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   BGH, 28.05.1982 - 4 StR 224/81   

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BGH, 28.05.1982 - 4 StR 224/81 (https://dejure.org/1982,963)
BGH, Entscheidung vom 28.05.1982 - 4 StR 224/81 (https://dejure.org/1982,963)
BGH, Entscheidung vom 28. Mai 1982 - 4 StR 224/81 (https://dejure.org/1982,963)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • verkehrslexikon.de

    Der Fahrzeugführer, der von der Autobahneinfahrt vor Erreichen der Richtungsfahrbahn spitzwinklig nach links in die Verbindungsstraße zwischen Ausfahrt und Einfahrt der Autobahn abzweigt und nach Durchfahren der (hier 200 m langen) Verbindungsstraße an deren Ende nach ...

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Ordnungswidrigkeit des Fahrens auf der Nebenfahrbahn einer Autobahn entgegen der Fahrtrichtung - Befahren der Verbindungsstraße zwischen Ausfahrt und Einfahrt einer Autobahn - Unterscheidung zwischen Abbiegen und Wenden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHSt 31, 71
  • NJW 1982, 2454
  • MDR 1982, 864
  • NStZ 1982, 513 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Hamm, 28.05.1980 - 6 Ss OWi 810/80
    Auszug aus BGH, 28.05.1982 - 4 StR 224/81
    So zu entscheiden sieht sich das Bayerische Oberste Landesgericht jedoch gehindert durch Beschlüsse des OLG Celle (VerkMitt 1980, 78) und des OLG Hamm (VRS 59, 458), in denen ein nach seiner Ansicht vergleichbares Fahrverhalten als unzulässiges Wenden im Sinne von § 18 Abs. 7 StVO beurteilt worden ist.

    Allerdings liegt eine Abweichung von der Rechtsauffassung des OLG Hamm, die dieses Gericht in seinem Beschluß vom 28. Mai 1980 (VRS 59, 458) vertreten hat, nicht vor.

  • BayObLG, 24.03.1981 - 1 ObOWi 602/80
    Auszug aus BGH, 28.05.1982 - 4 StR 224/81
    Nach seiner Ansicht verstößt das Befahren der Verbindungsstraße zwischen Ausfahrt und Einfahrt der Autobahn in "Gegenrichtung" nicht gegen das Verbot der Fahrbahnbenutzung und das Rechtsfahrgebot des § 2 Abs. 1 StVO (wird näher ausgeführt, vgl. Abdruck des Vorlegungsbeschlusses in VRS 61, 146).
  • BGH, 09.01.1963 - 4 StR 378/62

    Geltung eines Parkverbots auf Verbindungsstraßen zwischen den Ausfahrten und

    Auszug aus BGH, 28.05.1982 - 4 StR 224/81
    Auch die Bestimmung des § 18 Abs. 7 StVO, die ein Wenden auf der Autobahn verbietet, gilt daher für diese Fahrbahnen (vgl. BGHSt 18, 188, 189 [BGH 09.01.1963 - 4 StR 378/62]; 30, 85, 92 [BGH 06.05.1981 - 4 StR 530/79]; OLG Hamm DAR 1973, 221).
  • BGH, 04.08.1977 - 4 StR 639/76

    Unzulässiges Wenden auf der Autobahn, wenn nicht beabsichtigt ist, die Fahrt

    Auszug aus BGH, 28.05.1982 - 4 StR 224/81
    Es wird vielmehr auf derselben Straße, gegebenenfalls unter Mitbenutzung neben der eigentlichen Verkehrsfläche liegender anderer Grundflächen in die der bisherigen Fahrtrichtung entgegengesetzte Fahrtrichtung gebracht (BGHSt 27, 233, 235 [BGH 04.08.1977 - 4 StR 639/76] = VRS 53, 307, 308; OLG Düsseldorf VRS 59, 380 jeweils mit Hinweisen auf Literatur und Rechtsprechung).
  • BGH, 06.05.1981 - 4 StR 530/79

    Fahrbahn - Verkehrsteilnehmer - Richtungsfahrbahn - Autobahnausfahrt - Benutzung

    Auszug aus BGH, 28.05.1982 - 4 StR 224/81
    Auch die Bestimmung des § 18 Abs. 7 StVO, die ein Wenden auf der Autobahn verbietet, gilt daher für diese Fahrbahnen (vgl. BGHSt 18, 188, 189 [BGH 09.01.1963 - 4 StR 378/62]; 30, 85, 92 [BGH 06.05.1981 - 4 StR 530/79]; OLG Hamm DAR 1973, 221).
  • OLG Düsseldorf, 18.03.1980 - 5 Ss OWi 62/80

    Baulich einheitliche Straße; Gegenrichtung; Wenden

    Auszug aus BGH, 28.05.1982 - 4 StR 224/81
    Es wird vielmehr auf derselben Straße, gegebenenfalls unter Mitbenutzung neben der eigentlichen Verkehrsfläche liegender anderer Grundflächen in die der bisherigen Fahrtrichtung entgegengesetzte Fahrtrichtung gebracht (BGHSt 27, 233, 235 [BGH 04.08.1977 - 4 StR 639/76] = VRS 53, 307, 308; OLG Düsseldorf VRS 59, 380 jeweils mit Hinweisen auf Literatur und Rechtsprechung).
  • OLG Karlsruhe, 30.07.1980 - 3 Ss 63/80

    Wenden; Mittelstreifen; Fahrtrichtung

    Auszug aus BGH, 28.05.1982 - 4 StR 224/81
    Die Abgrenzung (etwa Breite des Mittelstreifens im Verhältnis zur Länge des umkehrenden Fahrzeugs, vgl. KG DAR 1975, 297 und die Übersicht bei OLG Karlsruhe VRS 60, 143) ist letztlich eine Frage des Einzelfalles.
  • OLG Hamm, 13.04.2018 - 7 U 36/17

    Straßenbahnunfall - Haftung

    Da er hierbei lediglich den Bereich der Schienen und damit wenige Meter zu überqueren hatte, bevor er seine Fahrt in Gegenrichtung hätte fortsetzen können, handelte es sich bei dem Fahrmanöver nicht um ein doppeltes Linksabbiegen, sondern um ein Wenden i. S. d. § 9 Abs. 5 StVO (zur Abgrenzung vgl. BGH, Beschl. v. 28.05.1982, Az. 4 StR 224/81, NJW 1982, 2454; OLG Hamm, Urt. v. 16.01.1997, Az. 6 U 123/96, NZV 1997, 438; OLG Saarbrücken, Urt. v. 15.04.2008, Az. 4 U 193/07-81, zitiert nach beck-online).
  • BGH, 19.03.2002 - 4 StR 394/01

    Wenden auf einer Kraftfahrstraße (Überqueren der Fahrbahn; Parkplätze; Begriff

    Nach allgemeiner Auffassung ist hierunter der - willentlich gesteuerte - Verkehrsvorgang zu verstehen, durch den ein Fahrzeug auf derselben Straße von der bisherigen in die entgegengesetzte Richtung gebracht wird (vgl. BGHSt 27, 233, 234/235; 31, 71, 74; Hentschel, Straßenverkehrsrecht 36. Aufl. § 9 StVO Rdn. 50; Janiszewski/Jagow/Burmann, StVO 16. Aufl. § 9 StVO Rdn. 56 jeweils m.w.N.).

    c) Soweit der Bundesgerichtshof in zwei Entscheidungen mit der Frage, ob ein Verkehrsverhalten ein verbotswidriges Wenden auf einer Bundesautobahn nach § 18 Abs. 7 StVO darstellt, befaßt war (BGHSt 27, 233; 31, 71), hat er auf den Gesichtspunkt, ob der Fahrvorgang Verkehrsflächen einbezog, die straßenrechtlich als Teil der Bundesautobahn anzusehen sind, nicht ausdrücklich abgestellt.

  • OLG Saarbrücken, 15.04.2008 - 4 U 193/07

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall im Zuge eines Wendemanövers an einer

    Dabei wird vorausgesetzt, dass sich der Vorgang auf einer baulich einheitlichen Straße vollzieht (BGH NJW 1982, 2454).
  • OLG Düsseldorf, 19.12.2017 - 1 U 84/17

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden

    Von einem Wenden kann nur die Rede sein, wenn das Fahrzeug auf derselben Straße in einem einheitlichen Vorgang in die entgegengesetzte Fahrtrichtung gebracht wird (BGH v. 04.08.1977 - 4 StR 639/76 - BGHSt 27, 233, 235; BGH v. 28.05.1982 - 4 StR 224/81 - BGHSt 31, 71; juris Rdz. 9; Hentschel/König, Straßenverkehrsrecht, 44. Aufl. § 9 StVO Rdn. 50 m.w.Nw).
  • BayObLG, 10.01.1996 - 1 ObOWi 643/95
    Dabei liegt der Unterschied zum Abbiegen darin, daß das Fahrzeug beim Wenden nicht die bisherige Fahrbahn verläßt, vielmehr auf derselben - baulich einheitlichen - Straße, gegebenenfalls unter Mitbenutzung neben der eigentlichen Verkehrsfläche liegender anderer Grundflächen, in die Gegenrichtung gebracht wird (BGHSt 31, 71/74; Jagusch/Hentschel Straßenverkehrsrecht 33. Aufl. § 9 Rn. 50; Mühlhaus/Janiszewski StVO 13. Aufl. § 9 StVO Rn. 56; HK-StVR/Walther § 9 StVO Rn. 103).

    In der auf Vorlage des Senats (VRS 61, 146) ergangenen Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 28.5.1982 (BGHSt 31, 71 ) hat dieser in einem Fall, in dem der Betroffene vor Erreichen der durchgehenden Fahrbahn von der Einfahrt nach links auf eine Verbindungsstraße und von dort wiederum nach links in die Autobahnausfahrt abgebogen war, unzulässiges Wenden verneint, weil das Fahrzeug weder auf demselben Straßenteil, noch durch bloßes Hinüberwechseln auf eine andere Fahrbahnseite in Gegenrichtung gebracht worden sei.

    Auch wenn Einfahrt- und Ausfahrtspur den für den Verkehr auf der Kraftfahrstraße geltenden Sonderregelungen unterworfen sind (BGHSt 31, 71, 74), handelt es sich bei ihnen bei natürlicher Betrachtung doch nicht um Teile einer baulich einheitlichen Straße.

  • OLG Bamberg, 27.06.2005 - 2 Ss OWi 496/05

    Verbot des Wendens eines Fahrzeugs auf einer Kraftfahrstraße; Begründung für das

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  • KG, 06.12.1990 - 3 Ws (B) 283/90

    In Straßen mit zwei Richtungsfahrbahnen ist das Parken in

    Die in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze, daß der Linksabbieger, der sich im Bereich eines breiten Mittelstreifendurchbruchs bereits in die Fahrbahn der kreuzenden bevorrechtigten Straße eingeordnet hat, im Verhältnis zum Verkehr auf der Gegenfahrbahn der von ihm zuvor befahrenen Straße wie ein Benutzer der kreuzenden Straße behandelt wird (vgl. BGHSt 16, 19; OLG Düsseldorf, VRS 51, 379 [380] = StVE § 9 StVO Nr. 12; BayObLG, VRS 25, 468; OLG Hamburg VRS 24, 234 [235]), und daß eine Richtungsänderung um 180 Grad unter Benutzung eines Mittelstreifendurchbruchs unter bestimmten Voraussetzungen kein Wenden, sondern doppeltes Abbiegen ist (vgl. BGHSt 31, 71 [74f.] = NJW 1982, 2454 = StVE § 18 StVO Nr. 30; KG, VerkMitt 1981, 61), führen für die hier zu beurteilende Fallgestaltung entgegen dem Beschwerdevorbringen zu keiner anderen Entscheidung.
  • OLG Celle, 30.08.2013 - 14 U 69/13

    Kosten der unselbständigen Anschlussberufung bei Zurückweisung der Hauptberufung

    Kennzeichnend ist die beabsichtigte und vollzogene Richtungsänderung um 180 Grad, wobei der Annahme eines Wendemanövers i. S. d. § 9 Abs. 5 StVO nicht entgegensteht, dass die Richtungsänderung ggf. unter Mitbenutzung von neben der eigentlichen markierten Fahrspur liegenden anderen Grundflächen vollzogen wird (Burmann, a. a. O., unter Hinweis auf BGHSt 31, 71/74).
  • OLG Düsseldorf, 25.05.2009 - 1 U 141/08

    Beurteilung der wechselseitigen Verursachungs- und Verschuldensbeiträge im

    Wenn aber zum Wenden eine Seitenstraße oder eine Grundstückseinfahrt benutzt wird, so bleibt das Fahrmanöver nur dann ein Wendevorgang, wenn das Fahrzeug die bisherige Straße nicht ganz verlässt (Burmann in Jagow/Burmann/Heß a.a.O., § 9 StVO, Rdnr. 56 a mit Hinweis auf BGHSt 31, 71).
  • OLG Düsseldorf, 19.06.2012 - 1 U 167/11

    Zahlung von Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall aufgrund eines Wendemanövers

    Dagegen ist dann nicht mehr von einem "Wenden" zu sprechen, wenn die andere Fahrbahnseite nicht in einem, wenn auch größeren Bogen, sondern erst nach einem Stück Geradeausfahrt erreicht werden kann (BGHSt 31, 71; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.06.1999, Az.: 5 Ss (OWi) 39/99 - (OWi) 24/99 I, zit. nach juris; OLG Hamm, Urteil vom 16.01.1997, Az.: 6 U 123/96, zit. nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 21.06.1999 - 5 Ss OWi 39/99
  • BayObLG, 22.11.1995 - 1 ObOWi 605/95

    Rechtsmittel gegen die Verhängung eines Bußgeldes und eines Fahrverbotes wegen

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