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   BGH, 20.02.1974 - 2 StR 448/73   

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BGH, 20.02.1974 - 2 StR 448/73 (https://dejure.org/1974,397)
BGH, Entscheidung vom 20.02.1974 - 2 StR 448/73 (https://dejure.org/1974,397)
BGH, Entscheidung vom 20. Februar 1974 - 2 StR 448/73 (https://dejure.org/1974,397)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Hinweispflicht des Gerichts bei vom Anklagevorwurf abweichender Verurteilung - Beurteilung des Wechsels vom rechtlichen Gesichtspunkt der heimtückischen Tötung zu dem der Tötung aus niedrigen Beweggründen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 211 Abs. 2; StPO § 265 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 25, 287
  • NJW 1974, 1005
  • MDR 1974, 503
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 20.05.1969 - 5 StR 658/68

    Verfolgungsverjährung für Mordbeihilfe bei Vorliegen niedriger Beweggründe

    Auszug aus BGH, 20.02.1974 - 2 StR 448/73
    Dementsprechend sind die niedrigen Beweggründe, im Gegensatz zur Heimtücke, besondere persönliche Merkmale im Sinne des § 50 Abs. 2 StGB (BGHSt 22, 375; 23, 103).

    Das gilt auch in dem Fall des versuchten Mordes gegenüber dem Zeugen S. Zwar ist insoweit kein Übergang von einem tatbezogenen auf einen täterbezogenen Umstand gegeben, weil sowohl die in der Anklage zugrunde gelegte Absicht, eine andere Straftat zu verdecken, als auch die vom Schwurgericht festgestellten niedrigen Beweggründe besondere persönliche Merkmale darstellen (BGHSt 23, 39; 22, 375).

  • BGH, 15.08.1969 - 1 StR 197/68

    Ausschluss anderer Taten gemäß § 264 StPO im Falle von eingeschränkten

    Auszug aus BGH, 20.02.1974 - 2 StR 448/73
    Dementsprechend sind die niedrigen Beweggründe, im Gegensatz zur Heimtücke, besondere persönliche Merkmale im Sinne des § 50 Abs. 2 StGB (BGHSt 22, 375; 23, 103).
  • BGH, 15.07.1969 - 5 StR 704/68

    Sonderkommando 1005 - Massenmorde durch staatliche Gewalt, Art. 103 Abs. 2 GG;

    Auszug aus BGH, 20.02.1974 - 2 StR 448/73
    Das gilt auch in dem Fall des versuchten Mordes gegenüber dem Zeugen S. Zwar ist insoweit kein Übergang von einem tatbezogenen auf einen täterbezogenen Umstand gegeben, weil sowohl die in der Anklage zugrunde gelegte Absicht, eine andere Straftat zu verdecken, als auch die vom Schwurgericht festgestellten niedrigen Beweggründe besondere persönliche Merkmale darstellen (BGHSt 23, 39; 22, 375).
  • BGH, 30.07.1969 - 4 StR 237/69
    Auszug aus BGH, 20.02.1974 - 2 StR 448/73
    Eines Hinweises nach § 265 Abs. 1 StPO bedarf es nicht nur, wenn ein anderes Strafgesetz als das im Eröffnungsbeschluß genannte angewandt, sondern auch dann, wenn der Angeklagte wegen einer andersartigen Begehungsform desselben Strafgesetzes verurteilt werden soll (BGHSt 23, 95, 96).
  • BGH, 14.04.1953 - 1 StR 152/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 20.02.1974 - 2 StR 448/73
    Im Bereich des § 211 StGB hat der Bundesgerichtshof eine Hinweispflicht beim Übergang von der Tötung "aus niedrigen Beweggründen" zur "grausamen" Tötung bejaht (BGH, Urteil vom 14. April 1953 - 1 StR 152/53 -), ferner wenn der Anklagevorwurf auf Tötung aus dem niedrigen Beweggrund des Hasses lautete, die Verurteilung aber wegen Tötung "zur Befriedigung des Geschlechtstriebs" erfolgte (BGH a.a.O.).
  • BGH, 17.07.1962 - 1 StR 266/62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 20.02.1974 - 2 StR 448/73
    In einer weiteren nicht veröffentlichten Entscheidung (BGH, Urteil vom 17. Juli 1962 - 1 StR 266/62 -) wird davon ausgegangen, daß die verschiedenen Erscheinungsformen des § 211 Abs. 2 StGB jeweils andersartige gesetzliche Tatbestände darstellen.
  • BGH, 12.01.2005 - 2 StR 229/04

    Heimtückemord (bedingter Anstiftervorsatz; Gleichgültigkeit hinsichtlich der

    Die Begründung, mit der das Landgericht bei dem Angeklagten einen Anstiftervorsatz in bezug auf das tatbezogene Merkmal der Heimtücke (vgl. BGHSt 23, 103, 105; 25, 287, 289; 35, 347, 351) verneint hat, ist jedoch lückenhaft und läßt besorgen, daß das Landgericht insoweit einen unzutreffenden Maßstab zugrundegelegt hat.

    Das Landgericht hätte daher das täterbezogene Merkmal der sonstigen niedrigen Beweggründe (vgl. BGHSt 22, 375, 378; 25, 287, 289; 35, 347, 351; BGH StV 1984, 69; Senatsurteil vom 13. Oktober 2004 - 2 StR 206/04) sowohl bei dem Haupttäter B. als auch beim Angeklagten näher prüfen und erörtern müssen und nicht ohne weitere Begründung ausschließen dürfen.

  • BGH, 13.12.2022 - 3 StR 372/22

    Nachschlagewerk; sexueller Übergriff (Stealthing - gegen den erkennbaren Willen

    Ob es sich um eine solche andersartige Begehungsform oder lediglich um eine gleichartige Erscheinungsform desselben Tatbestands handelt, bestimmt sich nicht nach äußeren Merkmalen, sondern ausschließlich nach dem wesensmäßigen Inhalt der Begehungsform (BGH, Urteile vom 30. Juli 1969 - 4 StR 237/69, BGHSt 23, 95, 96; vom 20. Februar 1974 - 2 StR 448/73, BGHSt 25, 287, 288 f.; vgl. auch BGH, Beschluss vom 20. März 2018 - 2 StR 328/17, BGHR StPO § 265 Abs. 1 Hinweispflicht 23 Rn. 8).
  • BGH, 25.10.2016 - 2 StR 84/16

    Veränderung des rechtlichen Gesichtspunktes (rechtlicher Hinweis: Anforderungen

    Dies gilt insbesondere beim Übergang vom Vorwurf des Verdeckungsmordes zu dem des Mordes aus niedrigen Beweggründen (vgl. Senat, Urteil vom 20. Februar 1974 - 2 StR 448/73, BGHSt 25, 287, 288 f.).
  • BGH, 04.10.1988 - 4 StR 475/88

    Anforderungen an Schuldspruchs wegen versuchter Anstiftung zum Mord - Milderung

    Um ein derartiges persönliches Merkmal handelt es sich bei dem "täterbezogenen" Mordmerkmal der "Habgier" (BGH NJW 1982, 2738 [BGH 15.12.1981 - 1 StR 733/81]; BGHSt 22, 375, 377; 25, 287, 289).
  • BGH, 22.10.2020 - GSSt 1/20

    Großer Senat; Divergenzvorlage; Hinweis auf die Einziehung trotz in der Anklage

    Sinn und Zweck des § 265 StPO ist es vor diesem Hintergrund, den Angeklagten vor Überraschungen zu bewahren (vgl. BGH, Urteile vom 27. Mai 1952 - 1 StR 160/52, BGHSt 2, 371, 373; vom 20. Februar 1974 - 2 StR 448/73, BGHSt 25, 287, 289; vom 27. Mai 1982 - 4 StR 128/82, NStZ 1983, 34; Küpper, NStZ 1986, 249).
  • BGH, 19.03.1996 - 1 StR 497/95

    Straftatbestand der Nichtanzeige geplanter Straftaten; Anwesenheitsrechte von

    Der Tatrichter hat aber beim Strafausspruch nicht berücksichtigt, daß der Strafrahmen wegen versuchter Anstiftung zum Mord doppelt zu mildern ist, wenn in der Person des Anstifters Gesinnungsmerkmale nach § 211 Abs. 2 StGB - als im Sinne des § 28 Abs. 1 StGB strafbegründende besondere persönliche Merkmale - nicht vorliegen (BGHSt 22, 375, 377; 25, 287, 289; BGH NJW 1982, 2738; BGHR StGB § 28 Abs. 1 Merkmal 3; Senat, Urt. vom 16. Februar 1993 - 1 StR 840/92 -).
  • BGH, 27.05.1982 - 4 StR 128/82

    Art und Weise, in denen ein Angeklagter auf die Veränderung des rechtlichen

    Aus dem Zweck der Vorschrift, dem Angeklagten Gelegenheit zu geben, sich gegenüber dem neuen Vorwurf zu verteidigen und ihn vor Überraschungen zu schützen (BGHSt 2, 371, 373; 13, 320, 323; 23, 95, 96; 25, 287, 289; Hürxthal in KK § 265 StPO Rdn. 1), ergibt sich jedoch, daß ein Hinweis nur ausreichend ist, wenn er so gehalten ist, daß er es dem Angeklagten und seinem Verteidiger ermöglicht, ihre Verteidigung auf den neuen rechtlichen Gesichtspunkt einzurichten.

    Nennt ein Strafgesetz mehrere, gleichwertig nebeneinander stehende Begehungsweisen, ist der Hinweis nach § 265 Abs. 1 StPO nur dann ausreichend, wenn er angibt, welche Begehungsform nach Auffassung des Gerichts im gegebenen Fall in Betracht kommt (BGHSt 2, 371, 373; 23, 95, 96; 25, 287, 288; BGH bei Dallinger MDR 1975, 545; Hürxthal in KK § 265 StPO Rdn. 17).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stellen die verschiedenen Erscheinungsformen des Mordes jeweils andersartige gesetzliche Tatbestände dar (BGHSt 25, 287, 289).

  • BGH, 14.06.2018 - 3 StR 206/18

    Hinweispflicht bei Veränderung der Tatsachengrundlage zur Ausfüllung eines

    aa) Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung ist dem Angeklagten gemäß § 265 Abs. 1 StPO ein förmlicher Hinweis zu erteilen, wenn seine Verurteilung wegen Mordes auf ein anderes Mordmerkmal gegründet werden soll, als es ihm in der Anklageschrift vorgeworfen worden war (siehe nur BGH, Urteile vom 30. Juli 1969 - 4 StR 237/69, BGHSt 23, 95, 96; vom 20. Februar 1974 - 2 StR 448/73, BGHSt 25, 287 ff.; Beschluss vom 23. März 2011 - 2 StR 584/10, BGHR StPO § 265 Abs. 1 Hinweispflicht 19).
  • BGH, 23.03.2011 - 2 StR 584/10

    Erforderlicher Hinweis bei einer in der Hauptverhandlung erwogenen Verurteilung

    Das Schwurgericht muss deshalb regelmäßig darauf hinweisen, wenn es abweichend vom Anklagevorwurf wegen eines anderen Mordmerkmals verurteilen will (vgl. BGHSt 23, 95; 25, 287; Urteil vom 14. April 1953 - 1 StR 152/53).

    Das ist der Fall, wenn das Schwurgericht den Angeklagten wie hier abweichend vom Anklagevorwurf nicht aus dem Gesichtspunkt der Heimtücke, sondern dem der niedrigen Beweggründe wegen Mordes verurteilen will; dasselbe gilt beim Übergang vom Vorwurf des Tötens in Verdeckungsabsicht zum Vorwurf des Tötens aus Wut als niedrigem Beweggrund (BGHSt 25, 287, 289 f.).

  • BGH, 10.07.1975 - GSSt 1/75
    So läßt beispielsweise die Hinweispflicht im Verhältnis zwischen Mißbrauchs- und Treubruchstatbestand bei der Untreue (BGH in NJW 1954, 1616) oder im Verhältnis zwischen heimtückischer Tötung und Tötung aus niedrigen Beweggründen (BGHSt 25, 287 ) die rechtliche Natur dieser Begehungsweisen als Erscheinungsformen gleichgearteten Unrechts unberührt.
  • BGH, 15.12.1981 - 1 StR 733/81

    Ablehnung des Beweisantrags auf Vernehmung von Zeugen wegen Unerreichbarkeit

  • BGH, 24.07.1991 - 2 StR 271/91

    Nichtnennung der konkreten Begehungsform bei einem allgemeinen Hinweis des

  • BGH, 17.10.2006 - 4 StR 335/06

    Heimtückemord (konkrete Hinweispflicht; faires Verfahren)

  • BGH, 05.05.1998 - 1 StR 140/98

    Mord an einem Verwandten aus Heimtücke und niedrigen Beweggründen

  • BGH, 21.12.1983 - 3 StR 330/83

    Gegenstand des Strafverfahrens - Bestimmtheit - Anforderungen - Erschießungen in

  • BGH, 15.10.1979 - AnwSt (R) 3/79

    Hinweis auf § 114 BRAO in der Anschuldigungsschrift entbehrlich; Begehung der Tat

  • BGH, 10.02.1994 - 1 ARs 2/94

    Opferidentität - Tateinheit - Qualifikationstatbestand - Urteilsformel - Urteil

  • OLG Hamm, 10.07.2000 - 2 Ss 618/00

    Hinweispflicht des Gerichts, Beweiswürdigung, Sachverständigengutachten, eigene

  • BGH, 28.04.1981 - 5 StR 77/81

    Fehlen von täterbezogenen, strafbegründenden Mordmerkmalen beim Gehilfen -

  • OLG Saarbrücken, 17.09.2020 - Ss 53/20

    Umfang des Rechts des Angeklagten auf Beistand eines Verteidigers Entscheidung

  • BGH, 15.05.1984 - 1 StR 269/84

    Rechtlicher Gesichtspunkt - Mord - Begehungsform - Hinweispflicht des Tatgerichts

  • BGH, 08.10.1980 - 3 StR 390/80

    Strafprozeßrecht: Rechtlicher Hinweis bei Auswechslung der Mordmerkmale

  • BGH, 05.03.1980 - 3 StR 438/79

    Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord und wegen Hehlerei - Abgrenzung Täterschaft

  • BGH, 11.03.1975 - 1 StR 51/75

    Strafbarkeit wegen versuchten Mordes - Anforderungen an die Rüge der Verletzung

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