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   BGH, 20.03.1975 - 4 StR 7/75   

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https://dejure.org/1975,564
BGH, 20.03.1975 - 4 StR 7/75 (https://dejure.org/1975,564)
BGH, Entscheidung vom 20.03.1975 - 4 StR 7/75 (https://dejure.org/1975,564)
BGH, Entscheidung vom 20. März 1975 - 4 StR 7/75 (https://dejure.org/1975,564)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Öffentlichkeit der Hauptverhandlung - Zulässigkeit des Schusswaffengebrauch zur Wiederergreifung einer Person, die sich auf Grund richterlichen Haftbefehls wegen eines Verbrechens oder Vergehens in amtlichem Gewahrsam befand - Beachtung des Grundsatzes der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 26, 99
  • NJW 1975, 1231
  • MDR 1975, 675
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 07.01.1975 - 1 StR 573/74

    Voraussetzungen des Mordes aus niedrigen Beweggründen - Auswirkungen einer

    Auszug aus BGH, 20.03.1975 - 4 StR 7/75
    Die Revision des Nebenklägers wirkt zwar nach § 397 Abs. 1 in Verbindung mit §§ 301, 390 Abs. 1 Satz 3 StPO auch zu Gunsten des Angeklagten (vgl. BGH NJW 1953, 1521; BGH Urteil vom 7. Januar 1975 - 1 StR 573/74 - RGSt 45, 321, 326).
  • VerfGH Bayern, 26.02.1968 - 142-VII-67
    Auszug aus BGH, 20.03.1975 - 4 StR 7/75
    Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist ein Verfassungsgrundsatz, der das gesamte öffentliche Recht beherrscht (vgl. u.a. BVerfGE 19, 342, 348; BayVerfG NJW 1968, 1227).
  • BGH, 16.04.1953 - 3 StR 920/52
    Auszug aus BGH, 20.03.1975 - 4 StR 7/75
    Die Revision des Nebenklägers wirkt zwar nach § 397 Abs. 1 in Verbindung mit §§ 301, 390 Abs. 1 Satz 3 StPO auch zu Gunsten des Angeklagten (vgl. BGH NJW 1953, 1521; BGH Urteil vom 7. Januar 1975 - 1 StR 573/74 - RGSt 45, 321, 326).
  • BVerfG, 15.12.1965 - 1 BvR 513/65

    Wenneker - Haftverschonung beim Haftgrund der Schwerkriminalität

    Auszug aus BGH, 20.03.1975 - 4 StR 7/75
    Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist ein Verfassungsgrundsatz, der das gesamte öffentliche Recht beherrscht (vgl. u.a. BVerfGE 19, 342, 348; BayVerfG NJW 1968, 1227).
  • RG, 22.12.1911 - II 926/11

    1. Macht sich derjenige, der durch dieselbe Beförderungstätigkeit unter

    Auszug aus BGH, 20.03.1975 - 4 StR 7/75
    Die Revision des Nebenklägers wirkt zwar nach § 397 Abs. 1 in Verbindung mit §§ 301, 390 Abs. 1 Satz 3 StPO auch zu Gunsten des Angeklagten (vgl. BGH NJW 1953, 1521; BGH Urteil vom 7. Januar 1975 - 1 StR 573/74 - RGSt 45, 321, 326).
  • BGH, 03.11.1992 - 5 StR 370/92

    Mauerschützen I

    Der Umstand, daß die derzeitige Auslegung der Schußwaffenvorschriften des geltenden Rechts im Lichte des Verhältnismäßigkeitsprinzips nicht in jeder Weise befriedigend ist (vgl. auch BGHSt 26, 99), rechtfertigt indessen kein Verständnis für den Schußwaffengebrauch durch die Grenztruppen der DDR; dieser war durch eine Konstellation gekennzeichnet, die in der Bundesrepublik Deutschland angesichts ihrer offenen Grenzen keine Parallele hat.
  • OLG Karlsruhe, 10.02.2011 - 2 Ws 181/10

    Putativnotwehr: Tötung eines auf frischer Tat betroffenen mit einer

    Für Polizeibeamte gilt diese Vorschrift mit der Maßgabe, dass die Grenzen der Festnahmemittel durch das Polizeirecht bestimmt werden (vgl. BGHSt 26, 99, 101; ferner Senat NJW 1974, 806, 807; Hilger in Löwe-Rosenberg, a.a.O., § 127 Rdnr. 31; Schultheis in KK, a.a.O., § 127 Rdnr. 33; Meyer-Goßner, a.a.O., § 127 Rdnr. 20).

    Auch bei Vorliegen sämtlicher Zulässigkeitsvoraussetzungen darf von einer Schusswaffe allein in einer Weise Gebrauch gemacht werden, die den Flüchtenden (nur) fluchtunfähig macht (vgl. BGH NJW 1999, 2533 ff.), so dass insbesondere Schüsse im Beinbereich vom Festnahmerecht gedeckt sind (vgl. bereits BGHSt 26, 99, 103; BGH NStZ 2005, 31 f.; OLG Karlsruhe a.a.O.; Belz/Mußmann, PolG für Baden-Württemberg, 7. Aufl., § 54 Rdnr. 2).

    Wenn der Schusswaffengebrauch zur Erreichung des angestrebten Zwecks notwendig und sachlich gerechtfertigt ist, so ist er auch trotz des damit verbundenen Risikos statthaft (vgl. BGHSt 26, 99, 103 f. für die Abgabe eines durch einen Polizisten auf das Bein gezielten Schusses, der den Flüchtenden tödlich im Rücken traf; ferner BGH NStZ 2005, 31 f. im Rahmen des § 32 StGB für einen auf die Beine gezielten Schuss durch einen Polizeibeamten, der den sich gerade nach einem Stein als Wurfgeschoss bückenden Täter tödlich im Rückenbereich verletzte).

  • BGH, 25.03.1999 - 1 StR 26/99

    Todesschüsse durch Polizisten müssen neu verhandelt werden

    Dies ist auch deshalb von Belang, weil ein von einer Erlaubnisnorm gestatteter, beispielsweise auf die Beine gezielter Schuß nicht deshalb seine Rechtmäßigkeit verliert, weil er fehlgeht und auf diese Weise eine tödliche Verletzung ungewollt (vgl. BGHSt 26, 99, 104 m. Anm. Triffterer MDR 1976, 355, 360; 35, 379, 386 f. m. Anm. Dölling JR 1990, 170; BayObLG …

    In diesem Zusammenhang hätte das Landgericht, wenn es den Schluß aus der Gefährlichkeit des Tuns auf das Einverständnis mit der tödlichen Folge zieht, bedenken müssen, daß hier ein Schußwaffengebrauch gegenüber dem eines Verbrechens dringend verdächtigen Flüchtenden grundsätzlich zulässig war (§ 54 Abs. 1 Nr. 2 b PolG Baden-Württemberg), womit - unabhängig von Sicht- und Entfernungsverhältnissen bei einem sich schnell bewegenden Menschen - das Risiko der Verletzung oder gar Tötung notwendig verbunden ist (BGHSt 26, 99, 104).

  • BGH, 10.01.2006 - 1 StR 527/05

    Zum Grundsatz der Öffentlichkeit bei einem Augenschein an beengter Örtlichkeit

    Die von der Revision herangezogene Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 20. März 1975 - 4 StR 7/75 ergibt nichts anderes.
  • BGH, 06.03.2008 - 5 StR 192/07

    Schusswaffengebrauch bei Verfolgung von Einbrechern (Totschlag; Tötungsvorsatz:

    Im Fall der Flucht hat der Schussabgabe zudem eine Prüfung der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne vorauszugehen (vgl. BGHSt 26, 99, 102; Merten aaO § 25 Rdn.8), innerhalb derer die auf dem Spiele stehenden Rechtsgüter der öffentlichen Sicherheit und der körperlichen Unversehrtheit des Fliehenden gegeneinander abzuwägen gewesen wären (vgl. BGHSt 35, 379, 387).
  • BGH, 26.10.1988 - 3 StR 198/88

    Strafbarkeit wegen gefährlicher Körperverletzung - Status als unbeteiligter

    Das Landgericht übersieht, daß unabhängig von den Sicht- und Entfernungsverhältnissen jede Schußabgabe auf ein sich mit hoher Geschwindigkeit entfernendes Fahrzeug mit dem Risiko der Verletzung oder gar der Tötung der Flüchtenden verbunden ist (vgl. BGHSt 26, 99, 104; Triffterer MDR 1976, 355, 356) [BGH 20.03.1975 - 4 StR 7/75].
  • BGH, 26.07.1979 - 4 StR 688/78

    Aussetzung einer Strafe wegen gemeinschaftlicher Vergewaltigung zur Bewährung

    Insbesondere entspricht die Begründung für die Annahme eines minder schweren Falles der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 26, 99 ff; Urteile vom 29. April 1976 - 4 StR 133/76 - bei Spiegel DAR 1977, 147 und vom 16. November 1978 - 4 StR 343/78).
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