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   BGH, 12.10.1976 - 1 StR 77/76   

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BGH, 12.10.1976 - 1 StR 77/76 (https://dejure.org/1976,767)
BGH, Entscheidung vom 12.10.1976 - 1 StR 77/76 (https://dejure.org/1976,767)
BGH, Entscheidung vom 12. Oktober 1976 - 1 StR 77/76 (https://dejure.org/1976,767)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen fortgesetzter irreführender Werbung - Anforderungen an die Rüge der Verletzung sachlichen Rechts - Beginn der Verfolgungsverjährung gesondert für jedes Druckwerk mit dem ersten Verbreitungsakt

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    § 15 BayPressG (LPG Bayern)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 27, 18
  • NJW 1977, 305
  • MDR 1977, 157
  • afp 1977, 229
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 17.07.1974 - 3 StR 239/73

    Strafbarkeit wegen des Verbreitens unzüchtiger Schriften - Voraussetzungen für

    Auszug aus BGH, 12.10.1976 - 1 StR 77/76
    Auch wenn mehrere Presseinhaltsdelikte Teilakte einer fortgesetzten Handlung bilden, beginnt die Verfolgungsverjährung gesondert für jedes Druckwerk mit dem ersten Verbreitungsakt (Fortbildung von BGHSt 25, 347).

    Die erste Frage hat der Bundesgerichtshof bereits dahin entschieden, daß bei sukzessiver Verbreitung eines Druckwerks die Strafverfolgungsverjährung mit dem ersten Verbreitungsakt beginnt (BGHSt 25, 347).

  • BGH, 15.11.1963 - 4 StR 399/63
    Auszug aus BGH, 12.10.1976 - 1 StR 77/76
    Wecken nämlich Straftaten anderer im Täter die Meinung, entsprechende eigene Taten seien nicht schwerwiegend, so ist dies in aller Regel nicht schuldmindernd; eine solche Wirkung käme allenfalls in Betracht, wenn der Täter trotz gehöriger Gewissensanspannung bei der Tat aus besonderen Gründen nur schwer in der Lage gewesen sein sollte zu erkennen, daß sein Handeln dem Gesetz widerspricht (BGH, Urteil vom 15. November 1963 - 4 StR 399/63).
  • BayObLG, 09.08.1962 - RReg. 4 St 207/62

    Überlassen und Zugänglichmachen jugendgefährdender Schriften

    Auszug aus BGH, 12.10.1976 - 1 StR 77/76
    Diese Auffassung vertritt das Bayer. Oberste Landesgericht ohne weitere Begründung in zwei veröffentlichten Entscheidungen, in denen diese Meinung nicht zu den tragenden Gründen gehört (BayObLGSt 1962, 171, 177; 1974, 175, 177).
  • BayObLG, 19.12.1974 - RReg. 4 St 83/4

    Presserechtliche Verjährungsvorschriften

    Auszug aus BGH, 12.10.1976 - 1 StR 77/76
    Diese Auffassung vertritt das Bayer. Oberste Landesgericht ohne weitere Begründung in zwei veröffentlichten Entscheidungen, in denen diese Meinung nicht zu den tragenden Gründen gehört (BayObLGSt 1962, 171, 177; 1974, 175, 177).
  • BGH, 07.12.1960 - 4 StR 409/60
    Auszug aus BGH, 12.10.1976 - 1 StR 77/76
    Die richterliche Zuleitung der Akten an die Staatsanwaltschaft zur Stellungnahme (Bl. 1104 R d.A.) vom 19. November 1974 hat entgegen der Ansicht der Revision die Verjährung unterbrochen (§ 68 StGB aF, Art. 309 Abs. 2 EGStGB); es handelte sich dabei nicht um eine Scheinmaßnahme, die ohne sachlichen Gehalt ausschließlich der Verjährungsunterbrechung gedient und damit einen Mißbrauch der durch § 68 StGB aF eröffneten Möglichkeiten bedeutet hätte (BGHSt 15, 234, 238).
  • BGH, 02.07.1969 - 4 StR 175/69

    Müttergenesungswerk - Fortgesetzte Handlung, Gesamtvorsatz (Hinweis: die

    Auszug aus BGH, 12.10.1976 - 1 StR 77/76
    Selbst wenn man dem Tatrichter nicht darin folgen wollte, daß sich der Gesamtvorsatz von vornherein auf das gesamte jeweilige Warenangebot des Angeklagten erstrecken konnte, so konnte der Angeklagte doch seinen Gesamtvorsatz vor Ablauf der einzelnen Werbeaktion auf zusätzliche Handlungen ausdehnen und diese damit in die fortgesetzte Tat einbeziehen (BGHSt 23, 33).
  • BGH, 18.12.1974 - 3 StR 105/74

    Verurteilung wegen Beziehens und Vorrätighaltens zweier unzüchtiger Schriften -

    Auszug aus BGH, 12.10.1976 - 1 StR 77/76
    Dies entspricht den Besonderheiten des Pressewesens, die eine alsbaldige Klärung erfordern, ob eine bestimmte Verbreitungshandlung strafrechtliche Folgen gegen die Person des Verbreiters nach sich zieht oder nicht (BGHSt 26, 40, 43), und zwar für den hier ausdrücklich geregelten Fall unabhängig davon, ob das verbreitete Druckwerk für sich allein einen Straftatbestand erfüllt oder ob es nur einen Teilakt einer fortgesetzten Handlung bildet.
  • BGH, 04.02.1976 - 3 StR 516/75

    Nichtverfolgung eines Teilaktes einer fortgesetzten Handlung wegen mangelndem

    Auszug aus BGH, 12.10.1976 - 1 StR 77/76
    Nach allgemeinen Grundsätzen beginnt bei einer fortgesetzten Handlung die Verjährung erst mit dem Ende des letzten Handlungsteils (BGHSt 1, 84, 91; ständige Rechtsprechung, zuletzt BGH, Beschluß vom 4. Februar 1976 - 3 StR 516/75); wendete man diesen Grundsatz auf das fortgesetzte Pressedelikt an, so ergäbe sich im Zusammenhang mit der Sonderregelung über den Verjährungsbeginn, daß die Verjährung der fortgesetzten Pressestraftat an dem Tag begänne, an dem erstmals diejenige Druckschrift verbreitet wurde, mit deren Verbreitung der Täter zuletzt begonnen hat.
  • BVerfG, 04.06.1957 - 2 BvL 17/56

    Pressedelikte

    Auszug aus BGH, 12.10.1976 - 1 StR 77/76
    Nachdem die Landesgesetzgeber in den jeweiligen Pressegesetzen der Länder ohne Überschreitung ihrer Zuständigkeit die allgemeinen strafrechtlichen Grundsätze der Verjährung für den Bereich des Presserechts abgeändert und eine eigene presserechtliche Verjährungsregelung getroffen haben (BVerfGE 7, 29, 39 ff), ist grundsätzlich für alle im Gesetz nicht ausdrücklich geregelten Fragen der presserechtlichen Verjährung auf die entsprechenden Grundsätze der Landespressegesetze zurückzugreifen.
  • OLG Stuttgart, 10.01.1974 - 1 Ss 715/73
    Auszug aus BGH, 12.10.1976 - 1 StR 77/76
    Der Senat kommt nach allem zu dem Ergebnis, daß mehrere Presseinhaltsdelikte zu einer fortgesetzten Tat verbunden werden können, daß aber auch in diesem Fall die Verfolgungsverjährung für jedes Druckwerk gesondert mit dem ersten Verbreitungsakt beginnt (im Ergebnis ebenso OLG Stuttgart, NJW 1974, 1149; vgl. auch Löffler, Presserecht 2. Aufl. Bd. II § 24 LPG Rdn. 45).
  • BGH, 04.04.1951 - 1 StR 77/50

    Annahme des Tatbestands der Nötigung bei einem Befehlsverhältnis zwischen Täter

  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Dieser Weg ist vom Bundesgerichtshof selbst schon in Einzelfällen zur Vermeidung zusätzlicher Wertungswidersprüche zu gesetzlichen Regelungen eingeschlagen worden (vgl. BGHSt 17, 157 zum Strafantrag; BGHSt 27, 18, 21 zur presserechtlichen Verjährung; BGHSt 26, 4, 8 zur Gewerbsmäßigkeit; BGHSt 35, 36 zur steuerlichen Selbstanzeige); er ist erst jüngst vom 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (wistra 1994, 57, 60) für die Verjährung der fortgesetzten Handlung befürwortet (vgl. auch Geppert Jura 1993, 649, 651, 654; Foth in Festschrift für Nirk 1992 S. 293, 295 ff.; Rüping GA 1985, 437, 446 ff.; Stree in Festschrift für Friedrich-Wilhelm Krause, 1990, S. 393, 398 ff.), aber auch für die Bandenmäßigkeit der Tatbegehung, für die Fragen der Rechtskrafterstreckung, für die nachträgliche Gesamtstrafenbildung und für die Anwendung des § 66 Abs. 1 StGB erwogen worden.
  • BGH, 01.02.1989 - 3 StR 450/88

    Umfang des Gesamtvorsatzes; Prozessualer Tatbegriff bei falschen Angaben

    Sie kann etwa zur Folge haben, daß er wegen Taten, die als Einzelakte einer fortgesetzten Tat gewertet werden, noch bestraft wird, obwohl sie als selbständige Handlungen wegen Verjährung nicht mehr verfolgbar wären; denn bei einer fortgesetzten Handlung beginnt die Verjährung für die ganze Tat erst mit der Beendigung des letzten Teilakts (BGHSt 1, 84, 91f.; 27, 18, 19; 33, 122, 125).

    So hat er bei der Beantwortung der Frage nach der Verjährung eines fortgesetzten Presseinhaltsdelikts angenommen, daß die kurze presserechtliche Verjährung für jeden Teilakt der Gesamttat gesondert laufe (BGHSt 27, 18, 20ff. ) .

  • BGH, 23.11.1993 - 5 StR 595/93

    Beginn der Verjährung bei einer fortgesetzten Handlung - Verjährungsbeginn für

    Auch in anderen Bereichen, namentlich auch bei Verfahrensvoraussetzungen, stellt die Rechtsprechung nicht auf das Gesamtgeschehen der fortgesetzten Handlung ab, sondern - wie es der Senat nunmehr auch für die Bestimmung der für den Verjährungsbeginn maßgeblichen Beendigung als richtig erachtet - getrennt auf jeden einzelnen Teilakt (vgl. die Nachweise bei Fischer a.a.O. S. 421), sogar im Bereich der Verjährung für den Sonderfall der Pressedelikte (BGHSt 27, 18).
  • BGH, 26.06.1985 - 3 StR 129/85

    Verjährung bei Presseinhaltsdelikten

    Sie gilt aber auch für das dem Verbreiten vorausgegangene strafbare Vorrätighalten der Druckwerke (vgl. BGHSt 8, 245, 246; 27, 18; BGH bei Holtz MDR 1977, 809; BGH MDR 1981, 1032; BGH, Beschl. vom 19. Mai 1980 - 3 StR 193/80 (S).

    Das Rechtsinstitut der Presseverjährung wird im wesentlichen damit gerechtfertigt, daß es im Hinblick auf das hohe Rechtsgut der Meinungs- und Pressefreiheit geboten erscheint, die strafrechtliche Relevanz des Inhalts von Druckwerken wegen der typischerweise sich über einen längeren Zeitraum erstreckenden Verbreitung alsbald zu klären und daß dies den Strafverfolgungsbehörden schon mit der ersten Verbreitung möglich wird (vgl. BGHSt 25, 347, 354; 26, 40, 43,; 27, 18, 21; 28, 53, 56).

  • BGH, 14.07.1980 - KRB 6/79

    Zulässigkeit von Druck- und Lockmitteln

    Bei den Einzelakten, die mittels eines Druckwerks begangen wurden, beträgt die Verjährungsfrist 6 Monate und beginnt mit jeder Veröffentlichung gesondert zu laufen (§ 22 Abs. 1 BlnPresseG, BGHSt 2, 300, 308; 27, 18, 20, 21; 28, 53, 56).

    Bei Pressedelikten und Presseinhaltsdelikten wird eine bestimmte Form der fortgesetzten Tat in verjährungsrechtlicher Hinsicht in ihre Teilakte aufgespalten, mit der Folge, daß jedes Druckerzeugnis oder jeder selbständige Teil davon für die Verjährung sein eigenes rechtliches Schicksal hat (BGHSt 27, 18, 20, 21).

  • BGH, 11.04.1978 - KRB 1/77

    Verfolgungsverjährung bei Kartellordnungswidrigkeit, begangen durch Verbreitung

    Die Gründe für diese Vorschriften (vgl. dazu BVerfGE 7, 29, 38/39; BGHSt 26, 40, 43; 27, 18, 21; Löffler a.a.O. LPG § 24 Rdn. 15 bis 17), insbesondere die Erwägung, daß Presseinhaltsdelikte mit der Verbreitung des Druckwerks offen zutage treten und infolgedessen alsbald verfolgt werden können und das Argument, daß die ungestörte Ausübung der Pressefreiheit die alsbaldige Klärung erfordere, ob die nicht selten über einen langen Zeitraum sich hinziehende Verbreitung eines Druckwerks strafrechtliche Folgen nach sich ziehe, gelten uneingeschränkt auch in Fällen, in denen Druckwerke verbreitet werden, deren geistig wirksamer Inhalt die Verbreitung zu einer rechtswidrigen Handlung macht, die den Tatbestand eines Gesetzes verwirklicht, das die Ahndung mit einer Geldbuße vorsieht.
  • BGH, 02.09.1981 - 3 StR 142/81

    Pressestraftat - Verjährung - Beihilfe

    4 St 207/62">BayObLGSt 1962, 171, 176/177 = JR 1963, 192; vgl. auch BGHSt 25, 347, 355 [BGH 17.07.1974 - 3 StR 239/73]; 27, 18, 21).
  • BGH, 03.11.1980 - 3 StR 379/80

    Eintreten der Verjährung nach der sechsmonatigen presserechtlichen Verjährung -

    Es gilt die kurze presserechtliche Verjährung (BGH, Urteil vom 25. Mai 1977 - 3 StR 89/77 (S) - mitgeteilt bei Holtz MDR 77, 809), die bereits mit dem ersten Verbreitungsakt und nicht erst mit dem letzten zu laufen beginnt (BGHSt 25, 347 [BGH 17.07.1974 - 3 StR 239/73]; 27, 18).
  • BGH, 11.07.1978 - 1 StR 178/78

    Erkennbarkeit der Beauftragung eines Sachverständigen als Prozesshandlung für

    Diese Verjährungsfrist beginnt für jedes Druckwerk mit dem ersten Verbreitungsakt (§ 15 Abs. 2 BayPresseG; BGHSt 25, 347; 27, 18, 19).
  • BGH, 19.05.1980 - 3 StR 193/80

    Verfolgungsverjährung bei Presseinhaltsdelikten - Anforderungen an die

    Nach der Rechtsprechung (BGHSt 25, 347 [BGH 17.07.1974 - 3 StR 239/73]; 27, 18) beginnt aber die Verjährung von Presseinhaltsdelikten nicht erst mit dem letzten, sondern schon mit dem ersten Verbreitungsakt.
  • BGH, 18.10.1977 - 1 StR 472/77

    Entscheidung für die im ersten Rechtszug verhängte Strafe trotz geminderten

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