Rechtsprechung
   BGH, 23.09.1971 - 4 StR 207/71   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1971,814
BGH, 23.09.1971 - 4 StR 207/71 (https://dejure.org/1971,814)
BGH, Entscheidung vom 23.09.1971 - 4 StR 207/71 (https://dejure.org/1971,814)
BGH, Entscheidung vom 23. September 1971 - 4 StR 207/71 (https://dejure.org/1971,814)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1971,814) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beginn der Verfolgungsverjährung bei Planung weiterer Verschleierungshandlungen des Täters einer schweren Amtsunterschlagung - Entnahme von Bargeld aus der Kasse eines Kreditinstituts und Zur-Verfügung-Stellen der Beträge als Kredit für finanzschwache Firmen außerhalb ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 24, 218
  • NJW 1972, 64
  • MDR 1972, 65
  • DB 1971, 2257
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (7)

  • RG, 11.05.1882 - 971/82

    Wann beginnt die Verjährung im Falle der Amtsunterschlagung aus §. 351 St.G.B.'s?

    Auszug aus BGH, 23.09.1971 - 4 StR 207/71
    Sie gehörte damit ebenso zu der eine - fortgesetzte - Tat bildenden Gesamttätigkeit des Angeklagten wie die Verschleierungshandlungen am Ende der Geschäftsjahre 1960 bis 1968, die ebenfalls - wenn auch nur zum Teil - der Sicherung der Taterfolge aus den Jahren 1956 bis 1959 dienten (im Ergebnis so auch RGSt 6, 294; BayObLGSt 1958, 102, 105; Olshausen 11. Aufl. Bem. 10, Dreher 31. Aufl. Bem. 5, jeweils zu § 351 StGB).
  • BGH, 23.08.1961 - 2 StR 267/61

    Beginn der Verjährungsfrist mit dem Zeitpunkt der Deliktsvollendung - Abschluss

    Auszug aus BGH, 23.09.1971 - 4 StR 207/71
    Der zweite Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat unter Hinweis auf die Entscheidung des Reichsgerichts RGSt 40, 402, 405 in BGHSt 16, 207, 208, 209 [BGH 23.08.1961 - 2 StR 267/61]ausgesprochen:.
  • BGH, 22.05.1958 - 1 StR 551/57
    Auszug aus BGH, 23.09.1971 - 4 StR 207/71
    Der erkennende Senat teilt diese auch schon vom 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGHSt 11, 345, 346) [BGH 22.05.1958 - 1 StR 551/57] vertretene Rechtsauffassung.
  • BGH, 27.11.1956 - 5 StR 310/56
    Auszug aus BGH, 23.09.1971 - 4 StR 207/71
    Die von der Revision für ihre gegenteilige Meinung angeführte Entscheidung BGHSt 10, 6 betrifft einen anderen Sachverhalt.
  • BGH, 03.11.1970 - 1 StR 473/70

    Besondere Umstände in der Persönlichkeit des Täters als Voraussetzung für die

    Auszug aus BGH, 23.09.1971 - 4 StR 207/71
    Die Ausnahmevorschrift des § 23 Abs. 2 StGB setzt voraus, daß neben einer günstigen Sozialprognose (§ 23 Abs. 1 StGB) besondere Umstände sowohl in der Tat als auch in der Persönlichkeit des Täters liegen (vgl. BGHSt 24, 3; Urteil des Senats vom 17. Dezember 1970 - 4 StR 444/70).
  • BGH, 17.12.1970 - 4 StR 444/70

    Die Strafaussetzung zur Bewährung - Besondere Umstände in der Tat - Besondere

    Auszug aus BGH, 23.09.1971 - 4 StR 207/71
    Die Ausnahmevorschrift des § 23 Abs. 2 StGB setzt voraus, daß neben einer günstigen Sozialprognose (§ 23 Abs. 1 StGB) besondere Umstände sowohl in der Tat als auch in der Persönlichkeit des Täters liegen (vgl. BGHSt 24, 3; Urteil des Senats vom 17. Dezember 1970 - 4 StR 444/70).
  • RG, 28.11.1907 - III 548/07

    1. Beginnt, wenn von einem Deutschen im Auslande eine auch nach dortigem Rechte

    Auszug aus BGH, 23.09.1971 - 4 StR 207/71
    Der zweite Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat unter Hinweis auf die Entscheidung des Reichsgerichts RGSt 40, 402, 405 in BGHSt 16, 207, 208, 209 [BGH 23.08.1961 - 2 StR 267/61]ausgesprochen:.
  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Ein konsequentes Festhalten an der materiell-rechtlichen Einheit der fortgesetzten Handlung kann wegen der Hinauszögerung des Verjährungsbeginns bis zur Beendigung des letzten Teilakts (st.Rspr., vgl. u.a. BGHSt 1, 84, 91 f.; 24, 218, 220f.; 36, 105, 109) und wegen der auf die gesamte Tat erstreckten Wirkungen von Unterbrechungshandlungen (§ 78 c StGB) dazu führen, daß im Bereich langdauernder Tatserien die gesetzlichen Regelungen über Verjährungsfristen faktisch außer Kraft gesetzt sind (vgl. BGHSt 36, 105, 109 ff; Fischer NStZ 1992, 415, 420; Foth in Festschrift für Nirk 1992, S. 293, 295 ff.; Geppert Jura 1993, 649, 654; Jähnke GA 1989, 376, 384).
  • LG Kiel, 03.03.2006 - V Ns 18/06

    Nachbar-Fall - Betrug; Bereicherungsabsicht; Bestellung von Waren und Leistungen

    § 263 StGB sei nur dann erfüllt, wenn die Leistung, auf welche der Anspruch gehe, auch wirtschaftlich ausgenutzt werden solle (vgl. Schröder in Anmerkung zu der Entscheidung des BayObLG JZ 1972, 26 [BGH 23.09.1971 - 4 StR 207/71] ; vgl. auch Hassemer JuS 1972, 218).
  • BGH, 03.10.1989 - 1 StR 372/89

    Abfallagerung - Verjährung - Gefährdung - Beendigung der Ausführungshandlung

    Auszugehen ist davon, daß die Verjährung grundsätzlich mit der Beendigung der Ausführungshandlung einer Tat beginnt (§ 78 a Satz 1 StGB ; vgl. BGHSt 24, 218, 220).
  • BVerfG, 19.02.1991 - 2 BvR 102/91

    Bestimmtheitsgrundsatz - § 78a StGB

    Mit Hilfe der üblichen Auslegungsmethoden und der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs läßt sich eine zuverlässige Grundlage für den Beginn der Verfolgungsverjährung gewinnen (vgl. nur BGHSt 24, 218 [221]; 33, 122 [125]; 36, 105 [109 ff.]).

    Mit der Annahme, als Tathandlung im Sinne des § 78a Satz 1 StGB sei nicht nur die Handlung im natürlichen Sinn anzusehen, bei der sich ein Handlungsentschluß in einer Willensbetätigung realisiert, sondern auch die "fortgesetzte Handlung" als Erscheinungsform einer Handlung im Rechtssinn, bewegen sich die Gerichte des Ausgangsfalles auf den Bahnen herkömmlichen Verständnisses (vgl. BGHSt 24, 218 [221]; 33, 122 [125]; 36, 105 [109]).

  • BGH, 29.01.1998 - 1 StR 64/97

    BGH bestätigt Verurteilung wegen Bestechung eines freiberuflichen Bauingenieurs

    Beendet ist sie mit der Ausführung der zum Tatbestand gehörenden Handlungen (vgl. BGHSt 16, 207, 208; 24, 218, 220; BGHR StGB § 78 a Satz 1 Abfallagerung 1), bei Erfolgsdelikten mit dem Eintritt des zum Tatbestand gehördenden Erfolges (§ 78 a Satz 2 StGB).
  • BGH, 12.09.1984 - 3 StR 333/84

    Berücksichtigung von Schadensersatzansprüchen des Erpreßten

    Dessen Verjährung begann daher erst mit dem Abschluß des letzten Teilakts im Jahre 1982 (vgl. BGHSt 24, 218, 220) [BGH 23.09.1971 - 4 StR 207/71].
  • BGH, 19.04.1983 - 1 StR 859/82

    Keine strafbefreiende Wirkung der Selbstanzeige einer Umsatzsteuerhinterziehung -

    Die (rechtliche) Vollendung reicht also nur dann aus, wenn die auf Verwirklichung des Tatbestandes gerichtete Tätigkeit mit der Erfüllung sämtlicher Tatbestandsmerkmale ihren endgültigen Abschluß gefunden hat (RGSt 40, 402, 405; BGHSt 11, 345, 346; 16, 207, 208 f.; 24, 218, 220) [BGH 23.09.1971 - 4 StR 207/71].

    Führt der Täter die strafbare Handlung über die förmliche Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestandes weiter fort, etwa um sich ihre Früchte zu sichern oder sonst ihren Erfolg zu festigen, so beginnt die Verjährung erst mit der tatsächlichen Beendigung des strafbaren Verhaltens, so zum Beispiel, wenn der bestochene Beamte den geforderten oder versprochenen Vorteil vollständig erhalten und angenommen hat (BGHSt 11, 345, 347) oder der Unterschlagende den Fehlbetrag auf Grund eines einheitlichen Vorsatzes zum Ende der folgenden Geschäftsjahre verschleiert (BGHSt 24, 218, 220 f.) [BGH 23.09.1971 - 4 StR 207/71].

  • BGH, 27.01.1982 - 3 StR 217/81

    Steuerhinterziehung - Verfassungsmäßigkeit - Bestimmtheitsgebot - Steuerumgehung

    Der Lauf der Verjährungsfrist von fünf Jahren (§ 78 Abs. 3 Nr. 4 , Abs. 4 StGB ; Art. 309 EGStGB i.V.m. § 392 Abs. 1 AbgO in der Fassung des Artikels 161 Nr. 2 a EGStGB , § 2 Abs. 3 StGB ) hat erst mit der Festsetzung der Einkommen- und Gewerbesteuer für das Jahr 1972 begonnen (§ 78 a StGB ), und zwar wegen des Fortsetzungszusammenhangs entgegen der Auffassung der Angeklagten für die gesamte Tat (BGHSt 1, 84, 91 f.; 24, 218, 221; 27, 342).
  • BGH, 28.11.1984 - 2 StR 309/84

    Beginn der Verfolgungsverjährung bei fortgesetzter Handlung; Tateinheit bei

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs beginnt die Verjährung bei einer solchen Handlungseinheit erst mit der Beendigung ihres letzten Teilakts (u.a. BGHSt 24, 218, 221) [BGH 23.09.1971 - 4 StR 207/71].
  • LG Bochum, 28.07.2014 - 2 KLs 21/13

    Täuschung der darlehensgebenden Unternehmen über die ihrer Darlehenszusage

    Setzt der Täter dabei seine auf Verwirklichung des Straftatbestandes gerichtete Tätigkeit durch weitere, auf dem selben Vorsatz beruhende Handlungen fort, so kann der Lauf der Verjährung erst nach Abschluss der Gesamttätigkeit des Angeklagten beginnen (BGHSt 24, 218).
  • BGH, 27.04.1978 - 4 StR 67/78

    Beihilfe zur Steuerhinterziehung - Beihilfe zum Vorenthalten von

  • BGH, 13.02.1985 - 2 StR 22/85

    Strafverfolgungsverjährung von Fortsetzungstaten beginnt mit Beendigung des

  • BGH, 23.03.1977 - 3 StR 526/76

    Gesamtvorsatz als Voraussetzung für die Annahme einer fortgesetzten Tat -

  • BGH, 15.07.1980 - 1 StR 286/80

    Beginn der Verjährungsfrist bei einer fortgesetzten Handlungsfrist - Annahme

  • BGH, 17.10.1979 - 2 StR 79/79

    Zur Urkundseigenschaft einer Fotokopie eines Abschlusszeugnisses - Nutzung der

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht