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   BGH, 24.09.1974 - 1 StR 365/74   

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https://dejure.org/1974,871
BGH, 24.09.1974 - 1 StR 365/74 (https://dejure.org/1974,871)
BGH, Entscheidung vom 24.09.1974 - 1 StR 365/74 (https://dejure.org/1974,871)
BGH, Entscheidung vom 24. September 1974 - 1 StR 365/74 (https://dejure.org/1974,871)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung von zwischenzeitlich eingetretenen Gesetzesänderungen im Revisionsverfahren - Pflicht des Revisionsgerichtes zur Berücksichtigung einer nach der Entscheidung des Tatrichters eingetretene, das angewendete Strafgesetz mildernde Gesetzesänderung - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 26, 1
  • NJW 1975, 63
  • MDR 1975, 157
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 01.12.1964 - 3 StR 35/64
    Auszug aus BGH, 24.09.1974 - 1 StR 365/74
    Der Bundesgerichtshof hat bisher entschieden, daß das Revisionsgericht eine nach der Entscheidung des Tatrichters eingetretene, das angewendete Strafgesetz mildernde Gesetzesänderung berücksichtigen muß (BGHSt 20, 77) und daß dies trotz Rechtskraft des Schuldspruchs jedenfalls dann zu geschehen hat, wenn nur die Strafdrohung gemildert wird oder die Strafbarkeit ganz entfällt (BGHSt 20, 116, 118; BGH, Urteil vom 19. März 1974 - 1 StR 37/74; vgl. Löwe/Rosenberg, StPO 22. Aufl. § 354 a Anm. 4; StGB LK 9. Aufl. § 2 Rdn. 70).

    Tritt dieser Grundsatz mit dem Gebot der Gerechtigkeit in Widerstreit, so ist es Sache des Gesetzgebers, das Gewicht, das ihnen in dem zu regelnden Falle zukommt, abzuwägen und zu entscheiden, welchem der beiden Prinzipien der Vorzug gegeben werden soll (BVerfGE 15, 313, 319 m.w. Nachw.; vgl. auch BGHSt 20, 116, 118).

  • BGH, 27.10.1964 - 1 StR 358/64

    Berücksichtigung einer für den Angeklagten günstigeren Rechtslage nach einer

    Auszug aus BGH, 24.09.1974 - 1 StR 365/74
    Der Bundesgerichtshof hat bisher entschieden, daß das Revisionsgericht eine nach der Entscheidung des Tatrichters eingetretene, das angewendete Strafgesetz mildernde Gesetzesänderung berücksichtigen muß (BGHSt 20, 77) und daß dies trotz Rechtskraft des Schuldspruchs jedenfalls dann zu geschehen hat, wenn nur die Strafdrohung gemildert wird oder die Strafbarkeit ganz entfällt (BGHSt 20, 116, 118; BGH, Urteil vom 19. März 1974 - 1 StR 37/74; vgl. Löwe/Rosenberg, StPO 22. Aufl. § 354 a Anm. 4; StGB LK 9. Aufl. § 2 Rdn. 70).
  • BGH, 10.11.1971 - 2 StR 492/71

    Lange Verfahrensdauer als Verstoß gegen Art. 6 der Europäischen

    Auszug aus BGH, 24.09.1974 - 1 StR 365/74
    Hierfür spricht schon das aus dem Rechtsstaat und der allgemeinen prozessualen Fürsorgepflicht folgende Gebot der tunlichsten Beschleunigung des Verfahrens (vgl. BGHSt 21, 81, 84; 24, 239, 240; Kleinknecht, StPO 31. Aufl. Einl. 7 b).
  • BGH, 19.03.1974 - 1 StR 37/74

    Revision nach Verbindung von Verfahren der ersten und zweiten Instanz -

    Auszug aus BGH, 24.09.1974 - 1 StR 365/74
    Der Bundesgerichtshof hat bisher entschieden, daß das Revisionsgericht eine nach der Entscheidung des Tatrichters eingetretene, das angewendete Strafgesetz mildernde Gesetzesänderung berücksichtigen muß (BGHSt 20, 77) und daß dies trotz Rechtskraft des Schuldspruchs jedenfalls dann zu geschehen hat, wenn nur die Strafdrohung gemildert wird oder die Strafbarkeit ganz entfällt (BGHSt 20, 116, 118; BGH, Urteil vom 19. März 1974 - 1 StR 37/74; vgl. Löwe/Rosenberg, StPO 22. Aufl. § 354 a Anm. 4; StGB LK 9. Aufl. § 2 Rdn. 70).
  • BGH, 10.06.1974 - 2 StR 262/74

    Änderung und Aufhebung eines Strafausspruchs

    Auszug aus BGH, 24.09.1974 - 1 StR 365/74
    Zwar ist mit der Aufhebung der §§ 350, 351 StGB das darin unter Strafe gestellte Verhalten nicht straflos gestellt worden; es ist vielmehr nach dem Wegfall der Spezialvorschrift unter die allgemeine Vorschrift des § 246 StGB zu subsumieren (BGH, Beschluß vom 10. Juni 1974 - 2 StR 262/74).
  • BGH, 12.07.1966 - 1 StR 199/66

    Anspruch eines Angeklagten, in Deutschland stationierten Soldaten auf eine

    Auszug aus BGH, 24.09.1974 - 1 StR 365/74
    Hierfür spricht schon das aus dem Rechtsstaat und der allgemeinen prozessualen Fürsorgepflicht folgende Gebot der tunlichsten Beschleunigung des Verfahrens (vgl. BGHSt 21, 81, 84; 24, 239, 240; Kleinknecht, StPO 31. Aufl. Einl. 7 b).
  • BVerfG, 14.03.1963 - 1 BvL 28/62

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Beschränkung einer rückwirkend begünstigenden

    Auszug aus BGH, 24.09.1974 - 1 StR 365/74
    Tritt dieser Grundsatz mit dem Gebot der Gerechtigkeit in Widerstreit, so ist es Sache des Gesetzgebers, das Gewicht, das ihnen in dem zu regelnden Falle zukommt, abzuwägen und zu entscheiden, welchem der beiden Prinzipien der Vorzug gegeben werden soll (BVerfGE 15, 313, 319 m.w. Nachw.; vgl. auch BGHSt 20, 116, 118).
  • BGH, 11.12.1973 - 1 StR 476/73

    Vorliegen der Voraussetzungen für die Aussetzung der vollstreckung der

    Auszug aus BGH, 24.09.1974 - 1 StR 365/74
    Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 11. Dezember 1973 - 1 StR 476/73 - die Revision des Angeklagten verworfen und auf die Revision der Staatsanwaltschaft das Urteil insoweit aufgehoben, als die Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt worden ist.
  • BGH, 04.09.2001 - 5 StR 92/01

    Rechtsbeugung durch Verfahrensverzögerung (Fall Schill)

    Zu den wesentlichen Grundprinzipien des Strafverfahrensrechts zählt das unmittelbar aus dem Rechtsstaatsprinzip des Art. 20 GG und der allgemeinen prozessualen Fürsorgepflicht abzuleitende, schlagwortartig als Beschleunigungsgebot bezeichnete Verbot rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung (BGHSt 24, 239 f.; 26, 1, 4).
  • LG Potsdam, 19.06.2009 - 24 KLs 22/08

    Rechtsbeugung durch Richter und Staatsanwalt

    Zu den wesentlichen Grundprinzipien des Strafverfahrensrechts zählt das unmittelbar aus dem Rechtsstaatsprinzip des Artikel 20 GG und der allgemeinen prozessualen Fürsorgepflicht abzuleitende, schlagwortartig als Beschleunigungsgebot bezeichnete Verbot rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung (vgl. BGHSt 24, 239 f.; 26, 1, 4).
  • BGH, 15.11.1995 - 3 StR 527/94

    Rechtsbeugung von Richtern der DDR - Anwendung "politischen Strafrechts"

    Insoweit müssen die Grundsätze entsprechend angewendet werden, die zur Durchbrechung der Teilrechtskraft in Fällen nachträglicher mildernder Gesetzesänderung in der Rechtsprechung entwickelt worden sind (vgl. BGHSt 20, 116, 119 f.; 26, 1, 2 ff.; Pikart in KK-StPO 3. Aufl. § 354 a Rdn. 12 m. w. Nachw.).
  • OLG Bremen, 10.01.2007 - Ws 233/06

    Zulässigkeit der Tonaufzeichnung von Zeugenaussagen in der Hauptverhandlung zum

    Das Gebot, in angemessener Zeit zu verhandeln, ergibt sich nicht allein aus Art. 6 Abs. 1 MRK und aus der allgemeinen Fürsorgepflicht (BGHSt 26, 1,4), sondern in Haftsachen zusätzlich und verstärkt aus Art. 5 Abs. 3 Satz 1 zweiter Halbsatz MRK sowie Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG (BVerfGE 20, 45 ).
  • KG, 19.05.2004 - 5 Ws 236/04

    Strafvollstreckung: Nachträgliche Gesamtstrafenbildung und Vollstreckbarkeit der

    Milderungen der Rechtsfolgen sind vielmehr auch dann noch zu berücksichtigen, wenn nur noch über die Strafaussetzungsfrage zu entscheiden ist (vgl. BGHSt 26, 1).
  • BGH, 05.02.1998 - 4 StR 665/97

    Verwerfung einer Revision

    Die vom Generalbundesanwalt angeregte Änderung des Schuldspruchs ist - unabhängig davon, ob diese wegen dessen Rechtskraft überhaupt zulässig wäre (vgl. dazu BGHSt 20, 116, 121; 26, 1, 4) [BGH 24.09.1974 - 1 StR 365/74]- schon deshalb nicht veranlaßt, weil die Strafbarkeit nach § 237 StGB a. F. von dem erweiterten § 177 Abs. 1 StGB n. F. erfaßt wird (BGH, Beschluß vom 25. November 1997 - 4 StR 519/97).
  • BGH, 16.08.1977 - 1 StR 390/77

    Keine Verlesung des Anklagesatzes in der Hauptverhandlung - Gültigkeit einer

    Die Entscheidung des erkennenden Senats BGHSt 26, 1 ff steht nicht entgegen.
  • BGH, 04.02.1975 - 5 StR 38/75

    Wirkungen der Teilrechtskraft einer Entscheidung auf den Umfang der

    Die Teilrechtskraft hindert das Revisionsgericht jedoch nicht, wie beantragt zu entscheiden (vgl. BGHSt 20, 116; BGH Urt.v. 24. September 1974 - 1 StR 365/74, veröffentlicht in NJW 1975, 63).".
  • BGH, 10.01.1975 - 3 StR 385/74

    Beschränkung der Anfechtung des Urteils auf die Anordnung teilweiser

    Der Generalbundesanwalt meint, aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 24. September 1974 - 1 StR 365/74 (zur Veröffentlichung vorgesehen) herleiten zu können, daß trotz dieser Erklärung auch im vorliegenden Falle entsprechend dem Rechtsgedanken des Art. 313 Abs. 3 EGStGB der Wegfall des § 250 Abs. 1 Nr. 3 StGB a.F. ab 1. Januar 1975 gemäß § 354 a StPO zu berücksichtigen sei.
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