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   BGH, 01.02.1979 - 4 StR 657/78   

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https://dejure.org/1979,472
BGH, 01.02.1979 - 4 StR 657/78 (https://dejure.org/1979,472)
BGH, Entscheidung vom 01.02.1979 - 4 StR 657/78 (https://dejure.org/1979,472)
BGH, Entscheidung vom 01. Februar 1979 - 4 StR 657/78 (https://dejure.org/1979,472)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Revision wegen Verletzung formellen und materiellen Rechts - Zulässigkeit und Begründetheit einer Besetzungsrüge - Verletzung des Gebots der vorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts und der Bestimmbarkeit des gesetzlichen Richters - Fehlen des Vorsitzenden für eine ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVG § 15, § 21 e

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 28, 290
  • NJW 1979, 1052
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 24.03.1964 - 2 BvR 42/63

    Geschäftsverteilungsplan

    Auszug aus BGH, 01.02.1979 - 4 StR 657/78
    Aus dem Zweck des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG folgt, daß die Regelungen, die der Bestimmung des gesetzlichen Richters dienen, von vornherein so eindeutig wie möglich festlegen müssen, welches Gericht, welcher Spruchkörper und welche Richter zur Entscheidung des Einzelfalls berufen sind (BVerfGE 17, 294).

    Er darf keine vermeidbare Freiheit bei der Heranziehung der einzelnen Richter und damit keine unnötige Unbestimmtheit hinsichtlich des gesetzlichen Richters lassen (BVerfGE 17, 294, 300).

  • BVerfG, 03.02.1965 - 2 BvR 166/64

    Anspruch auf den gesetzlichen Richter bei Überbesetzung des Spruchkörpers

    Auszug aus BGH, 01.02.1979 - 4 StR 657/78
    Auch für ihn gilt, daß er die zur Entscheidung der anhängig werdenden Verfahren berufenen Richter so eindeutig und genau wie möglich bestimmen muß (BVerfGE 18, 345, 349) [BVerfG 03.02.1965 - 2 BvR 166/64].
  • BGH, 13.12.1978 - 3 StR 381/78

    Tankstellendiebstahl - §§ 316a, 252 StGB, Vollendung, Beendigung, 'betroffen',

    Auszug aus BGH, 01.02.1979 - 4 StR 657/78
    Zwar hat der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in einer Entscheidung vom 13. Dezember 1978 - 3 StR 381/78 (zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt) - eine Besetzungsrüge als unzulässig angesehen, die sich allein auf den Umstand stützte, daß der Geschäftsverteilungsplan keine bestimmte Person als Vorsitzenden einer Strafkammer vorsah: Da nicht vorgetragen worden sei, daß auch in absehbarer Zeit ein zu benennender Vorsitzender nicht zu erwarten sei, habe die Revision die Fehlerhaftigkeit des Geschäftsverteilungsplanes nicht hinreichend vollständig dargelegt.
  • BGH, 22.06.1977 - 3 StR 139/77

    Feststellung der Vorstrafen in Abwesenheit des Angeklagten - Zweifel an der

    Auszug aus BGH, 01.02.1979 - 4 StR 657/78
    Wenn auch eine Verfahrensrüge gemäß § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO alle den Mangel enthaltenden Tatsachen so vollständig und genau angeben muß, daß das Revisionsgericht allein aufgrund der Rechtfertigungsschrift prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt (BGHSt 3, 213; 27, 216), so bedeutet das jedoch nicht, daß von dem Revisionsführer im Rahmen seiner Begründungspflicht verlangt werden kann, Tatsachen anzugeben, die ihm nicht allgemein oder als Verfahrensbeteiligtem zugänglich sind, sondern die sich - wie hier - aus präsidiumsinternen Vorgängen ergeben.
  • BGH, 22.10.1963 - 1 StR 374/63

    Vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts - Einweisung in eine freie

    Auszug aus BGH, 01.02.1979 - 4 StR 657/78
    Steht aber die Person eines Vorsitzenden nicht fest und liegt - wie hier - der Sonderfall, daß eine vorhandene oder neu bewilligte Planstelle noch nicht besetzt ist (BGHSt 14, 11 ff [BGH 06.11.1959 - 4 StR 376/59]; 19, 116), nicht vor, so kann auch nicht geprüft werden, welche Gründe vorübergehender oder dauernder Art für die Verhinderung des - nicht vorhandenen - Vorsitzenden maßgebend sind.
  • BGH, 14.10.1952 - 2 StR 306/52
    Auszug aus BGH, 01.02.1979 - 4 StR 657/78
    Wenn auch eine Verfahrensrüge gemäß § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO alle den Mangel enthaltenden Tatsachen so vollständig und genau angeben muß, daß das Revisionsgericht allein aufgrund der Rechtfertigungsschrift prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt (BGHSt 3, 213; 27, 216), so bedeutet das jedoch nicht, daß von dem Revisionsführer im Rahmen seiner Begründungspflicht verlangt werden kann, Tatsachen anzugeben, die ihm nicht allgemein oder als Verfahrensbeteiligtem zugänglich sind, sondern die sich - wie hier - aus präsidiumsinternen Vorgängen ergeben.
  • BGH, 28.05.1974 - 4 StR 37/74

    Fehlerhafte Besetzung des Gerichts - Vertretung des ordentlichen Vorsitzenden

    Auszug aus BGH, 01.02.1979 - 4 StR 657/78
    Dieser Vorsitzende Richter hätte sich dann sowohl in seiner wie auch in der I. Strafkammer in zulässigem Umfang unter entsprechend längerfristiger Terminierung im Vorsitz durch den jeweils bestellten Stellvertreter vertreten lassen können (vgl. BGH NJW 1974, 1572).
  • BGH, 06.11.1959 - 4 StR 376/59
    Auszug aus BGH, 01.02.1979 - 4 StR 657/78
    Steht aber die Person eines Vorsitzenden nicht fest und liegt - wie hier - der Sonderfall, daß eine vorhandene oder neu bewilligte Planstelle noch nicht besetzt ist (BGHSt 14, 11 ff [BGH 06.11.1959 - 4 StR 376/59]; 19, 116), nicht vor, so kann auch nicht geprüft werden, welche Gründe vorübergehender oder dauernder Art für die Verhinderung des - nicht vorhandenen - Vorsitzenden maßgebend sind.
  • BGH, 29.05.1987 - 3 StR 242/86

    Verschiebung von Vermögen der Gesellschaft; Zuweisung allgemeiner Strafsachen an

    Anders als in dem in BGHSt 28, 290 [BGH 01.02.1979 - 4 StR 657/78] entschiedenen Fall war dem Landgericht hier rechtzeitig vor Inkrafttreten des Geschäftsverteilungsplanes zu Beginn des Geschäftsjahres 1983 durch Erlaß des Justizministers vom 22. Dezember 1982 die entsprechende Planstelle zugewiesen worden.
  • BGH, 11.01.2012 - 2 StR 346/11

    Vorsitz im 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs

    Dies gilt auch, soweit man davon ausginge, dass Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Dr. Ernemann durch die Vorrangregelung zu Gunsten des 2. Strafsenats im Ergebnis eine bis zu 25% reichende Entlastung der Aufgaben im 4. Strafsenat (vgl. BGHZ 37, 210, 216; zur möglichen Vertretung auch BGHSt 28, 290, 293) erfahren könnte (insoweit allerdings fraglich; vgl. dazu Hans. OLG Hamburg StV 2003, 11, wonach dann, wenn dem Vorsitzenden eines Spruchkörpers zusätzliche Aufgaben - insbesondere der Vorsitz in einem weiteren Spruchkörper - übertragen werden, die er in Folge ohnehin bestehender Arbeitsbelastung voraussehbar nicht erbringen kann, in Bezug auf die zusätzlichen Aufgaben ein Fall der Verhinderung nach § 21f Abs. 2 GVG nicht vorliegen soll).
  • BFH, 12.03.2014 - X B 126/13

    Gesetzlicher Richter; Anforderungen an den Geschäftsverteilungsplan eines FG

    Er darf keine vermeidbare Freiheit bei der Heranziehung der einzelnen Richter und damit keine unnötige Unbestimmtheit hinsichtlich des gesetzlichen Richters lassen (Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH--- vom 1. Februar 1979  4 StR 657/78, BGHSt 28, 290, unter 3.a).

    Wird einem Spruchkörper dauerhaft ein namentlich noch unbekannter Richter zugewiesen, liegt darin ein Verstoß gegen den gesetzlichen Richter (so BGH-Urteil in BGHSt 28, 290).

  • KG, 14.12.2017 - 121 Ss 127/17

    Revision in Strafsachen: Richter im Eingangsamt als Vorsitzender einer

    Wenn auch eine Verfahrensrüge gemäß § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO alle den Mangel enthaltenden Tatsachen so vollständig und genau angeben muss, dass das Revisionsgericht allein aufgrund der Rechtfertigungsschrift prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt (vgl. BGHSt 27, 216 m.w.N.; BGHSt 3, 213), so bedeutet dies nicht, dass von dem Revisionsführer im Rahmen seiner Begründungspflicht verlangt werden kann, Tatsachen anzugeben, die ihm nicht allgemein oder als Verfahrensbeteiligtem zugänglich sind, sondern die sich - wie hier - aus präsidiumsinternen Vorgängen ergeben (vgl. BGHSt 53, 268; BGHSt 28, 290; OLG Oldenburg StV 2001, 159 m.w.N.; OLG Hamm StV 1998, 6 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 07.11.2001 - 3 Ss 426/01

    Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes, ausreichende Begründung der

    Die betreffenden Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGHSt 28, 290, 291; St 29, 162, 164), waren jeweils zu der Rüge der vorschriftswidrigen Besetzung des erkennenden Gerichtes (§ 338 Nr. 1 StPO) ergangen.

    Im Fall BGHSt 28, 290, 291 hatte der nach dem Geschäftsverteilungsplan zum regelmäßigen Vertreter bestellte Richter am Landgericht als Vorsitzender mitgewirkt.

  • OLG Hamm, 30.09.1997 - 3 Ss 847/97

    Besetzungsrüge, Geschäftsverteilung, Präsidium, Öffentlichkeit, Richter am LG als

    Wenn auch eine Verfahrensrüge gemäß § 344 Abs. 2 S. 2 StPO alle den Mangel enthaltenden Tatsachen so vollständig und genau angeben muß, daß das Revisionsgericht allein aufgrund der Rechtfertigungsschrift prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, so bedeutet das jedoch nicht, daß von dem Revisionsführer im Rahmen seiner Begründungspflicht verlangt werden kann, Tatsachen anzugeben, die ihm nicht allgemein oder als Verfahrensbeteiligtem zugänglich sind, sondern die sich - wie hier - aus präsidiumsinternen Vorgängen ergeben (BGHSt 28, 290).

    Der Geschäftsverteilungsplan darf keine vermeidbare Freiheit bei der Heranziehung der einzelnen Richter und damit keine unnötige Unbestimmtheit hinsichtlich des gesetzlichen Richters lassen (BVerfG NJW 1965, 1223; BGHSt 28, 290; KK-Pikart, StPO, 3. Aufl., § 338 Rdnr. 18).

  • BGH, 18.02.1981 - 3 StR 269/80

    Gerhard Härdle

    Der Besetzungsfehler bei Erlaß des Eröffnungsbeschlusses (BGHSt 28, 290) wegen uneidlicher Falschaussage und Strafvereitelung hat nicht dessen Unwirksamkeit zur Folge (BGHSt 29, 351); seine bloße Fehlerhaftigkeit kann gemäß § 336 Satz 2 in Verbindung mit § 210 StPO mit der Revision nicht gerügt werden.
  • BGH, 11.07.1985 - VII ZB 6/85

    Vorschriftsmäßige Besetzung eines Spruchkörpers bei vakanter Vorsitzendenstelle

    Aus diesem Grunde waren auch die Geschäftsverteilungspläne des Oberlandesgerichts für 1984 und 1985 fehlerhaft (zur Bezeichnung eines Vorsitzenden mit "NN" vgl. BGHSt 28, 290 [BGH 01.02.1979 - 4 StR 657/78]).
  • BGH, 22.01.2019 - 2 StR 413/18

    Revisionsbegründung (keine Begründungspflicht hinsichtlich unzugänglicher

    Vom Beschwerdeführer kann im Rahmen der sich aus § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO ergebenden Begründungspflicht jedoch nicht verlangt werden, Tatsachen anzugeben, die ihm nicht allgemein oder als Verfahrensbeteiligtem zugänglich sind (BGH, Urteil vom 1. Februar 1979 - 4 StR 657/78, BGHSt 28, 290, 291; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl., § 344 Rn. 22).
  • BGH, 19.08.1987 - 2 StR 160/87

    Präklusion der Rüge ordnungswidriger Gerichtsbesetzung - Mitteilung der Besetzung

    Die Vorschrift soll verhindern, daß für bestimmte Einzelsachen bestimmte Richter ausgesucht werden (vgl. BGHSt 10, 179, 180; 7, 23; 27, 209; 28, 290, 291 f; BVerwG DÖV 1976, 747).
  • BGH, 17.05.2022 - 3 StR 107/22

    Revisionsbegründung im Strafverfahren: Anforderungen an die Rüge des fehlenden

  • BGH, 13.12.1979 - 4 StR 632/79

    Rüge der fehlerhaften Besetzung des Gerichts - Abweichung vom kammerinternen

  • OLG Hamm, 04.11.2003 - 3 Ss 572/03

    Besetzung; kleine Strafkammer; Vertretung des Vorsitzenden, ständiger Vertreter,

  • BGH, 05.04.1989 - 2 StR 39/89

    Vorübergehende Verhinderung - Vertreter aus einer anderen Kammer -

  • OLG Oldenburg, 13.04.2000 - Ss 68/00

    Ordnungsmäßigkeit der Besetzung einer kleinen Strafkammer in der

  • BayObLG, 21.02.1994 - 3 ObOWi 5/94
  • BGH, 23.10.1985 - 3 StR 319/85

    Anforderung an eine Revision wegen Verletzung des Verfahrensrechts -

  • BVerwG, 04.02.1982 - 9 CB 655.80

    Verwaltungsprozessrechtliche Ausgestaltung der Zulässigkeit der Berücksichtigung

  • BVerwG, 04.02.1982 - 9 CB 657.80

    Verwaltungsprozessrechtliche Ausgestaltung der Zulässigkeit der Berücksichtigung

  • BGH, 07.02.1979 - 3 StR 2/79

    Unterbliebene Zuweisung eines ordentlichen Vorsitzenden an die Strafkammer

  • BGH, 07.02.1979 - 3 StR 508/78

    Zur vorübergehenden Verhinderung des Vorsitzenden Richters wegen anderweitiger

  • BGH, 28.03.1979 - 3 StR 77/79

    Ablehnung der Zuweisung eines geschäftsplanmäßigen Richters aufgrund von dessen

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