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   BGH, 19.07.1977 - 1 StR 29/77   

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https://dejure.org/1977,464
BGH, 19.07.1977 - 1 StR 29/77 (https://dejure.org/1977,464)
BGH, Entscheidung vom 19.07.1977 - 1 StR 29/77 (https://dejure.org/1977,464)
BGH, Entscheidung vom 19. Juli 1977 - 1 StR 29/77 (https://dejure.org/1977,464)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Bemessung des Tagessatzes eines allein verdienenden Ehegatten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB (1975) § 40 Abs. 2, § 46

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 27, 228
  • NJW 1978, 228
  • MDR 1977, 854
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.06.1977 - 5 StR 30/77

    Bemessung der Höhe eines Tagessatzes bei Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte -

    Auszug aus BGH, 19.07.1977 - 1 StR 29/77
    Es gibt keine allgemeine Regel, daß das Nettoeinkommen eines allein verdienenden Ehegatten für die Bemessung des Tagessatzes gleichmäßig auf beide Ehegatten zu verteilen ist (im Anschluß an BGH, Beschluß vom 28. Juni 1977 - 5 StR 30/77).

    Es kann dahingestellt bleiben, ob die Vorlegungsvoraussetzungen des § 121 Abs. 2 GVG zur Zeit der Vorlegung gegeben waren; zur Zeit der Entscheidung des Senats ist jedenfalls die Rechtsfrage durch den Bundesgerichtshof bereits dahin geklärt worden, daß sich für die Bemessung der Höhe eines Tagessatzes keine starren Regeln aufstellen lassen (BGH, Beschluß vom 28. Juni 1977 - 5 StR 30/77 - zum Abdruck in BGHSt bestimmt).

  • OLG Düsseldorf, 29.09.1976 - 3 Ss 1047/76

    Berechnungsgrundlage; Tagessatzhöhe; Nettoeinkommen; Festsetzung der

    Auszug aus BGH, 19.07.1977 - 1 StR 29/77
    Sie gelten aber in ihrer Allgemeinheit ebenso für die Frage, ob bei der Festsetzung der Tagessatzhöhe gegen einen allein verdienenden Angeklagten, der mit einer einkommenslosen Frau verheiratet ist, das "Ehegattensplitting" anzuwenden sei (vgl. zu dieser Frage weiter außerhalb der Kommentarliteratur OLG Düsseldorf NJW 1977, 260; Seib, NJW 1976, 2202; Frank, NJW 1976, 2329; Horn, JZ 1976, 585; Tröndle, JR 1975, 472; Meyer NJW 1976, 1110; 1977, 541; Schall, JuS 1977, 307).
  • OLG Hamm, 10.12.1975 - 4 Ss 737/75
    Auszug aus BGH, 19.07.1977 - 1 StR 29/77
    Es sieht sich an dieser Entscheidung gehindert durch die Urteile des Oberlandesgerichts Hamm vom 26. November 1975 (MDR 1976, 595) und vom 10. Dezember 1975 (NJW 1976, 722), denen sich das Oberlandesgericht Frankfurt (NJW 1976, 2220) für den Regelfall angeschlossen hat; diese Entscheidungen gehen davon aus, daß das Nettoeinkommen eines allein verdienenden Ehegatten für die Bemessung des Tagessatzes gleichmäßig auf beide Ehegatten zu verteilen sei.
  • BGH, 13.01.1977 - 1 StR 691/76

    Verurteilung wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung - Aussetzung der

    Auszug aus BGH, 19.07.1977 - 1 StR 29/77
    Das könne auch nicht Aufgabe der Revisionsgerichte sein, die bei der Bestimmung der Höhe eines Tagessatzes wie auch sonst bei der Strafzumessung nur nachzuprüfen hätten, ob die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters ausreichend festgestellt und in rechtsfehlerfreier Weise berücksichtigt seien, und die im übrigen die Wertung des Tatrichters "bis zur Grenze des Vertretbaren hinnehmen" müßten (BGH NJW 1977, 639).
  • OLG Frankfurt, 23.08.1976 - 2 Ss 440/76
    Auszug aus BGH, 19.07.1977 - 1 StR 29/77
    Es sieht sich an dieser Entscheidung gehindert durch die Urteile des Oberlandesgerichts Hamm vom 26. November 1975 (MDR 1976, 595) und vom 10. Dezember 1975 (NJW 1976, 722), denen sich das Oberlandesgericht Frankfurt (NJW 1976, 2220) für den Regelfall angeschlossen hat; diese Entscheidungen gehen davon aus, daß das Nettoeinkommen eines allein verdienenden Ehegatten für die Bemessung des Tagessatzes gleichmäßig auf beide Ehegatten zu verteilen sei.
  • BGH, 14.03.2003 - 2 StR 239/02

    Hepatitis B-Infektionen: Urteil gegen Herzchirurg rechtskräftig

    Die nach pflichtgemäßem Ermessen vorgenommene Wertung des Tatrichters bei der Bestimmung der Tagessatzhöhe ist vom Revisionsgericht bis zur Grenze des Vertretbaren hinzunehmen, wenn die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters ausreichend festgestellt und in rechtsfehlerfreier Weise berücksichtigt sind (vgl. BGHSt 27, 212, 215; 27, 228, 230, BGH NJW 1993, 408, 409).
  • OLG Dresden, 03.07.2009 - 2 Ss 163/09

    Asylbewerber; Geldstrafe

    Denn der Tatrichter hat einen weiten Beurteilungsspielraum, der es ihm gestattet, seine eigene Wertung dergestalt zur Geltung zu bringen, dass sie neben anderen abweichenden Meinungen, auch der des Revisionsgerichts, als gleich richtig zu bestehen vermag und bis zur Grenze des Vertretbaren hinzunehmen ist (BGHSt 27, 228 [230]).

    Das Revisionsgericht kann den Tatrichter jedoch nicht auf eine bestimmte Berechnungsmethode verpflichten (vgl. BGHSt 27, 212; 27, 228; OLG Frankfurt NStZ-RR 2007, 167 [168]; LK-Häger, StGB 12. Aufl. § 40 Rdnr. 21).

    Die Revisionsgerichte müssen es bei der Bemessung der Tagessatzhöhe hinnehmen, wenn selbst bei vollkommen gleichartiger tatsächlicher Beurteilungsgrundlage das rechtlich einwandfrei ausgeübte Ermessen des Tatrichters zu unterschiedlichen Bewertungen führt (BGHSt 27, 228 [230]).

    Eine Divergenzvorlage ist deshalb regelmäßig unzulässig, weil es sich bei der Einzelfallanwendung der Vorschriften des § 40 Abs. 2 StGB typischerweise nicht um eine Rechtsfrage handelt (BGHSt 27, 212; 27, 228; LK-Häger, § 40 Rdnr. 22 m.w.N.).

  • KG, 07.03.2014 - 122 Ss 14/14

    Geldstrafe: Bemessung der Tagessatzhöhe bei Vorliegen einer Bedarfsgemeinschaft

    Das Revisionsgericht hat jedoch zu prüfen, ob die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ausreichend festgestellt und rechtsfehlerfrei berücksichtigt worden sind (vgl. BGHSt 27, 228 [230]; Senat a.a.O.).
  • OLG Braunschweig, 06.01.2016 - 1 Ss 67/15

    Angemessene Berücksichtigung der tatsächlichen Unterhaltsleistung eines

    Das Revisionsgericht hat jedoch zu prüfen, ob die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ausreichend festgestellt und rechtsfehlerfrei berücksichtigt worden sind ( vgl. BGHSt 27, 228 ).
  • BGH, 21.03.2000 - 4 StR 287/99

    Zulässigkeit der Vorlage; Entscheidungserheblichkeit; Fahrlässige Nichtzahlung

    Dies kann ferner - über den Fall hinaus, daß der Bundesgerichtshof die Rechtsfrage bereits eindeutig (BGHSt 13, 129, 133; 34, 90, 92; 94, 97) entschieden hat (BGHSt 16, 7, 9; 27, 228, 230 f.; 34, 79, 80; 43, 241, 244 f.; 277, 282; BGH LM Nr. 11 zu § 121 GVG; NJW 1977, 964) - allein schon die Folge eines vollzogenen Wandels der höchstrichterlichen Rechtsprechung sein; so ist die "neuere Rechtsprechung zur Auslegung strafrechtlicher Normen" geeignet, ältere Entscheidungen zu den Subsidiaritätsklauseln in verschiedenen Strafvorschriften als überholt erscheinen zu lassen (BGHSt 43, 237, 239; vgl. bereits RGZ 102, 276, 278; Schäfer/Harms aaO § 121 GVG Rdn. 46, 47, 60).
  • OLG Braunschweig, 26.06.2015 - 1 Ss 30/15

    Festsetzung der Tagessatzhöhe bei Bezug von Leistungen nach dem SGB II

    Zwar obliegt die Bemessung der konkreten Tagessatzhöhe (§ 40 Abs. 2 S. 1 StGB) als Akt der Strafzumessung grundsätzlich der Entscheidung des Tatrichters, die das Revisionsgericht bis zur Grenze des Vertretbaren hinzunehmen hat (BGHSt 27, 212, 215; BGHSt 27, 228, 230).
  • OLG Naumburg, 20.12.1995 - 2 Ss 366/95

    Beschwerde gegen die Festsetzung von Tagessatzhöhe und Maßregelanordnung;

    In welcher Weise und in welchem Umfang dies geschieht, unterliegt jedoch nicht starren Regeln, sondern steht im Ermessen des Tatrichters (BGHSt 27, 212, 215; 27, 228, 230 f.).
  • BGH, 08.09.1992 - 1 StR 118/92

    Bemessung des Tagessatzes bei Einkünften aus auf Dritte übertragenen

    Insgesamt bleibt dem Tatrichter bei der Bemessung der Tagessatzhöhe ein weiter Beurteilungsspielraum (vgl. BGHSt 27, 212, 215 [BGH 28.06.1977 - 5 StR 30/77]; 27, 228, 230).
  • OLG Naumburg, 10.05.2012 - 1 Ss 8/12

    Geldstrafe: Absenkung der Tagessatzhöhe bei Asylbewerbern bzw. geduldeten

    Der Tatrichter hat einen weiten Beurteilungsspielraum, der es ihm gestattet, seine eigene Wertung dergestalt zur Geltung zu bringen, dass sie neben anderen abweichenden Meinungen, auch der des Revisionsgerichts als gleich richtig zu bestehen vermag und bis zur Grenze des Vertretbaren hinzunehmen ist (BGHSt 27, 228, 230; OLG Dresden, Urteil vom 03. Juli 2009, 2 Ss 163/09).
  • LG Augsburg, 08.04.2019 - 1 Qs 57/19

    Tagessatzhöhe, Asylbewerber, Geldleistung, Bezüge, Aufnahmeeinrichtung,

    Der Tatrichter hat dabei einen weiten Beurteilungsspielraum, OLG Oldenburg v. 3.7.2009 - 2 Ss 163/09 -, juris, der bis zur Grenze des Vertretbaren hinzunehmen ist, BGHSt 27, 228, 230. Allerdings empfiehlt es sich, die Begründung der Tagessatzhöhe auch nachvollziehbar in den Gründen des Beschlusses darzulegen.
  • OLG Düsseldorf, 24.05.1984 - 1 Vs 1/84

    Geldstrafe; Tagessatzhöhe; Hausfrau; Einkommenslos

  • KG, 10.03.2014 - 121 Ss 23/14

    Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

  • KG, 08.12.2009 - 1 Ss 467/09
  • KG, 27.02.2002 - 5 Ws (B) 106/02

    Rechtmäßigkeit i.R.d. Erteilung einer Geldbuße wegen vorsätzlicher

  • BGH, 22.07.1981 - 3 StR 257/81

    Anforderungen an Strafzumessungserwägungen des Urteils hinsichtlich eines minder

  • BGH, 03.04.1980 - 4 StR 115/80

    Minder schwerer Fall des schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher

  • KG, 09.03.1998 - 5 Ws (B) 119/98

    Zweckentfremdeter Nutzung von Wohnraum

  • KG, 30.05.1997 - 5 Ws (B) 325/97

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur

  • BGH, 11.10.1979 - 4 StR 425/79

    Strafzumessung bei einer Geldstrafe - Aufhebung eines Urteils über Geldstrafe

  • KG, 16.08.1999 - 1 Ss 202/99
  • BGH, 26.08.1977 - 3 StR 97/77

    Berechnung der Höhe von Tagessätzen bei verheiratetem Angeklagten -

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