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   BGH, 23.10.1952 - 5 StR 480/52   

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BGH, 23.10.1952 - 5 StR 480/52 (https://dejure.org/1952,204)
BGH, Entscheidung vom 23.10.1952 - 5 StR 480/52 (https://dejure.org/1952,204)
BGH, Entscheidung vom 23. Oktober 1952 - 5 StR 480/52 (https://dejure.org/1952,204)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 3, 245
  • NJW 1953, 76
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.01.2015 - 1 StR 587/14

    Untreue (hier: Anwalt, der Fremdgelder auf sein Geschäftskonto leitet; Abgrenzung

    Lässt sich - wie hier - nicht eindeutig erkennen, welche der festgestellten Taten zur Verurteilung geführt haben, führt dies zur Aufhebung des Urteils bereits im Schuldspruch, denn bei der Tenorierung der Anzahl der dem Angeklagten zur Last liegenden Fälle handelt es sich um eine sachlich-rechtliche Aussage, die der Berichtigung nur in Ausnahmefällen zugänglich ist (vgl. BGH, Urteil vom 16. Oktober 1952 - 5 StR 480/52, BGHSt 3, 245; Beschluss vom 17. März 2000 - 2 StR 430/99, NStZ 2000, 386).
  • BGH, 14.11.1990 - 3 StR 310/90

    Zulässigkeit einer Urteilsberichtigung; Rechtsfolgen einer unzulässigen

    Unzulässige Änderungen sind für das Revisionsgericht unbeachtlich (BGHSt 2, 248, 249; 3, 245, 247 f.); sie führen nicht dazu, daß dem Revisionsführer durch Zustellung des Berichtigungsbeschlusses nach Ablauf der Begründungsfrist eine längere Frist zur Erhebung von Verfahrensrügen eröffnet wird.

    Obwohl eine dem § 319 ZPO entsprechende Regelung in der Strafprozeßordnung fehlt, hat die Rechtsprechung seit jeher, wenn auch in engen Grenzen, eine Berichtigung von offensichtlichen äußerlichen Fehlern des schriftlichen Urteils auch nach dessen Zustellung zugelassen (vgl. u.a. RGSt 61, 388, 392; BGHSt 3, 245, 246), selbst dann, wenn sie einer bereits erhobenen Verfahrensrüge den Boden entzieht (BGH NJW 1954, 730).

    Dies ist dann der Fall, wenn sich reine Schreibfehler oder sonstige äußere Unstimmigkeiten aus der Urteilsurkunde selbst ergeben (vgl. BGHSt 2, 248; 3, 245; 7, 75; BGH NJW 1952, 797; BGH StV 1985, 401; BGH, Urteil vom 29. Mai 1952 - 5 StR 101/52 und Urteil vom 25. September 1952 5 StR 513/52).

  • BGH, 04.08.2010 - 3 StR 276/10

    Änderung der Urteilsformel nach Verkündung

    Der "Berichtigungsbeschluss" des Landgerichts vom 27. April 2010 war nicht zulässig und das angefochtene Urteil damit so zu behandeln, als ob dieser nicht ergangen wäre (BGH, Urteil vom 23. Oktober 1952 - 5 StR 480/52, BGHSt 3, 245, 247 f.; Urteil vom 14. November 1990 - 3 StR 319/90, NJW 1991, 1900, 1901; KK-Schoreit, 6. Aufl., § 260 Rn. 13).

    Danach war die vom Landgericht vorgenommene Änderung der Urteilsformel hier unzulässig, da es sich bei der Verwechslung der Tatbestände des Raubes und der räuberischen Erpressung nicht um ein solch offensichtliches Versehen handelt (vgl. BGH, Urteil vom 23. Oktober 1952 - 5 StR 480/52, BGHSt 3, 245; BGH, Beschluss vom 22. Januar 1981 - 1 StR 642/80, bei Pfeiffer/Miebach, NStZ 1983, 212).

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