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   BGH, 15.11.1978 - 2 StR 456/78   

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https://dejure.org/1978,252
BGH, 15.11.1978 - 2 StR 456/78 (https://dejure.org/1978,252)
BGH, Entscheidung vom 15.11.1978 - 2 StR 456/78 (https://dejure.org/1978,252)
BGH, Entscheidung vom 15. November 1978 - 2 StR 456/78 (https://dejure.org/1978,252)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung und wegen fahrlässiger Herbeiführung eines Sprengstoffexplosion - Verstoß gegen Sicherheitsrichtlinien bei Rohrverlegungsarbeiten - Notwendigkeit einer Unterrichtung eines Angeklagten über die Veränderung der tatsächlichen Grundlage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1; StPO (1975) § 265 Abs. 4

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 28, 196
  • NJW 1979, 663
  • MDR 1979, 246
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.10.1963 - 1 StR 553/62

    Zweifel an der Unvoreingenommenheit eines Richters - Nichtbeeidigung eines der

    Auszug aus BGH, 15.11.1978 - 2 StR 456/78
    Zum Hinweis auf die Änderung für die Verurteilung wesentlicher tatsächlicher Gesichtspunkte (im Anschluß an BGHSt 19, 141).

    Sie kann schon durch den Gang der Verhandlung geschehen (BGHSt 19, 141; BGH, Beschluß vom 28. Oktober 1976 - 4 StH 476/76 - bei Holtz, MDR 1977, 108; BGH LM § 265 Nr. 24).

  • BGH, 03.09.1963 - 5 StR 306/63

    Annahme einer anderen Tatzeit als im Eröffnungsbeschluss angegeben - Erfordernis

    Auszug aus BGH, 15.11.1978 - 2 StR 456/78
    Allerdings bedarf es insofern keines förmlichen Hinweises durch den Vorsitzenden, wie ihn § 265 Abs. 1 StPO für die Heranziehung eines anderen Strafgesetzes vorschreibt und wie er für den Sonderfall einer Änderung der Tatzeit in einer Entscheidung des 5. Strafsenats (BGHSt 19, 88) gefordert worden ist.
  • BGH, 28.10.1976 - 4 StR 476/76

    Notwendigkeit eines Hinweises bei einem neuen für die Verurteilung wesentlichen

    Auszug aus BGH, 15.11.1978 - 2 StR 456/78
    Sie kann schon durch den Gang der Verhandlung geschehen (BGHSt 19, 141; BGH, Beschluß vom 28. Oktober 1976 - 4 StH 476/76 - bei Holtz, MDR 1977, 108; BGH LM § 265 Nr. 24).
  • RG, 10.03.1942 - 1 D 442/41

    1. Die Aufklärungspflicht verbietet es dem Gericht, einen Angeklagten im Urteil

    Auszug aus BGH, 15.11.1978 - 2 StR 456/78
    Da der Notwendigkeit einer Unterrichtung des Angeklagten über die Veränderung der tatsächlichen Grundlage, wie schon RGSt 76, 82 betont hat, auch der Gedanke der Aufklärungspflicht zugrunde liegt und die Einlassung des Angeklagten eine wichtige Quelle zur Erkenntnis des Sachverhalts ist, erscheint es auf jeden Fall unerläßlich, daß der Angeklagte von Gerichtsseite zu dem neuen tatsächlichen Gesichtspunkt befragt wird.
  • BGH, 12.01.2011 - 1 StR 582/10

    Erforderlicher gerichtlicher Hinweis beim Austausch der Bezugstat eines

    Maßgeblich ist nämlich, dass eine andere Betrachtung nach Auffassung des Gerichts in Betracht kommt (vgl. u.a. BGH, Urteil vom 8. Oktober 1963 - 1 StR 553/62, BGHSt 19, 141 ff.; BGH, Urteil vom 15. November 1978 - 2 StR 456/78, BGHSt 28, 196, 198; BGH, Urteil vom 8. März 1988 - 1 StR 14/88, StV 1988, 329; BGH, Urteil vom 17. Oktober 2006 - 4 StR 335/06 Rn. 11 mwN).

    Da weder die Revisionsgegenerklärung noch dienstliche Äußerungen das Gegenteil bekunden (vgl. auch BGH, Urteil vom 15. November 1978 - 2 StR 456/78, BGHSt 28, 196, 199), ist davon auszugehen, dass das Gericht den erforderlichen Hinweis nicht - auch nicht durch den Gang der Hauptverhandlung - erteilt hat.

  • BGH, 26.05.1981 - 1 StR 48/81

    Dieter Zlof

    Wie die Beweiswürdigung im einzelnen aussehen würde, brauchte und konnte das Tatgericht nicht in Vorwegerklärungen darlegen (vgl. BGHSt 28, 196, 198; BGH, Urt. vom 11. November 1980 - 1 StR 527/80).
  • BVerfG, 18.09.2018 - 2 BvR 745/18

    Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft und Anspruch auf rechtliches Gehör

    Bei einer Verletzung des Verfahrensrechts reicht es für die Feststellung des Beruhens aus, wenn die Entscheidung ohne den Verfahrensfehler möglicherweise anders ausgefallen wäre (vgl. BGHZ 27, 163 ; BGH, Urteil vom 26. April 1989 - I ZR 220/87 -, juris, Rn. 14; Heßler, in: Zöller, ZPO, 32. Aufl. 2018, § 545 ZPO Rn. 1; Krüger, in: Münchener Kommentar zur ZPO, 5. Aufl. 2016, § 545 Rn. 14 für den Bereich des Zivilprozesses; Klose, in: BeckOK ArbR, 48. Ed. 1. Juni 2018, § 73 ArbGG Rn. 17 mit Verweis auf BAG, Urteil vom 23. Januar 1996 - 9 AZR 600/93 - für den Bereich des arbeitsgerichtlichen Verfahrens; vgl. BGHSt 1, 346 ; 8, 155 ; 9, 77 ; 9, 362 ; 14, 265 ; 20, 160 ; 21, 288 ; 22, 278 ; 27, 166 ; 28, 196 ; 31, 140 ; Franke, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl. 2012, § 337 Rn. 179 f. für den Bereich des Strafprozesses; vgl. ferner BVerwGE 14, 342 ; Suerbaum, in: BeckOK VwGO, 45. Ed. 1. April 2018, § 137 Rn. 36; Neumann, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 137 Rn. 17 für das verwaltungsgerichtliche Verfahren; vgl. schließlich Ratschow, in: Gräber, FGO, 8. Aufl. 2015, § 118 Rn. 34 für das finanz- und Udsching, in: BeckOK SozR, 49. Ed. 1. Juni 2018, § 162 SGG Rn. 7 für das sozialgerichtliche Verfahren).
  • BGH, 08.12.2015 - 3 StR 438/15

    Vorbereitung eines Explosionsverbrechens (Sprengstoffe; Aggregatszustand;

    Insbesondere hatte er über Gas-Luft-Gemische nur im Zusammenhang mit Taten nach § 308 StGB bzw. der Vorgängervorschrift zu entscheiden, so dass es auf eine Abgrenzung im Einzelnen, ob die Tat durch Sprengstoff oder durch andere Mittel begangen oder versucht wurde, nicht ankam (vgl. Urteil vom 11. Juni 1965 - 4 StR 245/65, BGHSt 20, 230; Urteil vom 15. November 1978 - 2 StR 456/78, BGHSt 28, 196; Urteil vom 17. Oktober 2002 - 3 StR 153/02, NStZ 2003, 253; Beschluss vom 20. Dezember 2002 - 2 StR 251/02, BGHSt 48, 147; Urteil vom 24. Juli 2003 - 3 StR 212/02, StV 2003, 540; Beschluss vom 27. April 2004 - 3 StR 112/04, NStZ 2004, 614; Beschluss vom 15. April 2010 - 5 StR 75/10, NStZ 2010, 503).
  • BGH, 17.11.1998 - 1 StR 450/98

    Überzeugungsbildung (Darlegungspflichten des Gerichts, wenn der einzige

    Es genügt, daß der Angeklagte aus dem Gang der Hauptverhandlung erfährt, daß das Gericht neue tatsächliche Gesichtspunkte in seine die Tatfrage betreffenden Überlegungen einbezogen hat und daß der Angeklagte Gelegenheit erhält, sich dazu zu äußern und Beweisanträge zu stellen oder Beweiserhebungen anzuregen (BGHSt 19, 141, 144; 28, 196, 197; BGH StV 1996, 584, 585 m.w.Nachw.).
  • BGH, 20.11.2014 - 4 StR 234/14

    Hinweispflicht bei Veränderung tatsächlicher Umstände in der Hauptverhandlung

    Dabei kommt es auf den Einzelfall an (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2011 - 1 StR 582/10, BGHSt 56, 121, wesentliche Veränderung des dem gesetzlichen Straftatbestand zugeordneten Tatverhaltens durch Austausch der Bezugstat beim Verdeckungsmord; Beschluss vom 8. November 2005 - 2 StR 296/05, NStZ-RR 2006, 213, 214, Tatzeitveränderung bei Alibibehauptung für die in der Anklage bezeichnete Tatzeit; Urteil vom 15. November 1978 - 2 StR 456/78, BGHSt 28, 196, 197 f., Annahme einer anderen schuldhaften Handlung als Ursache für den tatbestandsmäßigen Erfolg).
  • BGH, 11.05.2011 - 2 StR 590/10

    Verhältnis zwischen dem Verständigungsgesetz und den allgemeinen Hinweispflichten

    Das Gericht hat dem Angeklagten eine entsprechende Kenntnis auch nicht in sonstiger Weise durch den Gang der Verhandlung vermittelt; eine Revisionsgegenerklärung oder dienstliche Äußerungen, aus denen sich Gegenteiliges ergeben könnte, sind nicht vorgelegt worden (vgl. BGHSt 28, 196, 199; BGHR StPO § 265 Abs. 4, Hinweispflicht 4; BGH NJW 2011, 1301, 1303).
  • OLG Oldenburg, 08.11.2011 - 1 Ss 183/11

    Bestehen einer Protokollierungspflicht hinsichtlich eines Hinweises auf

    Denn eine Protokollierungspflicht besteht nur hinsichtlich eines Hinweises auf die Veränderung eines rechtlichen Gesichtspunktes im Sinne des § 265 Abs. 1 StPO (vgl. Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., § 265 Rz. 33), nicht hingegen bei einer Änderung der tatsächlichen Gesichtspunkte, auf die das Gericht eine Verurteilung stützen will (vgl. BGH, Urteil v. 15.11.1978, 2 StR 456/78 , BGHSt 28, 196).

    Jedoch darf das Gericht den Angeklagten auch außerhalb des Anwendungsbereiches von § 265 Abs. 1 StPO nicht darüber im Unklaren lassen, dass es die Verurteilung auf tatsächliche Gesichtspunkte stützen will, die in der zugelassenen Anklage nicht enthalten sind, wie sich aus § 265 Abs. 4 StPO ergibt (vgl. vgl. BGH, Urteil v. 15.11.1978, 2 StR 456/78 , BGHSt 28, 196; Beschluss v. 02.02.1990, 3 StR 480/89 , StV 1990, 249).

    Auch ist es unerlässlich, dass der Angeklagte von Gerichtsseite zu diesem neuen tatsächlichen Gesichtspunkt befragt worden ist (BGH, Urteil v. 15.11.1978, 2 StR 456/78, BGHSt 28, 196).

  • BGH, 19.12.1995 - 4 StR 691/95

    Ungenau gefaßte Anklage - Gericht - Hinweispflicht - Konkret bestimmte Taten

    Es muß ihm zudem Gelegenheit geben, sich dazu zu äußern (§§ 243 Abs. 4 Satz 2, 244 Abs. 2 StPO) und seine Verteidigung darauf einzurichten (vgl. BGHSt 13, 320, 323 ff; 19, 141 ff; 28, 196 ff; BGHR StPO § 265 Abs. 4 Hinweispflicht 4, 12; Hürxthal in KK-StPO 3. Aufl. § 265 Rdn. 24 m.w.Nachw.).

    Es kann auch ausgeschlossen werden, daß der Angeklagte aus dem Gang der Hauptverhandlung die dem Urteil zugrunde gelegten tatsächlichen Umstände entnehmen, sich dazu äußern und seine Verteidigung darauf einstellen konnte (vgl. BGHSt 28, 196, 197, 198; BGH NStZ 1984, 422, 423; 1991, 550, 551); denn nicht einmal aus der im Urteil wiedergegebenen Aussage des Kindes in der Hauptverhandlung (UA 8), aufgrund derer die Jugendkammer ihre Überzeugung von dem für erwiesen erachteten Sachverhalt gewonnen hat (UA 11), lassen sich diese Umstände klar nachvollziehen.

  • BGH, 20.06.1996 - 4 StR 680/95

    Anforderungen an die richterliche Hinweispflicht - Erfordernis eines Hinweises

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf der Tatrichter den Angeklagten nicht im unklaren darüber lassen, daß er die Verurteilung auf tatsächliche Umstände stützen will, die so in der zugelassenen Anklage nicht enthalten sind (vgl. nur BGHSt 28, 196, 197; BGHR StPO § 265 Abs. 1 Hinweispflicht 8, Abs. 4 Hinweispflicht 3, 4, 12; BGH StV 1995, 116; BGH, Beschluß vom 15. Februar 1996 - 1 StR 770/95).

    Es genügte nicht, daß diese für die Entscheidung bedeutsamen, in der zugelassenen Anklage nicht enthaltenen neuen tatsächlichen Umstände lediglich im Rahmen von Vernehmungen angesprochen wurden; der Angeklagten hätte vielmehr durch das Gericht deutlich gemacht werden müssen, daß es diese Gesichtpunkte selbst aufgenommen hat und in seine Erwägungen einbeziehen wollte (vgl. BGHSt 28, 196 198; BGHR StPO § 265 Abs. 1 Hinweispflicht 3; BGH StV 1995, 116; Hürxthal a.a.O. § 265 Rdn. 24).

  • OLG Hamm, 10.08.2005 - 3 Ss 224/04

    Beweiswürdigung; Auseinandersetzung; Zeugenaussage; Fehlen

  • BGH, 06.02.1990 - 2 StR 29/89

    Protokollierung der Erörterung gerichtskundiger Tatsachen

  • BGH, 08.03.1988 - 1 StR 14/88

    Urteilsaufhebung - Pflichtverletzung - Unterrichtung des Angeklagten -

  • BGH, 19.05.1992 - 1 StR 173/92

    Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen in drei Fällen - Unerlaubtes Führen

  • BGH, 22.01.1991 - 5 StR 498/90

    LSD - Gewalt - Gewaltanwendung

  • OLG Bremen, 21.07.1995 - Ss 77/95

    Strafbarkeit wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in zwei Fällen ;

  • BGH, 15.01.1985 - 1 StR 707/84

    Einbeziehung nicht in der Anklage erwähnter in der Hauptverhandlung bekannt

  • BGH, 26.11.1986 - 3 StR 390/86

    Verstoß gegen die Benachrichtigungspflicht; Zulässigkeit von Vorhalten aus einer

  • OLG Köln, 07.06.1984 - 3 Ss 295/84

    Erreichen des Zustandes der Schuldunfähigkeit; actio libera in causa

  • BGH, 01.06.1994 - 2 StR 105/94

    Tatzeit - Zeugenvernehmung - Anklageänderung - Hinweispflicht

  • BGH, 01.12.1987 - 5 StR 458/87

    Sexueller Missbrauch von Kindern - Anforderungen an die Feststellung des genauen

  • BGH, 06.02.1997 - 1 StR 629/96

    Recht des Tatrichters, die von Anklage und Eröffnungsbeschluss genannte Tatzeit

  • BGH, 28.01.1992 - 1 StR 336/91

    Zulässigkeit der Verwertung tatsächlicher, so nicht in der Anklage enthaltener

  • BGH, 12.02.1991 - 4 StR 506/90

    Hinweispflicht - Hinweispflicht des Richters - Urteilsgrundlage

  • BGH, 21.02.1995 - 1 StR 787/94

    Gleichartigkeit - Gleichartige Serienstraftaten - Unbestimmtheit der

  • BGH, 08.03.1984 - 2 StR 829/83

    Hinweispflicht bei anderweitiger Feststellung der Tatzeit

  • BGH, 15.01.1991 - 1 StR 603/90

    Verfahrensrüge hinsichtlich Aufklärungsmangel wegen Vernehmung der mittelbaren

  • BGH, 12.04.1984 - 4 StR 160/84

    Verletzung der Hinweispflicht - Alleintäterschaft - Tat - Mittäterschaft -

  • BGH, 11.11.1980 - 1 StR 527/80

    Unterrichtung des Angeklagten, wenn der Tatrichter die Verurteilung auf

  • OLG Hamm, 07.06.2001 - 2 Ss 351/01

    förmlicher Hinweis des Gerichts, Unterrichtung durch den Gang der

  • BGH, 02.02.1990 - 3 StR 480/89

    Erfordernis des Hinweises des Angeklagten auf eine Änderung der tatsächlichen

  • OLG Hamm, 10.07.2000 - 2 Ss 618/00

    Hinweispflicht des Gerichts, Beweiswürdigung, Sachverständigengutachten, eigene

  • KG, 05.04.2023 - 4 ORs 17/23

    Anforderungen an eine Verfahrensrüge bei Verstoß gegen Hinweispflicht

  • BGH, 10.02.1989 - 3 StR 525/88
  • BayObLG, 18.12.1992 - 1St RR 227/92

    Verurteilung; Strafgesetz; Tatsachen; Gesichtspunkt; Actio libera in causa;

  • OLG München, 31.03.2009 - 4St RR 14/09

    Strafverfahren: Revision gegen einen Freispruch aus tatsächlichen Gründen;

  • BGH, 04.04.1984 - 2 StR 795/83

    Verurteilung wegen Betruges und Unterschlagung sowie wegen Steuerhinterziehung -

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