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   BGH, 03.11.1982 - 2 StR 434/82   

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https://dejure.org/1982,541
BGH, 03.11.1982 - 2 StR 434/82 (https://dejure.org/1982,541)
BGH, Entscheidung vom 03.11.1982 - 2 StR 434/82 (https://dejure.org/1982,541)
BGH, Entscheidung vom 03. November 1982 - 2 StR 434/82 (https://dejure.org/1982,541)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Verwertbarkeit der Aussage einer Zeugin, die sie im vorbereitenden Verfahren vor dem Richter gemacht hat, wenn die Benachrichtigung des Beschuldigten vom Vernehmungstermin unterblieben ist - Verwertungsverbot für eine Zeugenaussage

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zum Verwertungsverbot einer Zeugenaussage wegen unterbliebener Benachrichtigung des Beschuldigten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO (1975) § 168 c Abs. 5

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 31, 140
  • NJW 1983, 1006
  • MDR 1983, 243
  • NStZ 1983, 375 (Ls.)
  • StV 1983, 51
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 02.05.1979 - 2 StR 99/79

    Rückgriff auf eine frühere richterliche Vernehmung aufgrund nachträglicher

    Auszug aus BGH, 03.11.1982 - 2 StR 434/82
    Auch das erkennende Gericht hat nicht mehr geprüft, ob in Anbetracht einer andernfalls drohenden, unter Würdigung der tatsächlichen Umstände womöglich zu bejahenden Gefährdung des Untersuchungserfolgs die Benachrichtigung des Beschuldigten unterbleiben durfte (vgl. BGHSt 29, 1, 3 f.) [BGH 02.05.1979 - 2 StR 99/79]; stattdessen hat es sich auf den - wie noch auszuführen sein wird: unrichtigen - Standpunkt gestellt, es komme nicht darauf an, ob die ermittlungsrichterliche Vernehmung der Zeugin unter Verstoß gegen § 168 c Abs. 5 StPO vonstatten gegangen sei.

    Dessen Entschließung kann zwar - nach Maßgabe der in BGHSt 29, 1, 3 f. [BGH 02.05.1979 - 2 StR 99/79] entwickelten Grundsätze - noch vom Tatrichter in tatsächlicher Hinsicht überprüft und in der Begründung ergänzt werden.

    Vielmehr bleibt es auf die Prüfung beschränkt, ob eine Entschließung des Ermittlungsrichters nach § 168 c Abs. 5 Satz 2 StPO überhaupt vorliegt und ob diese Entschließung - gegebenenfalls das Ergebnis ihrer Nachprüfung durch den Tatrichter - frei von Rechtsmängeln, insbesondere Ermessensfehlern ist (BGHSt 29, 1, 3 f.) [BGH 02.05.1979 - 2 StR 99/79].

  • BGH, 11.05.1976 - 1 StR 166/76

    Bedeutung der Benachrichtigungspflicht hinsichtlich einer richterlichen

    Auszug aus BGH, 03.11.1982 - 2 StR 434/82
    Der Bundesgerichtshof hat bereits ausgesprochen, daß eine Verletzung der Benachrichtigungspflicht nicht nur einer Verlesung der richterlichen Vernehmungsniederschrift entgegensteht, sondern auch die Vernehmung des Ermittlungsrichters über den Inhalt der Aussage hindert, weil es nicht auf die Art der Verwertung des fehlerhaft gewonnenen Beweisergebnisses ankommen könne (BGHSt 26, 332, 335).
  • BGH, 27.02.1992 - 5 StR 190/91

    nemo tenetur se ipsum accusare

    Die Rechtsprechung hat schon bisher in vergleichbaren Fällen die Möglichkeit ins Auge gefaßt, daß das Recht, sich auf ein Verwertungsverbot zu berufen, verlorengeht, wenn der verteidigte Angeklagte in der tatrichterlichen Verhandlung der Verwertung und der ihr vorangehenden Beweiserhebung nicht widersprochen hat (RGSt 50, 364, 365; 58, 100, 101; BGHSt 1, 284, 286; 9, 24, 8; 31, 140, 145 zur Verwertung von Zeugenaussagen, die unter Verletzung der Benachrichtigungspflicht nach den §§ 224, 168 c Abs. 5 StPO zustande gekommen sind).
  • BGH, 12.01.1996 - 5 StR 756/94

    Recht auf Hinzuziehung eines Verteidigers bei der Beschuldigtenvernehmung

    In ähnlichem Zusammenhang, nämlich beim Verstoß gegen die Pflicht, den Beschuldigten nach § 168c Abs. 5 StPO zu benachrichtigen, hat der Bundesgerichtshof schon früher einen Widerspruch in der Hauptverhandlung vorausgesetzt (BGHSt 31, 140, 145; BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1986, 207).
  • BVerfG, 18.09.2018 - 2 BvR 745/18

    Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft und Anspruch auf rechtliches Gehör

    Bei einer Verletzung des Verfahrensrechts reicht es für die Feststellung des Beruhens aus, wenn die Entscheidung ohne den Verfahrensfehler möglicherweise anders ausgefallen wäre (vgl. BGHZ 27, 163 ; BGH, Urteil vom 26. April 1989 - I ZR 220/87 -, juris, Rn. 14; Heßler, in: Zöller, ZPO, 32. Aufl. 2018, § 545 ZPO Rn. 1; Krüger, in: Münchener Kommentar zur ZPO, 5. Aufl. 2016, § 545 Rn. 14 für den Bereich des Zivilprozesses; Klose, in: BeckOK ArbR, 48. Ed. 1. Juni 2018, § 73 ArbGG Rn. 17 mit Verweis auf BAG, Urteil vom 23. Januar 1996 - 9 AZR 600/93 - für den Bereich des arbeitsgerichtlichen Verfahrens; vgl. BGHSt 1, 346 ; 8, 155 ; 9, 77 ; 9, 362 ; 14, 265 ; 20, 160 ; 21, 288 ; 22, 278 ; 27, 166 ; 28, 196 ; 31, 140 ; Franke, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl. 2012, § 337 Rn. 179 f. für den Bereich des Strafprozesses; vgl. ferner BVerwGE 14, 342 ; Suerbaum, in: BeckOK VwGO, 45. Ed. 1. April 2018, § 137 Rn. 36; Neumann, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 137 Rn. 17 für das verwaltungsgerichtliche Verfahren; vgl. schließlich Ratschow, in: Gräber, FGO, 8. Aufl. 2015, § 118 Rn. 34 für das finanz- und Udsching, in: BeckOK SozR, 49. Ed. 1. Juni 2018, § 162 SGG Rn. 7 für das sozialgerichtliche Verfahren).
  • BGH, 24.07.2003 - 3 StR 212/02

    Verurteilung wegen sechsfachen Mordes durch Zerstörung eines Miethauses in

    b) Diese Beurteilung obliegt zunächst dem vernehmenden Ermittlungsrichter (BGHSt 29, 1, 3; 31, 140, 142 f.; BGH NStZ 1999, 417), dem dabei wegen des Prognosecharakters seiner Entscheidung ein gewisser Beurteilungsspielraum zuzubilligen ist.

    Seine Entschließung und die sie tragenden Gründe hat er aktenkundig zu machen (BGHSt 31, 140, 142), um dem erkennenden Gericht, das über die Verwertbarkeit des gewonnenen Beweisergebnisses zu entscheiden hat, die Nachprüfung zu ermöglichen, ob er den ihm zustehenden Beurteilungsspielraum eingehalten hat.

    d) Das Revisionsgericht kann grundsätzlich die vom Tatrichter unterlassene Prüfung nicht dadurch nachholen, daß es eine eigene Würdigung der zum Zeitpunkt der ermittlungsrichterlichen Vernehmung vorliegenden tatsächlichen Umstände vornimmt; denn diese Beurteilung liegt weitgehend auf tatsächlichem Gebiet (BGHSt 31, 140, 143; Meyer-Goßner, StPO 46. Aufl. § 168 c Rdn. 9; aA Fezer JZ 1983, 355, 356).

  • BGH, 26.11.1986 - 3 StR 390/86

    Verstoß gegen die Benachrichtigungspflicht; Zulässigkeit von Vorhalten aus einer

    Zur Frage, ob einem Zeugen Vorhalte aus einer früheren richterlichen Vernehmung gemacht werden dürfen, wenn diese unter Verletzung der Benachrichtigungspflicht des § 168 c Abs. 5 StPO zustande gekommen ist (im Anschluß an BGHSt 26, 332; 31, 140).

    Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat es in BGHSt 31, 140 für unzulässig erklärt, den Inhalt einer unter Verstoß gegen § 168 c Abs. 5 StPO erzielten richterlichen Zeugenaussage dadurch in die Hauptverhandlung einzuführen, daß sie dem Zeugen, der anders als vor dem Vernehmungsrichter aussagt, vorgehalten wird und der Zeuge daraufhin bestätigt, damals so wie protokolliert ausgesagt zu haben.

    Auf dieses Urteil in BGHSt 31, 140 stützt die Beschwerdeführerin ihre Ansicht von der Unzulässigkeit des Vorhalts auch in Fällen der vorliegenden Art. Der erkennende Senat braucht nicht zu entscheiden, ob der dort gegebenen Begründung zuzustimmen ist.

    Gegen die Erwägung, die BGHSt 26, 332 tragenden Gründe auf den in BGHSt 31, 140 entschiedenen Fall zu übertragen, könnte immerhin eingewandt werden: Wäre der Zeuge vor der Hauptverhandlung verstorben oder könnte er aus einem anderen Grunde in absehbarer Zeit gerichtlich nicht vernommen werden, so hätte die fehlerhafte richterliche Niederschrift, weil sie einer Niederschrift über eine nichtrichterliche Vernehmung gleichsteht (vgl. BGHSt 22, 118, 120), nach Maßgabe des § 251 Abs. 2 StPO sogar zum Zwecke des Urkundenbeweises verlesen werden dürfen.

    Diese möglichen Bedenken gegen die in BGHSt 31, 140 vertretene Auffassung gelten für den in BGHSt 26, 332 entschiedenen Fall gerade nicht.

    Die Revision kann sich hier schon deswegen nicht auf BGHSt 31, 140 berufen, weil das Urteil des Landgerichts nicht - wie in dem dortigen Fall - auf dem Inhalt einer durch Vorhalt eingeführten früheren Zeugenaussage vor dem Ermittlungsrichter beruht, sondern darauf, was der Zeuge Kastenholz in der Hauptverhandlung zu dem Beweisthema, nämlich dem Inhalt und dem Ablauf seiner Gespräche mit dem Mitangeklagten Gill, im einzelnen berichtet hat.

  • BGH, 19.03.1996 - 1 StR 497/95

    Straftatbestand der Nichtanzeige geplanter Straftaten; Anwesenheitsrechte von

    Das Revisionsgericht ist grundsätzlich auf die Prüfung beschränkt, ob die Entscheidung frei von Rechtsmängeln, insbesondere Ermessensfehlern ist (BGHSt 29, 1, 3; 31, 140, 143).

    Die in BGHSt 29, 1 und 31, 140 abgedruckten Urteile stehen dem nicht entgegen.

    Die von der Revision aufgeworfene Frage, ob mit dieser Annahme von Entscheidungen des 2. und 5. Strafsenats (BGHSt 31, 140 ff; BGH StV 1985, 397, 398) abgewichen wird, welche jedoch nicht ausdrücklich darauf eingegangen sind, kann offenbleiben.

  • BGH, 20.02.1997 - 4 StR 598/96

    Faires Verfahren (Analogie; keine Berechtigung des Beschuldigten zur Anwesenheit

    Zwar unterliegt eine unter Verstoß gegen die Benachrichtigungspflicht durchgeführte richterliche Vernehmung in der Hauptverhandlung einem Verwertungsverbot, das nicht nur die Verlesung des Protokolls gemäß § 251 Abs. 1 StPO, sondern auch die Vernehmung des Ermittlungsrichters über den Inhalt der Aussage verbietet (vgl. BGHSt 26, 332, 335; 31, 140, 144).
  • BGH, 09.07.1997 - 5 StR 234/96

    Abschnittsbesteuerung - Verstoß gegen § 168c Abs. 5 StPO steht einer Verwertung

    Ein Verstoß gegen die Benachrichtigungspflicht nach § 168c Abs. 5 StPO hat zur Folge, daß die Vernehmungsniederschrift ohne Einverständnis des Angeklagten und seines Verteidigers nicht als richterliches Vernehmungsprotokoll gemäß § 251 Abs. 1 StPO verlesen werden darf (BGHSt 26, 332 ff.; BGHSt 31, 140, 144).

    Die Entscheidungen des 1. und 2. Strafsenats (BGHSt 26, 332 und BGHSt 31, 140) und die lediglich referierende Entscheidung des Senats (BGHSt 38, 214, 219) würden nicht entgegenstehen.

  • BGH, 10.03.1999 - 2 StR 613/98

    Unterlassene Benachrichtigung der Verteidiger der Beschuldigten (Vernehmung durch

    Ist ein Beweisergebnis unter Verstoß gegen die Benachrichtigungspflicht gewonnen worden, so darf es gegen den Widerspruch des Betroffenen nicht verwertet werden; wird es gleichwohl, sei es durch Verlesen der Vernehmungsniederschrift nach § 251 Abs. 1 StPO oder durch Vernehmung des Ermittlungsrichters, in die Hauptverhandlung eingeführt, so stellt dies einen im Falle des Beruhens die Revision begründenden Verfahrensverstoß dar (BGHSt 26, 332, 335; 29, 1, 2 f; 31, 140, 144).

    Hat der Tatrichter unter Würdigung aller Umstände die Gefährdung des Untersuchungserfolgs durch die Benachrichtigung des Verteidigers bejaht, so ist das Revisionsgericht seinerseits auf die Prüfung beschränkt, ob dabei Rechtsfehler, insbesondere eine Überschreitung der dem tatrichterlichen Ermessen gesetzten Schranken, erkennbar sind (BGHSt 29, 1, 3; 31, 140, 143; 42, 86, 9 1 f).

  • BGH, 07.10.2014 - 1 StR 381/14

    Strafverfahren: Verfahrensrüge wegen unterlassener Benachrichtigung des

    Dabei kann der Senat offen lassen, ob überhaupt ein Recht auf Benachrichtigung besteht, wenn der Beschuldigte - wie hier -bereits vom Termin ausgeschlossen worden war (vgl. BGH, Urteil vom 3. November 1982 - 2 StR 434/82, BGHSt 31, 140, 142; ebenfalls offen gelassen von BGH, Beschluss vom 3. März 2011 - 3 StR 34/11).
  • BGH, 03.03.2011 - 3 StR 34/11

    Richterliche Vernehmung (Zeugnisverweigerungsrecht; Einführung durch Vernehmung

  • BGH, 02.02.1999 - 1 StR 636/98

    Revision wegen Verfahrensmangels; Vernehmung eines Zeugen während des

  • BGH, 24.06.1993 - 4 StR 329/93

    Nachholung einer fehlerhaft unterbliebenen Beweiserhebung - Ablehung eines

  • BGH, 26.06.1987 - 2 StR 255/87

    Rüge wegen mangelnder Sachaufklärung bei unterlassener Vernehmung eines Zeugen

  • OLG Schleswig, 15.04.2008 - 1 Ss 45/08
  • BGH, 10.10.1989 - 5 StR 240/89

    Richterliche Vernehmung - Gefährdung - Untersuchungserfolg

  • BGH, 16.07.1985 - 5 StR 409/85

    Rechtliche Wirkungen des Unterbleibens der Benachrichtigung eines Beschuldigten

  • BGH, 22.11.1983 - 1 StR 661/83

    Strafbarkeit wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung - Anforderungen an

  • BGH, 27.02.1985 - 3 StR 501/84

    Anträge ohne Tatsachengrundlage als Beweisermittlungsanträge - Beurteilung der

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