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   BGH, 13.04.1978 - 4 StR 236/77   

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BGH, 13.04.1978 - 4 StR 236/77 (https://dejure.org/1978,388)
BGH, Entscheidung vom 13.04.1978 - 4 StR 236/77 (https://dejure.org/1978,388)
BGH, Entscheidung vom 13. April 1978 - 4 StR 236/77 (https://dejure.org/1978,388)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Erfüllung des Tatbestandsmerkmals "0,8 Promille oder mehr Alkohol im Blut" erst durch Aufrundung des Mittelwertes - Ausdehnung eines Tatbestandes über seinen Wortlaut hinaus

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 24a Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 28, 1
  • NJW 1978, 1930
  • MDR 1978, 688
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 13.08.1976 - 3 Ss OWi 979/76
    Auszug aus BGH, 13.04.1978 - 4 StR 236/77
    So zu entscheiden sieht es sich gehindert durch einen Beschluß des 2. Senats des Oberlandesgerichts Hamm, der im Gegensatz zu dessen 3. Senat (NJW 1976, 2309) die Feststellung eines Blutalkoholgehaltes von 0, 8 Promille rechtlich für unangreifbar erklärt, wenn "das aus mehreren Einzelanalysen gemäß den geltenden Richtlinien errechnete arithmetische Mittel einen Wert von 0, 7975 (oder mehr als 0, 795 Promille) ergeben hat" (NJW 1976, 382 mit Anm. Lundt in Blutalkohol 1976, 157 und Meurer in JR 1976, 454).

    Dem 3. Senat des Oberlandesgerichts Hamm ist deshalb zuzustimmen, daß es die von Dezimale zu Dezimale zunehmende Meßungenauigkeit beim gegenwärtigen Stand der medizinischbiologischen Forschung ausschließt, einem in der dritten Dezimale nicht einmal gemessenen, sondern lediglich errechneten Wert eine Aussagekraft beizulegen, die zur Veränderung anderer Dezimalwerte im Wege der Aufrundung führt (NJW 1976, 2309).

  • OLG Hamm, 04.11.1975 - 2 Ss OWi 872/75
    Auszug aus BGH, 13.04.1978 - 4 StR 236/77
    So zu entscheiden sieht es sich gehindert durch einen Beschluß des 2. Senats des Oberlandesgerichts Hamm, der im Gegensatz zu dessen 3. Senat (NJW 1976, 2309) die Feststellung eines Blutalkoholgehaltes von 0, 8 Promille rechtlich für unangreifbar erklärt, wenn "das aus mehreren Einzelanalysen gemäß den geltenden Richtlinien errechnete arithmetische Mittel einen Wert von 0, 7975 (oder mehr als 0, 795 Promille) ergeben hat" (NJW 1976, 382 mit Anm. Lundt in Blutalkohol 1976, 157 und Meurer in JR 1976, 454).

    Letztlich hält es selbst der 2. Senat des Oberlandesgerichts Hamm im Ergebnis für "sinnvoll", das arithmetische Mittel nur mit zwei Dezimalstellen anzugeben (NJW 1976, 382, 383).

  • OLG Düsseldorf, 18.09.1975 - 12 U 57/73

    Haftungsverteilung bei Auffahren einer Straßenbahn auf einen vor ihr fahrenden

    Auszug aus BGH, 13.04.1978 - 4 StR 236/77
    Das angerufene Bayerische Oberste Landesgericht ist der Auffassung, daß § 24 a StVG dann nicht erfüllt ist, wenn, wie hier, der auf mehr als zwei Dezimalstellen berechnete arithmetische Analysenmittelwert knapp unter 0, 8 Promille liegt und erst eine Aufrundung zu dem vom Gesetz geforderten Mindestwert führt (BayObLG VRS 53, 53; so auch OLG Köln DAR 1976, 81; Jagusch 23. Aufl. § 24 a StVG Rdn. 15; Mühlhaus 7. Aufl. Anm. 2).
  • BVerfG, 26.01.1976 - 2 BvR 12/76

    Kein weiterer Sicherheitsabschlag bei der 0,8 %-Grenze

    Auszug aus BGH, 13.04.1978 - 4 StR 236/77
    Das ergibt sich hier schon daraus, daß der Gesetzgeber - verfassungsrechtlich unbedenklich (BVerfG VersR 1976, 600) - einen Sicherheitszuschlag von 0, 15 Promille auf den ebenfalls zweistelligen Gefahrengrundwert von 0, 65 Promille aufgestockt hat, als er 0, 8 Promille als Grenzwert alkoholischer Beeinflussung festsetzte.
  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

    Der von der Rechtsprechung bestimmte Grenzwert der absoluten Fahruntüchtigkeit setzt sich zusammen aus einem Grundwert, bei dem mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keine Fahrtüchtigkeit mehr vorliegt, und einem Sicherheitszuschlag zum Ausgleich der technischen und naturwissenschaftlich nicht ausschließbaren Meßungenauigkeiten (BGHSt 21, 157, 160 f; 28, 1, 2 f; 34, 133, 136; 37, 89, 92).

    Den nach den jeweiligen technisch-naturwissenschaftlichen Erkenntnissen möglichen Fehlerquellen hat er durch die Berücksichtigung von Meßtoleranzen Rechnung zu tragen (vgl. BGHSt 28, 1, 2).

  • BGH, 03.04.2001 - 4 StR 507/00

    Atemalkoholmessung

    Sie ist der Ansicht, das Amtsgericht habe von einem richtigerweise durch Abrundung (vgl. BGHSt 28, 1), statt der geräteseits vorgenommenen Aufrundung bestimmten - Mittelwert von 0, 41 mg/l ausgehen und deshalb den Betroffenen nach § 24a Abs. 1 Nr. 1 StVG zu einer erhöhten Geldbuße und einem Fahrverbot verurteilen müssen.

    Es hat mit dieser Erwägung Bezug genommen auf den in dem (bisherigen) BAK-Grenzwert von 0, 8 0/00 enthaltenen Sicherheitszuschlag zum "Grundwert" (0,65 0/00) von 0, 15 0/00 (vgl. BTDrs. 7/133 S. 5; BGHSt 28, 1, 3) bzw. auf den in dem BAK-Grenzwert von 0, 5 0/00 zum "Grundwert" (0,4 0/00) enthaltenen Sicherheitszuschlag von 0, 1 0/00 (BTDrs. 13/1439 S.4).

    Daß die technischen Mindestanforderungen an die Beweissicherheit der verwendeten Meßgeräte nicht durch ein förmliches Gesetz normiert sind (vgl. Empfehlung 38. VGT 2000, S. 10 Nr. 4) und die der Bauartzulassung zugrunde liegende Norm DIN VDE 0405 auch keinen Verordnungscharakter (vgl. BGHSt 28, 1, 4) hat, führt zu keinem anderen Ergebnis; denn der Gesetzgeber hat ausdrücklich auf die Vorgaben des Gutachtens Bezug genommen.

    Zwar hat der Senat diese Qualitätsanforderungen auch für die Ermittlung der für den Bußgeldtatbestand des § 24a StVG a.F. maßgebenden BAK bestätigt (BGHSt 28, 1).

  • BGH, 25.09.2002 - IV ZR 212/01

    Anforderungen an die Blutalkoholmessung

    Wird das Widmark-Verfahren durch eine automatische gaschromatographische Analyse (GC) ersetzt, genügen je zwei Einzeluntersuchungen nach der ADH-Methode und der Gaschromatographie (BGHSt 28, 1, 2; vgl. auch BGHSt 21, 157, 167; BGH, Urteil vom 15. Juni 1988 aaO unter I 2 b).

    d) Die genannten Lösungsansätze stimmen darin überein, daß das Meßergebnis einer nicht den Richtlinien des Gutachtens des Bundesgesundheitsamtes vom 1966 (dazu BGHSt 28, 1, 2) entsprechenden BAK-Bestimmung für sich genommen keine verläßliche Aussage über den Grad der Alkoholisierung erlaubt.

  • OLG Bamberg, 14.07.2006 - 2 Ss OWi 853/05

    Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht: Anforderungen an die Darlegungen einer

    Den hiergegen im Hinblick auf die Rechtsprechung des BGH (BGHSt 28, 1 ff) erhobenen Bedenken trug die Herstellerfirma durch Änderung der Software des Geräts Rechnung; die Bauartzulassung des Messgeräts wurde entsprechend geändert (vgl. Bode BA 2000, 134/137; Knopf/Slemeyer/Klüß NZV 2000, 195/198).

    cc) Das OLG Köln, das in seiner Entscheidung vom 05.01.2001 (NZV 2001, 137) die Vernachlässigung der dritten Dezimalstelle postuliert, beruft sich auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Blutalkoholanalyse aus dem Jahr 1978 (BGHSt 28, 1 ff = NJW 1978, 1930).

    Zwar hat der Senat diese Qualitätsanforderungen auch für die Ermittlung der für den Bußgeldtatbestand des § 24 a StVG a.F. maßgebenden BAK bestätigt (BGHSt 28, 1 = NJW 1978, 1930).

    Die seitens des OLG Köln in Anspruch genommene Rechtssprechung des BGH aus dem Jahre 1978 (BGHSt 28, 1) gilt demnach nicht für die Atemalkoholanalyse.

  • VGH Hessen, 03.11.2005 - 1 TG 1668/05

    Schriftformerfordernis; Email; qualifizierte elektronische Signatur erforderlich

    Selbst wenn der Grenzwert von 1, 1 Promille erreicht oder überschritten wäre, wie dies Prof. Dr. G. in seinem Gutachten annimmt, ist der Senat an der Anwendung der von Medizin und Rechtsprechung erarbeiteten festen Beweisregeln für bestimmte Alkoholisierungsgrade (insbesondere des Grenzwertes von 1, 1 Promille) gehindert, weil das Messergebnis einer nicht den Richtlinien des Gutachtens des Bundesgesundheitsamtes von 1966 (dazu BGHSt 28, 1) entsprechenden BAK Bestimmung für sich genommen keine verlässliche Aussage über den Grad der Alkoholisierung erlaubt (BGH 4. Zivilsenat, Urteil vom 25. September 2002 - IV ZR 212/01 -, = NJW-RR 2003, 16).
  • OLG Bamberg, 24.05.2012 - 3 Ss OWi 480/12

    Bußgeldbewehrte Trunkenheit im Straßenverkehr: Anforderungen an die Bestimmung

    Den hiergegen im Hinblick auf die Rechtsprechung des BGH (BGHSt 28, 1 ff. ) erhobenen Bedenken trug die Herstellerfirma durch Änderung der Software des Geräts Rechnung; die Bauartzulassung des Messgeräts wurde entsprechend geändert (vgl. Bode BA 2000, 134/137; Knopf/Slemeyer/Klüß NZV 2000, 195/198).

    cc) Das OLG Köln, das in seiner Entscheidung vom 05.01.2001 (NZV 2001, 137 ) die Vernachlässigung der dritten Dezimalstelle postuliert, beruft sich auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Blutalkoholanalyse aus dem Jahr 1978 (BGHSt 28, 1 ff. = NJW 1978, 1930) .

    Zwar hat der Senat diese Qualitätsanforderungen auch für die Ermittlung der für den Bußgeldtatbestand des § 24 a StVG a.F. maßgebenden BAK bestätigt (BGHSt 28, 1 = NJW 1978, 1930 ).

    Die seitens des OLG Köln in Anspruch genommene Rechtsprechung des BGH aus dem Jahre 1978 (BGHSt 28, 1) gilt demnach nicht für die Atemalkoholanalyse.

  • LSG Hessen, 13.05.2011 - L 9 U 154/09

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Wird das Widmark-Verfahren durch eine automatische gaschromatographische Analyse (GC) ersetzt, genügen je zwei Einzeluntersuchungen nach der ADH-Methode und der Gaschromatographie ( BGHSt 28, 1, 2; vgl. auch BGHSt 21, 157, 167; BGH, Urteil vom 15. Juni 1988 - IVa ZR 8/87 - VersR 1988, 950).
  • BayObLG, 12.05.2000 - 2 ObOWi 598/99

    Anforderungen an den Nachweis der Trunkenheit im Straßenverkehr durch Messung der

    a) Die in § 24 a StVG festgelegten AAK-Grenzwerte von 0, 25 mg/l bzw. 04 mg/l sind aus den BAK-Grenzwerten von 0, 5 %o bzw. 0,8 %o einschließlich der in ihnen enthaltenen Sicherheitszuschläge von 0, 1 %o bzw. 0,15 %o (vgl. Jagusch/Hentschel Straßenverkehrsrecht 35. Aufl. § 24 a StVG Rn. 11; vgl. auch BGHSt 28, 1/3) abgeleitet worden (BT-Dr. 13/1439 S. 4; Gutachten S. 53; Wilske aaO S.; 16/17).

    Die Fehlergrenze ist definiert als die höchstzulässige positive oder negative Abweichung des Meßergebnisses vom richtigen Wert (§ 33 Abs. 1 Eichordnung; vgl. auch BGHSt 28, 1/2).

  • BGH, 20.12.1978 - 4 StR 460/78

    Beschränkung des Tatrichters auf die Angaben des Probemittelwerts bei der

    Daß hierbei die Blutalkoholkonzentration durch Ermittlung des Analysenmittelwertes aus den je nach Untersuchungsmethode 5 bzw. 4 Einzelanalysen festgestellt wird (vgl. Gutachten des Bundesgesundheitsamtes "Alkohol bei Verkehrsstraftaten" von 1966 S. 32 Ziff. 7 bzw. zweites Gutachten von 1977, S. 8) und daß dieses mathematische Verfahren sachlich gerechtfertigt und nicht rechtsfehlerhaft ist, ist heute nicht mehr umstritten (vgl. zuletzt BGHSt 28, 1; ferner Rechtsprechungs- und Literaturhinweise bei Grüner, Blutalkohol 1977, 215, 216/217).

    Es ist davon auszugehen, daß die Entscheidung des Bundesgerichtshofs über das Verbot einer Aufrundung (BGHSt 28, 1) inzwischen von allen mit der Blutalkoholbestimmung beauftragten Untersuchungsstellen beachtet wird.

  • OLG Köln, 05.01.2001 - Ss 509/00

    Messung der Atemalkoholkonzentration eines Fahrzeugführers; Bußgeldbescheid und

    Für die Ermittlung der Blutalkoholkonzentration (im Entnahmezeitpunkt) durch Analyse einer Blutprobe ist anerkannt, dass die dritte Dezimalstelle des Promillewertes keinen Aussagewert mehr hat (BGHSt 28, 1 [4] = NJW 1978, 1930).

    Es ist daher in der Rechtsprechung unbestritten, dass die dritte Dezimalstelle der Messwerte außer Betracht zu lassen ist (BGHSt 28, 1 = NJW 1978, 1930; OLG Hamm NZV 2000, 340 = NJW 2000, 2832 L.; OLG Hamm NJW 1976, 2309; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 35. Aufl., § 316 StGB Rdnr. 53), da sie wegen der von Dezimale zu Dezimale zunehmenden Messungenauigkeit sowohl analytisch wie biologisch ohne Bedeutung ist.

  • BayObLG, 05.06.2001 - 2 ObOWi 208/01

    Ausweisung der Messwerte der Atemalkoholkonzentration im Urteil

  • OLG Dresden, 21.05.2001 - Ss OWi 587/00

    Atemalkohol; AAK; Dräger-Test; Alkohol; BAK

  • OLG Brandenburg, 10.03.2004 - 1 Ss OWi 37 B/04

    Entscheidungsgründe des Urteils - notwendige Angaben

  • OLG Stuttgart, 06.07.2000 - 2 Ss 295/00

    Feststellung der Fahrunsicherheit durch Atemalkoholmessung

  • LSG Baden-Württemberg, 17.10.2006 - L 1 U 5341/04

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - haftungsbegründende Kausalität -

  • LSG Sachsen-Anhalt, 17.04.2008 - L 6 U 39/04

    Kein Arbeitsunfall nach Trunkenheitsfahrt

  • OLG Hamm, 11.01.2000 - 3 Ss OWi 1219/99

    Blutalkoholkonzentration, Bestimmung, Einzelwert, Mittelwert, dritte Dezimale

  • OLG Hamm, 01.12.2003 - 3 Ss 658/03

    Atemalkolmessung; Feststellungen; Umfang; standardisiertes Messverfahren;

  • OLG Karlsruhe, 18.01.1995 - 3 Ss 209/94

    Beweiswürdigung; Beweis; Meßgerät; Messung; Toleranzwert; Beschwerde

  • OLG Hamm, 01.12.2003 - 3 Ss OWi 658/03

    Atemalkoholmessung; Feststellungen; Umfang; standardisiertes Messverfahren;

  • AG Köln, 27.07.2000 - 810 OWi 5193/99

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit eines Bußgeldes; Anforderungen an den

  • OLG Hamm, 18.03.1999 - 3 Ss OWi 1131/98

    Blutalkohol, Berechnung, 3. Dezimale, Trunkenheit, Promille, Durchentscheidung,

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