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   BGH, 24.04.1975 - 4 StR 120/75   

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BGH, 24.04.1975 - 4 StR 120/75 (https://dejure.org/1975,190)
BGH, Entscheidung vom 24.04.1975 - 4 StR 120/75 (https://dejure.org/1975,190)
BGH, Entscheidung vom 24. April 1975 - 4 StR 120/75 (https://dejure.org/1975,190)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Begriffsbestimmung des Gebäude, welches zur Wohnung von Menschen dient - Wohncharakter eines Gebäudes ist ein tatsächliches Merkmal welches sich nach den Umständen des Einzelfalls richtet - Unerheblichkeit für den Wohncharakter, ob sich zum Tatzeitpunkt Menschen in dem ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB (1975) § 306 Nr. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 26, 121
  • NJW 1975, 1369
  • MDR 1975, 677
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 20.11.1961 - 2 StR 521/61
    Auszug aus BGH, 24.04.1975 - 4 StR 120/75
    Eine vorübergehende, selbst monatelange Abwesenheit der Bewohner nimmt aber einem Wohnhaus nicht die Eigenschaft, daß es auch weiterhin zum Wohnen dient, solange nicht die Bewohner die Wohnung aufgegeben haben (RGSt 60, 136, 137; OGHSt 1, 244, 245; BGHSt 16, 394, 395, 396; 23, 114; vgl. auch BGH Urteile vom 26. Februar 1965 - 5 StR 11/65 -und vom 9. April 1968 - 5 StR 93/68 - Dreher 35. Aufl. § 306 StGB Anm. 1 B b; Maurach, Deutsches Strafrecht Besonderer Teil 1969 S. 527; Pfeiffer/Maul/Schulte 1969 § 306 StGB Rdn. 2; Lackner 9. Aufl. § 306 StGB Bem.

    Zwar kann die Aufgabe der Wohnung auch im Inbrandsetzen durch den Bewohner selbst liegen; darauf daß er zuvor seine Habe entfernt, kommt es nicht an (BGHSt 10, 208, 215; 16, 394, 395; anders noch RGSt 60, 136, 138).

    Darauf, daß L... Eigentümer war, kommt es in diesem Zusammenhang jedenfalls nicht an (vgl. RGSt 60, 136, 137; BGHSt 16, 394, 396).

    Das ist aber nur bei kleinen, insbesondere bei einräumigen Hütten oder Häuschen möglich, bei denen auf einen Blick übersehbar ist, daß sich Menschen dort nicht aufhalten können (vgl. auch BGHSt 16, 394; 10, 208, 213 ff).

  • RG, 18.03.1926 - III 32/26

    1. Zum Begriff "zur Wohnung von Menschen dienen". Untauglicher Versuch. 2.

    Auszug aus BGH, 24.04.1975 - 4 StR 120/75
    Eine vorübergehende, selbst monatelange Abwesenheit der Bewohner nimmt aber einem Wohnhaus nicht die Eigenschaft, daß es auch weiterhin zum Wohnen dient, solange nicht die Bewohner die Wohnung aufgegeben haben (RGSt 60, 136, 137; OGHSt 1, 244, 245; BGHSt 16, 394, 395, 396; 23, 114; vgl. auch BGH Urteile vom 26. Februar 1965 - 5 StR 11/65 -und vom 9. April 1968 - 5 StR 93/68 - Dreher 35. Aufl. § 306 StGB Anm. 1 B b; Maurach, Deutsches Strafrecht Besonderer Teil 1969 S. 527; Pfeiffer/Maul/Schulte 1969 § 306 StGB Rdn. 2; Lackner 9. Aufl. § 306 StGB Bem.

    Zwar kann die Aufgabe der Wohnung auch im Inbrandsetzen durch den Bewohner selbst liegen; darauf daß er zuvor seine Habe entfernt, kommt es nicht an (BGHSt 10, 208, 215; 16, 394, 395; anders noch RGSt 60, 136, 138).

    Darauf, daß L... Eigentümer war, kommt es in diesem Zusammenhang jedenfalls nicht an (vgl. RGSt 60, 136, 137; BGHSt 16, 394, 396).

    § 306 Nr. 2 StGB ist ein sogenanntes abstraktes Gefährdungsdelikt (RGSt 23, 102, 103; 60, 136, 137; OGHSt 1, 244, 245).

  • BGH, 09.02.1957 - 2 StR 508/56

    Bindung des Tatrichters an seine persönliche Überzeugung von der Schuld des

    Auszug aus BGH, 24.04.1975 - 4 StR 120/75
    Zwar kann die Aufgabe der Wohnung auch im Inbrandsetzen durch den Bewohner selbst liegen; darauf daß er zuvor seine Habe entfernt, kommt es nicht an (BGHSt 10, 208, 215; 16, 394, 395; anders noch RGSt 60, 136, 138).

    Das ist aber nur bei kleinen, insbesondere bei einräumigen Hütten oder Häuschen möglich, bei denen auf einen Blick übersehbar ist, daß sich Menschen dort nicht aufhalten können (vgl. auch BGHSt 16, 394; 10, 208, 213 ff).

  • RG, 02.05.1892 - 1131/92

    Ist die Anwendung der §§. 309. 306 Ziff. 3 St.G.B.'s ausgeschlossen, wenn der

    Auszug aus BGH, 24.04.1975 - 4 StR 120/75
    § 306 Nr. 2 StGB ist ein sogenanntes abstraktes Gefährdungsdelikt (RGSt 23, 102, 103; 60, 136, 137; OGHSt 1, 244, 245).

    Demzufolge haben es auch das Reichsgericht (RGSt 23, 102, 103) und der Oberste Gerichtshof für die Britische Zone (OGHSt 1, 244, 245) als rechtlich bedeutungslos angesehen, ob sich zur Tatzeit tatsächlich Menschen in dem in Brand gesetzten Gebäude befunden haben und ob der Täter sich sogar davon überzeugt hatte, daß im konkreten Fall ein Menschenleben nicht gefährdet gewesen sei (so auch Maurach aaO. S. 528; Dreher aaO. Anm. 1; Lackner aaO. Anm. 1; Olshausen, § 306 StGB Anm. 5).

  • BGH, 26.02.1965 - 5 StR 11/65

    Rüge einer Verletzung der Aufklärungspflicht - Inbrandsetzen eines zeitweise zur

    Auszug aus BGH, 24.04.1975 - 4 StR 120/75
    Eine vorübergehende, selbst monatelange Abwesenheit der Bewohner nimmt aber einem Wohnhaus nicht die Eigenschaft, daß es auch weiterhin zum Wohnen dient, solange nicht die Bewohner die Wohnung aufgegeben haben (RGSt 60, 136, 137; OGHSt 1, 244, 245; BGHSt 16, 394, 395, 396; 23, 114; vgl. auch BGH Urteile vom 26. Februar 1965 - 5 StR 11/65 -und vom 9. April 1968 - 5 StR 93/68 - Dreher 35. Aufl. § 306 StGB Anm. 1 B b; Maurach, Deutsches Strafrecht Besonderer Teil 1969 S. 527; Pfeiffer/Maul/Schulte 1969 § 306 StGB Rdn. 2; Lackner 9. Aufl. § 306 StGB Bem.
  • BGH, 09.04.1968 - 5 StR 93/68

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Auszug aus BGH, 24.04.1975 - 4 StR 120/75
    Eine vorübergehende, selbst monatelange Abwesenheit der Bewohner nimmt aber einem Wohnhaus nicht die Eigenschaft, daß es auch weiterhin zum Wohnen dient, solange nicht die Bewohner die Wohnung aufgegeben haben (RGSt 60, 136, 137; OGHSt 1, 244, 245; BGHSt 16, 394, 395, 396; 23, 114; vgl. auch BGH Urteile vom 26. Februar 1965 - 5 StR 11/65 -und vom 9. April 1968 - 5 StR 93/68 - Dreher 35. Aufl. § 306 StGB Anm. 1 B b; Maurach, Deutsches Strafrecht Besonderer Teil 1969 S. 527; Pfeiffer/Maul/Schulte 1969 § 306 StGB Rdn. 2; Lackner 9. Aufl. § 306 StGB Bem.
  • BGH, 10.09.1969 - 2 StR 276/69

    Totschlag und lebensgefährdende Brandstiftung - Anrechnung der Untersuchungshaft

    Auszug aus BGH, 24.04.1975 - 4 StR 120/75
    Eine vorübergehende, selbst monatelange Abwesenheit der Bewohner nimmt aber einem Wohnhaus nicht die Eigenschaft, daß es auch weiterhin zum Wohnen dient, solange nicht die Bewohner die Wohnung aufgegeben haben (RGSt 60, 136, 137; OGHSt 1, 244, 245; BGHSt 16, 394, 395, 396; 23, 114; vgl. auch BGH Urteile vom 26. Februar 1965 - 5 StR 11/65 -und vom 9. April 1968 - 5 StR 93/68 - Dreher 35. Aufl. § 306 StGB Anm. 1 B b; Maurach, Deutsches Strafrecht Besonderer Teil 1969 S. 527; Pfeiffer/Maul/Schulte 1969 § 306 StGB Rdn. 2; Lackner 9. Aufl. § 306 StGB Bem.
  • BGH, 12.09.2002 - 4 StR 165/02

    Vollendete schwere Brandstiftung (Tatbestandsalternative "teilweises Zerstören"

    (3) An dem primären Schutzzweck des § 306 a Abs. 1 Nr. 1 StGB - Wohnen als "Mittelpunkt menschlichen Lebens" (vgl. BGHSt 26, 121, 123) - ausgerichtet, bedeutet "teilweises Zerstören" (von Gewicht) bei einer Brandlegung in einem Mehrfamilienhaus, daß (zumindest) ein zum selbständigen Gebrauch bestimmter Teil des Wohngebäudes - d.h. eine zum Wohnen bestimmte, abgeschlossene "Untereinheit" - durch die Brandlegung für Wohnzwecke unbrauchbar geworden ist.
  • BGH, 10.05.2011 - 4 StR 659/10

    Schwere und besonders schwere Brandstiftung (Wohnung; teilweises Zerstören bei

    Geschützt ist die Wohnstätte des Menschen als der örtliche Mittelpunkt menschlichen Lebens (vgl. BGH, Urteil vom 24. April 1975 - 4 StR 120/75, BGHSt 26, 121, 123).
  • BGH, 14.11.2013 - 3 StR 336/13

    Brandstiftungsdelikte (Inbrandsetzen; Deckenverkleidung nicht ohne weiteres

    Allerdings hat der Bundesgerichtshof vereinzelt eine einschränkende Auslegung der Vorschrift für Fälle erwogen, in denen sich der Täter bei der Inbrandsetzung von kleinen, auf einen Blick überschaubaren Hütten oder Häuschen "durch absolut zuverlässige lückenlose Maßnahmen" vergewissert hatte, dass eine konkrete Gefährdung von Menschenleben durch das Feuer sicher auszuschließen ist (BGH, Urteil vom 24. April 1975 - 4 StR 120/75, BGHSt 26, 121, 124 f.; vgl. S/S-Heine, 28. Aufl., § 306a Rn. 2 mwN zur Literatur), dies letztlich aber stets offengelassen (siehe die vorzitierten Entscheidungen sowie BGH, Urteil vom 20. Juni 1986 - 1 StR 270/86, BGHSt 34, 115, 118).
  • BGH, 20.06.1986 - 1 StR 270/86

    Inbrandsetzen des gewerblichen Zwecken dienenden Gebäudeteils

    Er läßt dahinstehen, ob das auch gilt, wenn eine Gefährdung von Menschenleben absolut ausgeschlossen ist und der Täter sich hiervon durch zuverlässige, lückenlose Maßnahmen vergewissert hat (vgl. BGHSt 26, 121, 124 [BGH 24.04.1975 - 4 StR 120/75]/125); eine Fallgestaltung, die hier ausscheidet.

    Ob das geschützte Rechtsgut tatsächlich (konkret) gefährdet wird, ist unerheblich (BGHSt 26, 121, 123) [BGH 24.04.1975 - 4 StR 120/75].

    Allenfalls dann, wenn eine Gefährdung "absolut ausgeschlossen" ist und der Täter sich durch "absolut zuverlässige lückenlose Maßnahmen vergewissert" hat, daß keine Person im Gebäude ist, könnte die Anwendbarkeit von § 306 Nr. 2 StGB entfallen (BGHSt 26, 121, 124 [BGH 24.04.1975 - 4 StR 120/75]/125 m.w.Nachw.).

  • BGH, 15.09.1998 - 1 StR 290/98

    Brandstiftung in Tateinheit mit Versicherungsbetrug; Milderes später in Kraft

    In BGHSt 26, 121, 124 f. hat der Bundesgerichtshof lediglich in Betracht gezogen, ob bei kleinen Hütten oder Häuschen, die mit einem Blick zu überschauen sind, § 306 Nr. 2 StGB aF ausscheidet.

    Dies kann sogar konkludent dadurch geschehen, daß der einzige Bewohner das Gebäude in Brand setzt (BGHSt 10, 208, 215; 16, 394, 396; 26, 121, 122; BGHR StGB § 306 Nr. 2 Wohnung 3, 4, 5, 6, 8) oder die Brandstiftung durch einen Dritten ausführen läßt (BGH NStZ 1988, 71; wistra 1994, 21, 22).

  • BGH, 28.06.2007 - 3 StR 54/07

    Besonders schwere Brandstiftung (Gebäude, das der Wohnung von Menschen dient;

    Ob dieses Tatbestandsmerkmal erfüllt ist, beurteilt sich nicht danach, ob ein Gebäude nach seiner objektiven Beschaffenheit für Wohnzwecke geeignet oder vom Eigentümer hierfür bestimmt ist; maßgeblich ist vielmehr allein, ob es rein tatsächlich von Bewohnern zumindest vorübergehend als Mittelpunkt ihrer (privaten) Lebensführung zu Wohnzwecken genutzt wird (BGHSt 16, 394, 395; 23, 114; 26, 121, 122; BGH NStZ 1984, 455; Radtke in MünchKommStGB § 306 a Rdn. 11 m. w. N.).

    An einer derartigen Nutzung fehlt es etwa dann, wenn das Gebäude leer steht (vgl. BGH NStZ 1984, 455), der bisher einzige Bewohner getötet wurde (BGHSt 23, 114 f.) oder alle Bewohner das Gebäude als Wohnung aufgegeben haben (BGHSt 16, 394, 396; 26, 121, 122; BGH NStZ 1988, 71; 1994, 130; NStZ-RR 2005, 76; BGHR StGB § 306 Nr. 2 aF Wohnung 3, 6).

    In letztgenanntem Fall muss der Willensentschluss zur Aufgabe der Wohnung nicht durch eine vor der Brandlegung nach außen erkennbar gewordene Handlung manifest geworden sein (BGHSt 16, 394, 396); vielmehr genügt es, dass der Entschluss in der Brandlegung seinen Ausdruck findet, sei es, dass alle Bewohner an dieser mitwirken (BGHSt 16, 394, 396; 26, 121, 122) oder zu ihr anstiften (BGH NStZ 1988, 71; 1994, 130), sei es, dass sie mit der Inbrandsetzung des Gebäudes zumindest einverstanden sind (BGH NStZ-RR 2004, 235, 236; 2005, 76).

    Aus diesem Grunde ist der Wohnzweck des Gebäudes durch dessen Bewohner auch dann aufgegeben, wenn dieser sich vorbehält, im Falle des Fehlschlags der Tat dort weiter zu wohnen (BGH NStZ-RR 2001, 330; 2005, 76; s. demgegenüber noch BGHSt 26, 121, 122).

  • BGH, 28.02.1997 - 2 StR 556/96

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

    Der Bundesgerichtshof hat bisher davon abgesehen, in vergleichbaren Fällen Ausnahmen vom eindeutigen Gesetzeswortlaut zu schaffen (vgl. BGHSt 30, 44; 33, 133; ferner BGHSt 26, 121, 124; 34, 115, 118; NStZ 1982, 216 und 420; 1985, 408 und 547).
  • BGH, 01.02.1985 - 2 StR 685/84

    Nicht geringe Menge bei Kokain

    Es liegt im Wesen der abstrakten Gefährdungsdelikte, daß sie gelegentlich auch Sachverhalte erfassen, in denen sich im Einzelfall die Gefahr nicht verwirklichen konnte (vgl. auch § 306 Nr. 2 StGB; BGHSt 26, 124 [BGH 24.04.1975 - 4 StR 120/75]).
  • BGH, 22.04.1982 - 4 StR 561/81

    Verurteilung wegen gemeinschaftlicher schwerer Brandstiftung in Tateinheit mit

    War dieser Raum demnach tatsächlicher örtlicher Lebensmittelpunkt Frau St., blieb er auch dann ihre Wohnung im Sinne des § 306 Nr. 2 StGB, wenn sie ihn - wie zum Tatzeitpunkt - vorübergehend verlassen hatte (vgl. BGHSt 26, 121, 122 [BGH 24.04.1975 - 4 StR 120/75] mit zahlreichen Nachw.).

    Nach dem Willen des Gesetzgebers sollten zur Wohnung dienende Gebäude als Mittelpunkt menschlichen Lebens absolut geschützt werden, ohne im Einzelfall der Frage Bedeutung zukommen zu lassen, ob das geschützte Rechtsgut tatsächlich (konkret) gefährdet worden ist (BGHSt 26, 121, 123 [BGH 24.04.1975 - 4 StR 120/75] unter Hinweis auf die Materialien).

    Der erkennende Senat hat sich in der Entscheidung BGHSt 26, 121 [BGH 24.04.1975 - 4 StR 120/75] mit dieser Frage auseinandergesetzt, ohne sie abschließend zu entscheiden.

  • BGH, 15.02.2011 - 4 StR 659/10

    Anfragebeschluss; schwere Brandstiftung (teilweises Zerstören eines der Wohnung

    Geschützt ist die Wohnstätte des Menschen als der örtliche Mittelpunkt menschlichen Lebens (vgl. BGH, Urteil vom 24. April 1975 - 4 StR 120/75, BGHSt 26, 121, 123).
  • BGH, 08.12.2021 - 3 StR 264/21

    Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion: Mindestanzahl für die Annahme der

  • BGH, 21.09.2011 - 1 StR 95/11

    Besonders schwere Brandstiftung (Wohnung: Entwidmung, Beweiswürdigung;

  • BGH, 10.04.2014 - 1 StR 649/13

    Kreditbetrug (Begriff der unrichtigen Angabe); tatrichterliche Beweiswürdigung

  • BGH, 10.05.1988 - 4 StR 118/88

    Inbrandsetzen eines nicht zum Aufenthalt von Menschen dienenden Teils eines

  • LG Itzehoe, 12.03.2009 - Jug 3 KLs 19/08

    Vorlagebeschluss; Richtervorlage; konkrete Normenkontrolle; Schuldprinzip;

  • BGH, 14.07.1993 - 3 StR 334/93

    Wohnungsabwesenheit zum Brandstiftungszeitpunkt - § 306 Nr. 2 StGB aF (§ 306a

  • BGH, 04.04.1985 - 4 StR 93/85

    Abgrenzung von einfacher zu schwerer Brandstiftung - Inbrandsetzen wesentlicher

  • BGH, 22.04.2004 - 3 StR 428/03

    Absoluter Revisionsgrund (Öffentlichkeit des Verfahrens; formale Verletzung der

  • BGH, 21.11.2002 - 3 StR 296/02

    Keine Beschränkung der Revision bei natürlicher Handlungseinheit; Vorsatz

  • BGH, 14.10.1987 - 2 StR 466/87

    Aufgabe des Wohnzwecks

  • LG Arnsberg, 07.03.2007 - 2 KLs 56/06

    Ferienhaus, Brandstiftung

  • VG Cottbus, 08.02.2017 - 1 K 273/11

    Türkei; Asylfolgeantrag; erstmalige Prüfung des subsidiären Schutzstatus -

  • BGH, 23.11.1993 - 1 StR 742/93

    Anhaltspunkte für die Einordnung eines Tatbeteiligten als Mittäter -

  • BGH, 26.07.1990 - 4 StR 249/90

    Anforderungen an Bestrafung einer Inbrandsetzung eines Gebäudes als schwere

  • BayObLG, 06.03.2003 - 1 ObOWi 58/03

    Fahrverbot bei Missachtung eines roten Wechsellichtzeichens

  • BGH, 18.06.1986 - 2 StR 249/86

    Brandlegungen innerhalb eines gemischt genutzten mehrstöckigen Gebäudes -

  • BGH, 15.09.1993 - 5 StR 523/93

    Strafprozeßrecht: Überlange Verfahrensdauer und Verfahrenshindernis -

  • BGH, 22.07.1992 - 3 StR 77/92

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer schweren Brandstiftung gemäß § 306 Nr. 2

  • BGH, 10.12.1998 - 3 StR 364/98

    Schwere Brandstiftung; Entwidmung eines Gebäudes bei einvernehmlichem

  • BGH, 14.07.1993 - 3 StR 335/93

    Einordnung einer vermieteten unbewohnten Fremdenwohnung als Wohnung im Sinne von

  • LG Kassel, 22.05.2020 - 10 Ks 3610 Js 44002/18
  • BayObLG, 12.02.2002 - 1 ObOWi 607/01

    Anforderungen an die Durchführung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens;

  • LG Duisburg, 08.07.2021 - 33 KLs 13/21
  • BayObLG, 23.09.1993 - 2St RR 190/92
  • BGH, 20.04.1989 - 4 StR 68/89

    Strafbarkeit wegen schwerer Brandstiftung nur, wenn das Gebäude zur Tatzeit zur

  • BGH, 11.10.1979 - 4 StR 470/79

    Strafbarkeit wegen schwerer Brandstiftung

  • BGH, 23.03.1977 - 2 StR 8/77

    Tatbestandsvoraussetzungen des § 306 Nr. 3 Strafgesetzbuch (StGB) - Die

  • BGH, 25.07.1985 - 5 StR 415/85

    Aufgabe eines Gebäudes als Wohnung durch Auszug

  • BGH, 16.07.1981 - 4 StR 371/81

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Strafbarkeit

  • BGH, 17.03.1977 - 1 StR 97/77

    Dolus eventualis hinsichtlich des Bewohntsein eines Teils eines einheitlichen

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