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   BGH, 16.03.1976 - 5 StR 72/76   

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https://dejure.org/1976,552
BGH, 16.03.1976 - 5 StR 72/76 (https://dejure.org/1976,552)
BGH, Entscheidung vom 16.03.1976 - 5 StR 72/76 (https://dejure.org/1976,552)
BGH, Entscheidung vom 16. März 1976 - 5 StR 72/76 (https://dejure.org/1976,552)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für das Merkmal der beabsichtigten Drohung im Tatbestand der Geiselnahme - Möglichkeiten des Bürgers bei bevorstehender rechtswidriger Festnahme

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 239b

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 26, 309
  • NJW 1976, 976
  • MDR 1976, 500
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • RG, 03.07.1939 - 2 D 35/39

    1. Der § 271 StGB. ist nicht entsprechend auf Privaturkunden anwendbar, die auch

    Auszug aus BGH, 16.03.1976 - 5 StR 72/76
    Das nach dem Wortlaut der Revisionsbegründung auf die Verurteilung wegen Freiheitsberaubung beschränkte Rechtsmittel ergreift wegen dieser möglichen Tateinheit auch die Verurteilung wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, so daß das Urteil auch in diesem Punkt aufzuheben ist (RGSt 73, 243, 245).
  • BGH, 21.11.1974 - 4 StR 502/74

    Tatbestandsausschließende oder rechtfertigende Wirkung des Einverständnisses

    Auszug aus BGH, 16.03.1976 - 5 StR 72/76
    Das vom Landgericht herangezogene Urteil BGHSt 26, 70 besagt nichts Gegenteiliges.
  • BGH, 30.06.1970 - 1 StR 127/70

    Trittbrettfahrer nach Entführung - Abgrenzung § 255 StGB - § 263 StGB

    Auszug aus BGH, 16.03.1976 - 5 StR 72/76
    Denn schon ein Zweifel, ob der Täter die Drohung wahr machen werde, kann die Freiheit der Willensentschließung und der Willensbetätigung beeinträchtigen (BGHSt 23, 294, 295/296).
  • BGH, 28.11.1989 - 5 StR 272/89

    Isolde Oechsle-Misfeld - Fahrlässige Tötung in Tateinheit mit Beihilfe zur Tötung

    Daß der Täter die Drohung ausspricht oder sonst äußert, ist nicht erforderlich (BGHSt 26, 309,. 310).
  • BGH, 31.08.2006 - 3 StR 246/06

    Erpresserischer Menschenraub (Versuch; Vollendung; Zwei-Personen-Verhältnis;

    Anders als bei der 1. Alt. des § 239a Abs. 1 StGB genügt für § 239a Abs. 1 2. Alt. zwar nicht die bloße Erpressungsabsicht des Täters; dieser muss vielmehr auch tatsächlich in erpresserischer Richtung tätig werden und zumindest in das Versuchsstadium der Erpressung eintreten (vgl. BGHSt 26, 309, 310; Träger/ Schluckebier in LK 11. Aufl. § 239 a Rdn. 20; Eser in Schönke/Schröder, StGB 26. Aufl. § 239 a Rdn. 24; aA: Renzikowski in MünchKommStGB § 239 a Rdn. 68; Horn/Wolters in SKStGB § 239 a Rdn. 15).
  • BGH, 09.09.2015 - 4 StR 335/15

    Räuberische Erpressung (Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben:

    Denn schon ein Zweifel, ob der Täter die Drohung wahrmachen werde, kann die Freiheit der Willensentschließung und der Willensbetätigung beeinträchtigen (BGH, Urteile vom 16. März 1976 - 5 StR 72/76, BGHSt 26, 309, 310 f.; vom 30. Juni 1970, aaO; LK-StGB/Vogel, 12. Aufl., § 253 Rn. 28 mwN).
  • BGH, 19.11.2009 - 3 StR 87/09

    Sexuelle Nötigung (sexualbezogener Körperkontakt zwischen Täter oder Drittem

    Die Tat nach § 239b Abs. 1 2. Halbs. StGB ist bereits mit dem Beginn der Nötigung vollendet; das Erreichen des Nötigungsziels ist hierfür nicht erforderlich (BGHSt 26, 309, 310; BGH StV 1987, 483; 1997, 302; Lackner/Kühl, StGB 26. Aufl. § 239 b Rdn. 2, § 239 a Rdn. 6; Träger/Schluckebier in LK 11. Aufl. § 239 b Rdn. 11; aA Fischer aaO § 239b Rdn. 9; Renzikowski in MünchKommStGB § 239 b Rdn. 27).
  • BGH, 05.08.2010 - 3 StR 210/10

    Erpresserischer Menschenraub; Geiselnahme (Ernsthaftigkeit der Drohung;

    Unerheblich ist auch, ob das Opfer die geäußerte Drohung (Alt. 2.) tatsächlich als Zwang empfindet und der Täter entschlossen ist, sie in die Tat umzusetzen (BGH, Urteil vom 16. März 1976 - 5 StR 72/76, BGHSt 26, 309, 310; BGH, Urteil vom 21. Mai 1985 - 1 StR 175/85, NStZ 1985, 455).
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 05.03.2021 - 2 AGH 5/20

    Anwaltliches Berufsrecht

    Nach allgemeiner Auffassung steht der Annahme einer Drohung nämlich nicht entgegen, dass das Opfer die Drohung nicht für realistisch hält (BGH, Urteil vom 16.03.1976, 5 StR 72/76, Rn. 7; Valerius, in: BeckOK-StGB § 240 Rn. 35; Heger, in: Lackner/Kühl, StGB, 29. Aufl. 2018, § 240 Rn. 12); denn schon ein Zweifel, ob der Täter die Drohung wahrmachen werde, beeinträchtigt die Freiheit der Willensentschließung und der Willensbetätigung (BGH a. a. O.).
  • VG Köln, 22.02.2021 - 20 L 1440/20
    vgl. BGH, Urt. v. 16.03.1976 - 5 StR 72/76 - BGHSt 26, 309, 310, juris Rn. 7.
  • BGH, 30.06.1999 - 2 StR 146/99

    "Gegenwärtige Gefahr für Leib und Leben" bei der räuberischen Erpressung

    Es genügt, daß Z. die Drohung nach ihrer Vorstellung ernst nehmen sollte (vgl. BGHSt 38, 83, 86; 26, 309, 310; 23, 294, 296), Hiervon geht ersichtlich auch das Landgericht aus.
  • OLG Stuttgart, 08.05.1981 - 15 UF 316/80

    Bestehen eines Anspruchs auf Unterhalt; Ausnahmen vom Grundsatz der

    Der Ausschluß nach diesen Vorschriften steht im Gegensatz zu einem Ausschluß nach §§ 527, 520 Abs. 2 und § 296 ZPO in dem pflichtgemäß auszuübenden Ermessen des Senats (OLG Hamburg NJW 1976, 976).
  • BGH, 18.11.1983 - 2 StR 549/83

    Verwertung strafmildernder Gesichtspunkte bei der Strafzumessung - Verringerung

    Das ist besonders dann erforderlich, wenn Regelstrafrahmen und verminderter Strafrahmen sich - wie hier - weitgehend überschneiden (vgl. BGHSt 16, 351; 17, 266 [BGH 08.05.1962 - 1 StR 137/62]; 26, 311 [BGH 16.03.1976 - 5 StR 72/76]; BGH, Beschlüsse vom 27. Oktober 1981 - 1 StR 622/81 undvom 16. Januar 1980 - 3 StR 500/79).
  • BGH, 21.05.1985 - 1 StR 175/85

    Mitzuprotokollierende wesentliche Förmlichkeit - Sachverständige -

  • BGH, 22.08.1978 - 1 StR 334/78

    Eintritt des strafrechtlichen relevanten Erfolges bei Körperverletzungsdelikten -

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