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   BGH, 15.03.1976 - AnwSt (R) 4/75   

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BGH, 15.03.1976 - AnwSt (R) 4/75 (https://dejure.org/1976,316)
BGH, Entscheidung vom 15.03.1976 - AnwSt (R) 4/75 (https://dejure.org/1976,316)
BGH, Entscheidung vom 15. März 1976 - AnwSt (R) 4/75 (https://dejure.org/1976,316)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verwertbarkeit einer i.R. einer zulässigen Überwachung nach § 100a Strafprozessordnung (StPO) gewonnenen tatsächlichen Erkenntnis - Bestehen eines Verwertungsverbotes bei Zufallsfunden im Strafverfahren - Verwertbarkeit von Erkenntnissen aus einer zulässigen Überwachung nach ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHZ 66, 228
  • BGHSt 26, 298
  • NJW 1976, 1462
  • MDR 1976, 860
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamburg, 11.10.1972 - 2 Ws 386/72
    Auszug aus BGH, 15.03.1976 - AnwSt (R) 4/75
    Das Oberlandesgericht Hamburg (NJW 1973, 157) hält Zufallsfunde für unbeschränkt verwertbar und stützt sich unter anderem auf die Erwägung, daß der Gesetzgeber die sehr naheliegende Nebenfolge der Durchbrechung des Fernmeldegeheimnisses gesehen und gleichwohl nicht verboten habe.

    Demgegenüber vertreten Maunz/Dührig/Herzog, GG 13. Aufl. Art. 10 Rdn. 49, Kleinknecht, StPO 32. Aufl. § 100 a Anm. 7, Weber NJW 1973, 1056 und Fr. Chr.

    Welp JZ 1973, 289 [OLG Hamburg 11.10.1972 - 2 Ws 386/72] - anders noch DÖV 1970, 267, 268 - hält selbst solche den Verdacht einer Katalogtat begründenden Zufallsfunde nur in einem Verfahren gegen den Beschuldigten selbst oder einen Nachrichtenmittler im Sinne des § 100 a Satz 2 StPO (§ 2 Satz 2 des G 10), nicht aber in einem Verfahren gegen eine dritte Person, für verwertbar.

  • BVerfG, 15.12.1970 - 2 BvF 1/69

    Abhörurteil

    Auszug aus BGH, 15.03.1976 - AnwSt (R) 4/75
    Die Beschränkung der Verwertbarkeit auf die im Zusammenhang mit einer Katalogtat stehenden Zufallsfunde entspricht der bei der Bedeutung des Grundrechts der Unverletzbarkeit des Fernmeldegeheimnisses gebotenen engen Anwendung und Auslegung des dieses Grundrecht einschränkenden Gesetzes G 10. Der Gesetzgeber hat die Möglichkeit einer Überwachung des Fernmeldeverkehrs in § 100 a Satz 1 StPO, der nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 30, 1 ff) im Einklang mit dem Grundgesetz steht, ausdrücklich auf die dort aufgeführten Straftaten beschränkt.

    Der aus dem Rechtsstaatprinzip abgeleitete Grundsatz der Verhältnismäßigkeit läßt eine Beschränkung von Grundrechtspositionen nur auf das zum Schutz des von der Verfassung anerkannten Rechtsgutes unbedingt Notwendige zu und verbietet es deshalb, daß das bei einem an sich zulässig überwachten Ferngespräch "anfallende Material" ausgewertet wird, das nicht (oder nicht mehr) für die (durch das G 10 kenntlich gemachten) Zwecke des Schutzes der freiheitlichen demokratischen Ordnung bedeutsam ist (vgl. BVerfGE 30, 1, 20, 22).

  • BGH, 05.03.1974 - 1 StR 365/73

    Wegfall der Einziehungsanordnung durch Revision - Zulässigkeit der Verwertung

    Auszug aus BGH, 15.03.1976 - AnwSt (R) 4/75
    Im Urteil vom 5. März 1974 - 1 StR 365/73 - ist lediglich entschieden, daß eine abgehörte Tatsache nicht deshalb unverwertbar (geworden) sei, weil der (damals) zu Recht angenommene dringende Tatverdacht einer Katalogtat nach § 129 StGB (§ 100 a StPO Nr. 1 c) nicht für eine Verurteilung wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung im Sinne dieser Strafbestimmung ausgereicht, vielmehr die Hauptverhandlung nur zu einer Verurteilung u.a. wegen fortgesetzten Verkehrs mit Haschisch geführt habe.
  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus BGH, 15.03.1976 - AnwSt (R) 4/75
    Ein solches Gesetz muß immer in seiner das Grundrecht beschränkenden Wirkung im Lichte der Bedeutung dieses Grundrechts gesehen und darf deshalb nur so angewendet und ausgelegt werden, daß der besondere Wertgehalt des Grundrechts gewahrt bleibt (vgl. BVerfGE 7, 198, 208 [BVerfG 15.01.1958 - 1 BvR 400/51]/209; 12, 113, 124/125).
  • BVerfG, 25.01.1961 - 1 BvR 9/57

    Richard Schmid ./. DER SPIEGEL

    Auszug aus BGH, 15.03.1976 - AnwSt (R) 4/75
    Ein solches Gesetz muß immer in seiner das Grundrecht beschränkenden Wirkung im Lichte der Bedeutung dieses Grundrechts gesehen und darf deshalb nur so angewendet und ausgelegt werden, daß der besondere Wertgehalt des Grundrechts gewahrt bleibt (vgl. BVerfGE 7, 198, 208 [BVerfG 15.01.1958 - 1 BvR 400/51]/209; 12, 113, 124/125).
  • BGH, 22.02.1978 - 2 StR 334/77

    Auswirkungen der Beeinflussung der Aussage eines Beschuldigten/Zeugen durch

    Dagegen dürfen aus den Tonbändern erkennbare Spuren zur Grundlage von Ermittlungen wegen anderer als in § 100 a StPO bezeichneten Taten gemacht werden (im Anschluß an BGHSt 26, 298).

    Da jedoch die den Angeklagten vorgeworfenen Straftaten nicht zu den sogenannten Katalogtaten des § 100 a StPO gehören, durften die Tonbänder selbst in der Hauptverhandlung nicht als Beweismittel benutzt werden (BGHSt 26, 298).

  • BGH, 16.03.1983 - 2 StR 775/82

    Telefonüberwachung und Beweisverwertung

    Hinzu kommt, daß diese Bestimmung einer erweiternden Auslegung unzugänglich wäre (BGHSt 26, 298, 303).

    Grundrechtsbegrenzende Vorschriften sind aber aus der Erkenntnis der wertsetzenden Bedeutung des Grundrechts im freiheitlichen demokratischen Staat auszulegen und müssen deshalb in ihrer das Grundrecht einengenden Wirkung selbst wieder eingeschränkt werden (BGHSt 19, 325, 330; 26, 298, 303 f; 28, 122, 125; 29, 244, 249).

    Der grundgesetzlich verbürgte Schutz darf nicht mehr eingeschränkt werden, als es zur Erreichung des gesetzgeberischen Zwecks unbedingt notwendig ist (BVerfGE 30, 1, 20; BGHSt 26, 298, 304; 29, 244, 251).

    Der Bundesgerichtshof hat die Zulässigkeit der Verwertung von Zufallserkenntnissen in den Abhörfällen denn auch nicht mit einer entsprechenden Anwendung des § 108 StPO begründet, eine solche hier vielmehr ausdrücklich für nicht möglich erklärt (BGHSt 26, 298, 303).

    Ebensowenig wäre die Meinung vertretbar, die Verwertbarkeit der Aufzeichnung des "Raumgesprächs" sei eine konsequente Folgerung aus der Rechtsprechung zu jenen Zufallserkenntnissen (BGHSt 26, 298 ff; 28, 122 ff; BGH NJW 1979, 1370 f).

  • BGH, 30.08.1978 - 3 StR 255/78

    Verwertbarkeit tatsächlicher Erkenntnisse, die bei Überwachung des

    Tatsächliche Erkenntnisse, die bei einer wegen des Verdachts eines Vergehens nach § 129 StGB gemäß §§ 100 a, 100 b StPO angeordneten Überwachung des Fernmeldeverkehrs gewonnen worden sind, können auch zum Nachweis der Straftaten verwendet werden, die der kriminellen Vereinigung als ihr Zweck und ihre Tätigkeit bei der Anordnung oder im Verlauf der Überwachung zugerechnet worden sind (im Anschluß an BGHSt 26, 298; 27, 355).

    In dem Urteil vom 15. März 1976 hat er entscheidend darauf abgestellt, daß der Gesetzgeber die Möglichkeit einer Überwachung des Fernmeldeverkehrs ausdrücklich auf die in § 100 a Satz 1 StPO aufgeführten Katalogtaten beschränkt habe (BGHSt 26, 298, 303), und daraus geschlossen, daß bei einer zulässig angeordneten Überwachung gewonnene zufällige Erkenntnisse (Zufallsfunde), "die nicht im Zusammenhang mit einer Katalogtat stehen", nicht verwertet werden dürfen.

    Daß Erkenntnisse im Zusammenhang mit der Katalogtat nach § 129 StGB auch solche sind, die sich auf Taten beziehen, auf deren Begehung die Tätigkeit der bei der Anordnung der Überwachung vermuteten kriminellen Vereinigung gerichtet ist, ergibt sich aus der Entscheidung BGHSt 26, 298 selbst.

    Denn für die Richtigkeit der angeführten Stelle wird auf BGHSt 26, 298 Bezug genommen, auf die Entscheidung also, die, wie gezeigt, von der Verwertbarkeit der bei der Überwachung gewonnenen Erkenntnisse in Verfahren wegen Verdachts eines Vergehens nach § 129 StGB auch dann ausgeht, wenn nur die der angeblichen kriminellen Vereinigung zur Last gelegten Straftaten nachzuweisen sind, nicht dagegen die Vereinigung selbst.

    Ebenso wie im Fall BGHSt 26, 298 ging es um die Verwertbarkeit von "Zufallsfunden", die keinen Zusammenhang mit dem Anlaß der Anordnung der Überwachung hatten.

    Vielmehr können die gewonnenen Erkenntnisse auch in Verfahren gegen Dritte verwendet werden, wenn nur ein Zusammenhang mit dem Verdacht einer Katalogtat besteht (BGHSt 26, 298).

  • BGH, 18.04.1980 - 2 StR 731/79

    Fernwirkung von Beweisverwertungsverboten - Berechtigung der

    Der Bundesgerichtshof hat zu § 100 a StPO bereits entschieden, daß die bei einer nach dieser Vorschrift durchgeführten Telefonüberwachung gewonnenen Erkenntnisse gegen eine dritte Person nur verwertet werden dürfen, wenn sie zum Nachweis einer in der Vorschrift aufgezählten Straftat (Katalogtat) oder einer damit in Zusammenhang stehenden Straftat benutzt werden sollen (BGHSt 26, 298).
  • BVerfG, 05.02.1981 - 2 BvR 646/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Kontrolle des Briefverkehrs von

    Die allgemeine Überwachung grundrechtlich geschützter Kommunikationswege zum Zwecke der Ermittlung strafbarer Handlungen hat der Gesetzgeber nur für den Fernmeldeverkehr zugelassen (§ 100a StPO ) und an strenge Voraussetzungen gebunden, die auch für die Verwertung von dabei gewonnenen Zufallserkenntnissen maßgebend sind (BGHSt 26, 298 ; BGH, JZ 1979, S. 613 ).

    Dem steht die Rechtsprechung über die eingeschränkte Verwertbarkeit von Zufallsfunden bei Eingriffen in das Fernmeldegeheimnis (vgl. BGHSt 26, 298 ) nicht entgegen.

  • BGH, 24.11.1981 - VI ZR 164/79

    Belästigung durch anonyme Anrufe - Überwachung des Telefonanschlusses durch die

    Die Folgerungen, die die Rechtsprechung aus dieser Vorschrift für die Zulässigkeit von Tonbandaufnahmen als Beweismittel im Strafprozeß gezogen hat (BGHSt 26, 298; 27, 355; 28, 122; 29, 244), sind auf den Streitfall nicht übertragbar.
  • BGH, 26.02.2003 - 5 StR 423/02

    Unzulässige Erhebung von Verfahrensrügen (pauschale Beanstandung der Verwertung

    Dies schließt eine erweiternde Auslegung dieser Bestimmung aus (BGHSt 26, 298, 303; 31, 296, 298).
  • OLG Koblenz, 12.06.2017 - 1 OLG 4 Ss 173/15

    Betäubungsmitteldelikt - Beweisverwertungsverbot bei Zufallsfund

    Die grundsätzliche Verwertbarkeit ergibt sich aus § 477 Abs. 2 Satz 2 StPO sowie einer Vielzahl von Regelungen hinsichtlich einzelner strafprozessualer Maßnahmen (vgl. § 98b Abs. 3, § 100b Abs. 5, § 100d Abs. 5, § 100h Abs. 3, § 108 StPO); sie entspricht zudem gefestigter Rechtsprechung (vgl. BGHSt 26, 298, 303; 28, 122, 125).
  • KG, 20.12.2018 - 3 Ws 309/18

    Strafverfahren: Datenübermittlung und Verwendungsbeschränkung betreffend eines

    Entsprechend ist entschieden worden, dass Erkenntnisse, die bei einer wegen des Verdachts eines Vergehens nach § 129 StGB angeordneten Telefonüberwachung gewonnen wurden, auch zum Nachweis der Taten verwendet werden dürfen, von denen bei der Anordnung der Maßnahme angenommen wurde, sie seien ein Zweck der kriminellen Vereinigung, und zwar unabhängig davon, ob ein Vergehen nach § 129 StGB nachgewiesen werden kann (vgl. BGHSt 26, 298; 28, 122).
  • BGH, 20.06.1979 - 2 StR 63/79

    Verurteilung wegen Mordes - Fehlende Belehrung über ein Zeugnisverweigerungsrecht

    Das Gesetz erlaubt auch die beweismäßige Verwertung von aufgenommenen Gesprächen sonstiger Dritter, soweit die betreffenden Äußerungen "im Zusammenhang mit einer Katalogtat stehen" (vgl. hierzu BGHSt 26, 298, 303; 28, 122, 125).
  • BGH, 03.03.1977 - 2 StR 390/76

    Unerlaubter gewerbsmäßiger Waffenhandel - Verwertung einer Niederschrift über

  • BGH, 16.06.1983 - 2 StR 837/82

    Geltung des Grundsatzes der Bescheidung des Hilfsbeweisantrages in den

  • BGH, 23.01.1979 - 1 StR 642/78

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Anordnung

  • OLG Düsseldorf, 05.02.2001 - 2a Ss 326/00

    Verwertung von Zufallserkenntnissen über Anschlußdelikte

  • OLG Karlsruhe, 16.02.2004 - 3 Ws 252/03

    Entscheidung über eine Strafrestaussetzung: Folgen verweigerter Mitwirkung des

  • LG Freiburg, 14.05.2003 - 11 Ns 63 Js 28006/02

    Verwertungsverbot für Angaben nach einem aus einer Telefonüberwachung

  • BayObLG, 06.04.1982 - RReg. 4 St 24/82

    Strafprozeßrecht: Verwertung der Ergebnisse einer Telfonüberwachung im Verfahren

  • OLG Oldenburg, 14.12.2015 - 2 Ss OWi 294/15

    Bußgeldverfahren: Verwertung von Ermittlungsergebnissen nach Einstellung des

  • BGH, 11.05.1988 - 3 StR 563/87

    Strafbarkeit wegen Brandstiftung in Tateinheit mit Versicherungsbetrug -

  • BGH, 22.12.1981 - 5 StR 540/81

    Meineid durch vorsätzlich falsches Aussagen als Zeuge in einem Strafverfahren -

  • OLG Karlsruhe, 03.01.1994 - 2 Ss 173/92

    Telefonüberwachung; Verwertungsverbot; Verwertung; Beweis; Aussagedelikt;

  • BGH, 19.03.1991 - 1 StR 99/91

    Täterschaft - Teilnahme - Rauschgifthandel - Telefonüberwachung - Einbringung in

  • LG Landshut, 01.03.1999 - 4 Qs 53/99

    Verwertbarkeit eines sog. "Zufallsfunds" bei einer zulässigen Telefonüberwachung

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