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   BGH, 04.12.1974 - 3 StR 298/74   

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https://dejure.org/1974,427
BGH, 04.12.1974 - 3 StR 298/74 (https://dejure.org/1974,427)
BGH, Entscheidung vom 04.12.1974 - 3 StR 298/74 (https://dejure.org/1974,427)
BGH, Entscheidung vom 04. Dezember 1974 - 3 StR 298/74 (https://dejure.org/1974,427)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verteilung der Kosten des Verfahrens und der notwendigen Auslagen - Gesetzliche Bindung des Beschwerdegerichts an die tatsächlichen Feststellungen, auf denen die Entscheidung beruht - Auseinanderklaffen der Erkenntnisse des Tatrichters und des Beschwerdegerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 26, 29
  • NJW 1975, 699
  • MDR 1975, 239
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.01.1973 - 3 StR 21/72

    Notwendige Auslagen des Angeklagten bei Teilfreispruch

    Auszug aus BGH, 04.12.1974 - 3 StR 298/74
    Es ist daher nicht unbillig, die Angeklagte mit diesen Kosten zu belasten (§ 465 Abs. 2 Satz 1 StPO; vgl. BGHSt 25, 109 ff, 116, 117 bis 119).
  • BGH, 08.12.1972 - 2 StR 29/72

    Anfechtbarkeit der Kostenentscheidung und Auslagenentscheidung - Einlegung einer

    Auszug aus BGH, 04.12.1974 - 3 StR 298/74
    Da die Revision ohne Erfolg bleibt, ist über die gegen die Kosten- und Auslagenentscheidung fristgerecht eingelegte Beschwerde nach den für dieses Rechtsmittel geltenden besonderen Bestimmungen des § 464 Abs. 3 StPO zu entscheiden (vgl. BGHSt 25, 77, 79).
  • OLG Hamm, 25.07.1974 - 3 Ss OWi 586/74

    Zulässigkeit der richterlichen Inaugenscheinnahme von Personen; Vergleich von

    Auszug aus BGH, 04.12.1974 - 3 StR 298/74
    Ihm liegt das Ziel zugrunde, die hier in Rede stehenden Ermessensentscheidungen der Tatrichter durchschaubar und überprüfbar zu machen." Daß die Anfechtbarkeit von Kosten- und Auslagenentscheidungen, die bei Verfahrenseinstellungen nach §§ 153 Abs. 3 und 390 Abs. 5 StPO ergangen sind, in der neueren Rechtsprechung der Oberlandesgerichte zunehmend verneint wird (vgl. neuerdings HansOLG Hamburg MDR 1974, 1036 mit weiteren Hinweisen), ändert nichts an dem Gewicht der bei Annahme der Anfechtbarkeit für eine Zurückverweisung sprechenden Gesichtspunkte.
  • KG, 02.12.2011 - 1 Ws 82/11

    Auslagenentscheidung bei Einstellung wegen eines Verfahrenshindernisses: Absehen

    Dies gilt auch für diejenigen Feststellungen, die nur für die Kosten- und Auslagenentscheidung erheblich sind (vgl. BGHSt 26, 29; OLG Karlsruhe MDR 1977, 1041; OLG Stuttgart NStZ-RR 2003, 60).

    Eine vom Wortlaut des § 464 Abs. 3 Satz 2 StPO ausgehende und auf Einheitlichkeit des besonderen Beschwerderechtsmittels zielende Auslegung legt es nahe, die Bindungswirkung auch auf jene Fälle zu erstrecken, bei denen die Hauptsacheentscheidung (auch) mit der Berufung angefochten werden kann (vgl. BGHSt 26, 29).

    Die Bindungswirkung auf die Fälle zu beschränken, bei denen das über die Kosten- und Auslagen entscheidende Gericht in zumindest teilidentischer Besetzung bereits in selber Sache verhandelt hat, entspräche weder dem Wortlaut des § 464 Abs. 3 Satz 2 StPO noch der durch den Bundesgerichtshof geforderten auf Einheitlichkeit des besonderen Beschwerderechtsmittels zielenden Auslegung dieser Vorschrift (vgl. BGHSt 26, 29).

    a) Da es dem Beschwerdegericht in Kostensachen grundsätzlich verwehrt ist, seine eigenen tatsächlichen Feststellungen an die Stelle derjenigen der angefochtenen Entscheidung zu setzen (vgl. Hilger in Löwe-Rosenberg aaO § 464 Rdn. 63), führt das Fehlen der für die Kosten- und Auslagenentscheidung maßgeblichen Sachverhaltsfeststellungen regelmäßig zur Aufhebung der Auslagenentscheidung und zur Zurückverweisung an die Vorinstanz (vgl. BGHSt 26, 29; OLG Celle MDR 1973, 604; OLG Stuttgart NStZ-RR 2003, 60).

    In diesem Fall kann das Beschwerdegericht selbst entscheiden (vgl. Senat, Beschluss vom 23. Juni 2009 - 1 Ws 64/09 - bei juris; BGHSt 26, 29; KG NStZ 1999, 223; OLG Frankfurt NJW 1981, 2481; OLG Stuttgart NStZ-RR 2003, 60; Hilger in Löwe/Rosenberg aaO § 464 Rdn. 63 m. w. N. [Fn. 170]).

  • KG, 06.02.2019 - 4 Ws 1/19

    Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen: Ablehnung der Unterbringung im

    Zum anderen soll aber auch verhindert werden, dass die tatsächlichen Grundlagen der Sachentscheidung in der Hauptsache wegen einer Kosten- oder Entschädigungsfrage erneut geprüft und möglicherweise abweichend beurteilt werden, so dass es im selben Verfahren zu sich widersprechenden (rechtskräftigen) Entscheidungen kommt (vgl. BGHSt 26, 29; Kunz aaO Rnr. 59 m.w.N.).

    Nur so kann ein Auseinanderklaffen der Erkenntnisse des Tatrichters und des Beschwerdegerichts vermieden werden (vgl. BGHSt 26, 29).

  • OLG Frankfurt, 04.08.2015 - 2 Ws 46/15

    Absehen vom Auferlegen der Auslagen auf die Staatskasse bei Verfahrenseinstellung

    An diese nachvollziehbaren Feststellungen der Kammer ist der Senat im Rahmen der vorliegenden Kostenbeschwerde gebunden (§ 464 Abs. 3 S. 2 StPO; vgl. auch BGHSt 26, 29 und KG BeckRS 2012, 12355).
  • OLG Hamm, 30.07.2019 - 4 Ws 133/19

    Notwendige Auslagen; Einstellung; Schuldspruchreife; hinreichender Tatverdacht

    Da es dem Beschwerdegericht in Kostensachen grundsätzlich verwehrt ist, seine eigenen tatsächlichen Feststellungen an die Stelle derjenigen der angefochtenen Entscheidung zu setzen, führt das Fehlen der für die Kosten- und Auslagenentscheidung maßgeblichen Sachverhaltsfeststellungen regelmäßig zur Aufhebung und zur Zurückverweisung an die Vorinstanz (zu vgl. BGH, Beschluss vom 04.12.1974, 3 StR 298/74, juris).
  • LG Kaiserslautern, 12.04.2021 - 5 Qs 23/21

    Rücknahme Strafantrag, Kostenentscheidung, Anfechtbarkeit

    Auch in diesem Fall ist das Beschwerdegericht angehalten, wegen § 464 Abs. 3 S. 2 StPO bei unzureichenden Feststellungen die Entscheidung zurückzuverweisen (BGH, Beschluss vom 04.12.1974 - 3 StR 298/74, NJW 1975, 699, 700; KK-StPO/Gieg, 8. Aufl., § 464 Rn. 11; Dölling/Duttge/König/Rössner/Meier, Gesamtes Strafrecht, 4. Aufl., StPO § 464 Rn. 17).
  • OLG Stuttgart, 31.08.2017 - 4 Ws 335/17

    Kostenentscheidung im Strafverfahren: Verteilung der gerichtlichen sowie

    Hierbei ist das Beschwerdegericht an die für die Kosten- und Auslagenentscheidung maßgeblichen Feststellungen des erkennenden Gerichts gebunden (§ 464 Abs. 3 Satz 2 StPO; siehe auch BGH, Beschluss vom 4. Dezember 1974 - 3 StR 298/74 -, juris sowie Meyer-Goßner/Schmitt, aaO, § 464 Rn. 24), nicht jedoch an dessen Rechtsauffassung sowie dessen Beurteilung von Ermessensfragen (Meyer-Goßner/Schmitt, aaO, § 464 Rn. 23).

    Denn bei diesen war die Sachaufklärung durch Einholung der Sachverständigengutachten und die Vernehmung von Zeugen - anders als hier - auch beim dem geringeren Schuldvorwurf (fahrlässige Tötung statt Körperverletzung mit Todesfolge; gefährliche Körperverletzung statt Körperverletzung mit Todesfolge) veranlasst und unerlässlich (BGH, Beschluss vom 8. Oktober 2014 - 4 StR 473/13 -, juris sowie Beschluss vom 4. Dezember 1974 - 3 StR 298/74 -, juris ).

  • OLG Celle, 06.08.2013 - 1 Ws 192/13

    Umfang der Bindungswirkung einer Feststellung zur Unbeschränktheit der Berufung

    Bindend sind danach in einem ausschließlich mit der Revision anfechtbaren Urteil - wie hier - auch die nur für die Kosten- und Auslagenentscheidung maßgebenden Feststellungen (BGHSt 26, 29; Meyer-Goßner aaO § 464 Rn. 23).

    Mit § 464 Abs. 3 Satz 2 StPO sollte nämlich vermieden werden, dass das Revisionsgericht zwar die Feststellungen des Tatgerichts zur Schuld- und Straffrage grundsätzlich hinnehmen muss, sich aber wegen eines Nebenpunkts anhand der Akten und mit den Mitteln des Freibeweises unter Umständen sogar eingehend um eine Rekonstruktion der Verfahrensgeschichte bemühen muss (vgl. BGHSt 26, 29, 32).

  • OLG Stuttgart, 07.08.2002 - 2 Ws 166/02

    Auslagenentscheidung bei Verfahrenseinstellung: Erfordernis einer sachlichen

    Gemäß § 464 Abs. 3 Satz 2 StPO ist das Beschwerdegericht grundsätzlich an die für die Kosten- und Auslagenentscheidung maßgebenden tatsächlichen Feststellung des erkennenden Gerichts gebunden (vgl. BGHSt 26, 29 ff.: jedenfalls Bindung des Revisionsgerichts; vgl. OLG Frankfurt NJW 1981, 2481: Bindung nach Beschwerde gegen einen Einstellungsbeschluss nach § 153 a StPO).

    Zwar kann der Senat dann selbst entscheiden, wenn die Sache einfach liegt und sich die maßgeblichen Tatsachen aus dem sonstigen Akteninhalt zweifelsfrei ergeben (vgl. BGHSt 26, 29, 33; OLG Frankfurt NJW 1981, 2481).

  • OLG Stuttgart, 17.10.2017 - 4 Ws 355/17

    Kostenentscheidung im Strafverfahren: Verteilung der Verfahrenskosten und

    b) Zwar ist das Beschwerdegericht an die für die Kosten- und Auslagenentscheidung maßgeblichen Feststellungen des erkennenden Gerichts gebunden (§ 464 Abs. 3 Satz 2 StPO; siehe auch BGH, Beschluss vom 4. Dezember 1974 - 3 StR 298/74 -, BGHSt 26, 29 sowie Meyer-Goßner/Schmitt, aaO, § 464 Rn. 24), nicht jedoch an dessen Rechtsauffassung sowie dessen Beurteilung von Ermessensfragen (Meyer-Goßner/Schmitt, aaO, § 464 Rn. 23).
  • OLG Koblenz, 26.10.2015 - 2 Ws 550/15

    Strafverfolgungsentschädigung: Bindung des Beschwerdegerichts an die

    Fehlt es an solchen, kann das Beschwerdegericht jedoch dann von einer Aufhebung der Entscheidung und Zurückverweisung der Sache absehen, wenn der Fall einfach gelagert ist und die maßgeblichen Tatsachen sich - ohne dass es eigener weiterer Ermittlungen bedürfte - aus dem Akteninhalt im Wege des Freibeweises feststellen lassen (vgl. BGHSt 26, 29, 30 f.; Senat, Beschluss 2 Ws 760/03 vom 06.11.2003 mwN; OLG Köln GA 1986, 461, 463; Meyer aaO und § 8 Rn. 56).
  • LG Hildesheim, 13.12.2023 - 21 Qs 4/23

    Erstattung notwendiger Auslagen; Einziehungsbeteiligter; Billigkeit

  • BGH, 27.07.2022 - 1 StR 145/22

    Kostenbeschwerde

  • BGH, 30.09.2021 - 2 StR 302/19

    Kostentragungspflicht des Verurteilten (Unbilligkeit)

  • OLG Hamburg, 23.02.2012 - 2 Ws 80/11

    Anfechtung der Kosten- und Auslagenentscheidung bei Rücknahme des Strafantrages

  • BGH, 31.05.2005 - 5 StR 184/05

    Sofortige Beschwerde (Kostenentscheidung im Sicherungsverfahren; ergänzender

  • OLG Hamm, 22.04.2021 - 4 Ws 39/21

    Grobe Fahrlässigkeit; Entschädigung; Ausschluss; Kausalität;

  • OLG Zweibrücken, 16.02.2018 - 1 Ws 28/18

    Kosten in Strafsachen nach Teilfreispruch: Unangemessenheit der

  • BGH, 10.01.2002 - 3 StR 398/01

    Mehrauslagen; Billigkeit

  • BGH, 12.02.1998 - 1 StR 777/97

    Tateinheitliche Verwirklichung mehrerer Strafgesetze

  • AG Landstuhl, 31.01.2022 - 2 OWi 4211 Js 3063/21

    1. §§ 72, 79 Abs. 1 OWiG regeln keine Fälle ener bestimmten Beschwer des

  • OLG Stuttgart, 02.08.2002 - 5 Ws 54/02

    Strafverfahren: Zulässigkeit einer isolierten Kostenbeschwerde des Nebenklägers

  • BGH, 23.09.1981 - 3 StR 341/81

    Kostentragungspflicht bei Ermäßigung des Schuldvorwurfs im Rechtsmittelverfahren

  • BGH, 17.09.1984 - 3 StR 369/84

    Konkurrenzverhältnis zwischen § 27 VersG und § 125 StGB sowie § 125a StGB -

  • BVerfG, 14.08.1992 - 2 BvR 430/92

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch faktische Versagung der

  • BGH, 21.11.1986 - 2 StR 364/86

    Absicht rechtswidriger Zueignung bei Annahme der Berechtigung zur Zueignung des

  • OLG Koblenz, 12.01.2000 - 1 Ws 785/99

    Selbstanzeige eines volltrunkenen Beschuldigten

  • KG, 23.06.2009 - 1 Ws 64/09

    Auslagenentscheidung bei Einstellung des Strafverfahrens wegen eines

  • BGH, 23.02.1989 - 1 StR 12/89

    Kostentragungspflicht trotz Nichtverurteilung bezüglich eines Tatvorwurfs

  • OLG Nürnberg, 18.11.1996 - Ws 1254/96
  • OLG Koblenz, 14.05.1996 - 2 Ws 258/96
  • OLG Brandenburg, 13.07.2022 - 1 Ws 136/21

    Billigkeit der Verpflichtung zur Übernahme von Kosten durch den Angeklagten Keine

  • KG, 14.07.1999 - 3 Ws (B) 228/99

    Anfechtung der Auslagenentscheidung nach Einspruchsrücknahme im Bußgeldverfahren

  • BGH, 26.06.1991 - 2 StR 183/91

    Auferlegung von Kosten im Jugendstrafverfahren

  • BGH, 10.06.1985 - 4 StR 252/85

    Folgen einer unzulänglichen Urteilsbegründung

  • OLG Brandenburg, 13.07.2022 - 1 W 136/21
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