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   BGH, 18.04.1975 - 2 ARs 83/75   

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BGH, 18.04.1975 - 2 ARs 83/75 (https://dejure.org/1975,330)
BGH, Entscheidung vom 18.04.1975 - 2 ARs 83/75 (https://dejure.org/1975,330)
BGH, Entscheidung vom 18. April 1975 - 2 ARs 83/75 (https://dejure.org/1975,330)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Zuständigkeit einer Strafvollstreckungskammer - Anforderungen an die bedingte Entlassung aus der Sicherungsverwahrung - Maßnahmen der Besserung und Sicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 26, 118
  • NJW 1975, 1238
  • MDR 1975, 679
 
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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 27.02.1975 - 2 ARs 15/75

    Zuständiges Gericht bei nächträglicher Entscheidung über die Aussetzung eines

    Auszug aus BGH, 18.04.1975 - 2 ARs 83/75
    Anders als in dem Falle, der in dem Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 27. Februar 1975 - 2 ARs 15/75 - entschieden wurde, ist hier also die Zuständigkeit einer Vollstreckungskammer, und zwar des Landgerichts Karlsruhe, auf Grund des Abs. 1 Satz 1 des § 462 a StPO gegeben, unmittelbar allerdings nur für das Verfahren KLs 9/73. Mit dieser Zuständigkeit ist gemäß § 462 a Abs. 4 StPO 1975 auch die Zuständigkeit für die nachträglichen Entscheidungen in der Sache verbunden, in der das Urteil des Landgerichts in Ellwangen vom 9. Dezember 1960 erging.
  • BGH, 27.08.1975 - 2 ARs 203/75

    Voraussetzungen für die Ermittlung der Zuständigkeit eines Gerichts -

    In der Entscheidung BGHSt 26, 118 ff ist diese Frage offen gelassen.

    Nach § 462 a Abs. 4 StPO besteht diese Zuständigkeit der Vollstreckungskammer auch dann, wenn die Freiheitsstrafe, die verbüßt wird, nicht in dem Verfahren ausgesprochen worden ist, in dem die nachträgliche Entscheidung erforderlich wird (vgl. BGHSt 26, 118).

  • BGH, 14.08.1981 - 2 ARs 174/81

    Zuständigkeit für die Entscheidung über den Widerruf der Aussetzung des

    - (BGHSt 26, 118, 120; 26, 187, 189 [BGH 27.08.1975 - 2 ARs 203/75]; BGH, Beschlüsse vom 4. August 1976 - 2 ARs 271/76 - und vom 22. Februar 1978 - 2 ARs 388/77 -).
  • BGH, 21.07.2006 - 2 ARs 302/06

    Konzentrationsgrundsatz; Strafvollstreckungskammer; Gericht des ersten

    Ihr obliegen die nachträglichen Entscheidungen, sobald gegen den Verurteilten eine Freiheitsstrafe vollstreckt wird (BGHSt 26, 118; 26, 187, 189 f.; 30, 189, 192; BGHR StPO § 462 a Abs. 1 Befasstsein 2).
  • BGH, 14.11.2007 - 2 ARs 446/07

    Zuständigkeitsbestimmung; Strafvollstreckung (nachträgliche Entscheidungen)

    Diese wurde mit der Aufnahme des Verurteilten in der zu ihrem Bezirk gehörenden Justizvollzugsanstalt Berlin-Plötzensee gemäß § 462a Abs. 4 Satz 3 StPO für alle ihn betreffenden nachträglichen Entscheidungen, und damit auch für die nachträglichen Entscheidungen aus dem Urteil des Amtsgerichts Lübeck vom 23. September 2004, zuständig (vgl. BGHSt 26, 118, 119 f.; 28, 82).
  • OLG Düsseldorf, 07.12.1992 - 1 Ws 1108/92
    Die Strafvollstreckungskammer ist gem. § 462 a Abs. 4 S. 1 und 3 StPO i.V.m. § 462 a Abs. 1 StPO für alle nachträglichen Entscheidungen auch aus anderen Verfahren gegen den Verurteilten zuständig geworden, nachdem gegen diesen eine Freiheitsstrafe in einer Justizvollzugsanstalt ihres Bezirks zu vollstrecken begonnen worden ist (BGHSt 26, 118, 120; 30, 189, 192; OLG Düsseldorf NStZ 1988, 46 ).

    Diese ist gemäß § 462 a Abs. 4 Satz 1 und 3 StPo in Verbindung mit § 462 a Abs. 1 StPO für alle nachträglichen Entscheidungen auch aus anderen Verfahren gegen den Verurteilten zuständig geworden, nachdem gegen diesen ab 30.10.1991 eine Freiheitsstrafe in einer Justizvollzugsanstalt ihres Bezirks zu vollstrecken begonnen worden ist (vgl. BGHSt 26, 118,120; 189, 192; Senatsbeschluß v. 7.9.1987 in NStZ 1988, 46 m.N.w).

  • BGH, 21.07.2004 - 2 ARs 189/04

    Nachträgliche Entscheidungen über die Bewährung (Zuständigkeitskonzentration;

    Die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Hamburg, die, wie sich aus deren Beschluß vom 20. Februar 2002 ergibt, unter 613 StVK 926/03 ein Strafvollstreckungsverfahren gegen den Verurteilten führt, ist daher nach § 462 a Abs. 4 Satz 1, 3 StPO zuständig für die nachträglichen Entscheidungen, die sich aus allen anderen Verurteilungen ergeben (BGHSt 26, 118, 120; 30, 189, 192; BGH NStZ 2001, 222; KK-Fischer StPO 5. Aufl. § 462 a Rdn. 11, 13 m.w.N.).
  • BGH, 05.04.2000 - 2 ARs 83/00

    Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer für Bewährungsaufsicht und

    Deshalb sind alle nachträglichen Entscheidungen bei e i n e m Gericht oder e i n e r Strafvollstreckungsbehörde konzentriert, wobei die Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer stets die Zuständigkeit des Gerichts des ersten Rechtszuges verdrängt (vgl. u.a. BGHSt 26, 118, 120; 30, 189, 192).
  • BGH, 21.12.1978 - 2 ARs 425/78

    Bestimmung des zuständigen Gerichts durch den BGH - Begründung der Zuständigkeit

    Mit der Verlegung des Verurteilten in die Justizvollzugsanstalt R. am 13. Juli 1978 wurde die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts in Bonn nach § 462 a Abs. 1 Satz 1 StPO für die nunmehr in ihrem Bezirk vollstreckte Strafe in der Sache 3333 VRs 154/77 und nach dem Konzentrationsgrundsatz des § 462 a Abs. 4 Satz 3 StPO auch für die zur Bewährung ausgesetzt Reststrafe in der Sache 3333 VRs 2027/76 zuständig (vgl. BGHSt 26, 118).

    Dabei macht es für ihre Zuständigkeit keinen Unterschied, in welcher der beiden Sachen jeweils eine Entscheidung zu treffen ist (BGHSt 26, 118, 186, 189).

  • BGH, 04.02.1976 - 2 ARs 22/76

    Zuständigkeit einer Strafvollstreckungskammer für nachträgliche Entscheidungen

    Die Zuständigkeit einer Strafvollstreckungskammer für nachträgliche Entscheidungen aus dem Urteil eines Gerichts erstreckt sich auch auf die nachträglichen Entscheidungen aus anderen Verurteilungen, die dasselbe Gericht gegen den Verurteilten ausgesprochen hat (im Anschluß an BGHSt 26, 118).

    Der Senat hat in seinem Beschluß vom 18. April 1975 (BGHSt 26, 118) bereits hervorgehoben, daß durch § 462 a Abs. 4 StPO einer Entscheidungszersplitterung vorgebeugt werden soll und deshalb für alle gegen einen Verurteilten erforderlich werdenden nachträglichen Entscheidungen nur ein Gericht oder eine Strafvollstreckungsbehörde zuständig ist.

  • BGH, 01.08.2018 - 2 ARs 197/18

    Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer und des erstinstanzlichen Gerichts

    Deshalb sind alle nachträglichen Entscheidungen bei einem Gericht oder einer Strafvollstreckungskammer konzentriert, wobei die Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer stets die Zuständigkeit des Gerichts des ersten Rechtszuges verdrängt (Senatsbeschluss vom 18. April 1975 - 2 ARs 83/75, BGHSt 26, 118, 120; vom 14. August 1981 - 2 ARs 174/81, BGHSt 30, 189, 192; vom 12. Juli 2012 - 2 ARs 183/12; vom 9. Juli 2015 - 2 ARs 139/15, NStZ-RR 2015, 290 (Ls.); Appl in KK-StPO, 7. Aufl., § 462a Rn. 33).
  • BGH, 25.02.2004 - 2 ARs 4/04

    Zuständigkeitsbestimmung (nachträgliche Entscheidung über Strafaussetzung zur

  • BGH, 15.10.1975 - 2 ARs 296/75

    Voraussetzungen für die Zuständigkeit einer Strafvollstreckungskammer -

  • BGH, 12.07.2012 - 2 ARs 183/12

    Zuständigkeitsbestimmung für die nachträgliche Gesamtstrafenbildung

  • BGH, 21.07.2006 - 2 AR 89/06
  • OLG Frankfurt, 21.07.2006 - 3 Ws 685/06

    Widerruf der Strafaussetzung: Anrechnung der auf eine Bewährungsauflage

  • BGH, 25.02.2004 - 2 AR 9/04

    Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer bei Inhaftnahme eines

  • BGH, 27.09.2000 - 2 ARs 270/00

    Zuständigkeitsbestimmung für nachträgliche Entscheidungen über die

  • BGH, 14.11.2007 - 2 AR 210/07
  • BGH, 21.07.2004 - 2 AR 117/04

    Begründung der Zuständigkeit eines Gerichts für nachträgliche Entscheidungen -

  • OLG Zweibrücken, 16.07.1982 - 1 Ss 171/81

    Anvertrauter; Schutz ; Herrschaftsverhältnis; Fahrer; Betäubungsmittel;

  • OLG Zweibrücken, 14.09.2017 - 1 AR 26/17

    Maßregelvollstreckung: Gerichtliche Zuständigkeit für nachträgliche Entscheidung

  • BGH, 27.09.2000 - 2 AR 174/00

    Vollstreckung - Strafaussetzung - Bewährung - Zuständigkeit - Bewährungsaufsicht

  • BGH, 06.05.1987 - 2 ARs 105/87

    Zuständigkeit für den Antrag auf Widerruf einer bewilligten Strafaussetzung zur

  • StGH Hessen, 27.07.1977 - P.St. 841

    Verfahren vor dem Staatsgerichtshof des Landes Hessen: Grundrechtsklage -

  • OLG Hamm, 06.11.2008 - 3 (s) Sbd I-12/08

    Zuständigkeit Strafvollstreckungskammer Wohnsitzgericht Befasstsein

  • BGH, 05.04.2000 - 2 AR 32/00

    Strafaussetzung - Bewährung - Zuständigkeit - Gericht - Bewährungsaufsicht -

  • BVerfG, 27.09.1982 - 2 BvR 700/82

    Besetzung einer Strafvollstreckungskammer

  • BGH, 03.08.1994 - 2 ARs 190/94

    Zuständigkeit - Nachträgliche Entscheidungen - Einzelverfahren

  • OLG Schleswig, 11.04.2001 - 2 Ws 558/00

    Betäubungsmittelstrafrecht: Zurückstellung der Strafvollstreckung

  • BGH, 19.11.1976 - 2 ARs 395/76

    Zur Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer - Voraussetzungen des Widerrufs

  • OLG Koblenz, 24.07.1975 - 1 Ws 462/75

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde; Voraussetzungen für einen

  • BGH, 21.07.1976 - 2 ARs 140/76

    Rechtskräftige Verurteilung eines Angeklagten vor mehreren verschiedenen

  • BGH, 24.10.1975 - 2 ARs 313/75

    Zuständigkeit des Gerichts für nachträgliche Entscheidungen nach mehreren

  • OLG Hamm, 21.09.2000 - 4 Ws 418/00

    Widerruf der bedingten Entlassung, Aufhebung, Zuständigkeit der StVK,

  • BGH, 28.10.1983 - 2 ARs 338/83

    Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer für nachträgliche Entscheidungen

  • BGH, 14.06.1978 - 2 ARs 163/78

    Zuständigkeit über den Widerruf der Strafaussetzung - Konzentration der

  • BGH, 13.04.1978 - 2 ARs 109/78

    Erstreckung der Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer auf Entscheidung des

  • BGH, 08.12.1977 - 2 ARs 431/77

    Zuständigkeit einer Strafvollstreckungskammer über den Widerruf einer

  • BGH, 14.07.1976 - 2 ARs 256/76

    Voraussetzungen der Bestimmung über die Zuständigkeit durch das obere Gericht

  • BGH, 17.03.1976 - 2 ARs 76/76

    Zuständigkeitsstreit über das zuständige Gericht bei der Überwachung des

  • BGH, 24.09.1975 - 2 ARs 261/75

    Aussetzen der Vollstreckung der Restfreiheitsstrafe zur Bewährung - Zuständigkeit

  • BGH, 29.11.1985 - 2 ARs 314/85

    Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer für eine Entscheidung über den

  • BGH, 24.08.1979 - 2 ARs 255/79

    Zuständigkeit für den Widerruf der Aussetzung der Reststrafe

  • BGH, 22.02.1978 - 2 ARs 388/77

    Zuständigkeitsstreit zwischen dem Gericht des ersten Rechtszuges und einer

  • BGH, 19.11.1976 - 2 ARs 392/76

    Aussetzung der Vollstreckung des Strafrestes nach Verbüßung von zwei Dritteln der

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