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   BGH, 16.10.1952 - 4 StR 247/52   

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https://dejure.org/1952,182
BGH, 16.10.1952 - 4 StR 247/52 (https://dejure.org/1952,182)
BGH, Entscheidung vom 16.10.1952 - 4 StR 247/52 (https://dejure.org/1952,182)
BGH, Entscheidung vom 16. Oktober 1952 - 4 StR 247/52 (https://dejure.org/1952,182)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • BGHSt 3, 259
  • NJW 1953, 72
  • MDR 1953, 52
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.05.1969 - 5 StR 658/68

    Verfolgungsverjährung für Mordbeihilfe bei Vorliegen niedriger Beweggründe

    Der Senat braucht daher nicht zu entscheiden, ob der mündlich vorgetragenen Auffassung des Generalbundesanwalts beizutreten ist, das Mordmerkmal "grausam" sei schlechthin "tatbezogen" und falle auch insoweit nicht unter § 50 Abs. 2 (nF) StGB, als es eine gefühllose, unbarmherzige Gesinnung erfordert (BGHSt 3, 180; 3,264) [BGH 16.10.1952 - 4 StR 247/52] .
  • BVerfG, 20.03.2002 - 2 BvR 794/95

    Vermögensstrafe

    Damals gab es ausschließlich Geldsummenstrafen in bestimmter oder unbestimmter Höhe; die Überschreitung des gesetzlichen Höchstmaßes war zugelassen, soweit dies zur Verhängung einer der individuellen Schuld angemessenen Strafe geboten war (vgl. BGHSt 3, 259 ).
  • BGH, 22.07.1963 - NotSt (Brfg) 2/62

    Entfernung aus dem Notaramt auf Zeit. Pflichtverletzungen vor früherem

    Vielmehr besagt die Vorschrift allgemein auch, daß über eine zur Seit der Begehung der Tat nach Art und Haß angedrohte Strafe nicht hinausgegangen werden darf (Bonner Komm. Art. 103 Anm. II 3 a; Maunz/Dürig Art. 103 Randz. 108; BGHSt 3, 259, 262 [BGH 16.10.1952 - 4 StR 247/52]; 15, 227, 228 [BGH 21.11.1960 - AnwSt R 5/60][BGH 16.10.1952 - StR 4 247/52 ]).
  • BGH, 17.10.1961 - 1 StR 130/61

    Verfassungsgemäßheit von § 401 Abgabenordnung (AbgO) a.F. - Möglichkeit

    Wäre nämlich § 401 AbgO als verfassungswidrig nichtig und hätten deshalb Einziehung und Wertersatz nach dieser Gesetzesbestimmung überhaupt nicht ausgesprochen werden dürfen, so würden diese Maßnahmen auch durch die neuen Vorschriften - für die Zeit vor ihrem Inkrafttreten - nicht zulässig (Art. 103 Abs. 2 GG; § 2 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 StGB; BGHSt 3, 259, 262) [BGH 16.10.1952 - 4 StR 247/52].
  • BGH, 29.11.1955 - 2 StR 295/55

    Rechtsmittel

    Grausam ist eine Tötung nur, wenn sie ganz besonders schwere Leiden oder Schmerzen hervorruft und aus einer gefühllosen, unbarmherzigen Gesinnung begangen wird (BGHSt 3, 181 [BGH 30.09.1952 - 1 StR 243/52]; 3, 264) [BGH 16.10.1952 - 4 StR 247/52].
  • BGH, 07.12.1971 - 1 StR 393/71

    Vorliegen von niedrigen Beweggründen, wenn der Täter sich auf Grund von Wut,

    Dieses Vorbringen muß schon deshalb erfolglos bleiben, weil der Tatrichter die entscheidende Frage, ob dem Tatopfer aus gefühlloser, unbarmherziger Gesinnung besondere Schmerzen und Qualen zugefügt worden waren (BGHSt 3, 180; 3, 264), [BGH 16.10.1952 - 4 StR 247/52]im vorliegenden Fall bereits auf Grund des Tathergangs und der bei der Getöteten festgestellten Verletzungen (Rippenbrüche und Unterkieferfraktur als Folge gezielter Schläge und Fußtritte) selbständig beurteilen konnte.
  • BGH, 29.02.1968 - 1 StR 536/67

    Anspruch auf Schadensersatz wegen einer unerlaubten Handlung - Voraussetzungen

    Unter diesen Umständen hätte der Tatrichter sich von der Ursächlichkeit der Verhaltensweise des Angeklagten nur dann überzeugen dürfen, wenn die Möglichkeit eines Eintritts desselben Erfolgs im Falle einer Überwindung der Absperrung durch die Kinder rein gedanklicher Art gewesen wäre wie z.B. im Fall BGH Urt. v. 23. Oktober 1952, 4 StR 431/52, bei Dallinger MDR 1953, 18 [BGH 16.10.1952 - 4 StR 247/52], 20 ; auch angeführt in BGHSt 11, 4 [BGH 27.09.1957 - 4 StR 354/57], nicht aber dann, wenn sich eine solche Möglichkeit auf Grund bestimmter Tatsachen so verdichtete, daß sie ein gewisses Maß von Wahrscheinlichkeit erlangte und damit die für den Schuldspruch erforderliche tatrichterliche Überzeugung vernünftigerweise erschüttern mußte (BGHSt 11, 1 [BGH 27.09.1957 - 4 StR 354/57]).
  • BGH, 19.07.1978 - 2 StR 247/78

    Verhängung einer Freiheitsstrafe anstatt einer Geldstrafe aufgrund günstiger

    Das hat der Bundesgerichtshof bereits zur Zeit der Geltung des früheren Geldstrafensystems entschieden (vgl. BGHSt 3, 259, 263).
  • BGH, 26.07.1966 - 1 StR 266/66

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Blutschande - Anforderungen an das

    Grausam tötet nur, wer dem Opfer starke Schmerzen oder Qualen aus gefühlloser, unbarmherziger Gesinnung zufügt; ein auf Grausamkeit deutendes äußeres Tatbild genügt für sich nicht (BGHSt 3, 180; 3, 264) [BGH 16.10.1952 - 4 StR 247/52].
  • BGH, 21.04.1955 - 3 StR 460/54

    Rechtsmittel

    Bedenken dagegen könnten aufkommen, weil "grausam" ein Gesetzesmerkmal ist, das nicht allein nach dem äußeren Tatbild und dem Eindruck beurteilt werden darf, den ein sachlicher Beobachter und mit ihm das Gericht von der Tat erlangt; es wird wesentlich mitbestimmt durch gefühllose, unbarmherzige, das fremde Leiden mißachtende Tätergesinnung bei der Tat (BGHSt 3, 180; 3, 264 [BGH 16.10.1952 - 4 StR 247/52]; LM § 211 StGB Nr. 17, 18 mit Anmerkungen).
  • BGH, 14.12.1978 - 2 StR 555/78

    Verfahrensfehler aufgrund fehlender Vernehmung eines Zeugen - Verhängung einer

  • BGH, 13.12.1957 - 2 StR 459/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 30.05.1956 - 3 StR 120/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 09.12.1952 - 2 StR 158/52

    Rechtsmittel

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