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   BGH, 17.02.1981 - 5 StR 21/81   

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BGH, 17.02.1981 - 5 StR 21/81 (https://dejure.org/1981,385)
BGH, Entscheidung vom 17.02.1981 - 5 StR 21/81 (https://dejure.org/1981,385)
BGH, Entscheidung vom 17. Februar 1981 - 5 StR 21/81 (https://dejure.org/1981,385)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung eines "V-Mannes" als Zeuge wegen dessen vermeintlicher Unerreichbarkeit - Umfangreiche Auskunftseinholung vor Ablehnung eines Zeugen wegen Unerreichbarkeit - Verweigerung der Polizei über die Identität eines "V-Mannes"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 96, § 161, § 244 Abs. 3 Satz 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 30, 34
  • NJW 1981, 1052
  • MDR 1981, 511
  • NStZ 1981, 190 (Ls.)
  • StV 1981, 111
  • JR 1981, 345
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.10.1980 - 5 StR 545/80

    Unerreichbarkeit eines Zeugen bei einer behördlichen Sperrerklärung

    Auszug aus BGH, 17.02.1981 - 5 StR 21/81
    Das hat der beschließende Senat schon mehrfach ausgesprochen (Beschluß vom 15. September 1980 - 5 StR 325/80 - und Beschluß vom 21. Oktober 1980 - 5 StR 545/80 - bei Holtz in MDR 1981, 101).
  • BGH, 15.09.1980 - 5 StR 325/80

    Anforderungen an die wirksame Ablehnung der Vernehmung eines "gesperrten" Zeugen

    Auszug aus BGH, 17.02.1981 - 5 StR 21/81
    Das hat der beschließende Senat schon mehrfach ausgesprochen (Beschluß vom 15. September 1980 - 5 StR 325/80 - und Beschluß vom 21. Oktober 1980 - 5 StR 545/80 - bei Holtz in MDR 1981, 101).
  • BGH, 29.10.1980 - 3 StR 335/80

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Unerreichbarkeit eines Zeugen -

    Auszug aus BGH, 17.02.1981 - 5 StR 21/81
    Demgegenüber meint der 3. Strafsenat in seinem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 29. Oktober 1980 - 3 StR 335/80 - NJW 1981, 355, die Polizei dürfe eine solche Auskunft von sich aus verweigern, wenn die Erteilung dem Wohl des Bundes oder eines deutschen Landes Nachteile bereiten würde.
  • BGH, 28.11.1979 - 3 StR 405/79

    Anforderungen an eine förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz -

    Auszug aus BGH, 17.02.1981 - 5 StR 21/81
    Dies wäre allerdings der Fall, wenn der Gewährsmann als Beamter oder andere Person des öffentlichen Dienstes (vgl. hierzu BGH NJW 1980, 846) einer Aussagegenehmigung bedurft und die zuständige Behörde die Genehmigung versagt hätte.
  • BGH, 11.12.1980 - 4 StR 588/80

    Einführung von Angaben eines polizeilichen V-Mannes

    Auszug aus BGH, 17.02.1981 - 5 StR 21/81
    Das Urteil des 4. Strafsenats vom 11. Dezember 1980 - 4 StR 588/80 - betrifft einen anderen Fall, Dort hatte der Revisionsführer nicht die Ablehnung eines Beweisantrages gerügt.
  • BGH, 17.10.1983 - GSSt 1/83

    Zur gerichtlichen Vernehmung von Vertrauenspersonen der Polizei und zur

    Diese Vorschrift ist auf das Verlangen nach Auskunft über den Namen und die ladungsfähige Anschrift eines behördlich geheimgehaltenen Zeugen entsprechend anzuwenden (BGHSt 30, 34; vgl. auch BGH, Beschluß vom 21. Oktober 1980 - 5 StR 545/80 - bei Holtz MDR 1981, 101).
  • BVerfG, 19.07.1995 - 2 BvR 1142/93

    Strafrechtliche Beweiswürdigung bei gesperrten Zeugen

    Trotz ausdrücklicher Anforderung beim Bayerischen Staatsministerium des Innern durch den Vorsitzenden unter konkretem Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in BGHSt 29, 109 und 30, 34 und auf die in ihnen aufgezeigten minderen Vernehmungsmöglichkeiten habe der Präsident des Bayerischen Landeskriminalamts die Preisgabe des verdeckten Ermittlers und dessen Vernehmung - auf welche Weise auch immer - abgelehnt.
  • BGH, 31.03.1989 - 2 StR 706/88

    Aufklärungspflicht des Gerichts bei Sperrerklärung bezüglich eines Informanten

    Der damit gewählte Bewertungsmaßstab ist rechtlich bedenkenfrei: Gefahr für Leib oder Leben des Informanten ist anerkanntermaßen ein Grund, der die Geheimhaltung seiner Identität rechtfertigt (BGHSt 30, 34, 37; 33, 83, 91 BGH NStZ 1985, 466).
  • BGH, 26.04.1989 - 3 StR 52/89

    Ausübung der Funktion des Ministers durch den Leiter des dem Innenminister des

    Insoweit beanstandet die Revision der Staatsanwaltschaft zutreffend, daß die Strafkammer sich auf die Bemühung beschränkt hat, von dem Dienstvorgesetzten des Beamten eine um die Erlaubnis zur Bekanntgabe des Informanten erweiterte Aussagegenehmigung zu erlangen und daß es, nachdem dieses Bemühen erfolglos war, nicht ein Auskunftsverlangen an die zuständige oberste Dienstbehörde (BGHSt 30, 34, 36; 32, 32, 37; 35, 82, 85f.; BGH, Urteil vom 31. März 1989 - 2 StR 706/88, zum Abdruck in BGHSt bestimmt; vgl. auch BVerfGE 57, 250, 289) [BVerfG 26.05.1981 - 2 BvR 215/81] gerichtet hat.

    Oberste Dienstbehörde im Sinne der bezeichneten Strafverfahrensvorschrift ist das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein, an dessen Spitze ein Regierungsmitglied, der Innenminister, steht (vgl. BGHSt 30, 34, 36).

    Die Erwägungen, die diese organisatorische Ein- und Zuordnung des Amtes ersichtlich tragen, treffen sich mit denjenigen, welche der entsprechenden Anwendung des § 96 StPO zugrundeliegen, die zur Entscheidungsbefugnis der obersten Dienstbehörde über ein Auskunftsverlangen führen (vgl. die in BGHSt 30, 34, 36 sowie auch die in BVerfGE 57, 250, 288f. [BVerfG 26.05.1981 - 2 BvR 215/81] hervorgehobenen Gesichtspunkte).

  • BGH, 15.12.1989 - 2 StR 167/89

    Verwertbarkeit von Angaben eines Asylbewerbers im Rahmen der Anhörung über die

    Der Staatsanwaltschaft muß es auf deren Verlangen Auskunft erteilen (§ 161 Satz 1 StPO), und dieselbe Auskunftspflicht besteht auch gegenüber dem mit der Strafsache befaßten Gericht (BGHSt 30, 34 f; Kleinknecht/Meyer, StPO 39. Aufl. § 161 Rdn. 1; R. Müller in KK StPO, 2. Aufl. § 161 Rdn. 2; Rieß in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 161 Rdn. 8).
  • BGH, 03.04.1987 - 2 StR 49/87

    Besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung einer Körperverletzung -

    Diese Auskunft darf in entsprechender Anwendung von § 96 StPO nur verweigert werden, wenn die oberste Dienstbehörde erklärt, daß das Bekanntwerden ihres Inhalts dem Wohl des Bundes oder eines deutschen Landes Nachteile bereiten würde (BGHSt 29, 390, 393 [BGH 29.10.1980 - 3 StR 335/80]; 30, 34; BGH, Urteil vom 19. Januar 1982 - 1 StR 755/81; ständige Rechtsprechung).

    Da das Landgericht dieser Behörde eine Erklärung nicht abverlangt hat, durfte es den ihm unbekannten Zeugen nicht als unerreichbares Beweismittel im Sinne des § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO ansehen (BGHSt 30, 34).

  • BGH, 03.11.1987 - 5 StR 579/87

    Anwesenheit der Verfahrensbeteiligten bei einer Zeugenvernehmung durch ein

    Solange eine solche Erklärung nicht vorliegt, darf der Gewährsmann nicht als ein unerreichbares Beweismittel im Sinne des § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO angesehen werden (BGHSt 30, 34; 32, 115, 123/124).
  • BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 197/07

    Anforderungen an die Begründung der Verfassungsbeschwerde gegen ein

    Er lässt außer Acht, dass eine Sperrerklärung analog § 96 StPO dem Gericht die Einführung und Verwertung von Beweissurrogaten für das gesperrte Beweismittel in die Hauptverhandlung nicht verwehrt (vgl. BVerfGE 57, 250 [Verlesung von Niederschriften]; Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 17. Februar 1981 - 5 StR 21/81 -, juris; Urteil des Bundesgerichtshofs vom 31. März 1989 - 2 StR 706/88 -, juris; Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 16. Januar 2001 - 1 StR 523/00 -, juris; Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 20. Februar 2002 - 1 StR 545/01 -, juris), solange die Sperrerklärung nicht willkürlich, offensichtlich rechtsfehlerhaft oder ohne Angaben von Gründen erlassen worden ist (vgl. BVerfGE 57, 250 ; Urteil des Bundesgerichtshofs vom 31. März 1989 - 2 StR 706/88 -, juris).
  • BGH, 16.01.2001 - 1 StR 523/00

    Unerreichbarkeit bei V-Personen; V-Mann; Informant; Identität; Beweisantrag;

    Ein Informant darf solange nicht als unerreichbares Beweismittel angesehen werden, als nicht eine Sperrerklärung der obersten Dienstbehörde entsprechend § 96 StPO vorliegt (BGHSt 30, 34; 35, 82).
  • BGH, 08.10.1987 - 2 StR 437/87

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Rüge der Verletzung förmlichen

    Falls in der neuen Hauptverhandlung bei der Vernehmung des Zeugen V. - auf Verlangen seiner obersten Dienstbehörde (vgl. BGHSt 30, 34; BGH NStZ 1984, 522) - wiederum die Veränderung seines äußeren Erscheinungsbildes und der Ausschluß der Öffentlichkeit für geboten erachtet werden sollten, empfiehlt es sich, die Entscheidung eingehend zu begründen.
  • BGH, 12.07.1983 - 1 StR 174/83

    Notwendigkeit des Vorliegens einer Erklärung der obersten Dienstbehörde über die

  • BGH, 01.07.1983 - 1 StR 138/83

    Strafbarkeit wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln -

  • BGH, 27.10.1981 - 1 StR 496/81

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens in Tateinheit mit unerlaubtem

  • OLG Köln, 24.06.1986 - Ss 236/86

    Pflicht zur Leistung von Jugendgerichtshilfe gegen den Willen des Betroffenen;

  • BVerwG, 24.06.1982 - 2 C 72.81

    Verwaltungsrechtsweg bei Erteilung einer Aussagegenehmigung für Beamte -

  • BVerwG, 17.01.1984 - 2 B 37.83

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Nichterteilung

  • BGH, 19.01.1982 - 1 StR 755/81

    Strafprozeßrecht: Gerichtliche Aufklärungspflicht bei behördlicher Sperrerklärung

  • BGH, 09.09.1981 - 2 StR 406/81

    Vernehmung eines "V-Mannes" unter Ausschluss der Öffentlichkeit - Ausschluss

  • BGH, 28.10.1987 - 2 StR 545/87

    Revision wegen Verletzung der Pflicht zur Sachaufklärung - Aufdeckung der

  • BGH, 04.02.1988 - 1 StR 643/87

    Umfang der Pflicht eines Tatrichters zur Sachaufklärung

  • BGH, 15.11.1988 - 1 StR 613/88

    Unerreichbarkeit eines Zeugen

  • OLG Stuttgart, 02.04.1986 - 4 VAs 9/86

    Oberste Dienstbehörde; Unbestimmter Rechtsbegriff; Beurteilungsspielraum;

  • OLG Hamburg, 20.08.1981 - VAs 8/81
  • BGH, 25.03.1982 - 1 StR 839/81

    Voraussetzung zur Vereidigung von Dolmetschern vor Gericht - Verwertbarkeit von

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