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   BGH, 07.05.1974 - 5 StR 119/74   

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https://dejure.org/1974,761
BGH, 07.05.1974 - 5 StR 119/74 (https://dejure.org/1974,761)
BGH, Entscheidung vom 07.05.1974 - 5 StR 119/74 (https://dejure.org/1974,761)
BGH, Entscheidung vom 07. Mai 1974 - 5 StR 119/74 (https://dejure.org/1974,761)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anwendbarkeit des § 316a Strafgesetzbuch (StGB) - Entschlussfassung des Täters zum Raub erst nach dem Beginn des Angriffs - Ausnutzung einer für den fließenden Straßenverkehr typischen Lage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 316a

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 25, 315
  • MDR 1974, 679
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.01.1964 - 5 StR 571/63
    Auszug aus BGH, 07.05.1974 - 5 StR 119/74
    Zu Unrecht meint die Revision unter Berufung auf BGHSt 19, 191, 192, der Täter müsse vor dem "ersten Angriff" den Raub (die räuberische Erpressung) geplant oder vorbereitet haben.
  • BGH, 20.11.2003 - 4 StR 150/03

    Aufgabe von BGHSt 5, 280; Auslegung des Tatbestandes des räuberischen Angriffs

    Dies wird etwa bei einem sogenannten verkehrsbedingten Halt (Beispiele: Halt an einer Rotlicht zeigenden Ampel, an einer geschlossenen Bahnschranke, bei einem Stau u. dergl.) zu bejahen sein, da der Lenker eines Kraftfahrzeugs in dieser Situation seine Aufmerksamkeit weiter auch auf das Verkehrsgeschehen richten muß und deshalb leichter zum Angriffsobjekt eines Überfalls werden kann (h.A. in Rspr. und Lit.; BGHSt 25, 315, 317; 38, 196 m. zust. Anm. Keller JR 1992, 515 f.; BGHR StGB § 316 a Abs. 1 Straßenverkehr 7; Horn in SK aaO Rdn. 3; Lackner/Kühl StGB 24. Aufl. § 316 a Rdn. 3; Roßmüller/Rohrer aaO S. 255).
  • BGH, 05.12.2023 - 4 StR 435/23

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer

    Sowohl die Absicht als auch die Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs müssen dabei im Zeitpunkt des Angriffs gegeben sein (vgl. BGH, Urteil vom 23. Februar 2006 - 4 StR 444/05, NStZ-RR 2006, 185; Beschluss vom 10. September 1996 - 4 StR 416/96, NStZ 1997, 236, 237; Urteil vom 7. Mai 1974 - 5 StR 119/74, BGHSt 25, 315, 316; MüKo-StGB/Sander, 4. Aufl., § 316a Rn. 43).

    Zwar kann ein Überfall auf einen Kraftfahrer, der anfänglich auf die Verwirklichung einer anderen Straftat abzielt, zu einem räuberischen Angriff im Sinne des § 316a StGB werden, wenn - wie hier - der (beabsichtigte) Einsatz von Raubgewalt zu der Wegnahmeabsicht hinzutritt (vgl. BGH, Urteil vom 7. Mai 1974 - 5 StR 119/74, BGHSt 25, 315, 317).

  • BGH, 13.12.1990 - 4 StR 512/90

    Tatentschluß nach Beendigung der Fahrt

    Faßt der Täter den Entschluß zur Raubtat erst, nachdem er den Kraftfahrer aus einem anderen Grund zur Beendigung seiner Fahrt gezwungen und angegriffen hatte, so findet § 316 a StGB für die danach folgende Durchsetzung des räuberischen Vorhabens keine Anwendung, wenn die dem fließenden Straßenverkehr eigentümlichen Gefahren dafür nicht mehr von Bedeutung sind (Abgrenzung zu BGHSt 25, 315).

    Dies ist zwar auch dann noch der Fall, wenn der aus einem anderen Grunde unternommene Angriff auf einen Kraftfahrzeuginsassen in räuberischer Absicht fortgesetzt wird und die besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs für die Verwirklichung des räuberischen Vorhabens weiterhin von Bedeutung sind (BGHSt 25, 315, 317) [BGH 07.05.1974 - 5 StR 119/74] oder wenn die räuberische Absicht erst während eines fahrtechnisch bedingten Halts gefaßt und verwirklicht wird (BGHR StGB § 316 a Abs. 1 Straßenverkehr 1).

    Bei einer derartigen Fallgestaltung wird die von der erpresserischen Absicht getragene Handlung - anders als in dem der Entscheidung BGHSt 25, 315 zugrunde liegenden Sachverhalt - nicht mehr durch die dem fließenden Straßenverkehr eigentümlichen Umstände geprägt.

  • BayObLG, 04.11.2020 - 206 StRR 1459/19

    Strafbare missbräuchliche Anwendung von Fortpflanzungstechniken

    Beispielsweise kann der, ebenfalls als Unternehmensdelikt ausgestaltete, Straftatbestand des räuberischen Angriffs auf Kraftfahrer gem. § 316a StGB, wenn der Angriff auf einen Kraftfahrer zunächst auf andere als Raubzwecke gerichtet ist, durch bloßen Wechsel in der subjektiven Tatseite nach Beginn des Angriffs dahingehend, nun einen Raub zu verüben, verwirklicht werden (vgl. BGH, Urteil vom 7. Mai 1974, 5 StR 19/74, BeckRS 1974, 30396591).
  • BGH, 08.11.2000 - 3 StR 360/00

    Tatbestandsmerkmal des Ausnutzens der besonderen Verhältnisse des

    Auf dieser Grundlage ist ein räuberischer Angriff auf Kraftfahrer bei einem Überfall auf den Fahrer eines verkehrsbedingt im fließenden Verkehr haltenden Kraftfahrzeugs angenommen worden (BGHSt 25, 315, 317; 38, 196, 197 f; BGHR StGB § 316 a 1 Straßenverkehr 1 und 7).
  • BGH, 24.03.1994 - 4 StR 771/93

    Abgelegener Ort - Besondere Verhältnisse - Straßenverkehr - Überfall

    Auf dieser Grundlage ist ein räuberischer Angriff auf Kraftfahrer bei einem Überfall auf den Fahrer eines verkehrsbedingt im fließenden Verkehr haltenden Kraftfahrzeugs angenommen worden (BGHSt 25, 315, 317; 38, 196, 197 f; BGHR StGB § 316 a Abs. 1 Straßenverkehr 1; BGH bei Dallinger MDR 1975, 725).
  • BGH, 29.10.1981 - 4 StR 512/81

    Ablehnung eines Beweisantrages auf Zeugenvernehmung auf Grund eines Wohnortes der

    Der Senat weist jedoch darauf hin, daß die Anwendung des § 316 a StGB in den Feststellungen auf UA 20 eine ausreichende Stütze findet (vgl. BGHSt 25, 315).
  • BGH, 29.06.1978 - 4 StR 309/78

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer - Reihenfolge des Verfahrens -

    Zwar reicht es aus, wenn der aus einem anderen Grunde unternommene Angriff gegen einen Kraftfahrzeuginsassen unter fortdauernder Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs in räuberischer Absicht fortgesetzt wird (BGHSt 25, 315, 317; vgl. auch Hübner JR 1975, 201, 202).
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