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   BGH, 05.01.1977 - 3 StR 433/76 (L)   

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BGH, 05.01.1977 - 3 StR 433/76 (L) (https://dejure.org/1977,255)
BGH, Entscheidung vom 05.01.1977 - 3 StR 433/76 (L) (https://dejure.org/1977,255)
BGH, Entscheidung vom 05. Januar 1977 - 3 StR 433/76 (L) (https://dejure.org/1977,255)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung der engen Grenzen zur Erhebung einer Beschwerde gegen oberlandesgerichtliche Beschlüsse - Anfechtungsmöglichkeiten in entsprechender Anwendung des § 304 Abs. 4 Strafprozessordnung (StPO) - Anfechtung eines Ablehnungsbeschlusses mit der sofortigen Beschwerde - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 28 Abs. 2 § 304 Abs. 4, StPO § 338 Nr. 3
    Verwerfung eines Antrages auf Ablehnung eines Richters durch ein erstinstanziell entscheidendes OLG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 27, 96
  • NJW 1977, 1829
  • MDR 1977, 329
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 13.02.1973 - 1 StR 541/72

    Besorgnis an der Unparteilichkeit des erkennenden Gerichts - Selbstablehnung

    Auszug aus BGH, 05.01.1977 - 3 StR 433/76
    Die Entscheidung des Revisionsgerichts folgt nicht den Regeln des Revisionsverfahrens; sie richtet sich vielmehr nach den für die Beschwerde geltenden Grundsätzen (BGHSt 21, 334 [340]; 25, 122 [126]).

    Eine solche Einschränkung erschien um so eher vertretbar, als auch in den aus der Sicht des Angeklagten durchaus vergleichbaren Fällen der Entscheidung über die Selbstablehnung eines Richters (§ 30 StPO) eine Nachprüfung im Revisionsverfahren grundsätzlich ausgeschlossen ist (BGHSt 25, 122 [127] mit weiteren Nachweisen).

  • BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66

    Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche

    Auszug aus BGH, 05.01.1977 - 3 StR 433/76
    Die Entscheidung des Revisionsgerichts folgt nicht den Regeln des Revisionsverfahrens; sie richtet sich vielmehr nach den für die Beschwerde geltenden Grundsätzen (BGHSt 21, 334 [340]; 25, 122 [126]).
  • RG, 08.10.1897 - 2393/97

    Ist der Richter befugt, ein gegen ihn selbst gerichtetes Ablehnungsgesuch als

    Auszug aus BGH, 05.01.1977 - 3 StR 433/76
    Die Sache selbst bleibt die gleiche (vgl. RGSt 30, 273 [277] Dünnebier in Löwe/Rosenberg, 23. Aufl., Rdn. 32 zu § 28 StPO).
  • BGH, 09.12.1975 - StB 28/75

    Einstellung eines Ermittlungsverfahrens wegen Verdachts geheimdienstlicher

    Auszug aus BGH, 05.01.1977 - 3 StR 433/76
    Auch hier ist für eine isolierte Beschwerde kein Raum (BGHSt 26, 250 [254]).
  • BGH, 21.02.1968 - 2 StR 360/67

    Vorlage an das Bundesverfassungsgericht wegen der Frage der Zulässigkeit einer

    Auszug aus BGH, 05.01.1977 - 3 StR 433/76
    Ob unbeschadet dieser Rechtslage in den angesprochenen Fällen im Revisionsverfahren eine Nachprüfung unter dem Gesichtspunkt des Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG begehrt werden kann (BGHSt 22, 94 [100]; Kleinknecht, StPO 33. Aufl. Rdn. 10 zu § 30 und Rdn. 8 zu § 338), bedarf hier keiner Entscheidung.
  • BGH, 05.03.1969 - 4 StR 610/68

    Keine Hinweispflicht des Gerichts gegenüber einem Angeklagten auf die Möglichkeit

    Auszug aus BGH, 05.01.1977 - 3 StR 433/76
    Das Gericht war danach auch nicht verpflichtet, vor der Entscheidung darzutun, welche Folgerungen es im einzelnen aus dem hier in Betracht kommenden Sachverhalt ziehen will (BGHSt 22, 336 [339/340]).
  • BGH, 10.03.2021 - StB 32/20

    BGH trifft erste Entscheidung zum Urteil im sog. NSU-Verfahren

    In diesem Fall ist der Bundesgerichtshof kraft ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung aufgrund seiner Zuständigkeit für die Revisionsentscheidung ebenso zur Entscheidung über die damit eng und unmittelbar zusammenhängende Kosten- und Auslagenfolge berufen; eine originäre Kompetenz als Beschwerdegericht hat er dagegen nicht (s. BGH, Beschlüsse vom 9. Dezember 1975 - StB 28/75, BGHSt 26, 250, 252 ff.; vom 5. Januar 1977 - 3 StR 433/76, BGHSt 27, 96, 97).
  • BGH, 23.05.1984 - 3 StR 102/84

    Prügel durch Jugendstaatsanwalt - § 336 StGB aF (§ 339 StGB nF), § 340 StGB

    Die geltend gemachten Ablehnungsgründe hat das Revisionsgericht nach den Grundsätzen des Beschwerdeverfahrens, mithin in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht, selbst zu überprüfen (vgl. BGHSt 18, 200, 203 f.; 21, 334, 338; 23, 265, 267 f.; 27, 96, 98; BGH, Urteile vom 20. Januar 1977 - 3 StR 446/76 (S) und vom 5. Oktober 1983 - 2 StR 835/82).
  • BGH, 07.11.1991 - 4 StR 252/91

    Beschränkung des Rechts auf Verteidigung durch Einschränkung des

    Das Gericht war auch nicht verpflichtet, vor der Entscheidung darzutun, welche Folgerungen es im einzelnen aus dem in Betracht kommenden Sachverhalt ziehen wolle (BGH NJW 1977, 1829, 1830).
  • BGH, 07.02.2023 - 3 StR 483/21

    Antrag auf Aussetzung des Revisionsverfahrens (ausreichende Verteidigung);

    § 304 Abs. 4 Satz 2 StPO bezieht sich nur auf die isolierte Anfechtung von Kostenentscheidungen in erstinstanzlichen Urteilen der Oberlandesgerichte; lediglich eine solche ist nicht statthaft (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Oktober 2021 - 3 StR 54/21, NStZ-RR 2022, 128; vom 10. März 2021 - StB 32/20, juris Rn. 4; vom 5. November 1999 - StB 1/99, BGHR StPO § 467 Abs. 3 Verfahrenshindernis 3; vom 5. Januar 1977 - 3 StR 433/76, BGHSt 27, 96, 97; vom 9. Dezember 1975 - StB 28/75, BGHSt 26, 250, 252 ff.).
  • BGH, 05.11.1999 - 3 StE 7/94

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen Beschlüsse des OLG; Sofortige Beschwerde

    Die Vorschrift ist deshalb eine den Grundsatz der Unanfechtbarkeit oberlandesgerichtlicher Entscheidungen durchbrechende, die Anfechtungsmöglichkeit abschließend regelnde Ausnahmevorschrift, die restriktiv auszulegen ist (vgl. BVerfG NJW 1977, 1815, 1816 (vorangehend BGHSt 27, 96, 97); BGHSt 25, 120, 121; 29, 394, 395; 30, 168, 170; 32, 365, 366; 34, 34, 35; 37, 347, 348; 43, 262, 264 (zu § 304 Abs. 5 StPO)).

    Dem entsprechend hat der Senat mehrfach ausgesprochen, daß für eine isolierte Anfechtbarkeit der in einem erstinstanzlichen, mit der Revision angreifbaren oberlandesgerichtlichen Urteil enthaltenen Kosten- und Auslagenentscheidung nach § 464 StPO sowie der Entscheidung über die Entschädigungspflicht nach §§ 2 ff. StrEG in einem oberlandesgerichtlichen Urteil kein Raum ist (BGHSt 26, 250, 251; 27, 96, 97; BGHR StPO § 304 IV Kostenbeschwerde 1).

  • BGH, 11.01.2022 - 3 StR 452/20

    Weiteres Verfahren gegen Mitglieder der kriminellen Vereinigung "Freie

    Zwar kann das Revisionsgericht in den Fällen des § 30 StPO die Entscheidung, durch welche die Selbstanzeige eines Richters oder Schöffen wegen eines Verhältnisses, das seine Ablehnung rechtfertigen könnte, für begründet oder für nicht begründet erklärt wird, für sich gesehen grundsätzlich nicht überprüfen (s. BGH, Beschlüsse vom 13. Februar 1973 - 1 StR 541/72, BGHSt 25, 122, 126 f.; vom 5. Januar 1977 - 3 StR 433/76, BGHSt 27, 96, 99).
  • BGH, 11.07.2017 - 3 StR 90/17

    Besorgnis der Befangenheit bei Selbstablehnung aufgrund enger persönlicher

    a) In den Fällen des § 30 StPO kann das Revisionsgericht den Beschluss, durch den die Selbstanzeige eines Richters wegen eines Verhältnisses, das seine Ablehnung rechtfertigen könnte, für begründet oder für nicht begründet erklärt wird, grundsätzlich nicht überprüfen (BGH, Beschlüsse vom 13. Februar 1973 - 1 StR 541/72, BGHSt 25, 122, 127 mwN; vom 5. Januar 1977 - 3 StR 433/76, BGHSt 27, 96, 99).
  • BVerfG, 20.02.2019 - 2 BvR 280/19

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung der Beiordnung eines

    Wäre die einfachrechtliche Beschwerde gegen die Versagung der Beiordnung einer weiteren Verteidigerin hingegen nicht statthaft (vgl. BVerfGE 45, 363 ; BGH, Beschluss vom 19. Januar 2015 - StB 27/14 -, juris, Rn. 3 m.w.N.), wäre die Entscheidung gemäß § 336 Satz 2 StPO zwar im weiteren Fortgang des fachgerichtlichen Verfahrens auch der Beurteilung durch das Revisionsgericht entzogen (vgl. BGHSt 27, 96; BGH, Urteil vom 22. März 2002 - 4 StR 485/01 -, juris, Rn. 9; a.A. BGH, Urteil vom 30. April 1999 - 3 StR 215/98 -, juris, Rn. 23 (insoweit nicht abgedruckt in BGHSt 45, 65)).
  • BFH, 30.11.1981 - GrS 1/80

    Ablehnung eines Richters - Befangenheit - Beschwerde - Mitwirkung des erfolglos

    Denn gegen Beschlüsse und Verfügungen der Oberlandesgerichte (OLG), Landesarbeitsgerichte, Oberverwaltungsgerichte (OVG) und Landessozialgerichte, welchen die FG als obere Landesgerichte (§ 2 FGO) gerichtsverfassungsrechtlich gleichgestellt sind, findet grundsätzlich keine Beschwerde statt und die Verfahren wegen Richterablehnung bilden hierin keine Ausnahme (§ 567 Abs. 3 ZPO, § 152 VwGO, § 177 SGG, § 28 Abs. 2 Satz 2, § 304 der Strafprozeßordnung - StPO - vgl. dazu Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 21. Juni 1977 2 BvR 308/77, BVerfGE 45, 363, 373 ff.; Entscheidungen des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 8. Januar 1964 VIII ZR 123/62, Neue Juristische Wochenschrift 1964 S. 658 - NJW 1964, 658 - = Lindenmaier/Möhring - LM -, Nachschlagewerk des Bundesgerichtshofs, Nr. 1 zu § 46 ZPO; vom 12. August 1966 II ZB 5/66, NJW 1966, 2062; vom 5. Januar 1977 3 StR 433/76 L, BGHSt 27, 96 = LM, Nr. 1 zu § 28 StPO 1975; Kopp, a. a. O., Anm. 19 zu § 54 VwGO).

    Der seit langem bestehende Grundsatz, daß Beschlüsse und Verfügungen der OLG nicht mit der Beschwerde anfechtbar sind, wird u. a. mit dem Rang begründet, der den OLG und ihren Entscheidungen zukommt (vgl. BVerfGE 45, 363, 375; BGHSt 27, 96, 99).

  • BGH, 13.10.2015 - StB 10/15

    Kein Rechtsmittel gegen sitzungspolizeiliche Maßnahme des Vorsitzenden am im

    Ein solches Verständnis liegt erkennbar auch der Auffassung in Rechtsprechung und Literatur zugrunde, wonach sitzungspolizeiliche Maßnahmen mit potentiellem Einfluss auf die Urteilsfindung als sachleitende Anordnungen des Vorsitzenden im Sinne des § 238 Abs. 2 StPO anzusehen sind, gegen die der Betroffene nach dieser Vorschrift das Gericht anrufen kann und dies auch muss, wenn er sich eine entsprechende Revisionsrüge erhalten will (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Mai 2008 - 4 StR 46/08, NStZ 2008, 582; LR/Becker, StPO, 26. Aufl., § 238 Rn. 21; SK-StPO/Velten, 4. Aufl., § 176 GVG Rn. 17; KK/Schneider, StPO, 7. Aufl., § 238 Rn. 4; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Aufl., § 176 GVG Rn. 16; vgl. auch BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2006 - 5 StR 472/06, NStZ 2007, 281, 282; aA Kissel/Mayer, GVG, 8. Aufl., 6 7 § 176 Rn. 2, 48 f. mwN; KK/Diemer, StPO, 7. Aufl., § 176 GVG Rn. 7; Jahn, NStZ 1998, 389, 392); denn wäre aus § 181 GVG die Unanfechtbarkeit sitzungspolizeilicher Anordnungen abzuleiten, so könnte im Hinblick auf die Vorschrift des § 336 Satz 2 StPO die Revision auch nicht darauf gestützt werden, die sitzungspolizeiliche Maßnahme sei rechtsfehlerhaft gewesen (vgl. zur Frage des Ausschlusses der Revision bei Unanfechtbarkeit einer vorangegangenen Entscheidung: BGH, Beschluss vom 5. Januar 1977 - 3 StR 433/76, BGHSt 27, 96, 98).
  • BGH, 08.03.2023 - 3 StR 434/22

    Verurteilung von fünf Angeklagten wegen Mitgliedschaft im IS rechtskräftig

  • OLG Koblenz, 08.06.2018 - 1 OWi 6 SsBs 11/18

    Anbringung eines Befangenheitsantrages außerhalb der Hauptverhandlung kurz vor

  • BGH, 16.01.2007 - 3 StR 251/06

    Urteil gegen drei Mitglieder einer deutschen Al Tawhid-Zelle rechtskräftig

  • BGH, 03.07.1981 - 6 BJs 175/76

    Anfechtbarkeit eines Beschlusses über eine nachträgliche Gesamtstrafenbildung mit

  • BGH, 18.12.2018 - 2 ARs 170/18

    Verwerfung der Beschwerde als unzulässig

  • OLG Jena, 05.02.2003 - 1 Ss 287/02

    Rechtsmittel bei erfolgloser Richterablehnung - Anforderung an Verfahrensrügen -

  • BGH, 29.08.2016 - StB 24/16

    Keine sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung der Nebenbeteiligung des

  • BVerwG, 05.01.2010 - 2 WD 26.09

    Ablehnungsgesuch wegen Befangenheit eines erkennenden Richters; Besetzungsrüge;

  • BGH, 23.04.1980 - 3 StR 434/79

    Strafbarkeit wegen gemeinschaftlicher verfassungsfeindlicher Befürwortung von

  • BGH, 05.08.1988 - 2 ARs 355/88

    Auferlegung der Kosten für ein Verfahren wegen des Verdachts der Unterstützung

  • BGH, 14.03.1979 - 1 StE 7/78
  • VerfGH Sachsen, 30.09.2014 - 19-IV-13

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen strafrechtliches Revisionsurteil, durch

  • BGH, 04.02.2020 - 5 AR (VS) 44/19

    Verwerfung der Beschwerde als unzulässig

  • BGH, 13.10.2015 - StB 11/15

    10 AZR 63/14

  • BGH, 14.02.1985 - 4 StR 731/84

    Vorausetzungen für die Rüge der Entlassung eines vernommenen Zeugen oder

  • BGH, 11.05.1979 - StB 26/79
  • BGH, 22.12.1992 - 3 BJs 960/91

    Unanfechtbarkeit der Verfahrentrennung durch OLG

  • OLG Köln, 24.04.1998 - Ss 519/97
  • BGH, 22.12.1992 - StB 15/92

    Zulässigkeit einer Verfahrenstrennung durch ein erstinstanzlich tätiges

  • BGH, 26.05.1986 - AnwSt (B) 3/86

    Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen eine Kostenentscheidung bzw.

  • BGH, 01.09.1978 - RiZ(R) 7/77

    Zurruhesetzung eines Richters wegen Dienstunfähigkeit

  • BGH, 05.10.1983 - 2 StR 835/82

    Verhandlungsunfähigkeit des Angeklagten - Ablehnungsgesuche gegen die

  • BGH, 08.05.1978 - AnwSt (B) 5/78

    Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen eine Kostenentscheidung bzw.

  • BGH, 11.05.1979 - 4 BJs 40/79

    Anforderungen an die Sicherung des Verfalls von Wertersatz - Voraussetzungen für

  • BGH, 04.02.2020 - 5 AR (VS) 88/19
  • BGH, 20.02.1985 - 4 StE 1/78

    Verurteilung wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit - Ablehnungsgesuch von

  • BGH, 11.05.1981 - AnwSt (B) 2/81

    Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen eine Kostenentscheidung bzw.

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