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   BGH, 21.10.1952 - 1 StR 388/52   

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BGH, 21.10.1952 - 1 StR 388/52 (https://dejure.org/1952,377)
BGH, Entscheidung vom 21.10.1952 - 1 StR 388/52 (https://dejure.org/1952,377)
BGH, Entscheidung vom 21. Oktober 1952 - 1 StR 388/52 (https://dejure.org/1952,377)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an das Vorliegen einer betrügerischen Absicht - Nachweis des Vorliegens eines Verlöbnisses - Erklärung der Heiratsabsicht als notwendiges Teilstück der betrügerischen Vorspiegelungen, um den erhofften Geldbetrag zu erhalten - Die Drohung, ein außereheliches ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 3, 215
  • NJW 1952, 1422
 
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Wird zitiert von ... (16)

  • BGH, 28.05.2003 - 2 StR 445/02

    Zur Verwertbarkeit von richterlichen Zeugenvernehmungen bei bewußt

    Die Auflösung eines bestehenden Verlöbnisses kommt sogar dann in Betracht, wenn einer der Beteiligten einseitig den Heiratswillen aufgibt, ohne daß der andere Teil davon Kenntnis hat (BGHSt 3, 215, 216: Senge aaO Rdn. 12; Dahs in Löwe/Rosenberg, StPO 25. Aufl. Rdn. 7 jeweils zu § 52 m.w.N.).
  • BGH, 19.01.2000 - 3 StR 531/99

    Nichtentbindung des Verteidigers von seiner Schweigepflicht und rechtlicher

    Entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers kommt es dabei nicht auf zivilrechtliche Maßstäbe an, vielmehr setzt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein Verlöbnis im Sinne des § 52 Abs. 1 Nr. 1 StPO voraus, daß unabhängig von einer zivilrechtlichen Beurteilung im Zeitpunkt der Aussage ein gegenseitiges ernstgemeintes Eheversprechen vorliegt, wobei bereits die einseitige Aufgabe des Heiratswillens das Verlöbnis beseitigt, selbst wenn der andere davon nichts weiß (BGHSt 3, 215, 216; 29, 54, 57).
  • BGH, 08.03.2001 - 1 StR 28/01

    Betrug; Täuschungshandlung und Eheversprechen, Freundschaftsversprechen

    Grundsätzlich ist solches zwar möglich, namentlich wenn eine geäußerte Heiratsabsicht den Charakter eines konkreten Eheversprechens hat, das in Wahrheit aber nur vorgespiegelt und notwendiges Teilstück damit erkennbar verbundener weiterer erlogener Angaben zur Erlangung von Darlehen ist (vgl. BGHSt 3, 215, 216/217; Tiedemann aaO § 263 Rdn. 148).
  • BGH, 12.07.1979 - 4 StR 204/79

    Revision wegen Verletzung materiellen Rechts; Strafantragserfordernis bei

    Ist dieser ernsthafte Wille bei einem von ihnen - auch wenn der andere keine Kenntnis davon hat - nicht vorhanden oder inzwischen aufgegeben worden, so liegt unabhängig von der zivilrechtlichen Beurteilung ein im Strafverfahren zu berücksichtigendes Verlöbnis nicht vor (RGSt 10, 117 ff; 35, 49, 52; 75, 290, 291; BGHSt 3, 215, 216; NJW 1972, 1334; Dreher/Tröndle, StGB 38. Aufl., § 11 Rdn. 7; Stree in Schönke/Schröder, StGB 19. Aufl., § 77 Rdn. 2; Rudolphi in SK, 2. Aufl., vor § 77 Rdn. 1; Meyer in Löwe/Rosenberg, StPO 23. Aufl., § 52 Rdn. 6).
  • BGH, 04.11.1954 - 4 StR 485/54

    Rechtsmittel

    Entscheidend ist das gegenseitige ernsthafte Eheversprechen (BGHSt 3, 215, 216) [BGH 21.10.1952 - 1 StR 388/52].

    Der § 263 Abs. 5 StGB käme übrigens auch dann nicht in Betracht, wenn der Angeklagte eine ernstliche Heiratsabsicht lediglich vorgetäuscht hätte und sein äusseres Verhalten und Auftreten nur ein Bestandteil seines betrügerischen Gesamtplanes gewesen wäre (BGHSt 3, 216 [BGH 21.10.1952 - 1 StR 388/52]).

  • BGH, 03.04.1957 - 2 StR 90/57

    Rechtsmittel

    Noch den getroffenen Feststellungen bestand jedenfalls in dieser Zeit ein Verlöbnis, ein gegenseitig ernstgemeintes Eheversprechen (BGHSt 3, 215 [216]), zwischen ihm und der Zeugin L., so daß eine Verurteilung wegen Unterschlagung nach dem Vorstehenden nicht in Betracht kommt.

    Eines Strafantrages der Zeugin L. bedurfte es in diesem Falle nicht (vgl hierzu BGHSt 3, 215 [216] mit weiteren Nachweisen).

  • BayObLG, 17.12.1982 - RReg. 1 St 272/82

    Verlöbnis; Verlobte; Verlobter; Ehe; Scheidung; Verwandtschaft

    So führt das nach außen nicht in Erscheinung getretene Fehlen eines Verpflichtungswillens bei einem der Verlobten sowie die dem anderen Verlobten nicht bekanntgegebene Aufgabe des Heiratswillens, obwohl sie bürgerlich-rechtlich unbeachtlich sind ( § 116 Satz 1 , § 130 Abs. 1 Satz 1 BGB ), zur Verneinung eines Verlöbnisses im straf- und strafverfahrensrechtlichen Sinn, so daß insbesondere ein Heiratsschwandler nicht als Verlobter anzusehen ist (RGSt 75, 290; BGHSt 3, 215).
  • BGH, 30.05.1972 - 4 StR 180/72

    Tatrichter - Angaben eines Zeugen - Verlöbnis - Eidliche Versicherung

    Dies gilt insbesondere dann, wenn das Zeugnisverweigerungsrecht mit dem Bestehen eines Verlöbnisses, also eines nicht notwendig öffentlichen, vielmehr formlosen beiderseitig ernstgemeinten Eheversprechens (BGHSt 3, 215/215; Kleinknecht, StPO 30. Aufl. § 52 Anm, 6) begründet wird.
  • BGH, 09.08.1968 - 4 StR 149/68

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen versuchten Totschlags - Anforderungen

    Der für ein Verlöbnis (§ 52 Abs. 1 Nr. 1 StPO) unerläßliche ernstliche, auf Eheschließung gerichtete Verlöbnisvertrag kann nicht vorliegen, wenn die Eheabrede gegen das Gesetz oder die guten Sitten verstößt (RGSt 38, 242, 243; 61, 270; BGHSt 3, 215) Ob ein solcher Verstoß gegen das Gesetz oder mindestens die guten Sitten ausnahmslos dann anzunehmen ist, wenn einer der "Verlobten" noch verheiratet ist (so die Rechtsprechung des Reichsgerichts: RGSt 24, 155, 157; 53, 215),braucht hier nicht entschieden zu werden.
  • BGH, 06.09.1988 - 1 StR 344/88

    Berücksichtigung eines Verlöbnisses im Strafverfahren - Einstufung des Tatopfers

    Ist eine Erklärung, die sich äußerlich als Eheversprechen gibt, in dieser Weise untrennbar mit erlogenen Angaben verbunden und soll sie mit diesen dazu dienen, den anderen zu betrügen, so kann sie nicht als ernstlich gemeintes Eheversprechen angesehen werden (BGHSt 3, 215, 216, 217).
  • BGH, 19.03.1970 - 4 StR 39/70

    Voraussetzung eines Verlöbnisses zur Verweigerung des Zeugnisses -

  • BGH, 29.04.1960 - 5 StR 82/60

    Strafrechtliche Berücksichtigung des Bestehens eines Verlöbnisses bei Eingehung

  • BGH, 09.05.1962 - 2 StR 140/62

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

  • BGH, 25.11.1952 - 1 StR 562/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 26.02.1954 - 5 StR 689/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 10.03.1953 - 1 StR 574/52

    Rechtsmittel

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