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   BGH, 12.05.1976 - 3 StR 100/76   

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BGH, 12.05.1976 - 3 StR 100/76 (https://dejure.org/1976,315)
BGH, Entscheidung vom 12.05.1976 - 3 StR 100/76 (https://dejure.org/1976,315)
BGH, Entscheidung vom 12. Mai 1976 - 3 StR 100/76 (https://dejure.org/1976,315)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Revisionsbegründung durch einen nach § 146 Strafprozessordnung (StPO) zurückzuweisenden Verteidiger - Reichweite des Verbots gemeinschaftlicher Verteidigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 26, 335
  • NJW 1976, 1414
  • MDR 1976, 681
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.06.1960 - 2 StR 132/60

    Nichteinhaltung der Revisionsbegründungsfrist und der Wiedereinsetzungsfrist

    Auszug aus BGH, 12.05.1976 - 3 StR 100/76
    Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung einzelner Revisionsrügen ist jedenfalls dann in der Regel ausgeschlossen, wenn Angeklagter und Verteidiger in der tatrichterlichen Hauptverhandlung anwesend waren (BGHSt 1, 44 [BGH 21.02.1951 - 1 StR 5/51]; 14, 330, 332) [BGH 10.06.1960 - 2 StR 132/60].
  • BayObLG, 15.10.1975 - RReg. 1 St 336/75

    Unzulässige Verteidigung mehrerer Beschuldigter durch einen Rechtsanwalt

    Auszug aus BGH, 12.05.1976 - 3 StR 100/76
    Zwar weist das Bayerische Oberste Landesgericht (NJW 1976, 156 = MDR 1976, 69 [BayObLG 15.10.1975 - 1 RReg St 336/75]) zutreffend darauf hin, daß die Formvorschrift des § 345 Abs. 2 StPO nicht nur erfüllt ist, wenn ein Verteidiger die Revisionsbegründungsschrift unterzeichnet hat, sondern auch dann, wenn ein Rechtsanwalt, der nicht Verteidiger ist, durch seine Unterzeichnung die Verantwortung für den Inhalt der Begründungsschrift übernimmt.
  • BayObLG, 07.04.1976 - RReg. 1 St 59/76

    Wahl von mehr als drei Verteidigern

    Auszug aus BGH, 12.05.1976 - 3 StR 100/76
    Der in der bezeichneten Entscheidung vom Bayerischen Obersten Landesgericht vertretenen Auffassung (inzwischen vgl. den Beschluß des gleichen Strafsenats vom 7. April 1976 - RReg 1 St 59/76), die Interessen des Beschuldigten könnten auch durch die Begründung einer Revision seitens eines bevollmächtigten Rechtsanwalts, der gemäß § 146 StPO nicht Verteidiger sein kann, nicht nachteilig berührt werden, weil sich eine solche Prozeßhandlung nur zu seinen Gunsten auswirken könne, kann der Senat nicht beitreten.
  • BGH, 21.02.1951 - 1 StR 5/51

    Bewilligung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Ergänzung einer

    Auszug aus BGH, 12.05.1976 - 3 StR 100/76
    Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung einzelner Revisionsrügen ist jedenfalls dann in der Regel ausgeschlossen, wenn Angeklagter und Verteidiger in der tatrichterlichen Hauptverhandlung anwesend waren (BGHSt 1, 44 [BGH 21.02.1951 - 1 StR 5/51]; 14, 330, 332) [BGH 10.06.1960 - 2 StR 132/60].
  • BGH, 28.01.1976 - 2 StR 696/75

    Strafbarkeit wegen Unterschlagung und wegen Urkundenfälschung - Strafbarkeit

    Auszug aus BGH, 12.05.1976 - 3 StR 100/76
    Das gilt trotz Abtrennung des gegen die Angeklagte B. gerichteten Verfahrens ohne Rücksicht auf das Vorliegen eines konkreten Interessenwiderstreits, da die beiden Verfahren - nach etwaiger Zurückweisung der vorliegenden Sache an den Tatrichter - jederzeit gemäß § 237 StPO miteinander verbunden werden könnten (vgl. den zum Abdruck in der Sammlung der Entscheidungen des Bundesgerichtshofs bestimmten Beschluß vom 27. Februar 1976 - 1 BJs 25/75/Stb 8/76, UA S. 8/9 = MDR 1976, 413).
  • BGH, 27.02.1976 - StB 8/76

    Unterstützung einer kriminellen Vereinigung - Zulässigkeit einer von dem im

    Auszug aus BGH, 12.05.1976 - 3 StR 100/76
    Das gilt trotz Abtrennung des gegen die Angeklagte B. gerichteten Verfahrens ohne Rücksicht auf das Vorliegen eines konkreten Interessenwiderstreits, da die beiden Verfahren - nach etwaiger Zurückweisung der vorliegenden Sache an den Tatrichter - jederzeit gemäß § 237 StPO miteinander verbunden werden könnten (vgl. den zum Abdruck in der Sammlung der Entscheidungen des Bundesgerichtshofs bestimmten Beschluß vom 27. Februar 1976 - 1 BJs 25/75/Stb 8/76, UA S. 8/9 = MDR 1976, 413).
  • KG, 30.01.2018 - 5 Ws 3/18

    Zulässigkeit einer Verwerfung der Revision nach § 346 Abs. 1 StPO vor

    aa) Für die Nachholung der formgerechten Revisionsbegründung gilt im Wiedereinsetzungsverfahren grundsätzlich die Wochenfrist des § 45 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 2 StPO (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 21. März 2005 - 2 BvR 975/03 -, juris Rdnr. 11 [betr. Versäumung der Rechtsbeschwerdefrist nach § 118 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 StVollzG]; BGH, Beschlüsse vom 27. Mai 2008 - 3 StR 173/08 -, juris Rdnr. 5, 12. März 1996 - 1 StR 710/95 -, juris Rdnr. 5, 12. Mai 1976 - 3 StR 100/76 -, juris Rdnr. 5 - BGHSt 26, 335 ff.; OLG Braunschweig, Beschlüsse vom 26. Februar 2016 - 1 Ss 6/16 -, juris Rdnr. 20, und 20. November 2013 a. a. O., juris Rdnr. 10 [betr.

    Ausnahmsweise gilt jedoch die Monatsfrist des § 345 Abs. 1 Satz 1 StPO, wenn sich der Angeklagte in einem Fall, den der Gesetzgeber bei der Fassung des § 45 StPO ersichtlich nicht bedacht hat, erst aufgrund eines gerichtlichen Beschlusses vor eine gänzlich neue Situation gestellt sieht (BGH, Beschluss vom 12. Mai 1976 a. a. O. [zur Revisionsbegründung durch einen zurückgewiesenen Verteidiger]).

    Soweit in dem vom BGH (Beschluss vom 12. Mai 1976 a. a. O., juris Rdnr. 5) entschiedenen Fall der Zurückweisung eines gerichtlich bestellten Verteidigers nach § 146 StPO 1975 (§ 146a StPO) der Zeitpunkt der Zustellung des Senatsbeschlusses als maßgeblich für den Beginn der Frist nach § 45 Abs. 1 StPO angesehen worden ist, lässt sich dies auf den hier gegebenen Sachverhalt nicht übertragen.

    Der in mehreren Entscheidungen enthaltene Verweis auf den Beschluss des BGH vom 12. Mai 1976 (juris Rdnr. 5 - BGHSt 26, 335 ff.) führt nicht weiter.

  • KG, 30.01.2018 - 121 Ss 9/18
    aa) Für die Nachholung der formgerechten Revisionsbegründung gilt im Wiedereinsetzungsverfahren grundsätzlich die Wochenfrist des § 45 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 2 StPO (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 21. März 2005 - 2 BvR 975/03 -, juris Rdnr. 11 [betr. Versäumung der Rechtsbeschwerdefrist nach § 118 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 StVollzG]; BGH, Beschlüsse vom 27. Mai 2008 - 3 StR 173/08 -, juris Rdnr. 5, 12. März 1996 - 1 StR 710/95 -, juris Rdnr. 5, 12. Mai 1976 - 3 StR 100/76 -, juris Rdnr. 5 - BGHSt 26, 335 ff.; OLG Braunschweig, Beschlüsse vom 26. Februar 2016 - 1 Ss 6/16 -, juris Rdnr. 20, und 20. November 2013 a. a. O., juris Rdnr. 10 [betr.

    Ausnahmsweise gilt jedoch die Monatsfrist des § 345 Abs. 1 Satz 1 StPO, wenn sich der Angeklagte in einem Fall, den der Gesetzgeber bei der Fassung des § 45 StPO ersichtlich nicht bedacht hat, erst aufgrund eines gerichtlichen Beschlusses vor eine gänzlich neue Situation gestellt sieht (BGH, Beschluss vom 12. Mai 1976 a. a. O. [zur Revisionsbegründung durch einen zurückgewiesenen Verteidiger]).

    Soweit in dem vom BGH (Beschluss vom 12. Mai 1976 a. a. O., juris Rdnr. 5) entschiedenen Fall der Zurückweisung eines gerichtlich bestellten Verteidigers nach § 146 StPO 1975 (§ 146a StPO) der Zeitpunkt der Zustellung des Senatsbeschlusses als maßgeblich für den Beginn der Frist nach § 45 Abs. 1 StPO angesehen worden ist, lässt sich dies auf den hier gegebenen Sachverhalt nicht übertragen.

    Der in mehreren Entscheidungen enthaltene Verweis auf den Beschluss des BGH vom 12. Mai 1976 (juris Rdnr. 5 - BGHSt 26, 335 ff.) führt nicht weiter.

  • BGH, 30.06.1976 - 2 StR 44/76

    Zulässigkeit einer gemeinschaftlichen Verteidigung mehrerer Beschuldigter -

    Ein durch einen gemeinschaftlichen Verteidiger eingelegtes Rechtsmittel ist als unzulässig zu verwerfen (Fortentwicklung zu 3 StR 100/76 - Beschluß vom 12. Mai 1976).

    Dieser Auffassung hat sich im Grundsatz der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (a.a.O., ferner der zur Veröffentlichung bestimmte Beschluß vom 12. Mai 1976 - 3 StR 100/76 -) angeschlossen.

    Dieser hat allerdings bisher nur entschieden, daß die von einem solchen Verteidiger gefertigte Revisionsbegründung diese Folge hat (Beschluß vom 12. Mai 1976 - 3 StR 100/76 -).

  • BGH, 31.01.2006 - 4 StR 403/05

    Rechtliches Gehör; Recht auf ein faires Verfahren (Fürsorgepflicht);

    Da der Angeklagte bislang ohne sein Verschulden keine Kenntnis vom Lauf der Revisionsbegründungsfrist durch die zweite Urteilszustellung erlangt hat, ist von dem Grundsatz, dass die versäumte Handlung innerhalb der einwöchigen Frist des § 45 Abs. 2 Satz 2 StPO nachzuholen ist, eine Ausnahme zu machen (vgl. BGHSt 26, 335, 338 f.; OLG Koblenz NStZ 1991, 42 f.; Meyer-Goßner aaO § 45 Rdn. 11).
  • BGH, 13.10.1976 - 3 StR 100/76

    Voraussetzungen für einen Verstoß gegen das Verbot gemeinschaftlicher

    Im Hinblick auf das Verbot gemeinschaftlicher Verteidigung hat der Senat im vorliegenden Revisionsverfahren Rechtsanwalt S. durch Beschluß vom 12. Mai 1976 (MDR 1976, 681) als Verteidiger des Angeklagten zurückgewiesen.

    Wegen der Begründung im einzelnen wird auf die bezeichnete Entscheidung sowie auf den im vorliegenden Verfahren ergangenen Beschluß vom 12. Mai 1976 (a.a.O.) hingewiesen.

  • BGH, 21.04.2022 - 3 StR 49/22

    Revision in Strafsachen: Wiedereinsetzungsantrag zur Erhebung der Sachrüge bei

    Dies kann auch dann gegeben sein, wenn die Prozesshandlung zwar vorgenommen, dabei aber unverschuldet die erforderliche Form nicht gewahrt worden ist (BGH, Beschluss vom 12. Mai 1976 - 3 StR 100/76, BGHSt 26, 335, 338 f.; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., § 44 Rn. 6; BeckOK StPO/Cirener, 43. Ed., § 44 Rn. 9).

    Fehlt es daran aus von dem Angeklagten nicht zu vertretenden Umständen, ist nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein Antrag auf Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand statthaft (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Mai 1976 - 3 StR 100/76, BGHSt 26, 335, 338 f.; vom 9. Juli 2003 - 2 StR 146/03, NStZ 2003, 615).

  • OLG Hamm, 19.10.2010 - 3 RVs 87/10

    Folgen nicht rechtzeitiger Bescheidung eines Antrags auf

    Für das weitere Verfahren wird darauf hingewiesen, dass nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 15. Mai 1976 (BGHSt 26, 335) die Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Revisionsbegründungsfrist nur möglich ist, wenn der Wiedereinsetzungsantrag binnen einer Woche ab Zustellung der Entscheidung über die Bestellung eines Pflichtverteidigers angebracht wird, während für die Nachholung der versäumten Handlung (die Einreichung der Revisionsbegründungsschrift beim Landgericht) eine Frist von einem Monat ab Zustellung der Entscheidung über die Verteidigerbestellung gilt.
  • OLG Frankfurt, 01.08.2013 - 2 Ss OWi 565/13

    Zur Formunwirksamkeit der Rechtsmittelbegründung bei distanzierenden Zusätzen des

    Jedenfalls ist die versäumte Handlung schon nicht innerhalb der Wochenfrist gemäß § 45 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 2 StPO nachgeholt worden, die grundsätzlich auch bei Nachreichung der Rechtsmittelbegründung zu wahren ist (vgl. BGH, NStZ 2000, 326; NStZ 1997, 45, 46; BGHSt 26, 335, 339 = NJW 1976, 1414, 1415).
  • OLG Braunschweig, 26.02.2016 - 1 Ss 6/16

    Aufnahme von Erklärungen über die Einlegung und Begründung der Revision in

    Ihm muss daher zur Begründung der Revision die Regelfrist des § 345 Abs. 1 StPO zur Verfügung stehen, die die sonst für das Nachholen der versäumten Handlung geltende Wochenfrist gemäß § 45 Abs. 1, Abs. 2 S. 2 StPO verdrängt (vgl. für den Ausnahmefall der Zurückweisung der Revisionsbegründung als unzulässig wegen eines Verstoßes gegen § 146 StPO: BGHSt 26, 335 (338-339) sowie für den Ausnahmefall der verspäteten Kenntnis von der Zustellung des schriftlichen Urteils: BGH, NStZ-RR 2006, 211 (212)).
  • BGH, 12.03.1996 - 1 StR 710/95

    Wiedereinsetzung in vorigen Stand - Nachholung von Verfahrensrügen - Fehlende

    Ist ein Revisionsführer zunächst gehindert, seine Revision fristgerecht zu begründen, so führt die Wochenfrist des § 45 Abs. 1 StPO in Verbindung mit § 45 Abs. 2 Satz 2 StPO grundsätzlich dazu, daß sich die Revisionsbegründungsfrist des § 345 Abs. 1 StPO auf eine Woche ab Wegfall des Hindernisses verkürzt (vgl. dazu OLG Zweibrücken MDR 1980, 869, 870 [OLG Zweibrücken 13.12.1979 - 1 Ss 300/79]; BGHSt 26, 335, 338 f. für den Fall einer Verteidigerzurückweisung nach § 146 StPO).
  • BGH, 06.05.1997 - 4 StR 152/97

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung von Verfahrensrügen -

  • BGH, 22.11.1977 - 4 StR 395/77

    Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen § 146 StPO (Strafprozessordnung)

  • OLG Koblenz, 25.01.2007 - 1 Ss 11/07

    Revisionsverfahren: Verteidigerbestellung für Revisionsbegründung zur Abfassung

  • BGH, 13.01.2009 - 3 StR 24/06

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Nachholung der versäumten Handlung);

  • BGH, 01.09.1977 - 4 StR 395/77
  • BGH, 16.02.1977 - 3 StR 500/76

    Einlegung eines Rechtsmittels unter dem Namen von mehr als drei in einer Sozietät

  • OLG Rostock, 12.04.2000 - 2 Ss OWi 10/00

    Unzulässige Protokollierung einer Rechtsmittelschrift durch Geschäftsstelle bei

  • BGH, 23.01.1997 - 1 StR 543/96

    Beginn der Revisionsfrist bei Verkündung des Urteils unter Abwesenheit des

  • OLG Hamm, 06.01.2021 - 4 RVs 131/20

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Mängel in der Revisionsbegründung

  • OLG Karlsruhe, 10.10.2016 - 2 (7) Ss 518/16

    Wiedereinsetzung im Strafverfahren: Nachholung der versäumten Revisionsbegründung

  • OLG Rostock, 12.04.2000 - I Ws 118/00

    Unzulässige Protokollierung einer Rechtsmittelschrift durch Geschäftsstelle bei

  • OLG Stuttgart, 10.10.2013 - 4a Ws 207/13

    Maßregelvollzug in Baden-Württemberg: Rechtsbehelf gegen die Erteilung der

  • BGH, 10.01.2012 - 3 StR 440/11

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • BVerwG, 14.12.1984 - 1 D 93.84

    Verbot der Verteidigung mehrerer Beschuldigter durch einen gemeinschaftlichen

  • OLG Celle, 02.05.2001 - 322 Ss 44/01

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Allgemeine Sachrüge; Begründungsfrist ;

  • OLG Jena, 10.08.2018 - 1 OLG 161 Ss 53/18

    Wiedereinsetzung im Strafverfahren nach fehlerhafter Sachbehandlung durch die

  • BGH, 16.09.1994 - 3 StR 397/94

    Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung von

  • BGH, 21.06.1978 - StB 132/78

    Verbot der Übernahme eines Mandats bei bereits früherer Verteidigertätigkeit -

  • OLG Düsseldorf, 13.05.1996 - 1 Ws (OWi) 433/96
  • BGH, 04.05.1988 - 3 StR 587/87

    Aufhebung eines Urteils in der Revision wegen fehlender Begründung eines

  • BGH, 17.09.1996 - 1 StR 526/96

    Antrag des Nebenklägers auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die

  • OLG Karlsruhe, 29.06.2018 - 2 Rv 9 Ss 396/18

    Revision in Strafsachen: Entscheidung über den Antrag auf Bestellung eines

  • BGH, 23.01.1997 - 1 StR 743/96

    Zulässigkeit eines Wiedereinsetzungsantrages vor Ablauf und nach Ablauf der Frist

  • BGH, 09.11.1983 - 3 StR 410/83

    Zulässigkeit einer Revision bei Zurückweisung einer Verteidigerin

  • BGH, 06.05.1993 - 3 StR 158/93

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumen der Revisionsbegründungsfrist

  • BGH, 14.08.1984 - 1 StR 322/84

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Erkrankung des Wahlverteidigers

  • BGH, 01.02.1977 - 5 StR 564/76

    Zur Zulässigkeit des Antrages auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand -

  • BGH, 18.08.1976 - 3 StR 218/76

    Wirksamkeit der Rechtsmitteleinlegung eines von der Verteidigung ausgeschlossenen

  • OLG Jena, 05.07.2005 - 1 Ss 183/05

    Revision

  • BayObLG, 10.12.1976 - RReg. 1 St 453/76

    Verteidiger mehrerer Beschuldigter

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