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   BGH, 02.10.1952 - 3 StR 389/52   

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https://dejure.org/1952,378
BGH, 02.10.1952 - 3 StR 389/52 (https://dejure.org/1952,378)
BGH, Entscheidung vom 02.10.1952 - 3 StR 389/52 (https://dejure.org/1952,378)
BGH, Entscheidung vom 02. Oktober 1952 - 3 StR 389/52 (https://dejure.org/1952,378)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHSt 3, 218
  • NJW 1953, 36
 
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Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 31.10.1951 - 3 StR 117/51
    Auszug aus BGH, 02.10.1952 - 3 StR 389/52
    Das Urteil des erkennenden Senats vom 31. Oktober 1951 (3 StR 117/51) ist in der NJW 1952, 434 nicht vollständig abgedruckt.
  • BGH, 21.06.1951 - III ZR 177/50

    Haftungsverteilung bei Auffahren auf ein liegengebliebenes Fahrzeug

    Auszug aus BGH, 02.10.1952 - 3 StR 389/52
    Sie beruft sich dabei auf das Urteil des 3. Zivilsenats vom 21. Juni 1951 (III ZR 177/50).
  • RG, 05.01.1922 - 648/21

    1. Verhältnis des § 12 der Bayer. oberpolizeilichen Vorschriften zum Schutz der

    Auszug aus BGH, 02.10.1952 - 3 StR 389/52
    Das zeigt sich schon darin, dass ein ganz überwiegendes Verschulden des Verletzten zur Verneinung der Voraussehbarkeit und damit des Schuldvorwurfs führen kann, weil die gänzlich vernunftswidrige Handlungsweise des Verletzten eine Zwischenursache ist, die ausserhalb gewöhnlicher Lebenserfahrung liegt (vgl. RGSt 56, 343 und BayObLG in RechtdKraftf 1929, 256).
  • BGH, 04.09.2014 - 4 StR 473/13

    Fall Ouri Jallow - Freiheitsberaubung durch Unterlassen durch Polizeibeamte nach

    Zwar kann insbesondere eine gänzlich vernunftswidrige Handlungsweise eines Getöteten die Vorhersehbarkeit des Erfolgs entfallen lassen (vgl. BGH, Urteile vom 2. Oktober 1952 - 3 StR 389/52, BGHSt 3, 218, 220; vom 23. April 1953 - 3 StR 894/52, BGHSt 4, 182, 187; vom 10. Juli 1958 - 4 StR 180/58, BGHSt 12, 75, 78).
  • BGH, 10.01.2008 - 3 StR 463/07

    Fahrlässige Tötung (objektive und subjektive Vorhersehbarkeit des Todeserfolges;

    Zwar kann eine gänzlich vernunftswidrige Handlungsweise eines Getöteten die Vorhersehbarkeit des Erfolgs entfallen lassen (vgl. BGHSt 3, 218; 4, 182, 187; 12, 75, 78).
  • BGH, 26.10.2022 - 4 StR 248/22

    Gefährdung des Straßenverkehrs (konkrete Gefährdung von Leib oder Leben eines

    Ob es sich dabei um einen bestimmenden Strafzumessungsgrund im Sinne von § 267 Abs. 3 Satz 1 Halbs. 2 StPO handelt (vgl. dazu für ein nicht unerhebliches Mitverschulden des Verletzten einer Fahrlässigkeitstat BGH, Urteil vom 2. Oktober 1952 - 3 StR 389/52, BGHSt 3, 218, 220; Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl., § 267 Rn. 18; Schneider, aaO, Rn. 208; weitergehend Bußmann in Matt/Renzikowski, StGB, 2. Aufl., § 46 Rn. 45), muss der Senat nicht entscheiden, da sich aus den Feststellungen keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die Mitfahrer die riskante Fahrweise des Angeklagten gebilligt und sich sehenden Auges in eine eigengefährdende Lage begeben haben.
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