Rechtsprechung
   BGH, 21.12.1972 - 1 StR 267/72   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1972,182
BGH, 21.12.1972 - 1 StR 267/72 (https://dejure.org/1972,182)
BGH, Entscheidung vom 21.12.1972 - 1 StR 267/72 (https://dejure.org/1972,182)
BGH, Entscheidung vom 21. Dezember 1972 - 1 StR 267/72 (https://dejure.org/1972,182)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1972,182) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Begründung der Revision - Unmöglichkeit der Verteidigung wegen der Schwierigkeit und des außerordentlichen Umfangs der Sache - Berücksichtigung der Möglichkeit eines Mitverschuldens des Verurteilten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 44, § 45

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 25, 89
  • NJW 1973, 521
  • MDR 1973, 327
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 25.05.1960 - 4 StR 193/60
    Auszug aus BGH, 21.12.1972 - 1 StR 267/72
    Das gilt jedoch nur dann, wenn der Gesuchsteller nicht durch eigenes Verschulden zur Versäumung der Frist beigetragen hat (BGHSt 14, 306, 308) [BGH 25.05.1960 - 4 StR 193/60].

    Nach alledem unterscheidet der vorliegende Fall sich wesentlich von dem Sachverhalt, welcher dem Revisionsurteil BGHSt 14, 306 zugrunde liegt.

  • BGH, 17.01.1962 - 4 StR 392/61
    Auszug aus BGH, 21.12.1972 - 1 StR 267/72
    Anders verhält es sich nur, wenn das Verfahren bereits durch eine vom Revisionsgericht erlassene Sachentscheidung - etwa durch Verwerfung der Revision nach § 349 Abs. 2 StPO - abgeschlossen war (BGHSt 17, 94; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 8. März 1966 - 5 StR 42/66 - und vom 5. Juli 1966 - 5 StR 202/66).
  • BVerfG, 09.07.1969 - 2 BvR 753/68

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BGH, 21.12.1972 - 1 StR 267/72
    Dieser Grundsatz steht jedoch einer Wertung des Erklärungsinhalts im Rahmen des § 45 StPO nicht unbedingt entgegen, zumal selbst schlichte Erklärungen eines Beschuldigten dafür ausreichen können, dem Richter die Überzeugung von der Wahrscheinlichkeit eines behaupteten Versäumnisgründes zu vermitteln (BVerfGE 26, 315, 320) [BVerfG 09.07.1969 - 2 BvR 753/68].
  • BGH, 24.04.1956 - 5 StR 57/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.12.1972 - 1 StR 267/72
    Daß der Angeklagte gegen die Versäumung der Frist zur Begründung der Revision auch dann noch in den vorigen Stand wiedereingesetzt werden kann, wenn das Rechtsmittel selbst schon rechtskräftig verworfen worden ist, entspricht anerkannten Rechtsgrundsätzen (RGSt 53, 286; 67, 197; BGH, Urteil vom 24. April 1956 - 5 StR 57/56).
  • RG, 11.04.1922 - I 812/21

    Ist eine Glaubhaftmachung durch eidesstattliche Versicherung des Beschuldigten

    Auszug aus BGH, 21.12.1972 - 1 StR 267/72
    Zwar ist an sich für eidesstattliche Erklärungen des Angeklagten in dem gegen ihn gerichteten Strafverfahren kein Raum (RGSt 57, 53; BGH, Beschluß vom 2. Februar 1955 - 4 StR 14/55).
  • RG, 07.04.1936 - 1 D 1033/35

    1. Was ist i. S. des § 44 StPO. unter einem unabwendbaren Zufall zu verstehen? 2.

    Auszug aus BGH, 21.12.1972 - 1 StR 267/72
    Hierunter können auch Vorkommnisse fallen, die auf menschlicher Tätigkeit beruhen, für die aber jede Verantwortlichkeit des Betroffenen abzulehnen ist (vgl. RGSt 70, 186, 187/188).
  • RG, 07.04.1933 - I 303/33

    1. Zur Frage der Auslegung der Revisionsbegründung. 2. Ist es im Sinne des § 44

    Auszug aus BGH, 21.12.1972 - 1 StR 267/72
    Daß der Angeklagte gegen die Versäumung der Frist zur Begründung der Revision auch dann noch in den vorigen Stand wiedereingesetzt werden kann, wenn das Rechtsmittel selbst schon rechtskräftig verworfen worden ist, entspricht anerkannten Rechtsgrundsätzen (RGSt 53, 286; 67, 197; BGH, Urteil vom 24. April 1956 - 5 StR 57/56).
  • RG, 04.07.1919 - IV 44/19

    1. Ist ein Wiedereinsetzungsgesuch gegen die Versäumung der

    Auszug aus BGH, 21.12.1972 - 1 StR 267/72
    Daß der Angeklagte gegen die Versäumung der Frist zur Begründung der Revision auch dann noch in den vorigen Stand wiedereingesetzt werden kann, wenn das Rechtsmittel selbst schon rechtskräftig verworfen worden ist, entspricht anerkannten Rechtsgrundsätzen (RGSt 53, 286; 67, 197; BGH, Urteil vom 24. April 1956 - 5 StR 57/56).
  • BGH, 14.10.2010 - 5 StR 418/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Versäumen der Frist zur Begründung der

    Den Angeklagten trifft an der Versäumung der Revisionsbegründungsfrist durch den Pflichtverteidiger auch kein die Voraussetzungen des § 44 Satz 1 StPO erfüllendes Mitverschulden (vgl. BGHSt 14, 306, 308; 25, 89, 93 f.; Meyer-Goßner, StPO 53. Aufl. § 44 Rdn. 18).

    Jedenfalls war der Angeklagte nach den glaubhaft gemachten Umständen nicht in der Lage, auf Grund - hier maßgeblicher - eigener Initiative Schritte zur Auswechselung des Pflichtverteidigers zu ergreifen (vgl. BGHSt 25, 89, 93 f.).

  • BVerfG, 08.12.1993 - 2 BvR 1173/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist ein außerordentlicher Rechtsbehelf, dessen Wirkung darin besteht, das Verfahren in den Abschnitt vor der Versäumung der Frist zurückzuversetzen und ihm so einen anderen Verlauf zu geben als den, den es zunächst infolge der Fristversäumung genommen hat(BGHSt 25, 89 [91]).

    Mit dieser Zielsetzung wäre es nicht zu vereinbaren, aus der Rechtskraft, die durch die Wiedereinsetzung gerade beseitigt werden soll, Argumente gegen die Zulässigkeit des Wiedereinsetzungsgesuchs abzuleiten (s. hierzu bereits RGSt 53, 286 [288]; vgl. ferner BGHSt 25, 89 [91]).

    In Rechtsprechung und Schrifttum wird darum auch seit jeher einhellig angenommen, daß durch die Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand die aufgrund der Säumnis ergangenen gerichtlichen Entscheidungen auch dann von Rechts wegen in Wegfall geraten, wenn sie zwischenzeitlich in Rechtskraft erwachsen sind (so bereits RGSt 53, 286 [288]; 54, 286 [287]; BGHSt 11, 152 [154]; 25, 89 [91]; OLG Hamm, NJW 1972, S. 2097 [2098]; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 41. Aufl., 1993, § 44 , Rz. 1; Paulus in KMR, StPO , 1993 , § 46 , Rz. 12; Maul in KK, StPO , 3.Aufl., 1993, § 44 , Rz. 1; Wendisch in Löwe-Rosenberg, StPO , 24. Aufl., 1988, § 46, Rz. 11); nur in dem hier ersichtlich nicht gegebenen Sonderfall des Wiedereinsetzungsantrags nach rechtskräftiger Sachentscheidung durch das Revisionsgericht hat der Bundesgerichtshof im Hinblick auf die Sonderregelung der §§ 359 ff. StPO die Rechtskraft als Hindernis für eine Wiedereinsetzung gewertet (BGHSt 17, 94 ff.; 23, 102 [103]; 25, 89 [91]).

  • BGH, 27.06.2017 - 2 StR 129/17

    Zustellungsverfahren (Doppelzustellung nach Fristablauf); Wiedereinsetzung in den

    Dies folgt zwar nicht bereits daraus, dass der Revisionsverwerfungsbeschluss des Landgerichts gemäß § 346 Abs. 1 StPO vom Angeklagten nicht gesondert angegriffen wurde, denn Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kann auch unabhängig von einem solchen Revisionsverwerfungsbeschluss beantragt werden und die Wiedereinsetzung führt dann gegebenenfalls zur Durchbrechung der Rechtskraft (vgl. RG, Beschluss vom 4. Juli 1919 - IV T.B. 44/19, RGSt 53, 286, 288 f.; BGH, Beschluss vom 21. Dezember 1972 - 1 StR 267/72, BGHSt 25, 89, 91).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht