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   BGH, 04.07.1952 - 2 StR 213/52   

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https://dejure.org/1952,688
BGH, 04.07.1952 - 2 StR 213/52 (https://dejure.org/1952,688)
BGH, Entscheidung vom 04.07.1952 - 2 StR 213/52 (https://dejure.org/1952,688)
BGH, Entscheidung vom 04. Juli 1952 - 2 StR 213/52 (https://dejure.org/1952,688)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHSt 3, 46
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.10.1951 - 4 StR 500/51
    Auszug aus BGH, 04.07.1952 - 2 StR 213/52
    Die Ermächtigung zur Zurücknahme enthält aber nicht die Befugnis zum Verzicht auf ein Rechtsmittel, da dieser eine wesentlich andere Bedeutung als ein Zurücknahme hat (BGH 4 StR 500/51, Urteil vom 4. Oktober 1951).

    Soweit der 4. Senat in seiner Entscheidung vom 4. Oktober 1951 (4 StR 500/51) eine andere Rechtsansicht vertreten hat, hält er nach Antrage daran nicht fest.

  • BGH, 25.01.1952 - 2 StR 3/52

    Zulässigkeit der Rücknahme eines Rechtsmittels durch die Staatsanwaltschaft -

    Auszug aus BGH, 04.07.1952 - 2 StR 213/52
    Die Unwirksamkeit des Teilverzichts kann nicht zur Folge haben, dass die Revision als unbeschränkt eingelegt gilt, da die vom Angeklagten abgegebene Willenserklärung, die allein massgebend für die Auslegung des Rechtsmittels sein kann, nicht entgegen ihrem Inhalt erweitert werden darf (BGHSt 2, 41).
  • RG, 05.05.1930 - II 1028/29

    1. Bedarf der Verteidiger zum Verzicht auf ein Rechtsmittel einer ausdrücklich

    Auszug aus BGH, 04.07.1952 - 2 StR 213/52
    In dieser bereits bei der Einlegung erklärten Beschränkung durch den Anwalt ist ein Teilverzicht zu sehen (RGSt 64, 164).
  • BGH, 27.10.1992 - 5 StR 517/92

    Möglichkeit der Erweiterung einer beschränkt eingelegten Revision; Einlegung

    Die Ansicht, in der Teilanfechtung liege notwendigerweise auch stets ein der Ermächtigung nach § 302 Abs. 2 StPO bedürftiger Teilverzicht (RGSt 42, 241, 242; BGHSt 3, 46; 10, 320, 321; Eberhard Schmidt, Lehrkommentar zur StPO und zum GVG § 302 StPO Rdn. 6), hat der Bundesgerichtshof in dem Beschluß vom 13. Juni 1991, der den Fall der Konkretisierung einer unbeschränkt eingelegten Revision in der Revisionsbegründung betrifft, ausdrücklich aufgegeben (BGHSt 38, 4, 5).
  • BGH, 13.06.1991 - 4 StR 105/91

    Beschränkung der Revision in der Revisionsbegründungsschrift ist keine

    Der Bundesgerichtshof ist allerdings in einem solchen Fall bisher in ständiger Rechtsprechung von dem Vorliegen einer Teilrücknahme (so beispielsweise in den Beschlüssen vom 31. Januar 1980 - 4 StR 665/79 -, vom 8. Juli 1983 - 3 StR 204/83 und vom 13. Juni 1985 - 1 StR 247/85 - sowie im Urteil vom 17. April 1985 - 2 StR 27/85) bzw. eines Teilverzichts (BGHSt 3, 46; 10, 320, 321) ausgegangen.
  • BGH, 27.01.1965 - 2 StR 460/63

    Möglichkeit der Verwertung von Niederschriften über Vernehmungen von Angeklagten

    Da jedoch der Angeklagte und der Verteidiger innerhalb der gesetzlichen Frist die Revision insoweit nicht begründeten, ist dieser Teil des Urteils rechtskräftig geworden (BGHSt 3, 46).

    Da das Rechtsmittel jedoch hinsichtlich der übrigen Fälle innerhalb der Frist nicht begründet wurde, ist die Verurteilung im Falle C 12 rechtskräftig geworden (BGHSt 3, 46).

  • BVerwG, 12.06.1968 - II WD 2.67

    Entlassung aus der Bundeswehr wegen strafgerichtlich geahndeten Fehlverhaltens in

    Soweit er in der Vollmachturkunde, die ihm der Beschuldigte am 3. Oktober 1966 ausgestellt hat, ausdrücklich ermächtigt worden war, Rechtsmittel zurückzunehmen, und darin auch die Ermächtigung zum Verzicht zu erblicken sein sollte (a.M. BGHSt 3, 46), hat der Beschuldigte diese Ermächtigung durch die seinem Verteidiger unter dem 14. und 17. November 1966 erteilte Information widerrufen.

    Hieraus folgt jedoch noch nicht, daß die Berufung als unbeschränkt eingelegt anzusehen wäre (BGHSt 3, 46; BayObLG JR 1955, 28).

  • BVerwG, 18.05.1982 - 1 D 70.81

    Höhe einer Disziplinarmaßnahme wegen unentschuldigten Fernbleibens vom Dienst -

    In einer durch einen Rechtsanwalt erklärten Beschränkung eines Rechtsmittels sieht der Bundesgerichtshof deshalb grundsätzlich einen Teilverzicht (BGHSt 10, 320 [321]; BGHSt 3, 46; RGSt. 64, 164 f.).
  • OLG Brandenburg, 09.05.2022 - 1 Ws 7/22

    Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts durch den Verteidiger; Ausdrückliche

    Diese Ausführungen beanspruchen noch heute Gültigkeit (vgl. BGH, Beschluss vom 04. Oktober 1951 - 4 StR 500/51 - BGHSt 3, 46 ; BGHSt 10, 320, 321 Bayerisches ObLG, NStZ 1995, 142 ; bei Anwesenheit des Angeklagten: OLG Zweibrücken, NStZ 1987, 573 ; OLG Hamburg, NJW 1965, 1821 ).
  • BGH, 14.07.1977 - 4 StR 291/77

    Wirksamkeit einer Rechtsmittelbeschränkung auf einzelne Beschwerdepunkte -

    Die vom Verteidiger wirksam erklärte Beschränkung des Rechtsmittels stellt einen Teilverzicht dar (BGHSt 3, 46).
  • BGH, 26.06.1957 - 2 StR 242/57
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  • BGH, 27.01.1965 - 2 StR 53/64

    Besonders schwerer Fall des Betrugs - Voraussetzungen für das Vorliegen einer

    Der besonders schwere Fall des Betruges bleibt ein Vergehen, und seine Verfolgung verjährt in fünf Jahren (vgl. BGHSt 2, 181 [BGH 28.02.1952 - 4 StR 936/51]; 3, 47) [BGH 04.07.1952 - 2 StR 213/52].
  • BGH, 29.10.1975 - 3 StR 340/75

    Ordnungsgemäßer Gegenstand der strafrechtlichen Reaktion - Bedeutung von Tat und

    Ob das die in BGHSt 3, 46 ausgesprochene Folge der Teilrechtskraft hat, hier im Umfang des Schuldspruchs und der Strafzumessung, kann auf sich beruhen (vgl. dazu Eb. Schmidt, StPO, § 302 Erl. 13 in der Fassung der Nachträge und Ergänzungen).
  • BGH, 30.07.1974 - 1 StR 393/74

    Zulässigkeit eines Rechtsmittels bezüglich eines Schuldspruchs

  • BGH, 22.04.1969 - 1 StR 90/69

    Beiziehung eines Sachverständigen bei einem hirngeschädigten Täter

  • BGH, 01.10.1953 - 5 StR 401/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 17.11.1964 - 5 StR 380/64

    Massenerschiessung tausender Juden im Pripjetgebiet, darunter mindestens 4500

  • BGH, 08.04.1959 - 2 StR 81/59

    Rechtsmittel

  • BGH, 13.04.1956 - 2 StR 118/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 18.06.1953 - 3 StR 251/53

    Rechtsmittel

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