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   BGH, 18.09.1981 - 2 StR 370/81   

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https://dejure.org/1981,745
BGH, 18.09.1981 - 2 StR 370/81 (https://dejure.org/1981,745)
BGH, Entscheidung vom 18.09.1981 - 2 StR 370/81 (https://dejure.org/1981,745)
BGH, Entscheidung vom 18. September 1981 - 2 StR 370/81 (https://dejure.org/1981,745)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen Mordes, sexueller Nötigung und versuchter Vergewaltigung - Anforderungen an die Rüge der Verletzung sachlichen Rechts - Voraussetzungen für die Verwirklichung des Mordmerkmales "grausam"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVG § 172 Nr. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 30, 212
  • NJW 1982, 59
  • MDR 1982, 68
  • NStZ 1982, 169
  • StV 1981, 595
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 02.07.1969 - 4 StR 226/69
    Auszug aus BGH, 18.09.1981 - 2 StR 370/81
    Zu den "Umständen aus dem persönlichen Lebensbereich" gehören auch Tatsachen aus dem Familienleben eines Beteiligten (Schäfer in Löwe/Rosenberg, StPO 23. Aufl. § 172 GVG Rdn. 23; Kissel, GVG § 172 Rdn. 35), Freilich kann dies nicht für alle Tatsachen gelten, die in irgendeiner Beziehung zum Familienleben stehen; damit würde die Geltung des übergeordneten Öffentlichkeitsgrundsatzes allzusehr eingeschränkt (vgl. BGHSt 23, 82, 83; Kissel a.a.O. Rdn. 36).
  • BGH, 03.07.1962 - 1 StR 157/62

    Verletzung der Amtsaufklärungspflicht

    Auszug aus BGH, 18.09.1981 - 2 StR 370/81
    Soweit damit mangelnde Sachaufklärung beanstandet wird, scheitert die Rüge schon daran, daß mit der Revision grundsätzlich nicht geltend gemacht werden kann, das Gericht habe ein benutztes Beweismittel nicht völlig ausgeschöpft (BGHSt 4, 125, 126; 17, 351, 352 [BGH 03.07.1962 - 1 StR 157/62]; BGH, Urteil vom 21. Oktober 1980 - 1 StR 451/80 -).
  • BGH, 17.05.1977 - 4 StR 102/77

    Anforderungen an die Beschlussfassung bei Ausschließung der Öffentlichkeit -

    Auszug aus BGH, 18.09.1981 - 2 StR 370/81
    Diese Bezeichnung genügt (BGHSt 27, 117; 27, 187).
  • BGH, 21.11.1969 - 3 StR 249/68

    Zerstückelung im Luftschutzstollen - § 211 StGB, Sexualdelikte

    Auszug aus BGH, 18.09.1981 - 2 StR 370/81
    Die entsprechende Anwendung der Grundsätze, die der Bundesgerichtshof für die Begutachtung einer ganz ungewöhnlichen, nahezu einmaligen sexuellen Triebanomalie aufgestellt hat (BGHSt 23, 176), kommt hier nicht in Betracht.
  • BGH, 21.10.1980 - 1 StR 451/80

    Jugendstrafrecht - Jugendstrafe - Einheitsstrafe - Erwachsenenstrafrecht -

    Auszug aus BGH, 18.09.1981 - 2 StR 370/81
    Soweit damit mangelnde Sachaufklärung beanstandet wird, scheitert die Rüge schon daran, daß mit der Revision grundsätzlich nicht geltend gemacht werden kann, das Gericht habe ein benutztes Beweismittel nicht völlig ausgeschöpft (BGHSt 4, 125, 126; 17, 351, 352 [BGH 03.07.1962 - 1 StR 157/62]; BGH, Urteil vom 21. Oktober 1980 - 1 StR 451/80 -).
  • BGH, 16.04.1953 - 4 StR 771/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.09.1981 - 2 StR 370/81
    Soweit damit mangelnde Sachaufklärung beanstandet wird, scheitert die Rüge schon daran, daß mit der Revision grundsätzlich nicht geltend gemacht werden kann, das Gericht habe ein benutztes Beweismittel nicht völlig ausgeschöpft (BGHSt 4, 125, 126; 17, 351, 352 [BGH 03.07.1962 - 1 StR 157/62]; BGH, Urteil vom 21. Oktober 1980 - 1 StR 451/80 -).
  • BGH, 21.08.1975 - 4 StR 238/75

    Änderung eines Schuldspruchs nach Kenntnis vom Beisichführen einer Waffe -

    Auszug aus BGH, 18.09.1981 - 2 StR 370/81
    Was die subjektiven Mordmerkmale angeht, so ist die Feststellung der Tatmotive Aufgabe des Richters, der dazu in der Regel nicht der Hilfe eines Sachverständigen bedarf (BGH, Urteil vom 21. August 1975 - 4 StR 238/75 -).
  • BGH, 09.02.1977 - 3 StR 382/76

    Erkennbarkeit des Grundes für eine Ausschließung der Öffentlichkeit aus dem

    Auszug aus BGH, 18.09.1981 - 2 StR 370/81
    Diese Bezeichnung genügt (BGHSt 27, 117; 27, 187).
  • BVerwG, 30.03.2021 - 1 C 41.20

    Rechtsfolgen einer unterlassenen persönlichen Anhörung im behördlichen

    § 55 VwGO i.V.m. § 171b Abs. 1 Satz 1 GVG stellt diesen Ausschluss in das Ermessen des Gerichts, soweit Umstände aus dem persönlichen Lebensbereich eines Prozessbeteiligten konkret absehbar (BGH, Urteil vom 18. September 1981 - 2 StR 370/81 - NJW 1982, 59) zur Sprache kommen, deren öffentliche Erörterung schutzwürdige Interessen verletzen würde.

    Ein schutzwürdiges Diskretionsinteresse ist etwa anzuerkennen bei Angelegenheiten aus dem privaten Lebensbereich, die außenstehenden Dritten nicht ohne Weiteres zugänglich sind und durch deren öffentliche Erörterung überwiegende schutzwürdige Interessen des Klägers verletzt würden (vgl. BGH, Urteil vom 18. September 1981 - 2 StR 370/81 - NJW 1982, 59).

  • BGH, 17.09.1982 - 2 StR 139/82

    Strafbarkeit wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in Tateinheit

    Für die Rechtmäßigkeit des Ausschlusses der Öffentlichkeit kommt es allein darauf an, daß im Zeitpunkt der gerichtlichen Beschlußfassung mit der Erörterung solcher Tatsachen zu rechnen war (vgl. BGHSt 30, 212, 214 f.) [BGH 18.09.1981 - 2 StR 370/81].
  • BGH, 19.12.2006 - 1 StR 268/06

    Unterrichtung eines vorübergehend entfernten Angeklagten durch Mitverfolgung per

    Schließlich wird das Verfahren auch dann nicht fehlerhaft, wenn sich die Prognose des Gerichts nicht bestätigt und es zu einer Erörterung der genannten Umstände nicht kommt (vgl. BGHSt 30, 212, 215 zu § 172 GVG).
  • BGH, 10.05.1995 - 3 StR 145/95

    Anforderungen an die Begründung eines die Öffentlichkeit ausschließenden

    Dem Begründungsgebot des § 174 Abs. 1 Satz 3 GVG wird dagegen dann Genüge getan, wenn der Beschluß auf eine Gesetzesbestimmung verweist, die nur einen einzigen Ausschließungsgrund enthält (vgl. BGHSt 27, 117, 119 zu § 172 Nr. 4 GVG - Vernehmung einer Person unter 16 Jahren) oder die in Bezug genommene Alternative zweifelsfrei erkennen läßt (BGHSt 30, 298, 299 zu § 172 Nr. 1 GVG - Gefährdung der Staatssicherheit; BGH NStZ 1986, 179 mit Anmerkung Gössel zu § 172 Nr. 1 - Gefährdung der Sittlichkeit; BGHSt 3, 344, 345; BGHSt 30, 193, 194 zu § 172 Nr. 1 GVG - Gefährdung der öffentlichen Ordnung; BGHSt 30, 212, 213 zu § 172 Nr. 2 GVG - schutzwürdige Interessen).

    Das Erfordernis eines einheitlichen Tatbestandes der Personengefährdung ergibt sich auch daraus, daß aus Schutzgründen in dem Ausschließungsbeschluß keine Hinweise aufzunehmen sind, die die Gefahr besorgen lassen, daß gerade Umstände offenbart werden müßten, die der öffentlichen Erörterung entzogen sein sollen (vgl. BGHSt 30, 212, 213).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2000 - 8 A 1242/98

    Unterlassungsklage eines Mitglieds der Studierendenschaft hinsichtlich von

    vgl. BGH, Urteil vom 18. September 1981 - 2 StR 370/81 -, NJW 1982, S. 59; vgl. zum Schutz der Privatsphäre allgemein auch: BVerfG, Urteil vom 5. Juni 1973 - 1 BvR 536/72 -, BVerfGE 35, 202 (220 f.).
  • BGH, 24.08.1995 - 4 StR 470/95

    Ausschließungsgrund - Geheimnisoffenbarung - Geheimhaltungsgebot - Angabe des

    Dem Begründungsgebot des § 174 Abs. 1 Satz 3 GVG wird somit zwar dann Genüge getan, wenn der Beschluß lediglich auf eine Gesetzesbestimmung verweist, die nur einen einzigen Ausschließungsgrund enthält (vgl. BGHSt 27, 117, 119 zu § 172 Nr. 4 GVG - Vernehmung einer Person unter 16 Jahren) oder die in Bezug genommene Alternative zweifelsfrei erkennen läßt (BGHSt 30, 298, 299 zu § 172 Nr. 1 GVG - Gefährdung der Staatssicherheit; BGH NStZ 186, 179 mit Anm. Gössel zu § 172 Nr. 1 GVG - Gefährdung der Sittlichkeit; BGHSt 3, 344, 345; 30, 193, 194 zu § 172 Nr. 1 GVG - Gefährdung der öffentlichen Ordnung; BGHSt 30, 212, 213 zu § 172 Nr. 2 GVG - schutzwürdige Interessen; BGH MDR 1995, 942 zu § 172 Nr. 1 a GVG - Schutz gefährdeter Zeugen).
  • BGH, 09.07.1985 - 1 StR 216/85

    Verletzung von Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens - Inhaltliche

    Eine derart weitreichende Begründungspflicht kann schon deshalb nicht anerkannt werden, weil sie die Gefahr heraufbeschwören würde, daß gerade jene Umstände offenbart werden müßten, die der öffentlichen Erörterung entzogen sein solle (BGHSt 30, 212, 213; Gössel NStZ 1982, 141, 143).
  • BGH, 08.10.1986 - 3 StR 382/86

    Ausschließung der Öffentlichkeit bei Vernehmung eines Zeugen

    Maßgebend für die Berechtigung des Ausschlusses der Öffentlichkeit ist gemäß § 174 Abs. 1 Satz 3 GVG allein der Inhalt des Ausschließungsbeschlusses (vgl. dazu ferner BGHSt 27, 187 f.; 30, 298, 301; BGH NStZ 1982, 169, 170; 1983, 324; 1986, 179 f.).
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