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   BGH, 12.10.1983 - 3 StR 312/83 (L)   

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https://dejure.org/1983,926
BGH, 12.10.1983 - 3 StR 312/83 (L) (https://dejure.org/1983,926)
BGH, Entscheidung vom 12.10.1983 - 3 StR 312/83 (L) (https://dejure.org/1983,926)
BGH, Entscheidung vom 12. Oktober 1983 - 3 StR 312/83 (L) (https://dejure.org/1983,926)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Geheimdienstliche Agententätigkeit gegen diejenigen NATO-Vertragsstaaten, welche Truppen im Bundesgebiet stationiert haben - Erweiterung des strafrechtlichen Schutzes vor geheimdienstlicher Tätigkeit über den Bereich der Angelegenheiten der Bundesrepublik Deutschland ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    4. StÄG Art. 7 Abs. 1 Nr. 4; StGB (1975) § 99

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • hjil.de PDF, S. 58 (Kurzinformation)

Papierfundstellen

  • BGHSt 32, 104
  • NJW 1984, 2769
  • MDR 1984, 326
  • NStZ 1984, 165 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.09.1980 - StB 25/80

    Ausübung einer geheimdienstlichen gegen die Bundesrepublik Deutschland

    Auszug aus BGH, 12.10.1983 - 3 StR 312/83
    Wenn die bei der Schaffung des Achten Strafrechtsänderungsgesetzes (8. StÄG) im Gesetzgebungsverfahren zunächst auf Angelegenheiten der Bundesrepublik Deutschland aus bestimmten Sachbereichen ausgerichtete Beschränkung des Tatbestands aufgegeben wurde, weil die fremden Geheimdienste praktisch an allem interessiert sind, und wenn die Aufzählung dieser Sachbereiche durch das Merkmal "gegen die Bundesrepublik Deutschland" ersetzt wurde (vgl. BGHSt 29, 325, 329, 330), dann blieb damit nach wie vor vorausgesetzt, daß Ziel der Ausforschungsbestrebungen Angelegenheiten der Bundesrepublik Deutschland sein mußten.
  • Drs-Bund, 30.09.1988 - BT-Drs 11/3039
    Auszug aus BGH, 12.10.1983 - 3 StR 312/83
    Wie sich aus der Begründung des Regierungsentwurfs des 4. StÄG (BT-Drucks. 11/3039, S. 8, 23 f) ergibt, war Zweck des Gesetzes, den auf deutschem Boden stehenden Truppen der Vertragsstaaten des Nordatlantikpakts Schutz zu gewähren und namentlich nur solche militärischen Geheimnisse der Vertragsstaaten zu schützen, die von einer hier befindlichen Dienststelle eines Vertragsstaats tatsächlich gehütet werden.
  • OLG Stuttgart, 02.07.2013 - 3 StE 5/12

    Geheimdienstliche Agententätigkeit: Ausüben gegen die Bundesrepublik Deutschland

    Dabei ist es weder erforderlich, dass sich die geheimdienstliche Tätigkeit unmittelbar gegen die stationierten Truppen des Vertragsstaates richtet noch dass eine erkennbare Beziehung der Ausforschungstätigkeit zu den in Deutschland stationierten Truppen besteht (BGHSt 32, 104 ff.).

    An dieser Rechtslage hat sich durch Inkrafttreten des NATO-Truppenschutzgesetzes nichts geändert (BGH, NStZ-RR 2012, 244, im Anschluss an BGHSt 32, 104 ff.).

    Die unmittelbar aus dem niederländischen Hoheitsbereich, nämlich dem dortigen Außenministerium, erlangten Dokumente vermittelten nicht nur Erkenntnisse über Angelegenheiten der EU und der NATO, sondern berührten als amtliche niederländische Dokumente schon deswegen unmittelbar die eigenen Angelegenheiten und Interessen der Niederlande (BGH, NStZ-RR 2012, 244, auch insoweit mit Bestätigung von BGHSt 32, 104 ff.).

  • BGH, 20.01.2015 - 3 StR 551/14

    Geheimdienstliche Agententätigkeit (Ausforschungsbemühungen gegen Mitglieder oder

    Damit sollte nach dem Willen des Gesetzgebers insbesondere nicht jegliches Interesse, das die Bundesrepublik Deutschland auch an Angelegenheiten fremder Staaten hat, als Schutzobjekt des § 99 StGB in Betracht kommen (BGH, Urteil vom 12. Oktober 1983 - 3 StR 312/83, BGHSt 32, 104, 107).
  • BGH, 27.09.1991 - 3 StR 312/91

    Strafbarkeit der geheimdienstlichen Tätigkeit von Mitarbeitern des Ministeriums

    Auf diese praktisch bedeutsame Einschränkung des Anwendungsbereichs des 4. StÄG hat der Senat in BGHSt 32, 104, 108, 113 hingewiesen.

    Das bloße, wenn auch noch so gewichtige Interesse der Bundesrepublik Deutschland an fremden Angelegenheiten macht diese aber noch nicht zu ihren eigenen mit der Folge, daß § 99 StGB anwendbar wäre (BGHSt 32, 104, 106/107).

  • OLG München, 19.03.2009 - 6 St 10/08

    Geheimdienstliche Agententätigkeit und Verstoß gegen das Außenwirtschaftsgesetz:

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  • BGH, 11.05.2012 - AK 10/12

    Geheimdienstliche Agententätigkeit: Strafbarkeit der Tätigkeit gegen einen

    An der diesbezüglichen, zu der entsprechenden Vorgängervorschrift - Art. 7 Abs. 1 Nr. 4 des 4. Strafrechtsänderungsgesetzes - ergangenen Rechtsprechung (BGH, Urteil vom 12. Oktober 1983 - 3 StR 312/83, BGHSt 32, 104) hält der Senat fest.
  • BGH, Ermittlungsrichter, 22.12.2004 - 3 BGs 191/04

    Geheimdienstliche Agententätigkeit (gegen die Bundesrepublik Deutschland

    Sp. Mitte; ähnlich BGHSt 32, 104 unter II 3 a).
  • KG, 27.08.1993 - 3 StE 2/93

    Günther Kratsch

    Daß die Tätigkeit gegen die Bundesrepublik Deutschland gerichtet war, ergibt sich aus den konkreten Ausforschungsbemühungen (vgl. BGHSt 32, 104, 107; 29, 325, 337).
  • BGH, 26.10.1983 - 3 StR 58/83

    Verwertbarkeit von Bekundungen eines Zeugen - Anforderungen an Agententätigkeit,

    Das hat der Senat in dem (zum Abdruck in BGHSt bestimmten) Urteil vom 12. Oktober 1983 - 3 StR 312/83 (L) - (unter II 3 a) im einzelnen ausgeführt.
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