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   BGH, 02.02.1972 - 2 StR 670/71   

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https://dejure.org/1972,682
BGH, 02.02.1972 - 2 StR 670/71 (https://dejure.org/1972,682)
BGH, Entscheidung vom 02.02.1972 - 2 StR 670/71 (https://dejure.org/1972,682)
BGH, Entscheidung vom 02. Februar 1972 - 2 StR 670/71 (https://dejure.org/1972,682)
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Bestellungen gegen Rechnung

§§ 263, 25 Abs. 2 StGB, gemeinsamer Tatplan

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anwendbarkeit der Grundsätze über die Mittäterschaft - Annahme eines mittäterschaftlichen Verhältnisses bei Betrügereien in einem Kaufhaus - Vorliegen eines gemeinsamen Tatplanes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 263, § 47

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 24, 286
  • NJW 1972, 649
  • MDR 1972, 434
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.02.1961 - 4 StR 7/61

    verlorene Bahnfahrkarte - § 263 StGB, 'Absicht', 'sichere und erwünschte Folge'

    Auszug aus BGH, 02.02.1972 - 2 StR 670/71
    Haben die Angeklagten dagegen auch bei gemeinsamem Auftreten getrennte Bestellungen aufgegeben, so könnte aus der Anwesenheit der anderen nur dann der Schluß auf ein Handeln in Mittäterschaft gezogen werden, wenn wenigstens festzustellen wäre, daß die Käuferin dadurch in ihrem Tatentschluß bestärkt worden ist (vgl. BGHSt 16, 3 [BGH 23.02.1961 - 4 StR 7/61]).
  • RG, 17.11.1936 - 1 D 826/36

    Kann, wenn mehrere zusammenwirken, ein einzelner als Anstifter strafbar werden,

    Auszug aus BGH, 02.02.1972 - 2 StR 670/71
    Das bloße Einverständnis der bei der Tat Anwesenden mit der betrügerischen Handlung der Käuferin würde nicht ausreichen (RGSt 71, 23, 25).
  • BGH, 22.06.1992 - II ZR 178/90

    Sittenwidrige Schädigung und Betrug bei Verleitung Dritter zur Zeichnung von

    Da die vorstehenden Vorwürfe auch die I. mit ihrem damaligen Vorstandsvorsitzenden E. treffen, kann es letztlich im Hinblick auf § 830 Abs. 2 BGB dahingestellt bleiben, ob die Beklagte als Mittäter oder Gehilfe des dargelegten Betruges anzusehen ist (zu den Unterscheidungskriterien vgl. u.a. BGHSt 24, 286; BGH, Urt. v. 4. Mai 1988 - 2 StR 82/88, BGHR StGB § 25 Abs. 2 - Mittäter 2).
  • BGH, 20.03.2014 - 3 StR 353/13

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung (unzulässige nachteilige Schlüssen aus der

    Der bloße Umstand, dass mehrere aufgrund gemeinsamer Überlegungen eine Situation für getrennte und selbständig durchgeführte Straftaten nutzen, genügt für die Annahme von Mittäterschaft jedoch nicht (vgl. BGH, Urteil vom 2. Februar 1972 - 2 StR 670/71, BGHSt 24, 286, 288 f.).
  • BGH, 14.02.2001 - 3 StR 461/00

    Abgrenzung Mittäterschaft und Beihilfe; Betrug

    Da aber die Mittäterschaft auf dem Prinzip des arbeitsteiligen Handelns beruht, sind ihm als Mittäter die Tatbeiträge der anderen Tatbeteiligten und somit alle für die GmbH erfolgten Bestellungen zuzurechnen, auch soweit er diese nicht selbst ausgeführt hat (vgl. BGHSt 24, 286, 288; BGHR StGB § 25 II Mittäter 20; Cramer in Schönke/ Schröder, StGB 25. Aufl. § 25 Rdn. 61; Lackner, StGB 22. Aufl. § 25 Rdn. 9 und Rdn. 14).
  • BGH, 08.01.1992 - 3 StR 391/91

    Abgrenzung zwischen Täterschaft und Teilnahme bei der Beteiligung an Handlungen

    Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs in BGHSt 24, 286, auf die sich der Generalbundesanwalt für seinen gegenteiligen Standpunkt bezogen hat, betrifft einen anderen Sachverhalt.
  • BGH, 26.03.1980 - 3 StR 54/80

    Erfordernis des Vorliegens der Absicht des Ausnutzens einer hilflosen Lage zum

    Die von Schröder (JZ 1971, 435, 436 [BGH 27.01.1971 - 2 StR 591/70]; vgl. auch JZ 1972, 289) vertretene Auffassung, eine solche Auslegung des Entführungstatbestands zerreiße willkürlich die innere Einheit der §§ 235 bis 237 StGB und der Tatbestand des § 237 StGB werde dadurch in zwei unabhängig nebeneinander stehende Teilakte aufgelöst (dem folgend der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in NJW 1972, 647, 648) [BGH 25.01.1972 - 1 StR 403/71], hat Dreher (a.a.O.) zutreffend widerlegt.
  • BGH, 11.09.1975 - 4 StR 369/75

    Unzulässigkeit von Verfahrensrügen bei fehlerhafter Revisionsbegründung - Zur

    Voraussetzung dazu ist zunächst ein gemeinsamer Tatentschluß, d.h. ein gegenseitiges - ausdrückliches oder stillschweigendes - Einverständnis zu bewußtem und gewolltem Zusammenwirken bei Begehung einer Straftat (BGHSt 24, 286 ff, 288; BGHSt 6, 248 ff; LK StGB 9. Aufl. § 47 Rdn. 15).
  • BGH, 07.10.1981 - 2 StR 362/81

    Mittäter beim schweren Raub - Beihilfe zum versuchten Diebstahl

    Wenn die Kammer auf Grund ihrer Gesamtwürdigung dieser Umstände zu dem Ergebnis kommt, daß der Angeklagte nicht Gehilfe, sondern Mittäter war, so steht dies in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. zB BGHSt 24, 286; 28, 346, 348 [BGH 13.03.1979 - 1 StR 739/78]/349).
  • BGH, 25.10.1978 - 3 StR 379/78

    Voraussetzungen der gemeinschaftlichen Misshandlung als gefährliche

    Der Begriff Gemeinschaftlichkeit setzt ein gegenseitiges - ausdrückliches oder stillschweigendes - Einverständnis zu bewußtem und gewolltem Zusammenwirken voraus (BGHSt 24, 286, 288; BGH, Beschluß vom 7. April 1976 - 3 StR 82/76).
  • BGH, 07.04.1976 - 3 StR 82/76

    Gemeinschaftlich begangene gefährliche Körperverletzung - Vorliegen eines

    Zunächst fehlt es an Feststellungen, die geeignet wären, die Annahme eines gemeinsamen Tatentschlusses der Angeklagten, die Brüder Alexander und Hans-Jürgen M. in der Gaststätte "D." körperlich zu mißhandeln, also eines gegenseitigen - ausdrücklichen oder stillschweigenden - Einverständnisses zu bewußtem und gewelltem Zusammenwirken (vgl. BGHSt 24, 286), zu stützen.
  • BGH, 25.03.1975 - 5 StR 74/75

    Voraussetzungen der Mittäterschaft - Gemeinschaftlich gefasster Tatplan in

    Jeder der Mittäter muß dabei das Vorgehen der anderen irgendwie fördern oder unterstützen und sich ihr Handeln einschließlich eines tatbestandsmäßigen Erfolges zu eigen machen (BGHSt 24, 286, 288).
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