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   BGH, 15.10.1979 - AnwSt (R) 3/79   

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BGH, 15.10.1979 - AnwSt (R) 3/79 (https://dejure.org/1979,875)
BGH, Entscheidung vom 15.10.1979 - AnwSt (R) 3/79 (https://dejure.org/1979,875)
BGH, Entscheidung vom 15. Oktober 1979 - AnwSt (R) 3/79 (https://dejure.org/1979,875)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    § 114 Abs. 1 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) als anzuwendende Strafvorschrift im Sinne des § 200 Abs. 1 Strafprozessordnung (StPO) - Erforderlichkeit eines besonderen Hinweises auf § 114 BRAO und ihre Änderungen - Einschlägigsein von § 2 Abs. 2 Strafgesetzbuch (StGB) bei ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 76, 153
  • BGHSt 29, 124
  • NJW 1980, 897
  • MDR 1980, 334
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 08.02.1961 - 2 StR 622/60
    Auszug aus BGH, 15.10.1979 - AnwSt (R) 3/79
    Durch § 200 i.V.m. § 207 StPO soll der Verhandlungsgegenstand für das Gericht bindend festgelegt werden (BGHSt 16, 47, 48).

    Vorschriften über bloße Straffolgen der tatbestandsmäßigen Handlung, ein Hinweis auf die gesetzliche Strafdrohung der in der Anklageschrift bezeichneten Straftat, gehören dagegen - ebensowenig wie andere Bestimmungen, die gleichermaßen für alle in Betracht kommenden Straftaten gelten (vgl. BGH NJW 1956, 1246 Nr. 12 zu § 56 StGB a.F.; KMR Sax 6. Aufl. § 265 StPO Anm. 3 a) - nicht zum notwendigen Inhalt der Anklageschrift und müssen deshalb auch nicht aufgenommen werden (vgl. RGSt 30, 209; BGH Urteile vom 21. Februar 1952 - 4 StR 933/51 - und vom 10. Juni 1955 - 1 StR 199/55 - BGHSt 16, 47, 485 LwR Gollwitzer 23. Aufl. § 265 StPO Rdn. 8, 33, 34).

    Sie enthält den Grundsatz, daß das Gericht, wenn es abweichend von ihm verurteilen will, den Eröffnungsbeschluß zuvor umgestalten muß, und daß der Angeklagte, solange dies nicht geschehen ist seine Verteidigung nur auf den Inhalt des Eröffnungsbeschlusses einzurichten braucht (BGHSt 16, 47/49).

  • BGH, 05.12.1977 - AnwSt (R) 5/77

    Würdigung des Gesamtverhaltens im ehrengerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BGH, 15.10.1979 - AnwSt (R) 3/79
    Für die Frage, wann eine Tat im Sinne des § 2 Abs. 2 StGB (begangen und) beendet ist, kommt es nach der gebotenen einheitlichen Betrachtung aller in demselben Verfahren festgestellten Pflichtverletzungen allein auf die (Begehung und) Beendigung der zeitlich letzten Pflichtverletzung an (Anschluß an BGHSt 16, 237 [BGH 25.09.1961 - AnwSt R 4/61]; 24, 81, 85/86; 27, 305).

    Mit rechtlich nicht zu beanstandenen Erwägungen hat der Ehrengerichtshof in dem unter IV der Urteilsgründe bezeichneten Umfang die unter III festgestellten Äußerungen des Rechtsanwalts und sein sonstiges Verhalten vor und gegenüber Gerichtspersonen und anderen Verfahrensbeteiligten als schuldhafte Pflichtverletzungen i.S. der §§ 43, 113 BRAO gewertet und sein Gesamtverhalten (BGHSt 27, 305 [BGH 05.12.1977 - AnwSt R 5/77]) mit einem zeitigen Vertretungsverbot nach § 114 Abs. 1 Nr. 4 BRAO geahndet.

    Im ehrengerichtlichen Verfahren gegen einen Rechtsanwalt darf ein Sachverhalt, auch wenn er sich aus mehreren Anschuldigungspunkten zusammensetzt, nur einheitlich beurteilt und kann die Frage, ob der Rechtsanwalt seine Pflichten schuldhaft verletzt hat, nur einheitlich entschieden werden (BGH stand. Rechtspr., vgl. BGHSt 16, 237 [BGH 25.09.1961 - AnwSt R 4/61]; 24, 81, 85/86; BGH, Urteil vom 5. Dezember 1977 - AnwSt (R) 5/77 = BGHSt 27, 305 [BGH 05.12.1977 - AnwSt R 5/77] = LM Nr. 9 zu § 113 BRAO).

  • BGH, 25.09.1961 - AnwSt (R) 4/61

    Mehrere Pflichtverletzungen eines Rechtsanwalts

    Auszug aus BGH, 15.10.1979 - AnwSt (R) 3/79
    Für die Frage, wann eine Tat im Sinne des § 2 Abs. 2 StGB (begangen und) beendet ist, kommt es nach der gebotenen einheitlichen Betrachtung aller in demselben Verfahren festgestellten Pflichtverletzungen allein auf die (Begehung und) Beendigung der zeitlich letzten Pflichtverletzung an (Anschluß an BGHSt 16, 237 [BGH 25.09.1961 - AnwSt R 4/61]; 24, 81, 85/86; 27, 305).

    Im ehrengerichtlichen Verfahren gegen einen Rechtsanwalt darf ein Sachverhalt, auch wenn er sich aus mehreren Anschuldigungspunkten zusammensetzt, nur einheitlich beurteilt und kann die Frage, ob der Rechtsanwalt seine Pflichten schuldhaft verletzt hat, nur einheitlich entschieden werden (BGH stand. Rechtspr., vgl. BGHSt 16, 237 [BGH 25.09.1961 - AnwSt R 4/61]; 24, 81, 85/86; BGH, Urteil vom 5. Dezember 1977 - AnwSt (R) 5/77 = BGHSt 27, 305 [BGH 05.12.1977 - AnwSt R 5/77] = LM Nr. 9 zu § 113 BRAO).

  • BGH, 25.01.1971 - AnwSt (R) 7/70

    Ehrengerichtliches Verfahren gegen Rechtsanwälte

    Auszug aus BGH, 15.10.1979 - AnwSt (R) 3/79
    Für die Frage, wann eine Tat im Sinne des § 2 Abs. 2 StGB (begangen und) beendet ist, kommt es nach der gebotenen einheitlichen Betrachtung aller in demselben Verfahren festgestellten Pflichtverletzungen allein auf die (Begehung und) Beendigung der zeitlich letzten Pflichtverletzung an (Anschluß an BGHSt 16, 237 [BGH 25.09.1961 - AnwSt R 4/61]; 24, 81, 85/86; 27, 305).

    Im ehrengerichtlichen Verfahren gegen einen Rechtsanwalt darf ein Sachverhalt, auch wenn er sich aus mehreren Anschuldigungspunkten zusammensetzt, nur einheitlich beurteilt und kann die Frage, ob der Rechtsanwalt seine Pflichten schuldhaft verletzt hat, nur einheitlich entschieden werden (BGH stand. Rechtspr., vgl. BGHSt 16, 237 [BGH 25.09.1961 - AnwSt R 4/61]; 24, 81, 85/86; BGH, Urteil vom 5. Dezember 1977 - AnwSt (R) 5/77 = BGHSt 27, 305 [BGH 05.12.1977 - AnwSt R 5/77] = LM Nr. 9 zu § 113 BRAO).

  • BGH, 08.05.1951 - 1 StR 168/51
    Auszug aus BGH, 15.10.1979 - AnwSt (R) 3/79
    Da es in dieser Hauptverhandlung in erster Linie um den Ausschließungsantrag ging und beide Verteidiger dazu ausdrücklich Stellung genommen haben (Bd. IV Bl. 105/106 d.A.), ist nach alledem ausgeschlossen, daß sich der ebenfalls rechtskundige Rechtsanwalt im Falle eines formalen Hinweises auf die Bestimmung des § 114 BRAO anders als geschehen hätte verteidigen können (vgl. BGHSt 2, 250; BGH, Urteil vom 17. Januar 1974 - 4 StR 601/73 - bei Dallinger MDR 1974, 548).
  • BGH, 07.09.1962 - 4 StR 266/62

    Tateinheit von Fahren ohne Fahrerlaubnis i.S.d. § 24 Abs. 1 Nr. 1 oder 2

    Auszug aus BGH, 15.10.1979 - AnwSt (R) 3/79
    Von einer Überraschung, vor der der Hinweis nach § 265 Abs. 1 StPO schützen soll (BGHSt 18, 66, 68; 25, 287/289), kann damit keine Rede sein.
  • BGH, 05.03.1969 - 4 StR 610/68

    Keine Hinweispflicht des Gerichts gegenüber einem Angeklagten auf die Möglichkeit

    Auszug aus BGH, 15.10.1979 - AnwSt (R) 3/79
    Was aber nicht zum notwendigen Inhalt der Anklageschrift gehört, kann auch nicht Gegenstand einer Umgestaltung der Strafklage nach § 265 Abs. 1 StPO sein (BGHSt 22, 336, 338).
  • BGH, 20.02.1974 - 2 StR 448/73

    Hinweispflicht des Gerichts bei vom Anklagevorwurf abweichender Verurteilung -

    Auszug aus BGH, 15.10.1979 - AnwSt (R) 3/79
    Von einer Überraschung, vor der der Hinweis nach § 265 Abs. 1 StPO schützen soll (BGHSt 18, 66, 68; 25, 287/289), kann damit keine Rede sein.
  • BGH, 05.03.1979 - AnwSt (R) 15/78

    Anwendung des milderen Gesetzes im ehrengerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BGH, 15.10.1979 - AnwSt (R) 3/79
    Wird die Strafdrohung, wie hier durch das Änderungsgesetz vom 18. August 1976, während der Begehung einer Tat geändert, so ist nach § 2 Abs. 2 StGB, der Rechtsgrundlage auch für das ehrengerichtliche Verfahren ist (vgl. BGHSt 28, 333, 336, 337), das Gesetz anzuwenden, das bei der Beendigung der Tat gilt.
  • BGH, 17.01.1974 - 4 StR 601/73

    Fehlende Beschreibung der maßgeblichen gesetzlichen Merkmale der strafbaren

    Auszug aus BGH, 15.10.1979 - AnwSt (R) 3/79
    Da es in dieser Hauptverhandlung in erster Linie um den Ausschließungsantrag ging und beide Verteidiger dazu ausdrücklich Stellung genommen haben (Bd. IV Bl. 105/106 d.A.), ist nach alledem ausgeschlossen, daß sich der ebenfalls rechtskundige Rechtsanwalt im Falle eines formalen Hinweises auf die Bestimmung des § 114 BRAO anders als geschehen hätte verteidigen können (vgl. BGHSt 2, 250; BGH, Urteil vom 17. Januar 1974 - 4 StR 601/73 - bei Dallinger MDR 1974, 548).
  • BGH, 21.02.1952 - 4 StR 933/51

    Rechtsmittel

  • RG, 02.07.1897 - 2214/97

    1. Hat der Beschluß, betr. die Eröffnung des Hauptverfahrens wegen Meineides, bei

  • BGH, 26.05.2021 - 4 StR 550/20

    Veränderung des rechtlichen Gesichtspunktes oder der Sachlage (Ausschluss der

    Ein solcher Hinweis war hier erforderlich, weil diese Verurteilung von der rechtlichen Würdigung in der unverändert zur Hauptverhandlung zugelassenen Anklage abweicht (vgl. BGH, Urteil vom 15. Oktober 1979 ? AnwSt (R) 3/79, BGHSt 29, 124, 127; weitere Nachweise bei Kuckein/Bartel in KK-StPO, 8. Aufl., § 265 StPO Rn. 6).
  • BGH, 05.07.1984 - 4 StR 255/84

    Hinweispflicht bei Wechsel von Mißbrauch- zum Treubruchstatbestand

    In ihr ist, wie die Rechtsprechung zu dieser Vorschrift verlangt (vgl. BGHSt 5, 225, 227; 16, 47, 48; 29, 124, 126), [BGH 15.10.1979 - AnwSt R 3/79]der Verfahrensgegenstand eindeutig festgelegt.
  • BGH, 08.05.1980 - 4 StR 172/80

    Festsetzung einer Geldbuße wegen Überschreitung der zulässigen

    Anderes Strafgesetz i. S. des § 265 Abs. 1 StPO ist deshalb nur eine solche Strafbestimmung, die zum notwendigen Inhalt des (zugelassenen) Anklagesatzes gehört (BGHSt 22, 336, 338) und in irgendeiner Weise den Schuldspruch beeinflussen kann (BGHSt 29, 124 [BGH 15.10.1979 - AnwSt R 3/79]; Gollwitzer a.a.O. Rdn. 8, 33, 34; Sax KMR 6. Aufl., § 265 StPO Anm. 3 a).
  • OLG Hamm, 02.07.2003 - 2 Ss 197/03

    Anklageschrift, Umgrenzungsfunktion, Inhalt der Anklage, Folgen der Unwirksamkeit

    Einerseits soll sie den Prozessgegenstand bestimmen, d.h. sie dient der konkreten Bezeichnung der individuellen Tat, über die das Gericht befinden soll (BGHSt 16, 47, 48; 29, 124, 126; 40, 390, 392 = NStZ 1995, 297), sog. Umgrenzungsfunktion (Löwe-Rosenberg-Rieß, StPO, 25. Aufl., § 200 Rn. 3 a).
  • BayObLG, 15.09.2000 - 1St RR 125/00

    Prozessualer Tatbegriff beim Fahren ohne Fahrerlaubnis

    Die Umgrenzungsfunktion des Anklagesatzes erfordert - neben der ausreichenden Bezeichnung des Angeschuldigten -, daß die dem Angeschuldigten zur Last gelegte prozessuale Tat als historisches Ereignis in der Weise geschildert wird, daß die Identität des gemeinten Vorgangs unverwechselbar ist (vgl. BGHSt 29, 124/126; OLG Jena NStZ-RR 1998, 144; Kleinknecht/ Meyer-Goßner § 200 Rn.7; Krause/Thon StV 1985, 252/253 m.w.N.).
  • BGH, 20.05.1985 - StbSt (R) 9/84

    Pflicht des Steuerberaters zur Mitteilung einer Veränderung der Wohnanschrift

    Wie das Disziplinarrecht und das ehrengerichtliche Verfahren nach der Bundesrechtsanwaltsordnung (dazu BGHSt 30, 312, 313 [BGH 14.12.1981 - AnwSt R 20/81]; Glanzmann, Berufsrecht beim Bundesgerichtshof, in: 25 Jahre Bundesgerichtshof, 1975, S. 185) kennt auch die Berufsgerichtsbarkeit für Steuerberater und Steuerbevollmächtigten keine Unterteilung des Sachverhalts in "selbständige Handlungen", und zwar auch dann nicht, wenn mehrere dem Betroffenen zur Last gelegte Anschuldigungspunkte für sich selbst geprüft und rechtlich gewürdigt werden können und mehrere "Taten" im Sinne des § 264 StPO betreffen (BGHSt 29, 124, 125 [BGH 15.10.1979 - AnwSt R 3/79]; stRspr.).
  • BGH, 14.12.1981 - AnwSt (R) 20/81

    Aufhebung des ehrengerichtlichen Urteils in einzelnen Anschuldigungspunkten

    Im ehrengerichtlichen Verfahren gegen einen Rechtsanwalt darf der Sachverhalt, auch wenn er sich aus mehreren Anschuldigungspunkten zusammensetzt, nur einheitlich beurteilt werden (ständige Rechtsprechung, zuletzt BGHSt 29, 124, 129) [BGH 15.10.1979 - AnwSt R 3/79].
  • OLG Köln, 07.12.1999 - Ss 484/99

    Strafbarkeit des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt; Strafbarkeit

    Tat im Sinne des § 200 StPO ist das Tatgeschehen als historischer Vorgang, innerhalb dessen der Angeklagte einen Straftatbestand verwirklicht haben soll (BGHSt 29, 124, 126 = NJW 1980, 897; BGHSt 32, 215, 216 = NJW 1984, 808 m. w. Nachw.).
  • OLG Düsseldorf, 01.12.1998 - 1 Ws 799/98
    Gegenstand einer Anklage nach § 200 Abs. 1 Satz 1 StPO sind nicht darin erwähnte Verletzungen von Strafvorschriften, sondern Taten im strafprozessualen Sinne (§ 264 StPO ), d.h. nach Zeit und Ort bestimmte historische Ereignisse (BGHSt 5, 227; 29, 124, 126).
  • OLG Bremen, 24.07.1989 - Ws 104/89

    Aufhebung eines Haftbefehls; Anforderungen an das Vorliegen eines dringenden

    Das geschieht durch die Bezeichnung des Tatgeschehens als des historischen Vorgangs, in welchem die Straftat gesehen wird, und durch die Anführung der auf diese Straftat zutreffenden gesetzlichen Merkmale (BGHSt 29, 124, 126) [BGH 15.10.1979 - AnwSt R 3/79] .
  • OLG Celle, 12.12.2000 - StO 2/00

    Berufspflichten des Steuerberaters: Duldung der Verwendung eines

  • BGH, 13.02.1984 - AnwSt (R) 12/83

    Rechtsmittel

  • BGH, 30.09.1985 - AnwSt (R) 11/85

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

  • BGH, 05.11.1984 - AnwSt (R) 13/84

    Rechtsmittel

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