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   BGH, 18.03.1976 - 4 StR 77/76   

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https://dejure.org/1976,1348
BGH, 18.03.1976 - 4 StR 77/76 (https://dejure.org/1976,1348)
BGH, Entscheidung vom 18.03.1976 - 4 StR 77/76 (https://dejure.org/1976,1348)
BGH, Entscheidung vom 18. März 1976 - 4 StR 77/76 (https://dejure.org/1976,1348)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen Meineids - Strafmilderungsgrund, wenn bei der Eidesabnahme noch kein Verdacht der Beteiligung oder der Begünstigung bestand

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen Anstiftung zur falschen uneidlichen Aussage in Tateinheit mit Anstiftung zum versuchten Betrug - Verurteilung wegen fortgesetzter Vornahme sexueller Handlungen - Rüge der fehlerhaften Besetzung eines Gerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 27, 74
  • NJW 1976, 1461
  • MDR 1976, 591
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.12.1971 - 3 StR 341/71

    Nichtberücksichtigung einer zu Gunsten des Angeklagten zu beachtenden Tatsache

    Auszug aus BGH, 18.03.1976 - 4 StR 77/76
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt ein Strafmilderungsgrund auch dann vor, wenn der des Meineids schuldige Täter auf seine Zeugenaussage vereidigt wurde, weil bei der Eidesabnahme noch kein Verdacht der Beteiligung oder der Begünstigung bestand, dieser Verdacht aber später auftaucht (vgl. u.a. BGHSt 23, 30; BGH, Beschluß vom 22. Dezember 1971 - 3 StR 341/71 -).
  • BGH, 02.07.1969 - 2 StR 198/69

    Voraussetzung für die Anwendung von Strafmilderungsgründen - Fehler bei der

    Auszug aus BGH, 18.03.1976 - 4 StR 77/76
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt ein Strafmilderungsgrund auch dann vor, wenn der des Meineids schuldige Täter auf seine Zeugenaussage vereidigt wurde, weil bei der Eidesabnahme noch kein Verdacht der Beteiligung oder der Begünstigung bestand, dieser Verdacht aber später auftaucht (vgl. u.a. BGHSt 23, 30; BGH, Beschluß vom 22. Dezember 1971 - 3 StR 341/71 -).
  • BGH, 16.04.1969 - 4 StR 25/69

    Verlesung von Niederschriften über frühere Vernehmungen eines Mitangeklagten -

    Auszug aus BGH, 18.03.1976 - 4 StR 77/76
    Eine derartige Beistandsleistung erfüllt bereits den Tatbestand der vollendeten Begünstigung (vgl. Urteil des Senats vom 16. April 1969 - 4 StR 25/69 - bei Dallinger MDR 1969, 723, 724 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 16.05.1984 - 2 StR 525/83

    Rückbeziehung einer Gewinnbeteiligung und Verlustbeteiligung

    Der Senat gibt jedoch für den Fall, daß die neue Verhandlung insoweit zu denselben Feststellungen führt, folgenden Hinweis: hat der Beschwerdeführer über den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses unrichtige Angaben gemacht, so wird strafmildernd auch zu berücksichtigen sein, daß der Beschwerdeführer auf seine Aussage nicht hätte vereidigt werden dürfen, weil er dann im Sinne des § 60 Nr. 2 StPO der Tatbeteiligung verdächtig war (BGHSt 8, 186, 189 ff [BGH 04.10.1955 - 5 StR 284/55]; 23, 30 [BGH 02.07.1969 - 2 StR 686/68]; 27, 74 [BGH 18.03.1976 - 4 StR 77/76]; BGH NStZ 1981, 268).
  • OLG Stuttgart, 19.12.1977 - 3 Ss (3) 606/77

    Verurteilung wegen Meineids; Tätigung einer Falschaussage zugunsten eines

    Entsprechendes würde für den Fall zu gelten haben, daß sich eine tatmehrheitlich vorangegangene Meineidsverabredung nach §§ 154, 30 Abs. 2 StGB nicht ausschliessen läßt (vgl. BGH NJW 1976, 1461).

    Auch kommt es dabei für eine Strafmilderung nach § 154 Abs. 2 StGB nicht entscheidend darauf an, ob der Kammervorsitzende bei der Vereidigung einen Verdacht i.S. von § 60 Nr. 2 StPO tatsächlich hegte; entscheidend ist vielmehr allein, daß die Vereidigung dem Zweck des Vereidigungsverbots objektiv widersprach (BGHSt 23, 30/2, BGH NJW 1976, 1461/2); denn dieses will drohenden Meineid verhindern; eine vorangegangene Tatbeteiligung oder Begünstigung durch den Zeugen aber bringt typischerweise die Gefahr einer unwahren Aussage mit sich (BGHSt 23, 30/2, OLG Hamm MDR 1977, 1034 [OLG Hamm 26.05.1977 - 2 Ss 169/77] ).

  • BGH, 11.05.1988 - 3 StR 566/87

    Befangenheitsbesorgnis bei Kontakten des Richters mit Verteidiger des

    Dann aber stand einer Vereidigung der Zeugen § 60 Nr. 2 StPO entgegen (vgl. BGHSt 27, 74 [BGH 18.03.1976 - 4 StR 77/76]; BGH bei Holtz MDR 1979, 108 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79]; BGH StV 1981, 269).
  • OLG Düsseldorf, 14.08.1995 - 5 Ss 111/95
    Selbst wenn man hier das Vereidigungsverbot aus § 452 Abs. 1 Satz 2 ZPO für anwendbar hielte, stünde dies der Tatbestandsmäßigkeit der Meineide nicht entgegen, weil Verstöße gegen solche Verbote für den Tatbestand des § 154 StGB ohne Bedeutung sind und grundsätzlich nur im Rahmen der Strafzumessung zu berücksichtigen sind (vgl. BGHSt 23, 30; 27, 74; Dreher/Tröndle, StGB , 47. Aufl § 154 Rdnr. 27 m.w.N.).

    Die Strafmilderung in den von der Rechtsprechung anerkannten Fällen (z.B. bei Verstößen gegen § 6 Nr. 2 StPO ) hat ihren Grund insbesondere in der typischen Zwangslage, in der sich ein Zeuge befindet, der zugunsten der Rechtspflege zu einer Aussage gezwungen wird und dann entweder eine falsche Aussage beschwören oder aber sich in irgendeiner Form offenbaren und damit andere Nachteile auf sich nehmen muß (vgl. BGHSt 23, 30; 27, 74).

  • BGH, 06.02.1980 - 2 StR 11/80

    Auswirkungen eines Vereidigungsverbotes beim Meineid im Rahmen der Beurteilung

    Die in dieser Zusage liegende Beistandsleistung erfüllt bereits den Tatbestand der vollendeten Strafvereitelung (vgl. BGHSt 27, 74 [BGH 18.03.1976 - 4 StR 77/76]; BGH bei Dallinger MDR 1969, 724).

    Entscheidend ist nicht, ob dem vernehmenden Richter ein Verfahrensfehler zur Last fällt, sondern die Erwägung, daß die Vereidigung des teilnahmeverdächtigen Zeugen - auch ohne Verfahrensfehler - dem mit dem Vereidigungsverbot des § 60 Nr. 2 StPO verfolgten Zweck objektiv widerspricht (BGHSt 23, 30, 32; 27, 74, 75) [BGH 18.03.1976 - 4 StR 77/76].

  • BGH, 13.02.1991 - 3 StR 342/90

    Aufdecken der Strafbarkeit der Falschaussage bei wahrheitsgemäßen Angaben in der

    In der neuen Hauptverhandlung wird das Landgericht zu beachten haben, daß die Milderungsgründe des (objektiven) Verfahrensverstoßes gegen § 60 Nr. 2 StPO (vgl. dazu BGHSt 8, 186, 189 ff.; 23, 30, 31; 27, 74 [BGH 18.03.1976 - 4 StR 77/76]; BGH NStZ 1981, 268; BGH StV 1982, 521; 1986, 341) und des sogenannten Aussagenotstandes nach § 157 Abs. 1 StGB nicht gleichzusetzen sind (BGH, Urteil vom 17. Mai 1960 - 1 StR 96/60; davon geht der Bundesgerichtshof ersichtlich auch im Urteil vom 1. Juli 1980 - 1 StR 250/80 - und im Beschluß vom 17. Dezember 1985 - 4 StR 583/85 - aus; vgl. ferner BGH StV 1987, 195, 196).
  • BGH, 17.01.1979 - 3 StR 402/78

    Aufhebung eines Strafausspruchs wegen Meineids im Revisionsverfahren -

    Der Milderungsgrund gilt aber nicht für den Anstifter (BGHSt 27, 74 [BGH 18.03.1976 - 4 StR 77/76]) und auch nicht für den Gehilfen, weil er dem Eideszwang nicht ausgesetzt ist.
  • BGH, 19.11.1985 - 1 StR 496/85

    Beweisantrag eines Verteidigers nach Beginn der Urteilsverkündung - Verwehrung

    Der Senat kann unentschieden lassen, ob Ko. der versuchten Strafvereitelung verdächtig war, denn es besteht kein Anlaß - auch nicht aus den von der Revision genannten Gründen -, von der Rechtsprechung abzuweichen, wonach eine auf diese Weise begründete Strafmilderung dem Anstifter nicht zugute kommt, weil er sich nicht in der typischen Zwangslage des Zeugen befindet (BGHSt 27, 74 [BGH 18.03.1976 - 4 StR 77/76]).
  • BGH, 18.05.1993 - 1 StR 251/93

    Verstoß gegen das Vereidigungsverbot durch die Vereidigung eines der Tat

    Dies gilt auch dann, wenn dem vereidigenden Richter die Verdachtsmomente, die eine Tatbeteiligung des Zeugen als möglich erscheinen lassen, im Zeitpunkt der Entscheidung über die Vereidigung nicht bekannt waren (BGHSt 23, 30 und 27, 74, 75).
  • BGH, 26.04.1979 - 4 StR 165/79

    Revision wegen Verfahrensfehler und Verletzung sachlichen Rechts - Rüge von

    Fehler bei der Beeidigung können aber strafmildernd berücksichtigt werden (BGHSt 23, 30; 27, 74 [BGH 18.03.1976 - 4 StR 77/76]/75; vgl. auch BGH, Urteil vom 17. Januar 1979 - 3 StR 402/78 -).
  • BGH, 05.05.1981 - 1 StR 141/81

    Aufhebung des Strafausspruchs - Unzulässige Vereidigung als unabhängiger

  • BGH, 12.07.1979 - 4 StR 262/79

    Falschaussage mit dem nicht alleinigen Zweck der Abwendung der Gefahr einer

  • BGH, 28.06.1978 - 3 StR 219/78

    Aufhebung des Strafausspruchs wegen Übersehens eines Strafmilderungsgrundes durch

  • BGH, 04.04.1978 - 5 StR 74/78

    Vereidigung des Angeklagten ohne Hinweis auf das Auskunftsverweigerungsrechts -

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