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   BGH, 13.07.1978 - 4 StR 248/78   

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BGH, 13.07.1978 - 4 StR 248/78 (https://dejure.org/1978,596)
BGH, Entscheidung vom 13.07.1978 - 4 StR 248/78 (https://dejure.org/1978,596)
BGH, Entscheidung vom 13. Juli 1978 - 4 StR 248/78 (https://dejure.org/1978,596)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Besorgnis der Befangenheit des Sachverständigen - Zweifel an der Unparteilichkeit des Sachverständigen - Handeln mit Verdeckungsabsicht im Verlauf einer unerwarteten, einheitlichen, tätlichen und übergangslosen Auseinandersetzung - Tötung um eine begangene Nötigung und ...

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zum Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB (1975) § 211 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 28, 77
  • NJW 1978, 2402
  • MDR 1978, 856
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 01.02.1978 - 2 StR 530/77

    Erforderlichkeit einer besonderen Verwerflichkeit zur Annahme eines Mordes -

    Auszug aus BGH, 13.07.1978 - 4 StR 248/78
    Lediglich für eine kleine Randgruppe von Fällen hat er eine Eingrenzung des Mordtatbestandes dahin vorgenommen, daß derjenige nicht in Verdeckungsabsicht handele, der im Verlauf einer von ihm nicht erwarteten einheitlichen tätlichen Auseinandersetzung übergangslos vom Körperverletzungs- zum Tötungsvorsatz übergehe (BGHSt 27, 346).

    Das gilt selbst für den Fall, daß man der einschränkenden Auslegung des § 211 Abs. 2 StGB durch den 2. Strafsenat (BGHSt 27, 346; Beschluß vom 3. Februar 1978 - 2 StR 776/77) folgen wollte.

    Ob nicht bereits allein dieser Wechsel des Angriffsmittels einen entscheidungserheblichen Einschnitt im Geschehensablauf und damit auch im Übergang vom Körperverletzungs- zum Tötungsvorsatz bedeutet, weil er in der Regel eine Unterbrechung der Angriffshandlung bedingt, bedarf hier keine Entscheidung (vgl. einerseits BGHSt 27, 346, andererseits BGH, Urteil vom 13. Juni 1978 - 1 StR 118/78).

    In den Fällen jedenfalls, in denen mit dem Wechsel des Angriffsmittels auch eine Änderung der Tatrichtung hinsichtlich des angegriffenen Rechtsguts, nämlich ein Übergang vom Nötigungsvorsatz zum alleinigen Körperverletzungs- bzw. Tötungsvorsatz verbunden ist, kann selbst bei rechtlich einheitlichem Tatgeschehen von einem Grenzfall engen zeitlichen und sachlichen Zusammentreffens von Vortat und Verdeckungstat (vgl. BGHSt 27, 346) nicht gesprochen werden.

  • BGH, 22.09.1956 - GSSt 1/56

    Begriff der Heimtücke

    Auszug aus BGH, 13.07.1978 - 4 StR 248/78
    Er hat auch bisher die Feststellung der besonderen Verwerflichkeit der Tat nicht verlangt (BGHSt 9, 385, 389; 11, 139, 143).

    Im Hinblick auf das rechtspolitische Anliegen (vgl. BGHSt 9, 385, 389) spricht vieles dafür, am bisherigen Verständnis des Mordtatbestandes festzuhalten und in diesen wenigen Ausnahmefällen - wenn überhaupt - allein die absolute Strafdrohung der lebenslangen Freiheitsstrafe in Frage zu stellen, nicht aber die Verwirklichung des Tatbestands des § 211 Abs. 2 StGB zu verneinen.

    Die Entstehungsgeschichte und die eindeutige Fassung dieser Bestimmung lassen unmißverständlich das Anliegen des Gesetzgebers erkennen, dem Richter für die Beurteilung der Frage, ob eine Tötung Mord oder Totschlag ist, klare und fest umrissene Tatbestände an die Hand zu geben (BGHSt 9, 385, 389).

  • BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66

    Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche

    Auszug aus BGH, 13.07.1978 - 4 StR 248/78
    Dazu muß er vernünftige Gründe vorbringen, die jedem unbeteiligten Dritten einleuchten (vgl. BGHSt 21, 334, 341).

    Die so gewonnenen Schlußfolgerungen stehen immer unter dem unausgesprochenen, selbstverständlichen Vorbehalt, daß das Gericht zu denselben tatsächlichen Feststellungen gelangt (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1974, 367 für den Fall der Beweiswürdigung durch den Sachverständigen in der Hauptverhandlung).

  • BGH, 13.06.1978 - 1 StR 118/78

    Verurteilung wegen Mordes und wegen vorsätzlicher Körperverletzung - Rüge der

    Auszug aus BGH, 13.07.1978 - 4 StR 248/78
    Der von ihm in diesem Zusammenhang erwogenen Einschränkung des Mordtatbestandes auf Fälle, in denen die Tat im voraus geplant worden ist, ist der Bundesgerichtshof nicht gefolgt (BGHSt 27, 281; Urteil vom 13. Juni 1978 - 1 StR 118/78).

    Ob nicht bereits allein dieser Wechsel des Angriffsmittels einen entscheidungserheblichen Einschnitt im Geschehensablauf und damit auch im Übergang vom Körperverletzungs- zum Tötungsvorsatz bedeutet, weil er in der Regel eine Unterbrechung der Angriffshandlung bedingt, bedarf hier keine Entscheidung (vgl. einerseits BGHSt 27, 346, andererseits BGH, Urteil vom 13. Juni 1978 - 1 StR 118/78).

  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 13.07.1978 - 4 StR 248/78
    Diese Feststellungen tragen den Schuldspruch wegen Mordes auch unter Berücksichtigung der Grundsätze, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 21. Juni 1977 (NJW 1977, 1525) aufgestellt hat.

    Nach alledem liegt hier ein Regelfall des Mordes in Verdeckungsabsicht vor, der beim Täter eine besonders niedrige Gesinnung und eine hohe Gefährlichkeit aufweist und wegen des mit der Tat verfolgten zu mißbilligenden Zwecks die härtere Bestrafung nach den Mordvorschriften rechtfertigt (BVerfG NJW 1977, 1525, 1533).

  • BGH, 23.05.1978 - 5 StR 664/77

    Schuldspruch wegen Mordes bei heimtückisch begangener Tötung -

    Auszug aus BGH, 13.07.1978 - 4 StR 248/78
    Ob der Täter des Mordes oder des Totschlags schuldig ist, soll nach dem Willen des Gesetzes lediglich von der Verwirklichung des im einzelnen umschriebenen Unrechtstatbestandes abhängen, nicht aber von einer - höchst unsicheren - richterlichen Wertung des Gesamtbildes der Tat (BGHSt a.a.O.; BGH, Urteil vom 23. Mai 1978 - 5 StR 664/77).
  • BVerfG, 26.02.1969 - 2 BvL 15/68

    Verfolgungsverjährung

    Auszug aus BGH, 13.07.1978 - 4 StR 248/78
    Nur dadurch wird es auch dem Bestimmtheitsgebot (Art. 103 Abs. 2 GG, § 1 StGB) gerecht (vgl. BVerfGE 25, 269, 285), indem es gleiche Rechtsanwendung gewährleistet und dem Gebot der Vorausberechenbarkeit des Rechts entspricht.
  • BGH, 03.02.1978 - 2 StR 776/77

    Mord in Form der Verdeckung einer Straftat bei Entstehung der Vortat aufgrund

    Auszug aus BGH, 13.07.1978 - 4 StR 248/78
    Das gilt selbst für den Fall, daß man der einschränkenden Auslegung des § 211 Abs. 2 StGB durch den 2. Strafsenat (BGHSt 27, 346; Beschluß vom 3. Februar 1978 - 2 StR 776/77) folgen wollte.
  • BGH, 08.07.1955 - 5 StR 233/55

    Ermächtigung zu körperlichen Eingriffen bei Anordnung einer Beobachtung in einer

    Auszug aus BGH, 13.07.1978 - 4 StR 248/78
    Es kommt vielmehr allein darauf an, ob er aus seiner Sicht bei verständiger Würdigung begründeten Anlaß hatte, an der Unparteilichkeit des Sachverständigen zu zweifeln (BGHSt 8, 144, 145/146).
  • BGH, 01.11.1955 - 5 StR 329/55

    Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen - Ungünstige Beurteilung der

    Auszug aus BGH, 13.07.1978 - 4 StR 248/78
    Die vom Angeklagten im einzelnen vorgebrachten Gründe rechtfertigen weder für sich genommen noch in ihrer Gesamtschau (vgl. BGHSt 8, 226, 235) die Besorgnis der Befangenheit des Sachverständigen.
  • BGH, 21.10.1977 - 2 StR 303/77

    Notwendigkeit einer besonderen Verwerflichkeit der Tat - Umfang des Mordmerkmals

  • BGH, 02.12.1957 - GSSt 3/57

    Hoher Grad innerlicher Erregung als verschuldeter Täterbeitrag - Besondere

  • BGH, 02.12.1987 - 2 StR 559/87

    Verdeckungsabsicht bei Vortat gegen Leib und Leben des Opfers

    Die anderen Strafsenate des Bundesgerichtshofs haben sich dieser Rechtsprechung nicht angeschlossen, sondern offen gelassen, ob ihr zu folgen sei, und die Voraussetzungen der Einschränkung im jeweils zu entscheidenden Falle aus tatsächlichen Gründen verneint ( 1. Strafsenat: NJW 1978, 2105; NStZ 1985, 167; Urteile vom 5. September 1978 - 1 StR 389/78; 24. Oktober 1978 - 1 StR 404/78; 10. Juni 1980 - 1 StR 237/80 und 29. Oktober 1985 - 1 StR 449/85; 3. Strafsenat: NStZ 1984, 453; Urteil vom 2. September 1981 - 3 StR 222/81; 4. Strafsenat: BGHSt 28, 77; NStZ 1983, 34; Urteil vom 13. Juli 1978 - 4 StR 323/78; Beschlüsse vom 28. Februar 1985 - 4 StR 61/85 und 3. April 1987 - 4 StR 139/87; 5. Strafsenat: GA 1980, 142; JZ 1981, 547; Urteil vom 19. Juni 1979 - 5 StR 254/79).

    Der 4. Strafsenat bleibt bei der Annahme von Verdeckungsmord jedenfalls dann, wenn sich der Täter bereits "in rechtsfeindlicher Einstellung" in die zur Vortat führende Situation begeben hatte (BGHSt 28, 77), eine Rückausnahme, die auch in Entscheidungen anderer Strafsenate anerkannt wird (vgl. NStZ 1985, 454; Urteil vom 6. Mai 1980 - 5 StR 142/80).

  • BGH, 23.11.1995 - 1 StR 475/95

    Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht, wenn vom Getöteten selbst die Entdeckung

    Soweit in manchen Entscheidungen auf die "rechtsfeindliche Einstellung", "rechtsfeindliche Absicht", "feindliche Willensrichtung" abgestellt wurde, in der sich der Täter in die zur Vortat führende Situation begeben hatte (BGH, Urt. vom 5. September 1978 - 1 StR 389/78; BGH, Urt. vom 24. Oktober 1978 - 1 StR 404/78; BGH GA 1979, 426; BGHSt 28, 77), ging es um die möglicherweise einschränkende Wirkung sehr engen Zusammenhangs von Vortat und Verdeckungstat (vgl. BGHSt 27, 346; aufgegeben von BGHSt 35, 116).
  • BGH, 23.05.1984 - 3 StR 117/84

    Verurteilung wegen Totschlags in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge - Fußtritte

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der den § 211 StGB einschränkend interpretiert, liegt in Fällen des Übergangs vom Körperverletzungs- zum Tötungsvorsatz Verdeckungsmord jedenfalls dann vor, wenn sich der Täter in rechtsfeindlicher Einstellung in die Situation begeben hat, aus der heraus die Tat erwächst (BGHSt 28, 77, 80 f; BGH, Urteil vom 5. September 1978 - 1 StR 389/78; Urteil vom 24. Oktober 1978 - 1 StR 404/78; BGH GA 1979, 426; vgl. BGHSt 27, 346, 348); wenn die Körperverletzung nicht "nahtlos" in die Tötungshandlung übergeht, sondern der Zusammenhang zwischen beiden durch eine Zäsur im Gesamtgeschehen unterbrochen ist (BGH NJW 1978, 2105; BGH, Urteil vom 13. Juli 1978 - 4 StR 323/78; Urteil vom 6. Februar 1979 - 5 StR 800/78; Urteil vom 29. Mai 1979 - 1 StR 153/79; Urteil vom 19. Juni 1979 - 5 StR 254/79), wie dies bei einem Wechsel des Angriffsmittels der Fall sein kann (BGHSt 28, 77, 82; a.A. BGHSt 27, 346, 349); oder wenn die Tötung nicht nur zur Verdeckung der unmittelbar vorausgegangenen Körperverletzung, sondern (auch) einer anderen Straftat - etwa einer Nötigung, eines Diebstahls oder Raubes - dient, so daß insoweit Vortat und Verdeckungstat nicht dieselbe Angriffsrichtung aufweisen (BGHSt 28, 77, 81 f; BGH, Urteil vom 29. Mai 1979 - 1 StR 153/79; Urteil vom 15. August 1979 - 2 StR 426/79).

    Verdeckungsabsicht setzt nicht voraus, daß die vorsätzliche Tötung vorausgeplant oder länger erwogen war (BGHSt 27, 281, 283 f; 28, 77, 79; BGH NJW 1978, 2105; BGH, Urteil vom 15. August 1979 - 2 StR 426/79).

    Auch ist der Bundesgerichtshof nicht der Anregung gefolgt, die besondere Verwerflichkeit der Tat als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal aller Mordfälle anzuerkennen (BGHSt 28, 77, 80).

  • BGH, 27.05.1982 - 4 StR 128/82

    Art und Weise, in denen ein Angeklagter auf die Veränderung des rechtlichen

    Das aber hat die Schwurgerichtskammer ausgeschlossen, so daß die weitere Frage, ob Mord auch deshalb ausscheidet, weil sich der Entschluß zur Tötung übergangslos aus der Körperverletzung ohne Änderung der Angriffsrichtung ergeben hat (vgl. BGHSt 27, 346 und BGHSt 28, 77, 81; BGH bei Holtz MDR 1980, 105), dahinstehen kann.
  • BGH, 02.09.1981 - 3 StR 222/81

    Ablehnung des Antrags auf Einholung eines Sachverständigengutachtens wegen

    Ein Grenzfall, für den der Bundesgerichtshof bei einem zeitlich engen Aufeinanderfolgen von Vortat und Tötung aus Verdeckungsgründen das Vorliegen der Verdeckungsabsicht im Sinne des § 211 StGB verneint hat (BGHSt 27, 346, 348), liegt nicht in Fällen vor, in denen - wie hier - Vortat und Verdeckungsmord nicht dieselbe Angriffsrichtung aufweisen (BGHSt 28, 77, 81; BGH bei Holtz MDR 1980, 105 für den Fall, daß der Täter, der nach einem versuchten Diebstahl die Angriffsrichtung ändert und, wenn auch übergangslos, auf die Tötung dessen abzielt, den er unerkannt hatte bestehlen wollen).
  • BGH, 06.11.1980 - 4 StR 156/80

    Ablehnung eines Sachverständigen wegen Befangenheit

    Bei Prüfung der Frage, ob die zur Begründung eines Ablehnungsgesuchs vorgebrachten und glaubhaft gemachten Tatsachen aus der Sicht des Angeklagten die Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen begründen können, ist vom Standpunkt eines vernünftigen Angeklagten auszugehen (BGHSt 8, 226, 233; BGH, Urteile vom 16. Juni 1978 - 4 StR 269/78 und vom 13. Juli 1978 - 4 StR 248/78 jeweils m.w.Nachw.).
  • BGH, 06.02.1979 - 5 StR 800/78

    Strafbarkeit wegen Mordes, gefährlicher Körperverletzung und unerlaubten

    Nach alledem liegt hier ein Mord in Verdeckungsabsicht vor, an den das Gesetz die verschärfte Rechtsfolge der lebenslangen Freiheitsstrafe knüpft (BGHSt 28, 77; BGH in NJW 1978, 2105; BGH Urteil vom 5. September 1978 - 1 StR 389/78 - Urteil vom 24. Oktober 1978 - 1 StR 404/78 -).
  • BGH, 24.10.1978 - 1 StR 404/78

    Mordmerkmal "Verdeckungsabsicht" - Verdeckung der Täterschaft zugleich als

    Eine einschränkende Anwendung des Mordtatbestandes in der Begehungsform des Verdeckens einer anderen Straftat kommt hier schon deshalb nicht in Betracht, weil sich die Angeklagten bereits in rechtsfeindlicher Einstellung in die Situation begeben haben, aus der sich die Vortat entwickelte (BGH, Urteil vom 13. Juli 1978 - 4 StR 248/78 - zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).
  • BGH, 19.06.1979 - 5 StR 254/79

    Strafbarkeit wegen Mordes und wegen gefährlicher Körperverletzung - Anforderungen

    Nach alledem liegt hier ein Mord in Verdeckungsabsicht vor (BGHSt 28, 77; BGH in NJW 1978, 2105; BGH Urteil vom 5. September 1978 - 1 StR 398/78 - Urteil vom 24. Oktober 1978 - 1 StR 404/78 -).
  • BGH, 29.05.1979 - 1 StR 153/79

    Revision wegen Nichtbeachtung eines Rücktritts vom versuchten Mord -

    Das ist nur eine kleine Randgruppe von Fällen der Verdeckungstat (BGHSt 28, 77, 79 = NJW 1978, 2402 [BGH 13.07.1978 - 4 StR 248/78] Nr. 14).
  • BGH, 17.01.1979 - 2 StR 508/78

    Fassen eines Tötungsvorsatzes im unmittelbaren Anschluß an die Vortat in

  • BGH, 05.09.1978 - 1 StR 389/78

    Bekanntgabe vom Tatgeschehen an den Täter - Strafmilderung auf Grund detallierter

  • BGH, 15.08.1978 - 1 StR 327/78

    Annahme bedingten Tötungsvorsatzes bei dosiertem Würgen - Anforderungen an

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