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   BGH, 25.01.1973 - 7 BJs 316/70   

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https://dejure.org/1973,218
BGH, 25.01.1973 - 7 BJs 316/70 (https://dejure.org/1973,218)
BGH, Entscheidung vom 25.01.1973 - 7 BJs 316/70 (https://dejure.org/1973,218)
BGH, Entscheidung vom 25. Januar 1973 - 7 BJs 316/70 (https://dejure.org/1973,218)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulässigkeit einer Beschwerde - Anfechtbarkeit angeordneter Auflagen einer Haftverschonung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 25, 120
  • NJW 1973, 664
  • MDR 1973, 420
 
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Wird zitiert von ... (38)

  • BGH, 05.11.1999 - 3 StE 7/94

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen Beschlüsse des OLG; Sofortige Beschwerde

    Die Vorschrift ist deshalb eine den Grundsatz der Unanfechtbarkeit oberlandesgerichtlicher Entscheidungen durchbrechende, die Anfechtungsmöglichkeit abschließend regelnde Ausnahmevorschrift, die restriktiv auszulegen ist (vgl. BVerfG NJW 1977, 1815, 1816 (vorangehend BGHSt 27, 96, 97); BGHSt 25, 120, 121; 29, 394, 395; 30, 168, 170; 32, 365, 366; 34, 34, 35; 37, 347, 348; 43, 262, 264 (zu § 304 Abs. 5 StPO)).
  • BGH, 06.06.2019 - StB 11/19

    Staathaftigkeit der Beschwerde bei Beschlüssen und Verfügungen die Akteneinsicht

    Diese - eng auszulegende (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Januar 1973 - StB 76/72, BGHSt 25, 120, 121; vom 28. Januar 1976 - StB 1/76, BGHSt 26, 270, 271; KK/Zabeck, StPO, 8. Aufl., § 304 Rn. 6) - Ausnahmeregelung betrifft jedoch nur das Akteneinsichtsrecht dem Grunde nach, nicht die vom Beschwerdeführer begehrte konkrete Form der Einsichtnahme.
  • OLG Koblenz, 18.10.1989 - 1 Ws 533/89
    Ausgehend von der Rechtspr. des BGH (NJW 1980, 1401 mit Verweisung auf BGHSt 25, 120) teilt der Senat Ä unter Aufgabe seiner bisherigen Auffassung [zuletzt in NStZ 1988, 377 Ä hier: IV (458) 153 a] Ä die Meinung, wonach alle diejenigen Entscheidungen mit der weiteren Beschwerde anfechtbar sind, die den »Bestand und Vollzug des Haftbefehls« (BGHSt 25, 120, 121) zum Gegenstand haben (so auch KG, NJW 1979, 2626; unter Aufgabe seiner früheren Rechtspr. OLG Düsseldorf, NJW 1980, 2426 ; OLG Celle, StV 1983, 466..).

    Entscheidend ist nach Ansicht des Senats die vom BGH betonte besondere Tragweite des Eingriffs in die persönliche Freiheit des Betroff., die sich bereits aus dem Bestand des Haftbefehls ergibt (vgl. BGH, NJW 1980, 140 l i. V. mit BGHSt 25, 120).

    Die besondere Tragweite des Eingriffs in die persönliche Freiheit folgt nicht zuletzt daraus, daß der fortbestehende Haftbefehl Grundlage der bei Anordnung der Haftverschonung getroffenen Auflagen ist, die für sich allein nicht Gegenstand einer Anfechtung mit der weiteren Beschwerde sein können (allg. Meinung; vgl. BGHSt 25, 120 und 26, 270), die jedoch u. a. auch die Freiheit des Betroff. erheblich einschränken können.

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