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   BGH, 19.06.1985 - 2 StR 98/85, 2 StR 197/85   

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https://dejure.org/1985,3161
BGH, 19.06.1985 - 2 StR 98/85, 2 StR 197/85 (https://dejure.org/1985,3161)
BGH, Entscheidung vom 19.06.1985 - 2 StR 98/85, 2 StR 197/85 (https://dejure.org/1985,3161)
BGH, Entscheidung vom 19. Juni 1985 - 2 StR 98/85, 2 StR 197/85 (https://dejure.org/1985,3161)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Anforderungen an die Rüge der Verletzung förmlichen und sachlichen Rechts - Voraussetzungen für die vorschriftsmäßige ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVG § 42

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHSt 33, 261
  • NJW 1985, 2341
  • MDR 1985, 952
  • NStZ 1985, 512
  • StV 1985, 442
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.09.1984 - 2 StR 327/84

    Auslosung der Schöffen durch den dazu berufenen Ausschuss als wirksame

    Auszug aus BGH, 19.06.1985 - 2 StR 98/85
    »Stellt sich heraus, daß es an einer wirksamen Schöffenwahl fehlt, weil der dazu berufene Ausschuß die Schöffen nicht gewählt, sondern ausgelost hatte (BGHSt 33, 41 ), so muß, falls die Wahlperiode noch andauert, der für diese Periode eingesetzte Ausschuß die Wahl für den verbleibenden Rest der Wahlperiode nachholen; zu wählen ist aus der alten, nach Maßgabe zwischenzeitlicher Veränderungen berichtigten Vorschlagsliste.«.
  • BGH, 10.06.1980 - 5 StR 464/79

    Verfahrensrüge wegen unzureichender Zeit zur Überprüfung der Besetzung des

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  • BGH, 03.11.1981 - 5 StR 566/81

    Verurteilung wegen schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher

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  • LG Frankfurt/Main, 28.11.1984 - 94 Js 31732/83
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  • LG Frankfurt/Main, 20.12.1984 - 88 Js 10495/82
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  • BGH, 26.01.2011 - 2 StR 338/10

    Verfahren unter Mitwirkung einer nicht deutsch sprechenden Schöffin muss neu

    Zwar handelt es sich bei § 33 GVG um eine bloße Ordnungsvorschrift; aus einem Verstoß hiergegen ergibt sich nicht schon ohne Weiteres eine gesetzwidrige Besetzung (BGHSt 30, 255, 257; 33, 261, 269).
  • BayObLG, 29.11.1996 - 2St RR 177/96

    Dauer der Auslegung von Vorschlagslisten für die Schöffenwahl

    Als schwerwiegender Mangel ist dagegen nicht anzusehen: Wenn der Schöffenwahlausschuß fehlerhaft zusammengesetzt ist (BVerfG NJW 1982, 2368; BGHSt 26, 206/210; 29, 283/287), wenn im gleichen Wahltermin auch solche Personen gewählt werden, die nicht auf einer Vorschlagsliste im Sinne von § 42 Abs. 1 GVG stehen und deshalb nicht gewählt werden dürfen (BGH NStZ 1991, 546), wenn die Vorschlagsliste nach § 39 Abs. 1 Satz 1 GVG nicht im einzelnen darauf überprüft wurde, ob die in ihr aufgeführten Personen als Schöffen wählbar sind, oder wenn die Vorschlagsliste den Ausschußmitgliedern so spät ausgehändigt wurde, daß sie keine ausreichende Gelegenheit hatten, sich über die zur Wahl stehenden Personen zu unterrichten (BGHSt 33, 261/268 f.); schließlich liegt ein schwerwiegender Fehler selbst darin nicht, daß bei der Schöffenwahl die Vorschlagsliste einer Gemeinde fehlte (BGHSt 33, 29O/292 ff.; BGH NStZ 1986, 565).
  • BGH, 13.08.1986 - 2 StR 120/86

    Besetzung der Strafkammer - Wahlausschuß - Unvollständige Bezirksliste -

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  • BGH, 22.02.2000 - 4 StR 446/99

    Vergewaltigung - Tenorierung; Besetzungsrüge; Schöffenwahl; Beteiligung aller

    Zu der Besetzungsrüge (§ 338 Nr. 1 StPO) bemerkt der Senat ergänzend: Die Rüge bleibt unbeschadet der Frage, ob sie den Anforderungen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO genügt, jedenfalls deshalb ohne Erfolg, weil nicht dargetan ist, daß die Wahl der Hilfsschöffen bei dem Landgericht Neubrandenburg an einem besonders schwer wiegenden, bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offenkundigen Fehler leidet und deshalb ungültig ist (vgl. BGHSt 29, 283, 287; 33, 261, 268).
  • BVerwG, 21.12.1987 - 2 CB 20.87

    Anforderungen an eine Divergenzrüge - Umdeutung einer Divergenzrüge in eine

    Die ehrenamtlichen Richter sind nicht nur ausgelost worden, wogegen möglicherweise nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu den Voraussetzungen einer wirksamen Schöffenwahl Bedenken sprechen könnten (Urteil vom 21. September 1984 - 2 StR 327/84 - <BGHSt 33, 41 [BGH 21.09.1984 - 2 StR 327/84]> und vom 19. Juni 1985 - 2 StR 98/85 <NJW 1985, 2341 [BGH 19.06.1985 - 2 StR 98/85]>).
  • BGH, 13.08.1991 - 5 StR 263/91

    Rüge der nicht wirksamen Wahl der Schöffen - Voraussetzungen für die Ungültigkeit

    Ungültig ist eine Schöffenwahl nur dann, wenn sie an einem besonders schwerwiegenden Fehler leidet und dies bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offenkundig ist (vgl. BVerfGE 31, 181, 183; BGHSt 29, 283, 287; 33, 41 [BGH 21.09.1984 - 2 StR 327/84]; 33, 126, 127; 33, 261, 268 [BGH 19.06.1985 - 2 StR 197/85]; 35, 190, 193).
  • BGH, 22.12.2011 - 2 StR 483/11

    Unzulässig erhobene Rüge der nicht ordnungsgemäßen Besetzung (Durchführung einer

    Die Revision versäumt zudem mitzuteilen, ob - was nahe liegt und für eine Wahl ausreichend sein kann (vgl. Senat, Urteil vom 19. Juni 1985 - 2 StR 197/85, 2 StR 98/85, BGHSt 33, 261, 264 mit Anm. Kissel NStZ 1985, 490) - der Wahlausschuss einen Willen dahingehend gebildet hat, dass die im Wege einer (möglicherweise) auf einem Abzählmuster basierenden Vorauswahl ermittelten Personen als Schöffen gewählt sein sollten.
  • BFH, 17.01.1989 - VII R 187/85

    Anforderungen an die Zulässigkeit der Revision - Ordnungsgemäße Durchführung der

    Diesem Erfordernis war dadurch genügt, daß der Wahlausschuß seinen Willen zum Ausdruck gebracht hat, aus der vom Präsidenten des FG aufgestellten Vorschlagsliste einstimmig 105 bestimmte Personen, darunter auch L und M, die an der angefochtenen Entscheidung mitgewirkt haben, in das Amt eines ehrenamtlichen Richters zu berufen (Beschluß in BFHE 149, 23, 24, BStBl II 1987, 438; BGH-Urteil vom 19. Juni 1985 2 StR 197/85, 2 StR 98/85, NJW 1985, 2341 [BGH 19.06.1985 - 2 StR 98/85], betreffend eine Schöffenwahl; zustimmend dazu Kissel, NStZ 1985, 490).
  • BFH, 04.03.1987 - II R 47/86

    Wahl der Richter - Ehrenamtliche Richter - Finanzgericht Rheinland-Pfalz

    Diesem Erfordernis war dadurch genügt, daß der Wahlausschuß seinen Willen zum Ausdruck gebracht hat, aus der vom Präsidenten des FG aufgestellten Vorschlagsliste mit 271 Namen einstimmig 102 bestimmte Personen, darunter den Allgemeinarzt Dr. A und den Kaufmann B, in das Amt eines ehrenamtlichen Richters zu berufen (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 19. Juni 1985 2 StR 197/85, 2 StR 98/85, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1985, 2341, betreffend eine Schöffenwahl; zustimmend Kissel, NStZ 1985, 491).
  • BVerwG, 21.08.1986 - 6 CB 36.85

    Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Verwaltungsgerichts wegen Fehlern

    Die ehrenamtlichen Richter sind nicht nur ausgelost - wogegen nach der Rechtsprechung des BGH zu den Voraussetzungen einer wirksamen Schöffenwahl (Urteile vom 21. September 1984 - 2 StR 327/84 - <BGHSt 33, 41 = NJW 1984, 2839 = JR 1985, 80> und vom 19. Juni 1985 - 2 StR 98/85 - <NJW 1985, 2341>) Bedenken sprechen könnten -, sondern gewählt worden; allerdings nach Auffassung der Revision in einem sowohl nach Vorbereitung als auch Durchführung mit schweren Mängeln behafteten Verfahren.
  • BVerwG, 14.01.1986 - 6 CB 11.85

    Rügen der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Verwaltungsgerichts und des

  • BFH, 06.05.1992 - IX R 52/91

    Voraussetzung für das Vorliegen eines Besetzungsfehlers bei der Wahl der

  • BFH, 31.07.1989 - VIII R 41/86

    Fehler im Verfahren der Wahl von ehrenamtlichen Richtern im Sinne einer Gefahr

  • BGH, 04.10.1988 - 5 StR 374/88

    Begründung der Revision mit der Blindheit eines Schöffen

  • BGH, 17.07.1985 - 2 StR 221/85

    Erfüllbarkeit des Tatbestandes der Einfuhr von Betäubungsmitteln durch im Körper

  • BGH, 04.10.1988 - 5 StR 373/88

    Blindheit eines Schöffen als Revisionsgrund

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