Rechtsprechung
   BGH, 03.10.1978 - 4 StR 263/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,950
BGH, 03.10.1978 - 4 StR 263/78 (https://dejure.org/1978,950)
BGH, Entscheidung vom 03.10.1978 - 4 StR 263/78 (https://dejure.org/1978,950)
BGH, Entscheidung vom 03. Oktober 1978 - 4 StR 263/78 (https://dejure.org/1978,950)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1978,950) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • verkehrslexikon.de

    Zum Be- und Entladen in zweiter Reihe

  • Wolters Kluwer

    Länger als drei Minuten andauerndes Halten in zweiter Reihe zum Beladen oder Entladen als verbotenes Parken - Definition des Begriffs "Parken" - Erfordernis einer Abwägung der Interessen der Güterversorgung gegen die Belange des öffentlichen Straßenverkehrs

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StVO 1970 § 12 Abs. 4

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Halten in zweiter Reihe für länger als drei Minuten stellt verbotswidriges Parken dar - Halten zum Be- oder Entladen stellt ebenso Parken dar

Papierfundstellen

  • BGHSt 28, 143
  • NJW 1979, 224
  • MDR 1979, 154
  • VersR 1979, 168
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 01.07.2011 - V ZR 154/10

    Abwehranspruch des Eigentümers gegen Zugangsbehinderung zu seinem Grundstück auf

    Der mit der Klage verfolgte Unterlassungsanspruch nach § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB ist nicht deswegen begründet, weil das Halten auf der Stichstraße - auch zum Be- und Entladen - dann, wenn der Fahrer das Fahrzeug verlässt oder es länger als drei Minuten dauert, nach § 12 Abs. 2 StVO als Parken gilt (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Oktober 1978 - 4 StR 263/78, BGHSt 28, 143, 145), das vor einer Grundstücksausfahrt nach § 12 Abs. 3 Nr. 3 StVO verboten ist.
  • OLG Oldenburg, 21.03.2012 - 3 U 70/11

    Zulässigkeit des Regresses des Dienstherrn gegen einen öffentlich-rechtlichen

    Das gilt aber nur dann, wenn der Fahrer sich in einer Weise entfernt, dass er die Verkehrslage nicht im Auge behalten und erforderlichenfalls sofort, spätestens binnen drei Minuten, wegfahren kann (vgl. BGHSt 28, 143; OLG Oldenburg, NZV 1993, 491; KG, VRS 59, 228).
  • LG Saarbrücken, 22.02.2013 - 13 S 202/12

    Verkehrsunfallhaftung: Kollision eines in zweiter Reihe haltenden Fahrzeugs beim

    d) Zu Lasten der Klägerin kann auch kein Verstoß gegen das Verbot des Parkens auf Radwegen (vgl. § 41 Abs. 2 Nr. 5 StVO) und in zweiter Reihe (§ 12 Abs. 4 Satz 1 StVO, vgl. BGHSt 28, 143) in die Haftungsabwägung eingestellt werden.
  • BGH, 21.01.1993 - 4 StR 497/92

    Halten an Taxenständen

    Damit ist das Halten an mit dem Zeichen 229 gekennzeichneten Taxenständen zum Zwecke des Be- und Entladens ein untersagtes Parken, wenn die Zeitdauer von drei Minuten überschritten wird oder der Verkehrsteilnehmer für das Ladegeschäft sein Fahrzeug verläßt (vgl. BGHSt 28, 143, 145 f).
  • OLG Köln, 23.09.1994 - Ss 411/94

    Halten auf einem Anliegerparkplatz erlaubt?

    Diese Rechtslage gilt jedoch nur dort, wo das Zeichen 286 aufgestellt ist (vgl. BGHSt 28, 143 = NJW 1979, 224 = StVE Nr. 15 zu § 1 StVO ).
  • LG Essen, 04.04.2019 - 10 S 3/19

    Nach außen zu öffnendes Tor eines Ladenlokals beschädigt Pkw. Wer haftet???

    Wer sich in einer Weise von seinem Fahrzeug entfernt, dass er die Verkehrslage nicht im Auge behalten kann, der verlässt es; sein Halten wird sofort zum Parken, selbst wenn er vor Ablauf von drei Minuten zurückkehrt und davonfährt (BGH NJW 1979, 224 [BGH 03.10.1978 - 4 StR 263/78]; OLG Oldenburg NZV 1993, 491; KGVRS 59, 228; OLG CelleVRS 72, 80; OLG Düsseldorf VRS 55, 457), vgl. Bachmeier / Müller / Rebler, Verkehrsrecht Kommentar, 3. Auflage 2017, § 12 StVO Rdnr. 25).
  • OLG Hamm, 19.06.2001 - 1 Ws 107/01
    Die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Arnsberg hat jedoch ausnahmsweise vertretbar von der persönlichen Anhörung des Verurteilten abgesehen, weil der persönliche Eindruck angesichts der Bedeutung der Sache und der Schwierigkeit der hier konkret zu treffenden Entscheidung nicht von entscheidender Bedeutung war (vgl. BGHSt 28, 143).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht