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   BGH, 13.02.1985 - 3 StR 481/84   

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https://dejure.org/1985,446
BGH, 13.02.1985 - 3 StR 481/84 (https://dejure.org/1985,446)
BGH, Entscheidung vom 13.02.1985 - 3 StR 481/84 (https://dejure.org/1985,446)
BGH, Entscheidung vom 13. Februar 1985 - 3 StR 481/84 (https://dejure.org/1985,446)
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Mundverkehr

§ 178 StGB aF (§ 177 StGB nF), § 24 StGB, Freiwilligkeit, Aufgabe, Idealkonkurrenz, Spezialität

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit Freiheitsberaubung und fahrlässiger Körperverletzung - Anforderungen an Geltendmachung der Sachrüge - Voraussetzungen für einen Rücktritt vom Versuch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB (1975) §§ 22, 23, 24 Abs. 1, §§ 177, 178
    Rücktritt vom Versuch der sexuellen Nötigung

Papierfundstellen

  • BGHSt 33, 142
  • NJW 1985, 1788
  • MDR 1985, 508
  • NStZ 1985, 358
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 15.11.1978 - 2 StR 441/78

    Ausreichen der Feststellung der Anwendung von Gewalt bei einem Schuldspruch wegen

    Auszug aus BGH, 13.02.1985 - 3 StR 481/84
    Dem Landgericht kann also nicht entgegengehalten werden, es hätte zu Unrecht das Merkmal der Freiwilligkeit bejaht (vgl. BGH, Urteil vom 15. November 1978 - 2 StR 441/78 - und Beschluß vom 27. April 1977 - 3 StR 133/77).
  • BGH, 30.11.1956 - 5 StR 371/56
    Auszug aus BGH, 13.02.1985 - 3 StR 481/84
    Rücktritt vom Versuch scheidet nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aus, wenn der Täter einer fortgesetzten Tat die Durchführung einer Einzelhandlung abbricht, um seinen Entschluß in anderer Weise fortzusetzen (BGH NJW 1957, 190; Vogler in LK a.a.O. Rdn 81), falls er - wie hier - vom letzten Akt nicht zurücktritt (BGHSt 21, 319).
  • BGH, 14.04.1955 - 4 StR 16/55

    gutes Zureden des Opfers - § 177 StGB, § 24 StGB, 'Aufgabe', Rücktrittsmotiv

    Auszug aus BGH, 13.02.1985 - 3 StR 481/84
    Der Bundesgerichtshof hat zwar wiederholt (vgl. BGHSt 7, 296, 297; BGH NJW 1980, 602) darauf hingewiesen, daß nur derjenige strafbefreiend zurücktreten könne, der die Durchführung des kriminelle Entschlusses im ganzen und endgültig aufgebe.
  • BGH, 30.06.1964 - 1 StR 193/64

    Beihilfe - Rechtliche Vollendung der Haupttat - Tatsächliche Beendigung

    Auszug aus BGH, 13.02.1985 - 3 StR 481/84
    Denn der bereits vor und dann wieder mit Abbruch des Versuchs, den Mundverkehr zu erzwingen, gefaßte bestimmte Entschluß zur Vergewaltigung faßt beide Akte zu einer Handlung zusammen (vgl. BGHSt 19, 323 [BGH 30.06.1964 - 1 StR 193/64]; 23, 33; BGH NJW 1984, 376).
  • BGH, 11.10.1967 - 2 StR 506/67

    Lockere Tür - §§ 242, 22, 24 StGB, Versuch, Rücktritt, natürliche

    Auszug aus BGH, 13.02.1985 - 3 StR 481/84
    Rücktritt vom Versuch scheidet nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aus, wenn der Täter einer fortgesetzten Tat die Durchführung einer Einzelhandlung abbricht, um seinen Entschluß in anderer Weise fortzusetzen (BGH NJW 1957, 190; Vogler in LK a.a.O. Rdn 81), falls er - wie hier - vom letzten Akt nicht zurücktritt (BGHSt 21, 319).
  • BGH, 27.04.1977 - 3 StR 133/77

    Revisionserfolg bei Verurteilung wegen versuchter Vergewaltigung - Zum Merkmal

    Auszug aus BGH, 13.02.1985 - 3 StR 481/84
    Dem Landgericht kann also nicht entgegengehalten werden, es hätte zu Unrecht das Merkmal der Freiwilligkeit bejaht (vgl. BGH, Urteil vom 15. November 1978 - 2 StR 441/78 - und Beschluß vom 27. April 1977 - 3 StR 133/77).
  • BGH, 02.07.1969 - 4 StR 175/69

    Müttergenesungswerk - Fortgesetzte Handlung, Gesamtvorsatz (Hinweis: die

    Auszug aus BGH, 13.02.1985 - 3 StR 481/84
    Denn der bereits vor und dann wieder mit Abbruch des Versuchs, den Mundverkehr zu erzwingen, gefaßte bestimmte Entschluß zur Vergewaltigung faßt beide Akte zu einer Handlung zusammen (vgl. BGHSt 19, 323 [BGH 30.06.1964 - 1 StR 193/64]; 23, 33; BGH NJW 1984, 376).
  • BGH, 20.07.1983 - 2 StR 96/83

    Verbindung von zwei Taten zu einer Einheit bei Planung einer neuen gleichartigen

    Auszug aus BGH, 13.02.1985 - 3 StR 481/84
    Denn der bereits vor und dann wieder mit Abbruch des Versuchs, den Mundverkehr zu erzwingen, gefaßte bestimmte Entschluß zur Vergewaltigung faßt beide Akte zu einer Handlung zusammen (vgl. BGHSt 19, 323 [BGH 30.06.1964 - 1 StR 193/64]; 23, 33; BGH NJW 1984, 376).
  • BGH, 23.08.1983 - 5 StR 408/83

    Ekel vor Schußwaffe - § 250 Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 24 StGB, "Rücktritt von der

    Auszug aus BGH, 13.02.1985 - 3 StR 481/84
    Es kann hier auf sich beruhen, wie zu entscheiden ist, wenn ein Täter nach Versuchsbeginn auf Modalitäten verzichtet, die zur Anwendung eines Qualifikationstatbestandes führen können (vgl. BGH JZ 1984, 680: versuchte räuberische Erpressung, bei welcher der Täter darauf verzichtet, den Tatplan mit Hilfe einer Waffe zu verwirklichen; dazu Streng JZ 1984, 652; Zaczyk NStZ 1984, 217).
  • BGH, 21.03.1980 - V ZR 41/78
    Auszug aus BGH, 13.02.1985 - 3 StR 481/84
    Dies gilt zwar nicht für Handlungen, die neben der Vergewaltigung einen besonderen rechtlichen Unwert haben, wie für den erzwungenen Mundverkehr (BGH bei Holtz MDR 1980, 984, 985) [BGH 21.03.1980 - V ZR 41/78].
  • BGH, 23.08.1979 - 4 StR 379/79

    Verurteilung wegen Betruges wegen Vortäuschung eines Versicherungsfalles -

  • BGH, 19.05.1993 - GSSt 1/93

    Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch bei Erreichung des

    Tat im Sinne von § 24 Abs. 1 StGB ist die Tat im sachlich-rechtlichen Sinne, also die in den gesetzlichen Straftatbeständen umschriebene tatbestandsmäßige Handlung und der tatbestandsmäßige Erfolg (vgl. BGHSt 33, 142, 144 f.).
  • BGH, 13.01.1988 - 2 StR 665/87

    Fleischermesser - § 24 StGB, Freiwilligkeit

    Die Freiwilligkeit werde nach ständ. Rechtspr. (u. a. BGHSt 7, 296, 299; 9, 48 ff.; 33, 142, 145 f.) auch nicht dadurch ausgeschlossen, daß der Angekl. nicht aus einem sittlich billigenswerten Motiv von weiteren Angriffen auf den Zeugen absah.

    Das gelte aber lediglich in bezug auf die einzelne Tat im materiell-rechtlichen Sinn (BGHSt 33, 142, 144 f. [hier: III (310) 119 c]).

  • BGH, 14.01.2020 - 2 StR 284/19

    Rücktritt vom Versuch (Grundsätze der Freiwilligkeit)

    Diese Erwägung betrifft aber stets nur den Entschluss, von der Vollendung eines bestimmten Verbrechens oder Vergehens im Sinne eines gesetzlich umschriebenen Straftatbestandes abzusehen (BGH, Urteil vom 13. Februar 1985 - 3 StR 481/84, BGHSt 33, 142, 144 f.; Senat, Beschluss vom 13. Januar 1988 - 2 StR 665/87, BGHSt 35, 184, 186 f.; vgl. auch BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2017 - 4 StR 539/17, juris Rn. 6; Beschluss vom 5. Juni 2019 - 1 StR 34/19, juris Rn. 18 f. mit Anm. Kudlich in JA 2020, 64, 66 und Anm. Schiemann in NJW 2019, 3662).
  • BGH, 27.10.1992 - 1 StR 273/92

    Strafbefreiender Rücktritt vom bedingt vorsätzlichen Tötungsversuch

    "Tat" im Sinne des § 24 StGB ist die in den gesetzlichen Tatbeständen umschriebene Tathandlung und ihr Erfolg (vgl. § 11 Abs. 1 Nr. 5 StGB), also die Tat im sachlich-rechtlichen Sinn (vgl. BGHSt 33, 142, 144/145; 35, 184, 187).

    Einen Rücktritt von weiteren Motiven oder Absichten kennt das Gesetz nicht (vgl. BGHSt 33, 142, 144/145; 35, 185, 187); dem entspricht, daß es auf die ethische Bewertung autonomer Rücktrittsgründe nicht ankommt.

  • BGH, 15.07.2021 - 3 StR 481/20

    Erforderlichkeit von Jugendstrafe wegen der Schwere der Schuld bei Strafbarkeit

    Denn dieser setzt die endgültige Abstandnahme des Täters von der konkreten Tatbegehung voraus; nicht aufgegeben ist die Tat dagegen, solange der Täter mit dem Versuch ihrer Begehung lediglich vorübergehend innehält (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Januar 2010 - 4 StR 605/09, BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Rücktritt 12 Rn. 7; Urteile vom 1. April 2009 - 2 StR 571/08, NStZ 2009, 501, 502; vom 13. Februar 1985 - 3 StR 481/84, BGHSt 33, 142, 145; Fischer, StGB, 68. Aufl., § 24 Rn. 26a mwN).
  • BGH, 15.08.2001 - 2 StR 292/01

    Freiwilliger strafbefreiender Rücktritt (Endgültiges Aufgeben der Tat; Sukzessive

    Das Verhalten am nachfolgenden Tag läßt es zwar auch möglich erscheinen, daß die Angeklagten nicht darauf verzichteten, die schwere räuberische Erpressung zu vollenden, sondern sich lediglich auf ein Nötigungsmittel beschränkten, nämlich den Einsatz der angeblichen Kosovo-Albaner, so daß es sich um die sukzessive Ausführung eines einheitlichen Erpressungsversuchs handeln könnte (vgl. BGHSt 33, 142, 144).
  • BGH, 16.05.1995 - 1 StR 188/95

    Sexuelle Nötigung - Oralverkehr - Versuch - Typische Vorbereitungshandlung -

    Die Entscheidung in BGHSt 33, 142, 146 f. betrifft einen anderen Fall: Wegen Gesetzeskonkurrenz entfällt versuchte sexuelle Nötigung, die zum Zweck anschließender Vergewaltigung aufgegeben wird.
  • BGH, 13.12.2022 - 1 StR 408/21

    Rücktritt vom unbeendeten Versuch (endgültige Abstandnahme von der Tat:

    Dementsprechend beschränkt sich beim unbeendeten Versuch der Entschluss, die weitere Tatausführung aufzugeben, auf die Verwirklichung der gesetzlichen Tatbestandsmerkmale (vgl. BGH, Urteil vom 13. Februar 1985 - 3 StR 481/84, BGHSt 33, 142, 144; Beschluss vom 19. Mai 1993 - GSSt 1/93, BGHSt 39, 221, 230).
  • OLG Köln, 27.10.2005 - 23 WLw 6/05

    Treu und Glauben

    Es ist anerkannt, dass gesetzliche Formvorschriften im Interesse der Rechtssicherheit nicht aus bloßen Billigkeitserwägungen außer acht gelassen werden dürfen; eine Ausnahme kommt nur in ganz besonders gelagerten Fällen in Betracht, in denen nach den gesamten Umständen die Nichtigkeitsfolge mit Treu und Glauben unvereinbar wäre (etwa BGHZ 92, 164, 172 = NJW 1985, 1788, 1770; Münchener Kommentar/Einsele § 125 Rdn. 53 ff.; Palandt/Heinrichs § 125 Rdn. 17 ff.; Soergel/Hefermehl, BGB, 13. Aufl., § 125 Rdn. 37 ff. jew. m.w.N.).
  • BGH, 19.06.1991 - 3 StR 481/90

    Verurteilung eines 18-jährigen für einer versuchten Erdrosselung mit einem

    Bei der Wiederholung hätte es sich um eine neue Straftat gehandelt (vgl. BGHSt 33, 142, 144).

    Es ist nicht festgestellt, daß die Angeklagten zur Tat am nächsten Abend bereits entschlossen waren, schon gar nicht in dem Zeitpunkt, als sie den Versuch am 8. Juli 1989 abbrachen (vgl. BGHSt 21, 319, 322; 33, 142, 146).

  • BGH, 20.09.1989 - 2 StR 251/89

    Schüsse auf Supermarktleiter - § 24 StGB, außertatbestandliches Handlungsziel,

  • BGH, 24.09.1997 - 2 StR 422/97

    Zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit eines Zeugen - Beurteilung schädlicher

  • BGH, 19.01.1995 - 4 StR 711/94

    Sexuelle Nötigung - Vergewaltigung - Versuch - Konkurrenzen

  • BGH, 15.09.1988 - 4 StR 356/88

    Anforderungen an das Freiwilligkeits-Merkmal beim Rücktritt vom Versuch der

  • BGH, 19.07.1994 - 4 StR 341/94

    Sexuelle Nötigung - Vergewaltigung - Konkurrenzen - Vorbereitungshandlung -

  • BGH, 19.07.1989 - 2 StR 182/89

    Aussage gegen Aussage - Glaubwürdigkeit einer Aussage - Zeugenaussage -

  • BGH, 31.01.2002 - 4 StR 417/01

    Tötungsversuch; Rücktritt (fehlgeschlagener, unbeendeter und beendeter Versuch);

  • BGH, 05.07.1994 - 5 StR 342/94

    Fortgesetzte Handlung - Vergewaltigung - Individualisierung - Schuldspruch -

  • BGH, 21.11.2000 - 4 StR 489/00

    Sexuelle Nötigung; Tateinheit; Vergewaltigung; Rücktritt vom Versuch

  • BGH, 25.03.2010 - 1 StR 601/09

    Rücktritt von der versuchten schweren räuberischen Erpressung (beendeter und

  • BGH, 02.08.1989 - 2 StR 310/89

    Anforderungen an das Vorliegen eines minder schweren Falles bei Sexualdelikten -

  • OLG Hamm, 05.11.1996 - 3 Ss 1180/96
  • BGH, 27.09.1996 - 2 StR 270/96

    Zugehörigkeit der Verhandlung und Entscheidung über die Vereidigung eines Zeugen

  • BGH, 10.03.1993 - 2 StR 56/93

    Strafbarkeit wegen versuchten Mordes, versuchten Diebstahls mit Waffen,

  • BGH, 14.05.1987 - 4 StR 199/87

    Versuchter schwerer Raub und räuberischer Angriff auf einen Kraftfahrer -

  • BGH, 16.02.1990 - 4 StR 677/89

    Änderung eines Schuldspruchs durch eine Sachrüge - Bewertung sexueller Nötigungen

  • BGH, 24.06.1986 - 1 StR 300/86

    Einheitliches Tatgeschehen trotz Wechsel der vorgesehenen Art der Geldübergabe -

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