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   BGH, 08.07.1975 - 2 ARs 181/75   

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https://dejure.org/1975,88
BGH, 08.07.1975 - 2 ARs 181/75 (https://dejure.org/1975,88)
BGH, Entscheidung vom 08.07.1975 - 2 ARs 181/75 (https://dejure.org/1975,88)
BGH, Entscheidung vom 08. Juli 1975 - 2 ARs 181/75 (https://dejure.org/1975,88)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Entscheidung über die Aussetzung der Vollstreckung des Strafrestes - Voraussetzungen für die Zuständigkeit einer Strafvollstreckungskammer - Voraussetzungen für den Zuständigkeitswechsel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 26, 165
  • NJW 1975, 1847
  • MDR 1975, 946
 
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Wird zitiert von ... (80)

  • BGH, 27.08.1975 - 2 ARs 203/75

    Voraussetzungen für die Ermittlung der Zuständigkeit eines Gerichts -

    Zwar gibt es keinen Zuständigkeitswechsel in dem Falle, in dem eine Vollstreckungskammer noch mit der Sache befaßt ist und der Verurteilte vor der Entscheidung in eine Strafanstalt eines anderen Gerichtsbezirks verlegt wird (vgl. den zur Veröffentlichung bestimmten Beschluß des Senats vom 8. Juli 1975 - 2 ARs 181/75 -).

    In seinem Beschluß vom 8. Juli 1975 - 2 ARs 181/75 - hat der Senat bereits ausgesprochen, daß bei der Verlegung eines Verurteilten aus einer Strafvollzugsanstalt in eine andere Anstalt ein Zuständigkeitswechsel so lange nicht eintritt, als die Strafvollstreckungskammer nicht abschließend über eine Frage entschieden hat, mit der sie befaßt wurde, während der Verurteilte noch in ihrem Bezirk einsaß.

  • BGH, 14.08.1981 - 2 ARs 174/81

    Zuständigkeit für die Entscheidung über den Widerruf der Aussetzung des

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats tritt ein Zuständigkeitswechsel von einer Strafvollstreckungskammer zu einer anderen Strafvollstreckungskammer solange nicht ein, wie jene noch nicht abschließend über eine Frage befunden hat, mit der sie befaßt wurde, bevor der Verurteilte in eine zum Bezirk der anderen Strafvollstreckungskammer gehörende Justizvollzugsanstalt aufgenommen worden ist (BGHSt 26, 165, 166 [BGH 08.07.1975 - 2 ARs 181/75]; 26, 187, 189 [BGH 27.08.1975 - 2 ARs 203/75]; 26, 278, 279) [BGH 13.02.1976 - 2 ARs 395/75].
  • BGH, 14.12.1977 - 2 ARs 434/77

    Aussetzung der Vollstreckung des Strafrestes aus dem Gesamtstrafenbeschluss des

    Diese verneint unter Berufung auf BGHSt 26, 165 f ebenfalls ihre Zuständigkeit.

    Zu Unrecht beruft diese sich für ihre gegenteilige Ansicht auf BGHSt 26, 165 f. Von der Strafvollstreckungskammer beim Landgericht in Freiburg ist "abschließend" im Sinne dieses Beschlusses des Senats über die Frage befunden worden, mit der sie befaßt war.

    Allein schon wegen der dann entsprechend zunehmenden Gefahr unterschiedlicher Beurteilung der Aussetzungsvoraussetzungen seitens der beiden beteiligten Gerichte erscheint es sachgemäß, an den in BGHSt 26, 165 f gezogenen Grenzen festzuhalten.

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