03
Denn es handelte sich ersichtlich lediglich um eine ungenaue Formulierung, die dahingehend zu verstehen ist, der Angeklagte habe in auskömmlichen wirtschaftlichen Verhältnissen gelebt und es sei ihm zur Last zu legen, dass er die Straftat aus Motiven heraus begangen habe, für die in Anbetracht der wirtschaftlichen Verhältnisse kein Verständnis aufgebracht werden könne (vgl. BGHSt 34, 345, 350). - OLG Köln, 18.05.2001 - Ss 102/01
Anforderungen an die Begründung einer kurzen Freiheitsstrafe bei bisheriger …
Auszug aus OLG Hamm, 25.06.2003 - 3 Ss 343/03
Denn bei einer solchen Fallgestaltung sind in der Regel erhöhte Anforderungen an die Begründung einer unter sechs Monate liegenden Freiheitsstrafe zu stellen (vgl. Senatsbeschluss vom 05.09.2002 - 3 Ss 706/02 - OLG Hamm, VRS 97, 411 m. w. N.; OLG Köln, NJW 2001, 3491). - BGH, 08.05.1996 - 3 StR 133/96
Kurze Freiheitssstrafe - Voraussetzungen
Auszug aus OLG Hamm, 25.06.2003 - 3 Ss 343/03
Die Verhängung einer Freiheitsstrafe unter sechs Monaten kann danach regelmäßig nur dann Bestand haben, wenn sie aufgrund einer Gesamtwürdigung aller die Tat und den Täter kennzeichnenden Umstände als unverzichtbar erweist (BGHR StGB § 47 Abs. 1 Umstände 7 = NStZ 1996, 429; BGHStV 1994, 370 jeweils m. w. N.). - OLG Hamm, 02.06.1999 - 2 Ss 566/99
Kurze Freiheitsstrafe unerläßlich, Sprungrevision, Begründungsmangel
Auszug aus OLG Hamm, 25.06.2003 - 3 Ss 343/03
§ 47 Abs. 1, 1. Alt. StGB verhängt das Gericht eine kurze Freiheitsstrafe unter sechs Monaten nur, wenn es deren Verhängung aufgrund besonderer Umstände in der Tat und in der Persönlichkeit des Täters für unerlässlich erachtet, wenn also unter dem Gesichtspunkt der Spezialprävention der Strafzweck "zur Einwirkung auf den Täter" durch eine Geldstrafe nicht oder kaum zu erreichen ist und aus diesem Grunde eine Freiheitsstrafe unverzichtbar erscheint, um den Täter dazu zu bringen, in Zukunft nicht mehr straffällig zu werden (OLG Hamm VRS 97, 410, 411; Senatsbeschluss vom 05.09.2002 - 3 Ss 706/02 - BGHSt 24, 165).
- OLG Hamm, 31.01.2005 - 2 Ss 501/04
Verminderung der Steuerungsfähigkeit; Betäubungsmittelabhängigkeit; kurzfristige …
Gemäß § 47 Abs. 1, 1. Alternative StGB verhängt das Gericht eine kurze Freiheitsstrafe unter sechs Monaten nur, wenn es deren Verhängung aufgrund besonderer Umstände in der Tat oder in der Persönlichkeit des Täters für unerläßlich erachtet, wenn also unter dem Gesichtspunkt der Spezialprävention der Strafzweck "zur Einwirkung auf den Täter" durch eine Geldstrafe nicht oder kaum zu erreichen ist und aus diesem Grunde eine Freiheitsstrafe unverzichtbar erscheint, um den Täter dazu zu bringen, in Zukunft nicht mehr straffällig zu werden (vgl. BGHSt 24, 165). - OLG Hamm, 06.12.2005 - 3 Ss 313/05
Beweisantrag; Ablehnung; Sachverständigenbeweis; anderes …
Gemäß § 47 Abs. 1, 1. Alternative StGB verhängt das Gericht eine kurze Freiheitsstrafe unter sechs Monaten nur, wenn es deren Verhängung aufgrund besonderer Umstände in der Tat und in der Persönlichkeit des Täters für unerlässlich erachtet, wenn also unter dem Gesichtspunkt der Spezialprävention der Strafzweck "zur Einwirkung auf den Täter" durch eine Geldstrafe nicht oder kaum zu erreichen ist und aus diesem Grunde eine Freiheitsstrafe unverzichtbar erscheint, um den Täter dAzu zu bringen, in Zukunft nicht mehr straffällig zu werden (OLG Hamm VRS 97, 410, 411; BGHSt 24, 165). - OLG Hamm, 20.09.2005 - 3 Ss 202/05
Verstoß gegen das Ausländergesetz; Urkundenfälschung; einheitliche Tat; …
Gemäß § 47 Abs. 1, 1. Alt. StGB verhängt das Gericht eine kurze Freiheitsstrafe unter sechs Monaten nur, wenn es deren Verhängung aufgrund besonderer Umstände der Tat und in der Persönlichkeit des Täters für unerlässlich erachtet, wenn also unter dem Gesichtspunkt der Spezialprävention der Strafzweck "zur Einwirkung auf den Täter" durch eine Geldstrafe nicht oder kaum zu erreichen ist und aus diesem Grunde eine Freiheitsstrafe unverzichtbar erscheint, um den Täter dazu zu bringen, in Zukunft nicht mehr straffällig zu werden (vgl. OLG Hamm VRS 97, 410; Senatsbeschluss vom 25.06.2003 - 3 Ss 343/03 - BGHSt 24, 165). - OLG Hamm, 24.11.2004 - 4 Ss 447/04
Urteil, Abänderung im Rechtsfolgenausspruch, Geldstrafe statt Freiheitsstrafe, …
Gemäß § 47 Abs. 1 StGB verhängt das Gericht eine kurze Freiheitsstrafe unter sechs Monaten nur, wenn es deren Verhängung aufgrund besonderer Umstände in der Tat oder in der Persönlichkeit des Täters für unerlässlich erachtet, wenn also unter dem Gesichtspunkt der Spezialprävention der Strafzweck zur Einwirkung auf den Täter durch eine Geldstrafe nicht oder kaum zu erreichen ist und aus diesem Grund eine Freiheitsstrafe unverzichtbar erscheint, um den Täter dazu zu bringen, in Zukunft nicht mehr straffällig zu werden (vgl BGHSt 24, 165). - OLG Hamm, 02.06.1999 - 2 Ss 566/99 Gemäß § 47 Abs. 1 1. Alternative StGB verhängt das Gericht eine kurze Freiheitsstrafe unter sechs Monaten nur, wenn es deren Verhängung aufgrund besonderer Umstände in der Tat oder in der Persönlichkeit des Täters für unerläßlich erachtet, wenn also unter dem Gesichtspunkt der Spezialprävention der Strafzweck "zur Einwirkung auf den Täter" durch eine Geldstrafe nicht oder kaum zu erreichen ist und aus diesem Grunde eine Freiheitsstrafe unverzichtbar erscheint, um den Täter dazu zu bringen, in Zukunft nicht mehr straffällig zu werden (vgl. BGHSt 24, 165).